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Autor Thema: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)  (Gelesen 54333 mal)

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Offline Maverick

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« am: 06. Januar 2006, 22:57:06 »
Hallo zusammen,

habe mich im Dezember gegen die Gaspreiserhöhungen seit November 2004 bei der EMB gewehrt.

EMB behauptet mir gegenüber folgendes:

1) Urteil AG Euskirchen vom 05.08.2005, Az.: 17 C 260/05
EMB: Offenlegung von Preiskalkulationen kann nicht verlangt werden.
Frage: ist dieses Urteil überhaupt schon rechtskräftig?

2) Urteil LG Berlin vom 25.05.2005, Az.: 9 O 253/03
EMB: dem Kunden ist eine Berufung auf § 315 BGB im Bereich Energieversorgung nicht möglich
Frage: stimmt das (das hatte ich irgendwo im Forum glaub ich anders gelesen)?

3) Urteile BGH vom 05.07.2005, Az.: X ZR 60/04 und 99/04
EMB: BGH bestätigt, daß § 30 AVBV Vorrang vor § 315 BGB hat
Frage: stimmt das?

4) EMB behauptet weiterhin, man solle unter Vorbehalt zahlen, dies würde vom Berliner Mieterverein und von der Verbraucherzentrale NRW so empfohlen.
DIES TRIFFT NICHT ZU!!! Auf ihren Websiten verweisen beide Organisationen auf beide Alternativen (Zahlungsverweigerung und Zahlung unter Vorbehalt), ohne eine bestimmte zu empfehlen.
Frage: macht es Sinn, diese Organisationen auf die offensichtlich falschen Behauptungen der EMB hinzuweisen?

5) Hat jemand aus Brandenburg sich bereits gegen die neuesten Preiserhöhungen beim Strom (eon-e.dis) gewehrt und wenn ja mit welchen Erfahrungen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung und beste Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline rlc

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #1 am: 06. Januar 2006, 23:27:51 »
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1711&

Dieser Versorger nennt Ihnen nur Ihm genehme Urteile. Die Lage sieht aber anders aus.

Keine Zahlungen unter Vorbehalt, da dann Beweislastumkehr.

Abschläge angemessen kürzen, sodass keine Überzahlungen entstehen, d.h. Nachzahlung bei der Jahresabrechnung, auf der Basis Preise Herbst 2004, und nicht zu den neuen Preisen Ihres Versorgers.

Offline Maverick

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #2 am: 14. Januar 2006, 18:43:45 »
...grundsätzliche Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung heute eingetroffen.... :!:
Gruß,
Maverick
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Offline Graf Koks

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #3 am: 14. Januar 2006, 19:02:27 »
@ Maverick:

Zu 1.: Das Urteil des AG Euskirchen liegt in der Berufung beim LG Bonn. Wie ich hörte, sieht die Berufungskammer die Dinge mehr als nur ein wenig anders als die Amtsrichterin, die die Klage abgewiesen hat.

Zu 2.: Das Urteil des LG Berlin 9 O 253/03 ist zwar vom Kammergericht nicht aufgehoben, aber in einem entscheidenden Punkt revidiert worden, nämlich dem, dass § 30 AVB ... V einer Unbilligkeitsrüge und der in der Folge eintretenden Nichtfälligkeit des Entgeltes nicht entgegensteht, einfacher ausgedrückt, § 30 AVB...V keinen Vorrang vor § 315 BGB hat und der Verbraucherpreisprotest damit nicht einfach ausgeheblt werden kann.

Zu 3.: Ganz anders. In dieser Entscheidung stellt der BGH gerade klar, dass eine Klausel, die § 315 BGB miterfassen soll, unwirksam ist. Er zitiert ausdrücklich die Entscheidung VIII ZR 278/03, zu der ausdrücklich keine Divergenz geschaffen werden soll.


In der Tat sollten hier einige - wohl absichtlich - falsch zitierte sich einmal direkt an die EMB wenden, damit solche kleinen Missverständnisse aus der Welt geschaffen werden können.


