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Autor Thema: gerichtliches Klageverfahren Almado/immergrün Schichtungsverfahren unzulässig  (Gelesen 31482 mal)

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Offline Didakt

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Re: gerichtliches Klageverfahren Almado/immergrün
« Antwort #30 am: 25. Juni 2014, 18:09:23 »
...Ich bin nun aber etwas verwirrt, da es doch sehr unterschiedliche Meinungen sind :-\

Ich habe ja keine Vertragsauflösung gewollt sondern eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin, also nach einem Jahr, da es sich um einen Jahresvertrag handelte. Somit ist es meiner Meinung nach keine einvernehmlich vereinbarte Vertragsauflösung.

@ lilli13

Haben Sie Ihrem ausgewählten Nachversorger denn im Zuge Ihres Lieferauftrags mitgeteilt, dass Sie den beim Vorversorger (Almado) bestehenden Vertrag zum 31.01.2014 gekündigt und die Lieferung erst ab 01.02.2014 beginnen soll? Wohl kaum, nehme ich an. Wenn ja, hätten Sie gegen ihn einen Schadensersatzanspruch. Sie hingegen haben den Nachversorger doch wohl bevollmächtigt, die Lieferung zum nächstmöglichen Termin aufzunehmen, und das geht heute nun mal rasend schnell.
Unfair hat sich Almado verhalten. Es lag in deren billigem Ermessen, den vom Nachversorger im Zuge des GPKE-Geschäftsprozesses angetragenen (früheren) Lieferbeginn sofort anzunehmen oder mit Rücksicht auf Ihre Kündigung erst zum 01.02.2014. Der frühere Liefertermin kam Almado zupass, nun war dieses kundenfeindlich operierende Unternehmen hinsichtlich der Gewährung des Bonus nicht mehr im Obligo.  So ist das nun mal in unserem Rechtsstaat!  >:(

Offline Hurraapostel

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Text gelöscht - wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingeführt.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2014, 20:26:56 von Hurraapostel »
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline lilli13

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Hurraapostel, ich drücke dir die Daumen das du den Fall gewinnst und 365ag einen ordentlichen Dämper erhält.
Wäre schön wenn du weiter berichtest :D

Offline Hurraapostel

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Hurraapostel, ich drücke dir die Daumen das du den Fall gewinnst und 365ag einen ordentlichen Dämper erhält.
Wäre schön wenn du weiter berichtest :D

Das sowieso - egal, wie´s ausgeht.  8)
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline lilli13

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Gestern erhielt ich nun das Schreiben meiner Anwältin ans Gericht und eine Vorschussrechnung.
Der Fall ist der Erste bei dieser Anwältin. Leider hat Sie das Schreiben schon ans Gericht geschickt obwohl ich es nicht gegengelesen habe. Es enthält leider einige Fehler.
Leider musste ich über die Anwältin auf Grund meiner finanziellen Lage Prozesskostenhilfe beantragen. Das Formular habe ich schon vor Wochen ausgefüllt aber die Anwältin hat es erst jetzt mit dem Schreiben bei Gericht eingereicht. Die Vorschussrechnung soll ich in den nächsten zwei Wochen begleichen. Darf Sie das obwohl noch keine Ablehnung vom Gericht gekommen ist? Ich hoffe ihr könnt mir auch in dieser Sache etwas weiterhelfen. Ich bin vollig verzweifelt. :'(

Offline lilli13

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Ich habe gerade gelesen das der Vorstand von 365ag der selbe ist wie von immergrün. Mein neuer Anbieter ist immergrün!!!
Kann mir das evtl. weiterhelfen?

Offline Eni

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Ich habe gerade gelesen das der Vorstand von 365ag der selbe ist wie von immergrün. Mein neuer Anbieter ist immergrün!!!
Kann mir das evtl. weiterhelfen?

Ich finde gerade keinen Smiley für "verwirrend". Vielleicht versteht es jemand anderer?  :-\
Ihr alter Anbieter war doch Immergrün.

Offline khh

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... Mein neuer Anbieter ist immergrün!!! ...
Ich finde gerade keinen Smiley für "verwirrend". Vielleicht versteht es jemand anderer? :-\
Ihr alter Anbieter war doch Immergrün.

