Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BEV - absolut unseriös  (Gelesen 239606 mal)

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Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #45 am: 06. März 2017, 15:15:56 »
Noch 25 Tage, das Ende ist nahe! Unfassbar: Ich hatte ja schon Zoff mit denen wegen Kündigungsbestätigung und erhöhten Anschlägen, jetzt dieses:
Statt des vereinbarten Abschlages in Höhe von 64,-€ hat die BEV Anfang Februar nur 36,-€ abgebucht... ohne Ankündigung oder Nachricht... am 03.03. dann wieder 64,-€. Das ist wirklich zum ..... Scheint dort nicht möglich zu sein 12 gleichbleibende Abschläge einzuziehen, mein Konto sieht jetzt so aus:
8 Abschläge a 64,-€,
3 Abschläge a 89,-€,
1 Erstattung a 75,-€,
1 Abschlag a 36,-€
Das ist wirklich das Allerletzte, ich freu mich jetzt auf die Schlussrechnung, hab das Messer schon zwischen die Zähne geklemmt und schwinge den Enterhaken.

Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #46 am: 06. März 2017, 15:50:39 »
@Günter51: Gabs eigentlich eine Reaktion der BEV auf die geforderten 30,-€ Entschädigung? Wenn man da keine Lastschriften von denen stornieren kann wird das sehr schwierig durchzusetzen sein.

Offline Günter51

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #47 am: 06. März 2017, 18:15:28 »
@Erdferkel
Selbstverständlich nein, was ich auch nicht erwartet hatte!  :(

Aber Versuch macht klug und ein blindes Huhn findet auch einmal ein Korn :) aber leider kein gefunden!

Habe Verivox und Check24 angeschrieben und von den Machenschaften von BEV und diesem Forum berichtet, aber auch  da keine Anwort erhalten. Höchstwahrscheinlich, weil die zu gut an den Vermittlungen verdienen und das ist eigentlich die größte Sauerei!

Offline schönhauser

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #48 am: 13. März 2017, 11:49:43 »
Vorweg möchte ich jedem, der sich hier vor Vertragsabschluss über die BEV informiert, dringend raten, sich den Wechsel zu diesem Anbieter unter Einbeziehung der Kommentare hier und auf ReclaBox gründlich zu überlegen. Meine Erfahrungen nach einem Jahr sind durchweg negativ:

