Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: gerichtliches Klageverfahren Almado/immergrün Schichtungsverfahren unzulässig  (Gelesen 31476 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline lilli13

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Hallo,

ich habe leider Probleme mit Almado-immergrün und hoffe hier auf hilfreiche Lösungsvorschläge.
Ich war Kunde bei Almado-immergrün und habe einen Vertrag abgeschlossen in dem mir ein Neukundenbonus in Höhe von 25% versprochen wurde.
Ca. 7 Wochen vor Vertragsende habe ich über ein Onlinevergleichsportal einen Wechsel vorgenommen bei dem der neue Versorger die Kündigung für mich übernimmt. Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung. Leider war ich so naiv nicht auf das Datum zu achten:(. Es wurde zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages festgelegt.
Als dann die Jahresrechnung kam wurde mir natürlich der versprochene Neukundenbonus nicht gutgeschrieben. Leider habe ich erst hier begriffen das ich reingelegt worden bin :-[.
Per E-Mail bekam ich dann auf meine Nachfrage die schon befürchtete Antwort: Der Neukundenbonus wird nur bei einer zwölfmonatigen ununterbrochenen Belieferung gewährt.
Ich habe aber einen Jahresvertrag geschlossen bei dem beide Seiten nur in bestimmten Fällen, die hier nicht vorlagen, vorzeitig kündigen können. Nennt man das nicht Vertragsbruch?
Dann habe ich bei der Schlichtungsstelle Energie ein Schlichtungsverfahren eingeleitet.
Heute bekam ich Post von der Schlichtungsstelle, das mein Schlichtungsantrag der ursprünglich zulässig war, nun doch unzulässig geworden ist, da immergrün gegen mich wegen des Streitgegenstandes der Beschwerde ein gerichtliches Klageverfahren anhängig gemacht hat.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen und habe ich überhaupt eine Chance?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen ;)

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
... Ca. 7 Wochen vor Vertragsende habe ich über ein Onlinevergleichsportal einen Wechsel vorgenommen bei dem der neue Versorger die Kündigung für mich übernimmt. Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung. Leider war ich so naiv nicht auf das Datum zu achten:(. Es wurde zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages festgelegt. ...
Ich habe aber einen Jahresvertrag geschlossen bei dem beide Seiten nur in bestimmten Fällen, die hier nicht vorlagen, vorzeitig kündigen können. Nennt man das nicht Vertragsbruch? ...
Heute bekam ich Post von der Schlichtungsstelle, das mein Schlichtungsantrag der ursprünglich zulässig war, nun doch unzulässig geworden ist, da immergrün gegen mich wegen des Streitgegenstandes der Beschwerde ein gerichtliches Klageverfahren anhängig gemacht hat.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen und habe ich überhaupt eine Chance? ...

Hallo @lilli13,
ja, die vorzeitige Vertragsbeendigung durch immergrün vor dem frühestmöglichen Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung dürfte Vertragsbruch sein.

Der Sachverhalt entspricht exakt einem von der Schlichtungsstelle bereits beurteilten Fall:
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/08.03.2013-1398_13-Zeitpunkt_der_Wirksamkeit_einer_Kuendigung.pdf !

Warten Sie auf den Zugang der Klageschrift, die Ihnen lt. § 271 ZPO vom zuständigen Amtsgericht unverzüglich zuzustellen ist und beauftragen Sie dann einen Anwalt. Ihre Chancen auf die Bonusgewährung und auf Schadensersatz (u. a. Ihre Anwaltskosten und für die Mehrkosten der Belieferung in den zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages) sind m.E. sehr gut.


Berichten Sie hier bitte über den Ausgang des Verfahrens. Viel Erfolg.

Gruß, khh 
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 18:50:03 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline lilli13

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort :D
Ich werde über den Verlauf weiter berichten.

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Hier werden aber mächtig die Tatsachen verdreht! Der neue Lieferant hat im Auftrag des Kunden den Vertrag gekündigt!
Zitat
Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.

Zitat
Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung.
365 hat Ihrer vorzeitigen Kündigung zugestimmt. Was bitte ist daran verwerflich, dem Kundenwunsch zu entsprechen? 365 erhielt eine UTILMD-Nachricht durch den neuen Lieferanten, in der dieser Termin stand. Sollte sich 365 mit Ihrem neuen Lieferanten anlegen, der Ihren Kündigungswunschtermin mitteilte?

