Hallo @dsTNY, das ist eine durchaus berechtigte Frage, das Problem haben sicherlich viele Ex-Kunden der BEV.
Endabrechnung liegt wohl schon vor, welcher Zeitraum wurde abgerechnet?
Ich war auch BEV Kunde, der Hinweis auf den Bonusanspruch findet man ggf. auch mal auf der 3. oder 4. Seite versteckt, musste auch nachhaken um ihn zu bekommen.
Sie sind in der vorteilhaften Position, daß die BEV noch eine Nachzahlung von Ihnen erwartet, ich würde der Rechnung widersprechen, den Bonus abziehen und den unstrittigen Teil der Nachzahlung überweisen. Das auf jeden Fall schriftlich an die BEV mitteilen und abwarten was passiert.
Wenn aufgrund der Nichterfüllung des geschlossenen Vertrages durch die BEV Zusatzkosten angefallen sein sollten, höhere Preise und Arbeitsaufwand etc. würde ICH diese auch geltend machen, das ist aber sehr von der jeweiligen Streitlust des Kunden abhängig, ich hab meine Ansprüche bisher immer durchsetzen können, notfalls über die Schlichtungsstelle.
Interessant wäre noch über welche Beträge wir hier sprechen, da könnte man die im „worst case“ eventuell anfallenden Prozesskosten abschätzen, aber soweit sollte es nicht kommen.
Viel Erfolg!