  • Vertragsbeginn war der 01.02.2016. Die BEV, der vorherige Anbieter und der Stromnetzbetreiber erhielten von mir taggenau den Zählerstand übermittelt. Eine Möglichkeit, Verbrauchsdaten online an die BEV zu übermitteln, gibt es nicht, daher schrieb ich eine E-Mail. Diese wurde erst nach 10 Tagen gelesen.
  • Die vertraglich vereinbarte Auszahlung des "Sofortbonus" erfolgte mit deutlicher Verspätung und erst nach Beschwerde beim Vermittler Verivox.
  • Im Laufe des vergangenen Jahres stellte sich heraus, dass mein Stromverbrauch deutlich niedriger liegen würde, als im Vorjahr. Nach offizieller Ablesung des Zählerstandes durch den Stromnetzbetreiber im November 2016 bat ich die BEV, die beiden letzten zu leistenden Abschläge an den tatsächlichen Verbrauch anzupassen. Meine E-Mail wurde überhaupt nicht beantwortet. Telefonisch (Wartezeit 12 Minuten) lehnte man die Reduzierung ab und stellte überdies infrage, ob bei einem derartigen Minderverbrauch der zugesagte Bonus in Höhe von 15% auf den Jahresverbrauch gewährt werden könne!
  • In diesem Zusammenhang fiel mir dann auf, dass die per Lastschrift abgebuchten Abschlagszahlungen an den angeblich "aus dem Herzen Bayerns" (tatsächlich wohl Offenburg in Baden-Württemberg) stammenden Anbieter von einem britischen Finanzdienstleistungsunternehmen eingezogen wurden (Sentenial Ltd., SEPA beginnt mit GB).  Das zeigt meine Sparkasse aber auch nur dann an, wenn man einen Lastschriftwiderspruch in Auftrag geben möchte. In der normalen Buchungsansicht ist das nicht erkenntlich. Um den Wechsel zum neuen Anbieter nicht zu gefährden, habe ich darauf verzichtet, die beiden letzten Abschlagsbeträge zurück zu buchen.
  • Der Vetrag wurde von mir rechtzeitig zum Ende des ersten Vetragsjahres schriftlich gekündigt. Auf meine E-Mail erhielt ich jedoch keine Kündigungsbestätigung. Erst auf telefonische Nachfrage mit notorisch langer Wartezeit (das Auswahlmenü scheint grundsätzlich nicht auf Zahleneingaben zu reagieren) bestätigte man mir den fristgemäßen Eingang meines Kündigungsschreibens.
  • Die BEV erhielt am 31.01.2017 von mir telefonisch, per E-Mail und per Einwurfeinschreiben (wird von der Deutschen Post an eine "vom Empfänger gewünschte Ersatzadresse weitergeleitet") den Endzählerstand übermittelt. Ich hatte auf der Zählerkarte vermerkt, dass ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Schlussrechnung innerhalb von maximal 6 Wochen erwarte und zum 15%-igen Wechselbonus geschrieben, dass dieser laut Punkt 4.1 der maßgeblichen AGB i. d. F. vom März 2015 auszuzahlen sei und ich die "Gewährung eines anderweitigen Vorteils" gem. Punkt 4.2 ausdrücklich ablehne.
Nun läuft die Sechswochenfrist morgen ab, eine Rechnung liegt hier noch nicht vor. Ohne den Bonus beträgt alleine die Überzahlung rund 260 Euro. Telefonisch hat mir die BEV vorhin zwar den rechtzeitigen Zugang des Zählerstandes bestätigt, aber auch, dass die Rechnung noch nicht erstellt sei. Auf Anraten der Schlichtungsstelle Energie e. V. habe ich meine telefonische Beschwerde bei der BEV nochmals per E-Mail nachgeschoben.

« Letzte Änderung: 13. März 2017, 15:51:43 von schönhauser »

Offline Didakt

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #49 am: 13. März 2017, 17:22:05 »
@ schönhauser,

an Ihren vorgenommenen Maßnahmen ist kaum etwas auszusetzen, aber an der Form Ihres Vorgehens schon. Hier im Forum wird ständig darauf hingewiesen, mit den „Billigheimern“ sicherheitshalber niemals über die Hotline oder per E-Mail zu korrespondieren, sondern grundsätzlich in Schriftform mit Einschreibebrief, insbesondere dann, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass mit einer gebräuchlichen Kommunikation nicht zu rechnen ist (telefonische Nichterreichbarkeit, inkompetente GP, Online-Ausschluss usw.).
Allerdings bietet es sich als zweckmäßig an, solche Schreiben parallel vorab im PDF-Format per E–Mail-Anhang an die firmeneigenen Schlichtungsbeauftragten zu senden, wenn in den AGB darauf verwiesen wird.

Ihre Forderungen auf der Zählerkarte zu artikulieren, war doch allein schon deshalb problematisch, um notfalls daraus später einen gerichtsfesten Beweis zu „gestalten“. Zu bedenken ist dabei doch auch, dass es besondere Umstände erfordert, einen Beleg dieser Art und auch E-Mail-Inhalte bei der Online-Einleitung eines Schlichtungsverfahrens als Beweismittel an die Schlichtungsstelle Energie hochzuladen. Übrigens, die Überzahlung von 260 € hätten Sie ohne vertragliche Nachteile durchaus abwenden können und sollen.

Mit Hilfe der Schlichtungsstelle werden Sie aber sicher Ihre Forderungen durchsetzen. Viel Erfolg dabei.