Wenn man oberflächlich Verträge kündigt, dann sollte man dazu stehen. Dass 365 Sie nun verklagt ist bei der Kostenstruktur der Schiedsstelle nicht verwunderlich.

Gruß

NN

Offline lilli13

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Zitat
365 hat Ihrer vorzeitigen Kündigung zugestimmt. Was bitte ist daran verwerflich, dem Kundenwunsch zu entsprechen? 365 erhielt eine UTILMD-Nachricht durch den neuen Lieferanten, in der dieser Termin stand. Sollte sich 365 mit Ihrem neuen Lieferanten anlegen, der Ihren Kündigungswunschtermin mitteilte?

Der nächstmögliche Zeitpunkt kann ja nicht vor Ablauf des Jahresvertrages sein! Das ist ja dann Vertragsbruch oder!?
Meiner Meinung nach wurde ich absichtlich eher rausgelassen um den Bonus zu sparen.
Wie ich hier im Forum schon lesen konnte ist das die übliche Masche des Energieversorgers.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Der nächstmögliche Zeitpunkt kann ja nicht vor Ablauf des Jahresvertrages sein! Das ist ja dann Vertragsbruch oder!?
Meiner Meinung nach wurde ich absichtlich eher rausgelassen um den Bonus zu sparen.
Wie ich hier im Forum schon lesen konnte ist das die übliche Masche des Energieversorgers.
Nein, das ist zwar zu Ihrem Nachteil, aber kein Vertragsbruch. Sie haben den Vertrag ja gekündigt. Klar hat man Ihre  Vorlage gerne angenommen. Aber Sie haben das ja oben bereits selbst schon richtig festgestellt:
Zitat
Ca. 7 Wochen vor Vertragsende habe ich über ein Onlinevergleichsportal einen Wechsel vorgenommen bei dem der neue Versorger die Kündigung für mich übernimmt. Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung. Leider war ich so naiv nicht auf das Datum zu achten:(. Es wurde zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages festgelegt.

@NN hat es nur auf den Punkt gebracht.

Offline lilli13

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Das soll bedeuten ich muss jetzt wegen einen kleinen Formfehler nicht nur auf den Bonus verzichten sondern auch noch die Kosten des Verfahrens übernehmen :'(?

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Das soll bedeuten ich muss jetzt wegen einen kleinen Formfehler nicht nur auf den Bonus verzichten sondern auch noch die Kosten des Verfahrens übernehmen :'(?
Fehler können leider Folgen haben. Dieser Versorger nutzt offensichtlich jede Möglichkeit und jede  Vorlage zu seinen Gunsten. Wer mit ihm einen Vertrag schließt muss genau aufpassen. Sie haben die Kündigung und den Wechsel ja so akzeptiert und der Wechsel wurde auch so vollzogen.

Ob da eine Anfechtung wegen Irrtums noch möglich ist, fragen Sie am Besten einen Anwalt.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Hallo @lilli13,

welchen Tarif hatten Sie bei immergrün, haben Sie die zum Zeitpunkt Ihres Auftrags von immergrün verwendete AGB vorliegen, von wann datiert die Vertragsbestätigung, wann war Lieferbeginn, wann haben Sie gekündigt bzw. dem neuen Versorger den Kündigungsauftrag erteilt, wann hat immergrün den Vertrag beendet, wann haben Sie die Schlussrechnung erhalten, wann haben Sie die Abrechnung ohne Bonus erstmalig bei immergrün reklamiert, wann haben Sie die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht ?

Gruß, khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: gerichtliches Klageverfahren Almado/immergrün
« Antwort #9 am: 07. April 2014, 22:40:45 »
Hier stellt sich doch die  Frage, was Almado gegen die Userin @ lilli13 eigentlich einklagen will? Soll das evtl. eine Unterlassungsklage sein? Dann müsste ja eine Rechtsverletzung vorausgegangen sein! Alles ein wenig dubios, finde ich.


