Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)  (Gelesen 54383 mal)

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Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #75 am: 16. Februar 2007, 21:59:43 »
Aha na dann werde ich mal bei meiner Bank nachsehen im Netz! Danke für den Hinweis.

Offline eHonkey

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #76 am: 17. Februar 2007, 08:56:39 »
Hallo zusammen,

sicher ist Euch auch die Mitteilung über das neue EMB-Preissystem zugegangen. Die EMB wirbt ja mit \'niedrigeren Preisen\'. (Meines Erachtens im Sinne von: nicht mehr ganz so überteuert)

Interessant der Passus über die
Zitat von: \"EMB\"
Ergänzenden Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
und die
Zitat von: \"EMB\"
besonderen Bedingungen für die EMB-Preisprodukte


Die Frage ist: gibt es hier irgend eine Formulierung, die einen Stolperstein darstellt? Dann hätte ich ja 2 Wochen Zeit, diesem zu widersprechen.

Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #77 am: 17. Februar 2007, 12:46:28 »
Also, so wie ich die ganze Rebellion verstanden habe, billige ich die "ach so gesunkenen" Preise auch nicht. Denn wer sagt mir denn, daß die Preise weit genug gesenkt worden sind und nicht nur die Erhöhungen teilweise zurückgenommen wurden.

@eHonkey: Ja der Brief kam heute an. Und das lustige ist, dieses Schreiben kommt nicht mit der Post, sondern über einen privaten "billigeren" Zustelldienst. AHA! AHA! AHA! Tja wenn der Markt offen ist (Wie bei Post,Telekom und Strom z.B.) und auch Konkurrenz vorhanden ist (also vernünftige Marktwirtschaft ) dann kann man sich eben den preiswerteren Dienst aussuchen.  Was ja bei Gas ein biss´l schwer fällt. Grins   :lol:

Offline eHonkey

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #78 am: 19. Februar 2007, 13:08:10 »
Zitat von: \"fobie\"
Also, so wie ich die ganze Rebellion verstanden habe, billige ich die "ach so gesunkenen" Preise auch nicht. Denn wer sagt mir denn, daß die Preise weit genug gesenkt worden sind und nicht nur die Erhöhungen teilweise zurückgenommen wurden.


Mit anderen Worten: man sollte noch einmal einen Brief aufsetzen, indem man auch die neuen Preise nicht billigt?

Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #79 am: 19. Februar 2007, 19:04:57 »
Ja so werde ich es wieder machen. Denn wenn Du Dich errinnerst kam doch schon im Dezember so´n toller Brief mit den neuen Preisen ab 1.107 und da habe ich auch schon widersprochen. Denn man billigt nicht nur die Erhöhung, sondern die Preise im Allgemeinen.   Und so lange ich keine Wahl habe zu wechseln geht das Spiel immer so weiter.

Offline RR-E-ft

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #80 am: 01. März 2007, 13:50:45 »
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10879954/61129/


Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10879972/61129/




Klartext:

Das Unternehmen verschweigt, warum es überhaupt - und wenn in dieser Höhe - notwendig sein soll, den Grundpreis derart zu erhöhen.

Dieser Preiserhöhung kann ein Kunde auch nicht durch einen Wechsel zur genannten E.ON- Konkurrenz entgehen, weil diese immer den selben Grundpreis fordert, wie die lokale Anbieter.

Diese Preiserhöhung kan insbesondere nicht mit gestiegenen Gasbezugspreisen gerechtfertigt werden, da die Grundpreise nun einmal verbrauchsunabhängig berechnet werden.

Nach alldem hat es den Eindruck, dass sich EMB auch bei gesunkenen Erdgasgroßhandelspreisen und der Möglichkeit des Versorgerwechsels langfristig eine höhere Marge garantieren will.

Nachvollziehbare Gründe, die eine solche Preiserhöhung rechtfertigen könnten, wurden nicht genannt.


Andere Versorger haben die Preise stärker gesenkt, die Grundpreise nicht erhöht:

http://www.rheinenergie.com/lang/de/presse/pressemeldungen_detail.php?ID=242&PM=J


Verbraucher sollten das Recht des Versorgers zur Erhöhung des Grundpreises schriftlich bestreiten, die neuen Preise dabei insgesamt (bestehend aus Grund- und Arbeitspreis)  als unbillig rügen und sich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB berufen und weiterhin Abschläge und Rechnungsbeträge nur bei Zugrundelegung der alten Nettopreise (vor den Preiserhöhungen) unter Vorbehalt leisten.


Kein einziges Wort über eine drastische Erhöhung der Grundpreise:

http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?newsid=186&id=5

An gestiegenen Netzkosten kann es auch nicht liegen:

http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?newsid=181&id=5

Demnach gab es insgesamt nur Kostenvorteile für das Unternehmen, jedoch keinerlei Grund zu Preiserhöhungen.