Offline Günter51

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #50 am: 13. März 2017, 17:30:42 »
@Didakt

Das ist sicherlich alles richtig, was Sie da schreiben!

Auch ich wechsel jedes Jahr den Stromanbieter, aber das, was mir mit der BEV passiert ist, ist noch bei keinem einzigen Anbieter passiert.

Recht  geben muss ich Ihnen auch, dass man den Weg Einschreiben, wenn möglich mit Rückschein handeln soll, denn als ich das gemacht habe, nach unzähligen Mails und Telefonaten, da wurde die Sache zu meiner Zufriedenheit mit der BEV beigelegt.

Gekostet hat es mich halt das Porto, aber viel schlimmer Nerven.

Offline Didakt

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #51 am: 13. März 2017, 21:38:00 »
@ Günther51

Zitat von: von Ihnen
Gekostet hat es mich halt das Porto, aber viel schlimmer Nerven.

Mit der Zeit kommt die Gelassenheit! Ihren Fall habe ich verfolgt. Stringentes Vorgehen zahlt sich doch aus und manchmal auch, den Empfehlungen hier im Forum und denen des BdEV zu folgen. Leider geschieht das sehr oft immer zu spät.
Im Umgang mit den „Billigheimern“ gilt manchmal: Kein Preis ohne Fleiß. Alternative zur Grundversorgung. Betrachten Sie Ihr erfolgreiches Durchsetzen als Belohnung, als Äquivalenz zum ertragenen Ärger!

Noch zwei Hinweise:
Sie haben keine Chance, Ihre Forderung von 30 € durchzusetzen, wie es etwa RA könnten. Aber Auslagen, z. B. Porto, Fahrtkostenersatz u. ä. sind schon erstattungsfähig.
Bei der ggb. Rechtslage hätten Sie den Inkassodienst ohne jegliche Reaktion zu Ihrer großen Freude bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auflaufen lassen sollen. Siehe hierzu die Empfehlungen des BdEV.

Offline schönhauser

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #52 am: 14. März 2017, 10:59:44 »
@ Didakt

Ganz herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Nur, was genau wollen Sie mir mit den vielen schönen Worten nun sagen? Ein Anbieter, der partout nicht auszahlen will (oder womöglich gar nicht mehr kann?), wird vom hier als Allheilmittel gepriesenen Einschreiben wirklich sehr beeindruckt sein. Nun habe ich den Zählerstand sowohl per Telefon, als auch per E-Mail und per Einschreiben durchgegeben. Auf gleichen Wegen auch die Verbraucherbeschwerde hinsichtlich der Nichteinhaltung der Frist nach §40 EnWG. Die Schlichtungsstelle Energie e.V., die ich dazu um Rat fragte, hält im Übrigen eine E-Mail für völlig ausreichend. Und wie hätte ich entsprechend Ihren beachtlichen (nur leider geheim gehaltenen) Kenntnissen die Überzahlung von 260 € ohne vertragliche Nachteile durchaus abwenden können und sollen? Vielleicht wollen Sie das diesen Punkt einmal konkreter fassen. Vielen Dank!

Offline bolli

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #53 am: 14. März 2017, 13:08:49 »
Ein Anbieter, der partout nicht auszahlen will (oder womöglich gar nicht mehr kann?), wird vom hier als Allheilmittel gepriesenen Einschreiben wirklich sehr beeindruckt sein.

1.) Ich weiß gar nicht, warum hier immer so viele Leute meinen, die ganzen Billigheimer wären schon so gut wie pleite und würden deshalb die Boni nicht mehr auszahlen, kürzen oder sonst was machen und Guthabenrückzahlungen verschleppen. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Ganze keine Frage der Liquidität sondern des Geschäftssystems ist. Die WOLLEN das Geld erst mal nicht auszahlen.