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Zitat
WAS BEDEUTET 'KÜNDIGUNG ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN TERMIN'?
'...ich möchte zum nächstmöglichen Termin meine Kfz-Vollkaskoversicherung kündigen...' - diese Wendung stellt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen Antrag auf Aufhebung des Versicherungsvertrages zu einem vom Versicherer zu wählenden Zeitpunkt dar (AZ: IV ZR 56/98). In der Regel werden Vollkaskoversicherungen auf ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Im entschiedenen Fall hatte der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung am Anfang des Jahres 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt' gekündigt. Zwei Monate später wurde sein Fahrzeug entwendet. Die Versicherung verweigerte die Rückerstattung, weil der Versicherungsvertrag bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits beendet gewesen sei. Der Versicherer hatte die vom Versicherungsnehmer gewählte Formulierung zum Anlass genommen, das Versicherungsverhältnis vorzeitig unter Außerachtlassung der regulären Kündigungsfristen zum Ende des Jahres zu beenden.
Das darf sie nach Ansicht der Karlsruher Richter aber nicht. Auch aus der Bitte des Versicherungsnehmers um 'Bestätigung' ergebe sich kein ausreichender Anhalt für ein Angebot einer zeitlich in das Belieben des Versicherers gestellten Vertragsaufhebung.

[Quelle: FINANZTIP]

Bspw. dieses BGH-Urteil ist m.E. auch auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar :) !
« Letzte Änderung: 07. April 2014, 23:21:36 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: gerichtliches Klageverfahren Almado/immergrün
« Antwort #11 am: 07. April 2014, 23:14:12 »
Hier stellt sich doch die Frage, was Almado gegen die Userin @ lilli13 eigentlich einklagen will? ...

Feststellungsklage, dass kein Bonus zu gewähren ist ?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
...
Bspw. dieses BGH-Urteil ist m.E. auch auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar :) !
@khh, vielleicht nicht so ganz. Beim vorliegenden Sachverhalt wurde im Unterschied quasi lückenlos eine "Anschlussvollkaskoversicherung" bei einem anderen "Versicherungsunternehmen" abgeschlossen. Der "Versicherungsnehmer" hat dem nicht widersprochen.
Aber der Fall steckt noch im dichten Nebel.  Licht zeigt sich vielleicht wenn die Fragen beantwortet sind.

PS .. das passt dazu:
Den Markt als "sparsamer" Verbraucher nutzten:Erfahrungen mit Almado - oder wie man mit den Maschen souverän umgeht
Liest sich gut! ;)

Offline lilli13

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Zitat
welchen Tarif hatten Sie bei immergrün
Tarif Windkraft 6
Zitat
haben Sie die zum Zeitpunkt Ihres Auftrags von immergrün verwendete AGB vorliegen
Ich habe die allgemeinen Stromlieferbedingungen von der Zeit des Auftrages vorliegen.
Zitat
von wann datiert die Vertragsbestätigung
Der Vertrag wurde am 12.12.2012 bestätigt.
Zitat
wann war Lieferbeginn
Ab 1.2.2013
Zitat
wann haben Sie gekündigt bzw. dem neuen Versorger den Kündigungsauftrag erteilt
Am 8.12.2013
Zitat
wann hat immergrün den Vertrag beendet
Die Kündigungsbetätigung erhielt ich am 14.12.2013 zum 14.01.2014.
Zitat
wann haben Sie die Schlussrechnung erhalten
Die Schlussrechnung erhielt ich am 3.2.2014.
Zitat
wann haben Sie die Abrechnung ohne Bonus erstmalig bei immergrün reklamiert
Noch am selben Tag telefonisch. Aber die Mitarbeiterin meinte am Telefon das der Neukundenbonus extra per Verrechnungsscheck versendet wird auch wenn er nicht auf der Schlussrechnung erscheint. Da mir diese Aussage unglaubwürdig erschien habe ich am 4.2.2014 noch mal per E-Mail den Bonus reklamiert.
Zitat
wann haben Sie die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht ?
Am 9.3.2014

Vielen Dank für die Mühe :D


Offline KlausHardy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 20
  • Karma: +0/-0
Die Kündigung fällt hier terminlich wohl genau in die Weihnachtsaktion von immergrün. Dort wurden ja die Preise für das Folgejahr erhöht und damit entstand ein Sonderkündigungsrecht. Dieses hat der Anschlussversorger wohl auf Ihren Wunsch (nächstmöglicher Zeitpunkt) auch tatsächlich genutzt. Genau vor der Frage stand ich nämlich auch. So leid es mir tut, ich denke, falsches Kreuz gesetzt, Pech gehabt.

P.S. ich habe übrigens auch noch keinen Bonus erhalten ... Laufzeit ebenfalls 01.02.2013 bis 31.01.2014

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz