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Autor Thema: BEV - absolut unseriös  (Gelesen 245342 mal)

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Offline Nichtmituns

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #15 am: 02. September 2016, 21:49:23 »
Hallo Erdferkel,
wir haben uns durchaus Gedanken gemacht, ob es sich lohnt wegen dieser geringen Summe einen Aufstand zu machen. Aber, wenn es keiner tut, dann geht es halt immer so weiter. Es handelt sich um organisierten, knallharten Betrug, der durch unsere Regierenden gedeckt wird. Da bleibt nur noch die Hoffnung auf die Judkative, und darauf, dass sich viele andere auch vehement auf die Hinterfüsse stellen. Wir ziehen das durch. Im Zweifelsfall hilft vor den drohenden Kosten, die eine gerichtliche Auseinandersetzung mit sich bringt, eine Rechtsschutzversicherung. Wir werden, falls es dazu kommt, das Urteil veröffentlichen. Im Übrigen werden wir Schlichtungsversuche ablehnen, da die "Schlichter" ohnehin von der Energiewirtschaft finanziert werden. Das bringt in soweit nicht.

Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #16 am: 03. September 2016, 09:53:12 »
Moin Nichtmituns,
es ist absolut richtig sich da auf die Hinterbeine zu stellen und sich ggf. auch an die Verbraucherzentralen zu wenden, die Judikative wird von sich aus wenig unternehmen. Bei der Almado hat es bis July 2016 gedauert bis die Verbraucherzentrale da ein Urteil erstritten hat (weiss jemand ob das inzwischen rechtskräftig ist oder wurden Rechtsmittel eingelegt?), vorher war da jeder Einzelkämpfer. Das mit der Schlichtungsstelle kann ich nicht bestätigen, die haben meinen Feldzug gegen Almado sehr gut unterstützt, der Schlichtungsprozess ist halt langwierig.
RSV schön und gut, meine will 150,- SB, und ob man eine Kostenzusage auch über mehrere Instanzen bekommt steht in den Sternen. Bei dem Streitwert ist in der Regel beim Amtsgericht schluss, und da gibts Richter die sich an einem schlechten Tag auch mal über solche "Bagatellklagen" aufregen und Urteile fällen die kaum nachvollziehbar sind.
Ich hau jetzt mal meine Kündigung an die BEV raus, mal schauen ob ich eine Reaktion bekomme!
Ie wollt ihr weiter vorgehen?

Offline Nichtmituns

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #17 am: 03. September 2016, 20:37:06 »
Moin Erdferkel,
wir haben gekündigt und die Bestätigung liegt seit gestern vor. Dennoch versucht die BEV den Vertrag vorzeitig zu beenden, um sich den Bonus zu ersparen. wenn die RSV aussteigt zahlen wir halt selbst. Gott sei dank sind wir dazu in der Lage. Aber wir sehen dass so. Manchmal ist es nur ein kleines Steinchen, welches eine Lawine auslöst. Und, je mehr diesen Weg gehen, oder gehen können, sollten das dann auch tun. Auch wenn eine "Niederlage" mal schmerzt. Ohne Widerstand wird sich allerdings auch nichts ändern, und es wird immer schlimmer und dreister. Vlt. sollte man überlegen, wie man organisiert gegen diese Kriminellen vorgeht. Es ist ja leider nur der "157362ste" Einzelfall.

Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #18 am: 14. September 2016, 09:48:57 »
Guten Morgen zusammen, das scheint wirklich eine interessante Nummer zu werden:
Ich hab ja meine Kündigung zum 31.03.2017 per Fax an die in den AGB genannte Nummer geschickt, die 2 Wochen Frist für die Bestätigung des Kündigungstermins läuft Freitag ab, -bisher erfolgte keine Reaktion.
Ich fange jetzt an die nächsten Schritte zu planen, vieleicht hat jemand noch einen Tip?

Ich würde dann am Montag eine Mail an den Kundendienst schicken und auf das Fax verweisen, nochmal 2 Wochen Frist für die Kündigungsbestätigung einräumen und weitere Schritte ankündigen wenn auch diese verstreicht. Spontan fallen mir 3 Möglichkeiten ein:
1. Einschalten der Schlichtungsstelle, da wären dann in der Beschwerdemail statt der 2 Wochen 4 Wochen Frist einzuräumen
2. Kündigung durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen und die Kosten in Rechnung stellen
3. Feststellungsklage dass der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde und zum 31.03.2017 zu beenden und der Anschluss beim Netzbetreiber freizugeben ist.

