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Autor Thema: Immergrün-Energie Widerruf  (Gelesen 23335 mal)

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Immergrün-Energie Widerruf
« am: 04. November 2016, 09:45:50 »
Hallo,

ich habe Immergrün mit der Gasversorgung beauftragt. Die Bestellung erfolgte im Internet über die Homepage am 20.10.2016. Wenige Stunden später, also auch am 20.10.2016, erfolgte die "Auftragseingangsbestätigung". Seit gestern, also 03.11.2016 liegt mir die "Versorgungsbestätigung" vor, das dürfte auch dem Datum für die Vertragslaufzeit entsprechen. Der angegebene Versorgungsbeginn ist der 15.11.2016.

Da ich die Immobilie neu bezogen habe, sagte man mir von den Stadtwerken, bei denen ich durch den Umzug in der Grundversorgung gelandet bin, dass ich rückwirkend zum Einzug einfach bei einem neuen Anbieter einen Vertrag abschließen könnte. Laut Immergrün ist das aber nicht möglich. Merkwürdig, dass das genau der Termin aus der Auftragseingangsbestätigung ist, wo es noch keine Rücksprache mit den Stadtwerken gegeben haben kann.

Aber genug ausgeschweift. Dummerweise hatte ich vor der Bestellung lediglich in die eine Richtung gesucht und sehr viel positives gefunden. Die ganzen negativen Meldungen, wie sie sich z.B. hier im Forum häufen, da bin ich erst vor 2 Tagen drüber gestolpert.
Da ich, wenn möglich, dem vorprogrammierten Ärger aus dem Weg gehen will, wollte ich mal wissen, welches Datum als "Vertragsschluss" gilt. Denn ab da habe ich ja 14 Tage für einen Widerruf zeit.

Ist das in meinem Fall der 20.10. und somit schon abgelaufen oder ist es der 03.11?

Danke für eure Hilfe.

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #1 am: 04. November 2016, 16:11:45 »
@ Fans

Zitat von: von Ihnen
…ich habe Immergrün mit der Gasversorgung beauftragt. Die Bestellung erfolgte im Internet über die Homepage am 20.10.2016. Wenige Stunden später, also auch am 20.10.2016, erfolgte die "Auftragseingangsbestätigung". Seit gestern, also 03.11.2016 liegt mir die "Versorgungsbestätigung" vor, das dürfte auch dem Datum für die Vertragslaufzeit entsprechen. Der angegebene Versorgungsbeginn ist der 15.11.2016.

Der rückwirkende Abschluss eines Sondervertrages ist nicht möglich. Das geht nur mit der Anmeldung zur Grundversorgung.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Als Vertragsbestätigung/Vertragsabschluss ist in Ihrem Fall die Ihnen am 03.11.2016 zugegangene "Versorgungsbestätigung" zu verstehen. Meistens kommt das auch dadurch zum Ausdruck, dass Ihnen mit dieser Vertragsbestätigung Ihre Vertragskontonummer und der Lieferbeginn mitgeteilt werden sowie auch die einzelnen Vertragsdaten nochmal herausgestellt und bestätigt werden.

Ein Vertrag bindet - die Laufzeit beginnt - ab Vertragsabschluss und nicht etwa erst mit einem späteren vereinbarten Leistungsbeginn, hier etwa dem Beginn der Energiebelieferung.

Wenn Ihnen die vereinbarten Konditionen zusagen und für Sie keine Probleme in den AGB des Versorgers erkenntlich sind, sollten Sie sich nicht scheuen, den Vertrag zu realisieren. Ein Widerruf ist ja auch wieder mit Umständen verbunden. Es liegt an Ihnen, die Vertragsabwicklung aufmerksam, konstruktiv und stringent zu begleiten. Ihre Rechte aus dem Vertrag kann Ihnen der Versorger keinesfalls streitig machen. Nur Mut!  :)

PS: Haben Sie geprüft, ob die preislichen Konditionen bei einer Bestellabwicklung über ein Vergleichsportal günstiger ausgefallen wären?
« Letzte Änderung: 05. November 2016, 22:38:25 von Didakt »

Offline Fans

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #2 am: 04. November 2016, 16:34:13 »
Danke für die ausführlichen Informationen.