2.)Es geht dabei auch weniger darum, den Anbieter zu beeindrucken sondern vielmehr darum, dass Sie SICH SEBLST in die Lage versetzen, ggf. bei einer Klage Ihrerseits auf Herausgabe nachweisen zu können, dass Sie den Zählerstand mitgeteilt haben UND VOR ALLEM, dass der Anbieter diese Information auch erhalten hat, denn sonst kann er sie natürlich nicht berücksichtigen. Diese und andere wichtige Informationen nur telefonisch abzugeben ist auf jeden Fall mehr als wackelig, da Sie keinerlei Nachweise über das Gesagte haben (Mitschneiden dürfen Sie so ein Gespräch übrigens nur, wenn der Gegenüber dem vorher zustimmt).
Das emails nicht dort ankommen wo sie hin sollten, wäre nicht das erste Mal. Wenn Sie keinen anderweitigen Nachweis des Zugangs der Daten haben, werden Sie zumindest vor Gericht sehr schnell die Grenzen der Aussage der Schlichtungsstelle erfahren, wenn  der Versorger den Zugang mit Nichtwissen bestreitet.
Für die Verfahren der Schlichtungsstelle, sprich für die Fristsetzung an den Versorger, bevor ein Antrag bei der Schlichtungsstelle eingereicht wird, reicht die email tatsächlich aus, da die Verfahrensgrundlage dort eine andere ist.

Offline Didakt

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #54 am: 14. März 2017, 16:20:39 »
@ schönhauser

Zitat von: Ihnen unter Antwort #52
…Im Laufe des vergangenen Jahres stellte sich heraus, dass mein Stromverbrauch deutlich niedriger liegen würde, als im Vorjahr. Nach offizieller Ablesung des Zählerstandes durch den Stromnetzbetreiber im November 2016 bat ich die BEV, die beiden letzten zu leistenden Abschläge an den tatsächlichen Verbrauch anzupassen. Meine E-Mail wurde überhaupt nicht beantwortet. Telefonisch (Wartezeit 12 Minuten) lehnte man die Reduzierung ab und stellte überdies infrage, ob bei einem derartigen Minderverbrauch der zugesagte Bonus in Höhe von 15% auf den Jahresverbrauch gewährt werden könne!
Und weiter von Ihnen unter Antwort #56:
Zitat
…Und wie hätte ich entsprechend Ihren beachtlichen (nur leider geheim gehaltenen) Kenntnissen die Überzahlung von 260 € ohne vertragliche Nachteile durchaus abwenden können und sollen? Vielleicht wollen Sie das diesen Punkt einmal konkreter fassen.

Sehr gern! Was mich allerdings ein wenig nervt, ist die Tatsache, dass diese Frage bereits mehrfach in diesem Forum ausführlich mit Textvorschlägen behandelt wurde und aus Zeitersparnis kaum jemand die Suchfunktion bedient, sondern sich lieber von einem geneigten User direkt bedienen lässt.

Zunächst in Ergänzung zu den vorstehenden Ausführungen des Users @ bolli noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen:

Zum Umgang mit EVU-Diskountern:

1.Bei einer Auseinandersetzung mit den besagten Energieverssorgern kommt es immer auf die richtige Einschätzung der eigenen Rechtsposition an, auf das eigene Durchsetzungsvermögen und auch die Bereitschaft, hierbei Ausdauer zu bewahren. Das fragwürdige Verhalten bestimmter EVU ist letztlich bewusst auf die Verunsicherung der Kunden angelegt, weil sie davon ausgehen, dass die Verbraucher/Kunden eine Konfrontation nicht lange durchhalten, sich nicht ausreichend artikulieren können und nicht zuletzt auch das Kosten/Nutzen-Verhältnis im Auge haben, wenn zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche evtl. die Bevollmächtigung eines Anwalts in Frage kommt. Die lange Zurückbehaltung des – aufgrund zu hoch festgelegter Monatsabschläge und lange hinausgezögerter Abrechnungen – angesammelten Erstattungsguthabens und ggf. zugesagter Bonusgutschriften dient ausschließlich der Liquiditätssicherung dieser Discounter und gehört zu deren Geschäftsmodell. Wer dies als Kunde weiß bzw. durchschaut, ist gut beraten, die Verträge immer zum Ablauf des 1. Vertragsjahres zu kündigen. Im sonst folgenden Vertragsjahr greifen dann stets die in der Regel meistens die in versteckter Art und Weise bekanntgegebenen und damit rechtsgrundlosen, exorbitanten Preisanhebungen.
In solch einem Fall sollte man keinen Kompromiss eingehen, auch deshalb, weil auch ohne anwaltliche Vertretung die eigenen Ansprüche durchaus durchsetzbar sind.