Entweder ist @lilli13 sehr "verwirrt", oder das Ganze ist womöglich ein Fake und jemand will uns veralbern ;D !?

Zum Firmengeflecht: immergrün-Energie GmbH, almado-Energy GmbH und MeisterStrom sind "Geschäftsfelder" der 365 AG (vormals almado AG). In den aktuellen AGBs ist jeweils die 365 AG als "nachfolgend 'Energieversorger'" bezeichnet, somit letztlich ein Laden.

Wenn man bspw. bei Verivox den Namen des Anbieters anklickt, dann öffnet sich ein Fenster "Anbieter-Informationen", wo solche Verbindungen also bereits im Vergleichsportal ersichtlich sind!

Nachtrag:
Falls @lilli13 sich bei den Angaben nicht vertan hat, dann hätte immergrün/365AG aufgrund der über ein Vergleichs-portal erteilten Kündigungsvollmacht mit sich selbst einen vorzeitigen "Aufhebungsvertrag" vereinbart ??? . Das könnte in einem Gerichtsverfahren vllt. "weiterhelfen".
« Letzte Änderung: 28. Juni 2014, 13:39:46 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

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Hier werden aber mächtig die Tatsachen verdreht! Der neue Lieferant hat im Auftrag des Kunden den Vertrag gekündigt!
Zitat von: lilli13
Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
365 hat Ihrer vorzeitigen Kündigung zugestimmt. … 365 erhielt eine UTILMD-Nachricht durch den neuen Lieferanten, in der dieser Termin stand. …
[Anmerkung khh: Kündigungsbestätigung zum 14.01.14 / nächstmöglicher Kündigungstermin lt. Vertrag 31.01.14]

Wissen wir, dass dieser Termin in der Kündigung des Neulieferanten (Grünwelt/Stromio?) an den Altlieferanten (immergrün/365AG) stand? Und wenn das dort stand, kann der Auftrag des Kunden „zum nächstmöglichen Termin“ vom Neulieferanten einfach in den ihn genehmen Termin 14.01.2014 „umgewandelt“ werden, wo doch in der UTILMD-Kündigung  -  Zitat „... kann ein beliebiges in der Zukunft liegendes Kündigungsdatum (auch untermonatlich) angegeben werden; die Kündigung kann sich auf einen fixen Tag oder auf den nächstmöglichen Kündigungstermin beziehen“  -  siehe www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_GPKE-GeLi-Gas-Umsetzungsfragen die dort verlinkte PDF "GPKE, konsolidierte Lesefassung vom 23.12.2011" Seite 10.

Und wenn der Neulieferant (LFN) den Kundenauftrag doch wie erteilt umgesetzt und in der UTILMD-Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ angegeben hat, dann hätte der Altlieferant (LFA) doch wohl  -  Zitat „Lösung: Im o.g. Beispiel würde der LFA die Kündigung zum ... ... ... bestätigen“ (im „Fall“ von @lilli zum 31.01.2014) müssen  -  siehe obenstehender bdew-Link und die dort verlinkte PDF "GPKE/GeLi Gas-Umsetzungsfragen (GPKE/GeLi Gas Stand Juni 2014)" Seite 25 und vllt. auch gemäß BGH-Urteil IV ZR 56/98
(siehe Thread-Antwort #10) !?

Fazit: Hat nicht entweder der Neulieferant (Grünwelt/Stromio) die Kündigung „verbockt“ (= schadensersatz-pflichtig?) oder der Altlieferant (immergrün/365AG) die Kündigung vorsätzlich (zwecks Bonusverweigerung)
falsch zum Termin 14.01.2014 bestätigt ?
« Letzte Änderung: 01. Juli 2014, 20:08:28 von khh »
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Offline Didakt

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Re: gerichtliches Klageverfahren Almado
« Antwort #39 am: 01. Juli 2014, 19:27:44 »

An die hitzigen Diskutanten,

Sollte meine gestrige PN-Schreiberei fruchtlos gewesen sein, darf ich daran erinnern, dass es auch noch den einwöchigen Forenarrest gibt.