Wenn eine Rückwirkende Anmeldung nicht möglich ist, dann wundert es mich, dass die Stadtwerke das so als Info herausgegeben haben. Noch mehr wundert es mich, dass es bei der Stromversorgung, die ich ebenfalls über einen alternativen Anbieter beauftragt habe, rückwirkend ging (Bestellt am 20.10, Versorgung ab 17.10, also Tag des Einzugs).
In dem Zusammenhang: Was meinen Sie mit Sondervertrag?

Wenn ich von Problemem gelesen habe, dann waren diese meistens auf den Bonus zurückzuführen, weil die Anbieter mit allen Mitteln versuchen, dass dieser nicht gezahlt werden muss. Daher habe ich nur nach "ohne Bonus" gesucht. Mit Bonus gibt es tatsächlich billigere Anbieter, die auch "seriöser" sein sollen.

Ob ich mich nun auf den Anbieter einlassen soll oder nicht, bin ich mir sehr unsicher. Man ließt ja doch sehr viel verwirrendes hier. Auch die Hotline, die ich heute zweimal bemüht habe, scheint mir alles andere als kompetent zu sein (unterschiedliche Angabe zu teils gleichen Fragen). Darunter z.B. einmal Vertragslaufzeit ab 03.11. und einmal ab 15.11. - worauf soll man sich da verlassen?

Was meinen Sie mit
[...] Ein Widerruf ist ja auch wieder mit Umständen verbunden. [...]
Gibt es etwas, dass ich beachten muss, abgesehen von der Beauftragung eines anderen Anbieters?

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #3 am: 04. November 2016, 18:03:28 »
Zitat
...In dem Zusammenhang: Was meinen Sie mit Sondervertrag?...

Es ist der zwischen Ihnen und einem Versorger abgeschlossene Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung.

Zitat
...Gibt es etwas, dass ich beachten muss, abgesehen von der Beauftragung eines anderen Anbieters?...

Nein. Mit „Umständen“ ist die mit dem Widerspruch und dem erneuten Bestellvorgang verbundene Arbeit gemeint.

Zitat
...Ob ich mich nun auf den Anbieter einlassen soll oder nicht, bin ich mir sehr unsicher. Man ließt ja doch sehr viel verwirrendes hier. Auch die Hotline, die ich heute zweimal bemüht habe, scheint mir alles andere als kompetent zu sein (unterschiedliche Angabe zu teils gleichen Fragen). Darunter z.B. einmal Vertragslaufzeit ab 03.11. und einmal ab 15.11. - worauf soll man sich da verlassen?...

Ihre Eindrücke und den unbefriedigenden Service der 365 AG einschl. ihrer Ableger stelle ich nicht in Abrede. Hier ist ggf. Durchsetzungsvermögen angesagt! Wenn Sie bei immergrün einen Tarif ohne Bonus ausgewählt haben, haben Sie eine schlechte Wahl getroffen. Dann ist es empfehlenswert, den Vertragsschluss zu widerrufen.
Mein Ratschlag: Gehen Sie in das Vergleichsportal V… und prüfen/buchen Sie dort (über V...) das Angebot „Easy 12 Gas“ von Vattenfall Europe Sales GmbH (Jahresvertrag mit eingeschränkter Preisgarantie, 6 Wochen Kündigungsfrist, beste Konditionen mit Boni, exzellenter Service).

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #4 am: 04. November 2016, 18:10:54 »
Genau diesen Anbieter hatte ich dann auch gefunden und anhand der Tipps eines e.V. ausgewählt. Wenn Sie mir diesen Tarif nun auch noch empfehlen, dann kann er grundsätzlich kein Fehler sein :)

Danke nochmal für die Infos/Mühe. Schönen Abend.