M.f.G.
Graf Koks

Offline Maverick

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #4 am: 14. Januar 2006, 20:57:04 »
@Graf Koks

Vielen Dank für die ausführliche Klarstellung.
Ich ahnte bereits, daß das nicht stimmen kann, was die EMB mir da schrieb. Dann hatte ich das ja gefühlsmäßig richtig eingeschätzt, nachdem ich mich im Forum schon ein bißchen schlau gemacht hatte.

Na ja, wer einem an einem Tag schreibt, er sehe keinen Sinn in einer fortgesetzten Diskussion und mir am nächsten Tag dann wieder einen Brief schickt, von dem kann man das richtige Zitieren wohl auch nicht erwarten.

Die Sache wäre ja fast zum Lachen - wenn nicht zu befürchten wäre, daß die EMB es schafft, mit dieser wohl bewußt falschen Argumentation andere Kunden, die sich aus irgendwelchen Gründen vielleicht nicht schlau machen (können), einzuschüchtern.

Schon deshalb lohnt es sich, weiterzumachen und sich gegen solche ... Vorgehensweisen ... (ich drücke mich hier bewußt vorsichtig aus), zu wehren.

Der Vollständigkeit halber:
Verbraucherzentrale NRW und Berliner Mieterverein habe ich informiert. Verbraucherzentrale hat bisher nur den Eingang bestätigt. Berliner Mieterverein sieht die Sache als nicht gegendarstellungsfähig an.

Ach ja, EMB führte auch noch die Verbraucherzentrale Berlin an, die auf ihren Webseiten aber nur Musterbriefe ausdrücklich bezüglich des lokalen Versorgers GASAG zur Verfügung stellt und insofern also auch nicht als Beispiel für Brandenburg herangezogen werden kann.

==> Also ist festzuhalten, daß die Argumentation der EMB in ihrem Antwortschreiben an mich in jedem Punkt komplett daneben liegt <==

 :)

Gruß von Brandenburg nach Berlin,
Maverick

P.S:
Verbraucherzentrale Brandenburg habe ich jetzt auch informiert.
Die hat am 12.01.06 Sammelklagen gegen Gasversorger im Land eingereicht.
Details hier: http://www.vzb.de/UNIQ113728343602828/link201651A.html
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Offline Maverick

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #5 am: 02. März 2006, 00:01:08 »
@ Forum

Nachdem ich bereits mehrere Zahlungserinnerungen bekommen habe kam heute eine \"2. Mahnung\" mit erneuter Zahlungsaufforderung binnen 2 Wochen.
Jetzt werde die Sache an die Rechtsabteilung übergeben, wir müßten mit Mahnverfahren und teurem Prozess rechnen...

Habe natürlich widersprochen. Vielleicht klärt ja die jetzt erst eingeschaltete Rechtsabteilung ihre Kollegen von der Buchhaltung mal über die Rechtslage auf :)
Wäre jedenfalls mal was Neues.

Da mir die die Drohungszenarien meiner EVU (vgl. gesonderten Thread zum Stromversorger E.ON edis AG) langsam zu unverhältnismäßig werden und keinerlei Respekt vor geltenden Gesetzen und der immerhin vom BGH  ausgeformten Rechtslage erkennen lassen, habe ich heute
a) die Energieaufsicht und
b) die Landeskartellbehörde
(beide im Brandenburgischen Wirtsschaftsministerium) eingeschaltet.
Nennenswerte Reaktionen von dort werde ich im Forum posten.

Gruß,
Maverick
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Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #6 am: 02. März 2006, 07:22:46 »
@Maverick,

Nun so schnell werden Sie von der Landeskartellbehörde auch keine Antwort bekommen.

Auch die zweite Mahnung sollte Sie noch kalt lassen. es ist ja keine konkrete Androhnung einer Sperre.

\"Säbelrasseln\"
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #7 am: 02. März 2006, 12:36:17 »
@maverick
@cremer

Auch ich hatte mich zuletzt mit einem Problem an die Energeiaufsicht - zuständig (leider?) nicht das Wirtschaftsministerium, sondern da überregionaler Versorger, an die Bundesnetzagentur - gewandt.