Auf jeden Fall Warnung an Alle Kunden: Zeit einplanen, das scheint nicht reibungslos abzulaufen!!   >:(


Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #19 am: 14. September 2016, 15:09:36 »
Update: Hab mit meinem Netzbetreiber Bayernwerk telefoniert um den aktuellen Zählerstand durchzugeben, da hätte ich die zu hoch angesetzten Abschläge dann in der Mail gleich mit bemängelt, und da fragt mich die Mitarbeiterin doch nicht plötzlich ob ich schon einen neuen Anbieter hätte, da würde eine Versorgungsabmeldung zum 31.03.17 vorliegen, ob wir ausziehen oder Interesse an einem Angebot hätten??? Warscheinlich von Eon, die stecken doch unter einer Decke... hab dankend abgelehnt.
Bin trotzdem schonmal etwas besänftigt, mal abwarten ob und wann die Bestätigung vom Versorger eintrudelt.

 8)

Offline Makebo

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #20 am: 14. September 2016, 15:49:30 »
E.ON-Angebot durch Bayernwerk, soviel zum Legal Unbundling und Diskriminierungsfreiheit...!

und da fragt mich die Mitarbeiterin doch nicht plötzlich ob ich schon einen neuen Anbieter hätte, da würde eine Versorgungsabmeldung zum 31.03.17 vorliegen, ob wir ausziehen oder Interesse an einem Angebot hätten??? Warscheinlich von Eon, die stecken doch unter einer Decke... hab dankend abgelehnt.

 8)

Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #21 am: 14. September 2016, 16:22:38 »
E.ON-Angebot durch Bayernwerk, soviel zum Legal Unbundling und

Ohh, bitte nicht falsch interpretieren, das mit Eon ist reine Spekulation von mir, ist der lokale Grundversorger hier... Vieleicht makelt sie das ja nebenbei privat, Hab das gleich unterbunden und abgelehnt, kümmer ich mich selber drum, ist ja auch noch viel zu früh..

Offline bolli

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #22 am: 15. September 2016, 08:09:38 »
Ich würde dann am Montag eine Mail an den Kundendienst schicken und auf das Fax verweisen, nochmal 2 Wochen Frist für die Kündigungsbestätigung einräumen und weitere Schritte ankündigen wenn auch diese verstreicht. Spontan fallen mir 3 Möglichkeiten ein:
1. Einschalten der Schlichtungsstelle, da wären dann in der Beschwerdemail statt der 2 Wochen 4 Wochen Frist einzuräumen
2. Kündigung durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen und die Kosten in Rechnung stellen
3. Feststellungsklage dass der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde und zum 31.03.2017 zu beenden und der Anschluss beim Netzbetreiber freizugeben ist.

Auf jeden Fall Warnung an Alle Kunden: Zeit einplanen, das scheint nicht reibungslos abzulaufen!!   >:(
Gut und richtig ist auf jeden Fall, für den ganzen Prozess ausreichend Zeit einzuplanen. Ein Problem taucht manchmal noch insofern auf, als manche Versorger gerne nach der Kündigung die Zahlung der Abschläge nicht mehr per Lastschrifteinzug einziehen möchten sondern eine manuelle Überweisung vom Kunden verlangen (vermutlichl um zu verhindern, dass die letzten Abschläge zurück gebucht werden, wenn der Bonus nicht gezahlt wurde :( ). Hier muss man ggf. entscheiden, ob man das mitmacht oder sich dagegen wehrt.
Problem in dem ganzen Verfahren ist ja letztlich der Nachweis des Zugangs der Kündigung. Daher sehe ich Ihre Varianten 1 und 3 als nur begrenzt tauglich an, da Sie den Faxzugang nicht endgültig nachweisen können. Ihr Protokoll über das Gerät ist ein technisches Protokoll, was möglicherweise auch bei bestimmten Systemzuständen ausgegeben wird, die nicht mit dem Zugang beim Empfänger gleichzusetzen sind. Es gibt da schon Rechtsprechung in beide Richtungen, weshalb mir an dieser Stelle dieser Weg zu aufwendig wäre.