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #5 am: 04. November 2016, 18:19:32 »
Hallo Fans, wilkommen im Forum.
Zu beachten ist bei diesem Anbieter vor Allem dass ausschliesslich schriftlich kommuniziert werden sollte (dokumentierung) und man sich bei Problemen nicht zu vorschnellen Reaktionen verleiten lässt sondern die Strategie vorher hier im Forum diskutiert. Jede Aussage von Ihnen wird im Streitfall wenn möglich gegen Sie genutz.
Trotzdem kann ich Sie da auch aus eigener Erfahrung beruhigen, wenn man der 365AG keine Angriffsfläche bietet und notfalls ein bisschen Zeit in Schriftverkehr investiert kommt man zu seinem Recht. Ich hätte es auch fast wieder getan, Gas ab 01.12.,  ich komme gerade von Vattenfall, genau dieser Tarif, kann ich auch nur empfehlen. Da nur für Neukunden richtig interessant bin aber jetzt bei eprimo gelandet, war der nächstbilligere, konnte nicht nochmal zur 365AG...
Also: Wenn Widerruf dann unbedingt per Einschreiben, ich würde mit Rückschein machen, dann sollte das klappen.

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #6 am: 04. November 2016, 18:35:10 »
Noch ein Hinweis: Eine Belieferung ab 15.11.16 wird kaum noch machbar sein. Nutzen Sie für weitere Vorab-Infos den Live-Chat von V… und die Tel.-Hotline von Vattenfall. Sie werden bestens bedient. Nötigenfalls sollte zwecks Durchsetzung eines kurzfristigen Liefertermins auch der örtlich zuständige Netzbetreiber von Ihnen angesprochen und ggf. um Hilfestellung gebeten werden.

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #7 am: 07. November 2016, 10:31:10 »
@Erdferkel: Danke für die Info mit dem Einschreiben/Rückschein.

Ich hatte erstmal angerufen und telefonisch widerrufen, was ja mittlerweile gesetzlich erlaubt ist. Kurz danach kam der Rückruf, dass ich doch bitte noch eine E-Mail schreiben soll. Da die sofortige schriftliche Bestätigung, wie telefonisch zugesprochen, nicht erfolgt ist, werde ich die Post wohl doch noch bemühen.

@Didakt: Ich werde mich mal mit den Stadtwerken und dem neuen Anbieter in Verbindung setzen und in Erfahrung bringen, ab wann eine Belieferung bzw. eine Beschleunigung des Verfahrens möglich ist.

Danke euch beiden.

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #8 am: 07. November 2016, 10:42:20 »
Zitat von: Aus Antwort #1
…Ein Vertrag bindet - die Laufzeit beginnt - ab Vertragsabschluss und nicht etwa erst mit einem späteren vereinbarten Leistungsbeginn, hier etwa dem Beginn der Energiebelieferung….

Dazu noch ein wichtiger Hinweis:
In der Vertragsbestätigung muss ein konkretes Datum enthalten sein, das den Vertragsbeginn benennt. Es ist bedeutend, dass dieses Datum mit dem Lieferbeginn identisch ist. Fehlt in der Vertragsbestätigung ein solches Datum, so sollten Sie sich dieses von Ihrem Anbieter schriftlich bestätigen lassen. Das Datum des Vertragsbeginns ist von außerordentlicher Wichtigkeit, um später das genaue Kündigungsdatum ermitteln bzw. eine zeitgerechte und gezielte Kündigung vornehmen zu können.
Siehe im Übrigen auch § 309 Nr. 9. BGB.

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #9 am: 07. November 2016, 10:57:21 »
Hallo Fans, ich hatte letztes Jahr beim Wechsel zu Vattenfall das Problem, daß mein alter Versorger (Maingau) den Anschluss nicht freigeben wollte, Kündigungstermin nicht akzeptiert... Musste massiv mt Schadensersatzforderung drohen bis ich die Bestätigung der Anschlussfreigabe zum 01.12.2015 hatte, und zu diesem Zeitpunkt konnte ich dann nicht mehr als "Wechsler" über Vergleichsportal zum 01.12.2015 abschliessen. Hotline von Vattenfall teilte mir mit, ich solle direkt bei Ihnen als "Neueinzug" anmelden, das ginge noch rechtzeitig (gab aber weniger Bonus...).
Da Sie ja aus der Grundversorgung kommen sollten Sie genau rechnen was günstiger ist, über Portal abschliessen, vollen Bonus kassieren und etwas länger in der GV bleiben oder den schnellen Weg über die Direktanmeldung wählen.
Viel Erfolg!!!