2. Sie kommen Ihren vertragstypischen Pflichten und somit der vollständigen Vertragserfüllung uneinge-schränkt ohne negative Auswirkungen auf die Bonusgewährung nach, wenn Sie dem Verkäufer (Versorger) bis zur Jahresabrechnung bzw. bis zum Vertragsende den vereinbarten Kaufpreis – hier in Summe der fristgerecht geleisteten Abschläge – zahlen und die gekaufte Sache abnehmen (s. auch § 433 (2) BGB).

3. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die von den Energieversorgern festgelegten Ab-schlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas gemäß § 41 (2) EnWG am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren müssen und nur in einer angemessenen Höhe verlangt werden dürfen. Der Ansatz überhöhter Abschläge ist unzulässig (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 136/14).

4. Da Sie mit Ihren vereinbarten Abschlagszahlungen mit einer Summe von insgesamt 00,00 € Ihren zunächst prognostizierten Gesamtjahresverbrauch durch Ihren zwei Monate vor Vertragsende nachweislich geringeren tatsächlichen Verbrauch von ca. 0.000 kWh/Jahr erheblich überzahlt haben werden (ohne Bonusberücksichtigung mit ca. 0,00 €), bedarf es aufgrund dieser Sachlage nur noch der Überweisung von 2 restlichen Abschlägen in Höhe von je 00,00. Damit sind Ihre vertragstypischen Pflichten gänzlich erfüllt.

5. Also schreiben sie dem Versorger folgenden netten, stilistisch ansprechenden Brief, damit er gleich merkt, dass er es mit einem Kenner der Materie zu tun hat (die Form, E-Mail oder Brief Einschreiben Einwurf, bestimmen Sie nach Ihren Erfahrungen mit dem Versorger; am besten gerichtsfest):

7. Folgende Version bietet sich für die Schriftform an:

8. Sollten die Schreiben wirkungslos bleiben, folgt die Einschaltung der SE.

9. Die Schreiben unter 6. und 7. lösche ich nach geraumer Zeit. Edit: Gelöscht.

MfG
« Letzte Änderung: 14. März 2017, 20:47:43 von Didakt »

Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #55 am: 14. März 2017, 18:30:00 »
@didakt:  d'accord :)

Offline Didakt

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #56 am: 15. März 2017, 18:06:35 »
@ schönhauser

Nachtrag zum vorstehenden Beitrag:
Zitat von: Ihnen unter Antwort #52
Ich hatte auf der Zählerkarte vermerkt, dass ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Schlussrechnung innerhalb von maximal 6 Wochen erwarte und zum 15%-igen Wechselbonus geschrieben, dass dieser laut Punkt 4.1 der maßgeblichen AGB i. d. F. vom März 2015 auszuzahlen sei und ich die "Gewährung eines anderweitigen Vorteils" gem. Punkt 4.2 ausdrücklich ablehne.
Und weiter unter Antwort #56:
Zitat
…Nun habe ich den Zählerstand sowohl per Telefon, als auch per E-Mail und per Einschreiben durchgegeben. Auf gleichen Wegen auch die Verbraucherbeschwerde hinsichtlich der Nichteinhaltung der Frist nach §40 EnWG.

