absolut unseriös ist milde ausgedrückt, ich finde so etwas schon kriminell!!
Hallo,
ich wollte Kunde der BEV werden und hatte am 19.09.2016 online einen Vertrag geschlossen, den ich drei Tage widersprochen habe.
Es kam auch unverzüglich eine Bestätigung, dass der Vertrag aufgehoben ist und die BEV es bedauert, dass ich mich so entschieden hätte.
Damit war die Sache für mich abgeschlossen.
Aber vertan, am 01.01.2017 buchten die dreist bei mir 103 € ab, was ich sofort durch meine Bak habe wieder zurück holen lassen.
Just 10 Tage später kam ein Schreiben, mit dem Wortlaut, dass die Lastschrift geplatzt sei, was ja nicht stimmt, denn ich habe das Geld zurückbuchen lassen und ich möge, um eine Stromsperre zu vermeiden unverzüglich 103 € + 10 € Mahngebühren zahlen.
Auf dieses Schreiben habe ich per Mail mit Lesebestätigung, was auch bestätigt wurde, per Fax und per Post mir verbeten so etwas zu behaupten.
Füge den Brieftext nahstehend ein:
BEV
Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Nymphenburger Str. 154
80634 München
Kd.-Nr.: .........
Vertr.-Nr.: .......
Ihre Mahnung vom 11.01.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrer Mahnung - (Anlage 3) - vom 11.01.2017 widerspreche ich auf das Schärfste, denn ich stelle fest, dass Sie nicht ab 01.01.2017 mein Stromlieferant sind! Ferner weise ich eindringlich darauf hin, dass ich der Ausführung der Lastschrift widersprochen habe, da Sie kein Recht mehr hatten, das Lastschriftmandat zu nutzen, dass ich hiermit noch einmal ausdrücklich widerrufe.
Begründung:
1. Den am 18.09.2016 online abgeschlossenen Stromliefervertrag habe ich bereits einen Tag später, also am 19.09.2016 fristgerecht widerrufen.
2. Diesen Widerruf haben Sie, wie Sie aus der Anlage 1, 3 Seiten ersehen können, am 23.09.2016 per E-Mail schriftlich bestätigt.
3. Am 29.09.2016 sendeten Sie mir erneut eine AB, der ich sofort und unverzüglich per Fax und Telefon widersprochen habe – siehe Anlage 2, 2 Seiten.
4. Telefonisch hat mir Frau Kupper aus Ihrem Haus am 01.10.2016 um 11:54 Uhr den Eingang des erneuten Widerspruch bestätigt und mitgeteilt, dass die erneute AB gegenstandslos ist.
Aus v.g. Punkten betrachte ich Ihre Mahnung als Gegenstandslos und bitte um schriftliche Bestätigung, gerne per E-Mail, dass das Konto als ausgeglichen und der Vertrag als aufgehoben an zu sehen ist.
Vielen Dank im Voraus.
Auf den Brief habe ich der Form eine Antwort erhalten, dass mich gestern ein Inkassoanwalt angeschrieben hat mit den gleichen Formullierungen, nur dass er unterdessen mit den Inkassokosten zusammen fast 200 € haben wolle und das zwar zackig bis zum 08.02.2017
Nun habe ich per Einschreiben/Rückschein diesen Anwalt angeschrieben, wie nachstehend zu lesen und nun warte ich mal ab, was nun passiert.
Einschreiben/Rückschein
Rechtsanwalt
XXXXX
XXXXX
Aktenzeichen: AZ ...../2017
Ihr Schreiben vom 27.01.2017, Eingang 02.02.2017
Sehr geehrter Herr XXXX,
die von Ihnen angeführte Forderung zu o.g. Aktenzeichen ist nicht berechtigt, da kein gültiger Stromliefervertrag mit der
BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH
existiert.
Ein am 18.09.2016 online geschlossener Stromliefervertrag wurde von mir fristgerecht am 22.09.2016 widerrufen, siehe Anlage 1.
Dieser Widerruf ist von der BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH am 23.09.2016 per E-Mail schriftlich bestätigt worden, siehe Anlage 2.
Somit ist kein Stromliefervertrag zustande gekommen.
Sollte die Ankündigung einer Stromsperre, zu der die BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH nicht berechtigt ist, vollzogen werden, werde ich die BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH voll in Haftung nehmen.
Erbitte bis zum 08.02.2017 einen Erledigungsvermerk und um nochmalige Bestätigung der Widerspruchsanerkennung vom 23.09.2016.
Mit freundlichem Gruß
Ich kann nur jedem Raten!
Finger weg von BEV!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!