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #10 am: 07. November 2016, 11:02:58 »
@ Fans, noch ein diskreter Hinweis:

Wenn Sie beherzigen, was auf dieser Web-Site  vermittelt wird, sind Sie immer auf der sicheren Seite. Viel Erfolgt beim Anbieterwechsel!  :)

Offline Fans

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #11 am: 08. November 2016, 09:32:05 »
Widerruf ist eingegangen, aber noch nicht bearbeitet (telefonische Info). Kündigung von denen aus, als Antwort auf den Widerruf, erfolgt voraussichtlich aber erst 1-2 Tage nach Versorgungsbeginn, also dem 15.11.2016. Auf meine etwas irritierte Nachfrage kam nur, dass das normal sei...

Dauert ein Widerruf echt so lange? Und muss ich nun bis dahin warten, bis ich mich bei einem anderen Anbieter unter Vertrag nehmen lassen kann?

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #12 am: 08. November 2016, 11:14:36 »
@ Fans

Ist der Vertrag wirksam widerrufen, so ist der Verbraucher gem. § 355 Abs.1 BGB nicht mehr an seine Vertragserklärung gebunden. § 357 Abs.1 BGB, wonach die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren sind, greift an sich vorliegend nicht, weil Leistungen nicht empfangen wurden.

WIKIPEDIA sagt hierzu folgendes:

Zitat
Der Widerruf bezeichnet ein Gestaltungsgeschäft, bei dem der Verbraucher aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts einen Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs.3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch einseitige Erklärung auflöst. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz pacta sunt servanda, wonach Verträge für beide Seiten verbindlich sind.
Eine alternative Deutung zumal von Verbraucherschutzseite geht dagegen davon aus, dass die betroffenen Verträge erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gültig geschlossen sind.

Mein Vorschlag: Nein, warten Sie den Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht ab, sondern starten Sie sofort Ihre Energiebestellung/Ihren Versorgerwechsel. Teilen Sie der 365 AG nur noch kurz und bündig unter Bezug auf das geführte Telefonat per E-Mail mit, dass Sie mit dem Zugang Ihres Widerrufs beim Empfänger den fraglichen Liefervertrag gem. § 355 Abs.1 BGB als rechtswirksam beendet betrachten und Sie die 365 AG für Schäden, die Ihnen aus von denen verursachten Verzögerungen des Versorgerwechsel entstehen, haftbar machen werden.
Wichtig: Setzen Sie im Adressfeld in Ihrer E-Mail unter Cc ein: verbraucherbeauftragter@almado.de, weil der maßgeblich bei Entscheidungen mitwirkt. 
« Letzte Änderung: 08. November 2016, 12:16:37 von Didakt »

Offline Fans

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #13 am: 08. November 2016, 15:45:37 »
Danke nochmal für die Unterstützung :)

Ich habe eine E-Mail an Immergrün und den Verbraucherbeauftragten geschickt. Sowohl mit dem Hinweis auf das Telefonat und dem Verweis aufs BGB, als auch mit der erneuten Bitte den Eingang schriftlich zu bestätigen.

Mal schauen, ob dieses mal etwas passiert.

Was wenn Immergrün beschließt, dass die Frist bereits vorrüber ist (weil ab Bestellung gezählt) und ich bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag angestartet habe? Kommt dieser dann automatisch nicht zustande, weil der Anschluss nicht freigegeben ist/wird?

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #14 am: 08. November 2016, 16:05:57 »
Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F.), nicht vor der Energielieferung und nicht bevor der Versorger den Verbraucher pflichtgemäß über seine Rechte informiert hat (§ 356 Abs. 3 Satz 1 BGB nF).
In Ihrem Fall dürfte die Frist mit dem 03.11.2016 (Eingang der Versorgungs-/Vertragsbestätigung) beginnen. Prüfen Sie, ob dieses Schreiben die Widerrufsbelehrung enthält oder diese evtl. in einem früheren Schreiben enthalten ist, ohne dass darin der Vertragsschluss eindeutig zum Ausdruck kommt.


 

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