Nach einem Urteil des LG Hannover vom 19.02.2007 bedarf es solcher schriftlichen Erklärungen der Verbraucher, die sich gegen die Preiserhöhung zur Wehr setzen wollen:

http://www.ritter-gross.de/pdf/LG%20Hannover%2021%20O%2088-06_v_19-02-07.pdf

Offline Schwalmtaler

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #81 am: 02. März 2007, 09:09:49 »
Als Beispiel für eine Preissenkung bei den Grundpreisen kann ich meinen Versorger, die EVS Erdgasversorgung Schwalmtal anführen. Diese hat zum 01.04.06 den Grundpreis für eine 10kw Anlage um 14,2% gesenkt!!!

Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #82 am: 02. März 2007, 20:40:38 »
@Schwalmtaler,

soviel ist es bei uns leider nicht  :cry:
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #83 am: 02. März 2007, 20:43:41 »
@Cremer

Bei Tschibo soll es jetzt Ökostrom geben.

Gehört aber nicht in den EMB- Thread. :wink:

Offline eHonkey

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #84 am: 06. März 2007, 12:21:53 »
Guten Tag zusammen,

heute kam die "2. Mahnung" der EMB. (Muss ich eigentlich auf jede Mahnung antworten?)

In diesen Standardbriefen wird sich immer auf die Entscheidung des LG Potsdam vom 15.05.2006 berufen AZ. 22 C 386/05). Ich habe jetzt hier ein bisschen gestöbert, aber nichts über dieses Urteil gefunden. Was hat es damit auf sich? Wo kann ich etwas darüber nachlesen?

Gruß und danke für die Hilfe,

Frank

Offline svenschmi

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« Antwort #85 am: 06. März 2007, 15:58:35 »
@eHonkey

Nachzulesen ist das Urteil unter www.emb-gmbh.de im Bereich Presse/Download.

Gruß
Sven

Offline eHonkey

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #86 am: 06. März 2007, 18:59:52 »
Zitat von: \"svenschmi\"
@eHonkey

Nachzulesen ist das Urteil unter www.emb-gmbh.de im Bereich Presse/Download.

Gruß
Sven


Vielen Dank, Sven.

Was mich nur wundert ist, dass ich hier überhaupt keine Stellungnahme über dieses Urteil fand...

Offline RR-E-ft

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« Antwort #87 am: 06. März 2007, 19:08:04 »
@eHonkey

Lesen Sie das Urteil und andere, dann wissen Sie, dass zu allen darin aufgeworfenen Fragen schon zig Stellungnahmen vorliegen.

Man kann nicht zu jedem Allerweltsurteil eines Amtsgerichts eine romanhafte Stellungnahme schreiben, wofür um Verständnis gebeten wird.

Offline eHonkey

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #88 am: 08. März 2007, 10:03:16 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@eHonkey
Man kann nicht zu jedem Allerweltsurteil eines Amtsgerichts eine romanhafte Stellungnahme schreiben, wofür um Verständnis gebeten wird.


Das wird auch gar nicht verlangt. Es war mehr als eine Interessensfrage zu verstehen und niemals als Vorwurf. Erst recht nicht in Ihre Richtung, da Ihre Leistungen hier mehr als begrüßenswert sind.

Mit freundlichem Gruß,

Frank

Offline eHonkey

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #89 am: 10. März 2007, 11:17:47 »
Hallo zusammen,

etwas Neues und gar Lustiges von der EMB. Sie scheint wirklich Koordinationsprobleme zu haben. Heute kam ein Schreiben zur "Kündigung einer Ratenvereinbarung".

Hintergrund: angesichts der Nachzahlungsforderung von über 500 Euro habe ich damals bei der EMB angerufen und gefragt, ob es auch möglich sei, diese Nachforderung auch in Raten zu begleichen. (Bar besseren Wissens)

Als Folge bekam ich einen Brief zugesandt, in dem mir eine Ratenzahlung vorgeschlagen wurde.

Diesen habe ich aber niemals unterschrieben!

Im Gegenteil: die Formulierung:
Zitat

Hiermit verzichte ich auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Forderung
,

die man unterschreiben sollte, hat mich ja gerade erst stutzig gemacht und auf die Spur geführt, dass da irgend etwas nicht stimmt.

Dessen ungeachtet schreibt die EMB aber jetzt von
Zitat
Sie haben den oben aufgeführten Ratentermin trotz schriftlicher Zusage nicht eingehalten


Das ist Quatsch. Womit mal wieder bewiesen wäre, dass bei der EMB wirklich noch einiges zu verbessern gilt. (Es würde schon helfen, wenn sie einfach mal die Briefe auch durchliest, die wir ihr schreiben  :wink: )

Gruß,

Frank

 

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