Kehren Sie bitte zu einer sachlichen Diskussion zurück, ohne gegenseitige erneute Vorwürfe.

@ DieAdmin

Mit Ihrer totalen Löschaktion von einigen Beiträgen in diesem Thread haben Sie den Sinn und Zweck Ihrer Zensur überzogen!

Ich habe zu den Fragen in # 34 und # 35 der Userin @ lilli13 konkrete und durchaus hilfreiche Antworten gegeben. Weshalb haben Sie die nicht stehengelassen? Dafür habe ich kein Verständnis.

Offline DieAdmin

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@Didakt,

es steht Ihnen auch weiterhin frei, die sachbezogenen Antworten wieder neu einzustellen.

Ich werde nicht anfangen, einzelne Beiträge incl. der nachfolgende verlaufenden Diskussionen zu editieren. Ob so oder so wäre die Diskussion nicht für neu hinzugekommene nachvollziehbar geblieben. So das wir uns entschlossen haben, dass der gesamte Strang - ab den Zeitpunkt der ausufernden Beiträge - verschwindet.

Offline lilli13

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Zitat
Wissen wir, dass dieser Termin in der Kündigung des Neulieferanten (Grünwelt/Stromio?) an den Altlieferanten (immergrün/365AG) stand? Und wenn das dort stand, kann der Auftrag des Kunden „zum nächstmöglichen Termin“ vom Neulieferanten einfach in den ihn genehmen Termin 14.01.2014 „umgewandelt“ werden, wo doch in der UTILMD-Kündigung  -  Zitat „... kann ein beliebiges in der Zukunft liegendes Kündigungsdatum (auch untermonatlich) angegeben werden; die Kündigung kann sich auf einen fixen Tag oder auf den nächstmöglichen Kündigungstermin beziehen“  -  siehe www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_GPKE-GeLi-Gas-Umsetzungsfragen die dort verlinkte PDF "GPKE, konsolidierte Lesefassung vom 23.12.2011" Seite 10.

Und wenn der Neulieferant (LFN) den Kundenauftrag doch wie erteilt umgesetzt und in der UTILMD-Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ angegeben hat, dann hätte der Altlieferant (LFA) doch wohl  -  Zitat „Lösung: Im o.g. Beispiel würde der LFA die Kündigung zum ... ... ... bestätigen“ (im „Fall“ von @lilli zum 31.01.2014) müssen  -  siehe obenstehender bdew-Link und die dort verlinkte PDF "GPKE/GeLi Gas-Umsetzungsfragen (GPKE/GeLi Gas Stand Juni 2014)" Seite 25 und vllt. auch gemäß BGH-Urteil IV ZR 56/98
(siehe Thread-Antwort #10) !?

Fazit: Hat nicht entweder der Neulieferant (Grünwelt/Stromio) die Kündigung „verbockt“ (= schadensersatz-pflichtig?) oder der Altlieferant (immergrün/365AG) die Kündigung vorsätzlich (zwecks Bonusverweigerung)
falsch zum Termin 14.01.2014 bestätigt ?
« Letzte Änderung: 01. Juli 2014, 20:08:28 von khh »
Moderator informieren   Gespeichert
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Vielen Dank nochmal für die Mühe  ;)
Ich habe diese Information an meine Anwältin weitergeleitet, aber leider ist dies laut meiner Anwältin nicht auf meinen Fall übertragbar. Eine genauere Begründung erhalte ich aber auch nicht von Ihr :-\.
Nun kann ich erstmal nur hoffen, das wenigstens die Prozesskostenhilfe bewilligt wird.

Offline marley75

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Falls es jemanden interessiert: Habe meine Klage vollumfänglich gewonnen.
Almado wurde zur Zahlung des Bonus sowie zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Berufung ist aufgrund des geringen Streitwerts ausgeschlossen.

Hier die Vorgeschichte dazu, sicher findet sich der Eine oder Andere darin wieder...

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18938.msg108955.html#msg108955

Offline Catkiller13

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Ich gratuliere und finde das richtig geil

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Offline Harris

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Nice. Eventuell kannst du ja noch das Aktenzeichen mit angeben. Eventuell hilft es ja dem einen oder anderen ;-)

 

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