Hallo,
ich habe Immergrün mit der Gasversorgung beauftragt. Die Bestellung erfolgte im Internet über die Homepage am 20.10.2016. Wenige Stunden später, also auch am 20.10.2016, erfolgte die "Auftragseingangsbestätigung". Seit gestern, also 03.11.2016 liegt mir die "Versorgungsbestätigung" vor, das dürfte auch dem Datum für die Vertragslaufzeit entsprechen. Der angegebene Versorgungsbeginn ist der 15.11.2016.
Da ich die Immobilie neu bezogen habe, sagte man mir von den Stadtwerken, bei denen ich durch den Umzug in der Grundversorgung gelandet bin, dass ich rückwirkend zum Einzug einfach bei einem neuen Anbieter einen Vertrag abschließen könnte. Laut Immergrün ist das aber nicht möglich. Merkwürdig, dass das genau der Termin aus der Auftragseingangsbestätigung ist, wo es noch keine Rücksprache mit den Stadtwerken gegeben haben kann.
Aber genug ausgeschweift. Dummerweise hatte ich vor der Bestellung lediglich in die eine Richtung gesucht und sehr viel positives gefunden. Die ganzen negativen Meldungen, wie sie sich z.B. hier im Forum häufen, da bin ich erst vor 2 Tagen drüber gestolpert.
Da ich, wenn möglich, dem vorprogrammierten Ärger aus dem Weg gehen will, wollte ich mal wissen, welches Datum als "Vertragsschluss" gilt. Denn ab da habe ich ja 14 Tage für einen Widerruf zeit.
Ist das in meinem Fall der 20.10. und somit schon abgelaufen oder ist es der 03.11?
Danke für eure Hilfe.