Zur Ergänzung der Zählerstandsmitteilung, um den Versorger in Verzug zu versetzen, damit nach fruchtlo-sem Fristablauf sofort gehandelt werden kann: Bausteine hierzu per PM.

MfG

Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #57 am: 10. April 2017, 10:42:41 »
Meine Endabrechnung ist angekommen und überaschenderweise m.E. auch korrekt.
Ging echt schnell, Vertragsende 31.03., Zählerstand am 03.04. per Mail übermittelt, Schlussrechnung am 05.04. erstellt und am 08.04. eingegangen.
Über den Neukundenbonus wird man leider erst auf der 3. Seite unter dem Punkt "3. Vertragsrelevante Informationen" aufgeklärt, und mit der Nachzahlung wurde der natürlich auch nicht verrechnet, hier hofft man wohl auf die Option einer alternativ anzubietenden höherwertigen Sachprämie... hab heute eine Mail raus und um Überweisung bis 24.04. gebeten.
Muss man sich wohl selbst drum kümmern, daß die Kohle zeitnah erstattet wird, aber immerhin gibts keinen Streit um den grundsätzlichen Anspruch auf den Neukundenbonus.
Grüsse, Erdferkel

edit: Nach 30 Minuten Bestätigungsmail erhalten, daß der Neukundenbonus zur Auszahlung freigegeben wurde und in den nächsten Tagen auf dem Konto eingehen sollte!
« Letzte Änderung: 10. April 2017, 12:05:53 von Erdferkel »

Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #58 am: 25. April 2017, 11:41:55 »
Update:
Leider hat die BEV den Bonus bis heute nicht überwiesen und auch nicht mit der Schlussrechnung verrechnet, ich habe daher der Lastschrift des offenen Betrages aus der Endabrechnung widersprochen und werde den Restbetrag abzüglich des Bonus überweisen.
Ist echt ärgerlich, bin froh daß ich diese Möglichkeit habe und meinem Geld nicht hinterherrennen muss.  :(

Bestimmt kommt in dn nächsten Tagen Post von deren Inkassobude... das wird bestimmt nochmal lustig. 8)

Offline bolli

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #59 am: 22. Mai 2017, 17:14:14 »
Nachdem auch ich ein Jahr BEV im Strombereich hinter mir habe nun auch meine Erfahrungen bezgl. der Abrechnung:
Nachdem das mit dem Bonus ja bekanntermaßen bei denen schwierig ist, wegen dem "Alternativangebot" habe ich bei meiner schriftlichen Zählerstandsmitteilung und Fristsetzung für die Abrechnung auch gleich hervorgehoben mitgeteilt, dass ich KEINE Alternative zur Auszahlung des Bonus wünsche und ich die Anweisung dieses Bonusbetrages mit dem restlichen Guthaben aus der Schlußrechnung erwarte.
Wie fast nicht anders zu erwarten, hat das nicht geklappt, obwohl man lobend erwähnen muss, dass die Abrechnung schon 1 1/2 Wochen nach der Zählerstandsmitteilung vorlag.
Daraufhin habe ich, wie auch @Erdferkel, den fehlenden Bonus per Mail eingefordert und die Einschaltung der Schlichtungsstelle nach Ablauf von 3 Wochen angedroht. Auf diese Mail erhielt ich am nächsten Tag, ebenfalls wie @Erdferkel, die Antwort, der Bonus werde umgehend angewiesen.
Erfreulicherweise kam dann, anders als bei @Erdferkel, diese Nachüberweisung tatsächlich innerhalb von 4 Tagen und war damit sogar noch schneller als das Hauptguthaben aus der Schlußrechnung. Dieses kam ca. 2 Wochen nach der Schlußrechnung, aber immer noch locker innerhalb der Frist, die insgesamt für die Abrechnung zur Verfügung steht.
Ich kann also sagen, dass ich nach 3 Wochen das komplette Guthaben auf meinem Konto hatte und die Rechnung bis auf den Bonus auch in Ordnung war, womit ich insgesamt leben kann.

 

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