Die Zustellung per Gerichtsvollzieher mit Kostenerstattung sehe ich als nicht machbar an, da Sie Ihre Zustellungskosten in der Regel nicht beim Empfänger geltend machen können.
ich habe in den letzten Jahren mehrfach bei Problemfällen das Einschreiben mit Rückschein gewählt und mir bei meiner (freundlichen) Poststelle den Inhalt des Einschreibens auf der Kopie bestätigen lassen. Da das Schreiben ja nur ein Zweizeiler ist, hat die Dame in der Poststelle dieses freundlicherweise schriftlich bestätigt (hatte natürlich den Bestätigungssatz mit Übereinstimmung mit dem versandten Schriftstück vorgedruckt). Bei weniger Entgegenkommen hätte ich eine eigene dritte Person mitgenommen zur Bestätigung.
Aber auch hier muss man natürlich frühzeitig agieren, da der Empfänger die Abnahme des Einschreibens "verweigern" kann (durch nicht abholen). Dann bleibt tatsächlich nur der Gerichtsvollzieher.
Den habe ich aber in fast 10 Jahren regelmäßigem Lieferantenwechsel noch nie gebraucht.

Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #23 am: 15. September 2016, 09:40:44 »
Hallo bolli, Bev bucht auch nach Kündigung weiter ab, habe jedenfalls keine derartige Klausel wie in den Almado AGB gefunden.
Es sieht ja ganz gut aus, Versorgungsabmeldung liegt beim Netzbetreiber vor, da wird die Bestätigung hoffentlich doch noch kommen, @Nichtmituns hat ja auch eine Kündigungsbestätigung erhalten.
Ich habe das gestern auch mal gegoogelt, Zustellung durch Gerichtsvollzieher ist gar nicht viel teurer, wenn man alle benötigten Kopien (insgesamt 3 Ausfertigungen des Schriftsatzes) fertig beilegt sind da wohl 10,-€ Gebühren fällig, oder kommt da noch was dazu?
Der Zugangsnachweis ist glaube ich zumindest bei Einschalten der Schlichtungsstelle in der Situation kein Problem: Es wurde per Fax und nochmal per Mail gekündigt UND es wäre noch reichlich Zeit für eine ordentliche Kündigung, die hätte spätestens 6 Wochen vor Vertragsende, also Mitte Februar 2017 zu erfolgen. Vorteil ist auch, daß hier eine "unabhängige" Stelle in den Vorhang eingeschaltet wird, da würden ja dann wohl der Vorgang inkl. Dokumente mit bitte um Stellungnahme von der Schlichtungsstelle nochmal an die BEV geschickt, da hat jedenfalls damals auch Almado endlich reagiert.

Ich bin mal gespannt was der Briefträger die nächsten Tage bringt.

Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #24 am: 17. September 2016, 17:03:13 »
Hurra, Kündigungsbestätigung ist da!

Ohmanoman, was für ein Laden, da scheints echt noch zu haken im Getriebe:

Schreiben datiert auf München, den 12.09.2016,

Sehr geehrter Kunde,
gerne hätten wir sie blabla......
Leider haben Sie Ihren Vertrag gkündigt. Wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer Kündigung vom 16.10.2016
Es ist schade blabla...
Wir werden unsere vertragliche Leistung zum 31.03.2017 einstellen.

Kann ich das so akzeptieren oder sollte ich da Korrektur fordern?? Kündigung ist glaube ich am 02. oder 03.09.2016 gefaxt worden, müsste ich nachschauen?

Offline bolli

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #25 am: 19. September 2016, 07:06:33 »
Ich würde denen einen einfachen Brief (ggf. auch Fax) schicken mit dem richtigen Kündigungsdatum (und dem süffisanten Hinweis, dass auch sie wohl kaum in die Zukunft schauen könnten, um ein Schreiben vom 16.10.2016 bereits am 12.09.2016 zu beantworten). Rechtliche Relevanz dürfte es nach jetzigem Stand nicht haben.

Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #26 am: 19. September 2016, 11:41:27 »
Guten Morgen Bolli, bäähhh, ich werde da wohl wirklich nochmal schreiben müssen, beim Prüfen der Kunden- und Vertragsnummer ist mir in dem Schreiben mit der Ankündigung der Abschlagserhöhung noch was aufgefallen, und das kann so auch nicht bleiben:
Vertrags- und Versorgungsbeginn war der 01.04.2016, an diesem Tag erfolgte auch die erste Abbuchung, Fälligkeit immer am 1. des Monats. Mit Schreiben vom 22.7. kam dann die Info dass der Abschlag ab 01.09.2016 bis zum Ende der Belieferungsperiode auf 89,- € angepasst wird und zu folgenden Terminen fällig ist: 01.09.16, 01.10.16..usw.01.03.2017 und 01.04.2017.
Die wollen am 01.04.2017 noch einen 13. Abschlag einziehen? Das können die abhaken!
Das ist wohl ein Standardschreiben, nur Netzbetreiber und Anschlussdaten und Abschlagstermine sind individuell ergänzt, ist das bei anderen Betroffenen auch so?
Ich schreib heute Abend ein Briefchen und werde um Richtigstellung aller Punkte bitten.