Ergebnis des Gesprächs: Ich sollte mich an die Verbraucherzentrale wenden und möglichst den vollen Betrag unter Vorbehalt entrichten.

Dabei werde ich irgendwie den Eindruck nicht los, dass manch ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur auch regelmäßige \"Bildungsreisen\" mit Eon und RWE unternimmt.

Wenn die Bundesnetztagentur bereits hier äußerst \"unglücklich\" agiert, wie soll es ihr dann je gelingen, für mehr Wettbewerb zu sorgen. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #8 am: 02. März 2006, 13:15:56 »
@Maverick

Lesen Sie zum Stand der Dinge in Brandenburg, u.a. auch EMB bitte hier:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1700&



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Schöfthaler

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #9 am: 02. März 2006, 21:25:55 »
Ist das in Dortmund tatsächlich die erste Klage eines Gasversorgers gegen verweigernde Kunden bundesweit?
Oder: Wo finde ich ggf. eine Sammlung aller Urteile zu Klagen der Versorger gegen die Kunden?
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #10 am: 02. März 2006, 22:14:47 »
@Monaco,

dies ist doch keine Antwort für eine Bundesnetzargentur. Verkennt die die Tatsachen?

Ich habe den Verdacht, dass die BnetzA jeden Bürger abwimmeln will. Auch ich habe bereits im letzten Jahr zwei Schreiben an die BNetzA gerichtet und bis heute keine Antwort erhalten.

Nun ist dies ja auch eine große Argentur..........

Würde den Sachverhalt nochmals an Herrn Ulf Böge persönlich richten.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #11 am: 03. März 2006, 10:26:25 »
@cremer

Ich denke, die Bundesnetzagentur ist einfach nur überfordert, unfähig, oder einseitig beeinflusst. Ich hatte in einem anderen Thead bereits angeregt, einmal öffentlich über die Sinnhaftigkeit der Bundesnetzagentur nachzudenken. Vielleicht nicht unbedingt, um sie abzuschaffen, aber vielleicht um sie aufzuwecken. Immerhin werden die Bediensteten dort mit unseren Steuergeldern (und sicher auch nicht schlecht) entlohnt.
Mitunter wirkt eine entsprechende kritische Diskussion wunder. Schließlich will man sich doch seine \"Daseinsberechtigung\" erhalten ...

In diesem Sinne - mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #12 am: 03. März 2006, 12:21:29 »
@monaco,

was bei der BNetza nicht klappt ist vermutlich die Vielfalt der Fragen und Aufgaben.

Ich kenne die BNetzA was den Telekommunikationsteil betrifft und habe dienstlich mit Ihr zu tun.

Vermutlich landen all die Fragen und Probleme der Bürger und Gesellschaften/Institutionen alle auf der obersten Ebene. Da vermute ich den Flaschenhals/Nadelöhr.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #13 am: 03. März 2006, 13:00:55 »
@Schöfthaler

Dortmund ist die einzige Sammelklage eines Versorgers gegen 23 Kunden, erster Verhandlungstag 06.04.2006:

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060301_nw.htm

Daneben sind nur in Sachsen ca. 13 Klagen der Erdgas Südsachsen gegen Einzelkunden vor verschiedenen Amtsgerichten  bekannt gworden.

Urteile sind dazu nicht bekannt, weil es solche wohl noch nicht gibt.

Bei den Verfahren, die mir insoweit bekannt sind, wurde mit Rücksicht auf die Sammelklage am Landgericht jeweils ein Ruhen des Verfahrens beantragt/ angeregt.

Bei 500.000 Gaspreisverweigerern bundesweit gibt es also ersichtlich bisher ca. 14 Klagen von Gasversorgern ( 1 + 13).


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Schöfthaler

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #14 am: 03. März 2006, 22:08:28 »
@Fricke

Ihr Link war offensichtlich fehlerhaft. Könnten Sie bitte den Link zu Dortmund 6.4. richtigstellen?

Danke!
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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