Offline Stromkunde2480

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #27 am: 22. September 2016, 11:18:55 »
Hallo, ich bin auch Kunde der BEV und kann mich den Beschwerden nur anschließen. Verzögerte Jahresabrechnung, Neukundenbonus wurde nur nach mehrmaliger Aufforderung als Verrechnungscheck versandt und zuletzt eine "willenlose Erhöhung" der monatlichen Abschlagzahlung. Es ist kompliziert die Hotline per Telefon zu erreichen und wenn dann kein Einlenken selbst aufgrund stichhaltiger Argumente.

ABER ich fand einen Weg, wie ich meinen zu viel gezahlten Abschlag zurück überwiesen bekommen habe und wie meine Kündigung zum Jahresende (Ende 2016) schriftlich bestätigt wurde:
1. Schriftlich Widerspruch einlegen (vorsichtshalber mit Begründung) und per Einschreibe-Rückschein an die BEV. Der Rückschein kam aus der Albert-Einstein-Str. 2b in Offenburg zurück (Einwurfeinschreiben würde wahrscheinlich schon langen).
2. Gesetzliche Antwortzeit - 4 Wochen - abwarten. Es wird keine Antwort kommen.
3. Sachverhalt online der Schlichtungsstelle Energie melden: https://www.schlichtungsstelle-energie.de/
4. Innerhalb von 3 Tagen hatte ich die Differenz auf meine Bankkonto zurücküberwiesen bekommen und noch eine paar Tage später hatte ich eine Bestätigung der Kündigung inkl Entschuldigung der BEV erhalten.

Also es geht auch anders, aber so hält man natürlich keine Kunden.

Offline Nichtmituns

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #28 am: 25. September 2016, 20:07:57 »
Moin, moin, an Alle.
Also wir müssen hier klar sagen, dass es sich lohnt, sich auf die Hinterbeine zu stellen. Man muss es entsprechend konsequent angehen.
Wir haben Ende der letzten Woche, sowohl von der BEV, als auch von dem durch die BEV eingeschalteten Rechtsanwalt eine Erklärung erhalten, dass der Vertragsstand, wie ursprünglich abgeschlossen, wiederhergestellt wurde. Weiterhin wurden die Mahn- und Rechtsanwaltsgebühren ausgebucht. Sogar für eine Entschuldigung hat es gereicht.
Das soll Euch alle ermutigen nicht aufzugeben.

Offline Inge1

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #29 am: 04. Oktober 2016, 18:21:15 »
Hallo Ihr bisher berechtigt Unzufriedenen.

Ich war bereits 3 x Kunde bei BEV, 1 x über Check 24 verbrauchsabhängiger Tarif, 1 x über Check 24 Pakettarif, jetzt direkt bei BEV. Immer mit 1 Jahr Pause wegen des Neukunden-Bonus. Bisher war alles ok. Den Hinweis auf Bonus-Scheckanfordung am Ende der Rechnungen habe ich lächelnd akzeptiert. Offensichtlich übersehen diesen einige Kunden - zu Gunsten der BEV.
Jetzt hat BEV das "Spiel" mit der angeblichen Meldung des Netzbetreibers über einen fiktiven Verbrauch und Erhöhung (ca. Verdoppelung) des monatlichen Abschlags bei mir auch versucht. Ich habe sofort 2 x per Mail widersprochen - mit Beweisen über den tatsächlichen Verbrauch.
Keine Reaktion seitens BEV.
Meine Hausbank hat den zu hoch abgebuchten Betrag zurückgehen lassen und mir empfohlen, abzuwarten, also nicht von mir aus den vereinbarten bisherigen Abschlagsbetrag zu bezahlen.
Welch Wunder: Von der Kanzlei Stapf, Offenburg kam ein freundlicher Brief:
Ich kann Ihnen mitteilen, dass ihr Verbrauch nochmals neu berechnet wurde und der Abschlag wieder den alten Betrag beträgt. Bitte überweisen Sie den Rückstand (ohne jegliche Gevbühren) und sodann die monatlichen Abschläge ab sofort direkt.
Sie können sich gerne bei der BEV direkt melden, sofern Sie wieder am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten.

Es ist mir unverständlich, wie die BEV mit dieser Methode Kunden gewinnen will.
Auch für mich ist es jetzt der letzte Vertrag mit BEV.

 

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