Hier werden aber mächtig die Tatsachen verdreht! Der neue Lieferant hat im Auftrag des Kunden den Vertrag gekündigt!
Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
365 hat Ihrer vorzeitigen Kündigung zugestimmt. … 365 erhielt eine UTILMD-Nachricht durch den neuen Lieferanten, in der dieser Termin stand. …
[Anmerkung khh: Kündigungsbestätigung zum 14.01.14 / nächstmöglicher Kündigungstermin lt. Vertrag 31.01.14]Wissen wir, dass
dieser Termin in der Kündigung des Neulieferanten (Grünwelt/Stromio?) an den Altlieferanten (immergrün/365AG) stand? Und wenn das dort stand, kann der Auftrag des Kunden „zum nächstmöglichen Termin“ vom Neulieferanten einfach in den ihn genehmen Termin 14.01.2014 „umgewandelt“ werden, wo doch in der UTILMD-Kündigung - Zitat
„... kann ein beliebiges in der Zukunft liegendes Kündigungsdatum (auch untermonatlich) angegeben werden; die Kündigung kann sich auf einen fixen Tag oder auf den nächstmöglichen Kündigungstermin beziehen“ - siehe
www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_GPKE-GeLi-Gas-Umsetzungsfragen die dort verlinkte PDF "GPKE, konsolidierte Lesefassung vom 23.12.2011" Seite 10.
Und wenn der Neulieferant (LFN) den Kundenauftrag doch wie erteilt umgesetzt und in der UTILMD-Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ angegeben hat, dann hätte der Altlieferant (LFA) doch wohl - Zitat
„Lösung: Im o.g. Beispiel würde der LFA die Kündigung zum ... ... ... bestätigen“ (im „Fall“ von @lilli zum 31.01.2014)
müssen - siehe obenstehender bdew-Link und die dort verlinkte PDF "GPKE/GeLi Gas-Umsetzungsfragen (GPKE/GeLi Gas Stand Juni 2014)" Seite 25 und vllt. auch gemäß BGH-Urteil IV ZR 56/98
(siehe Thread-Antwort #10) !?
Fazit: Hat nicht entweder der Neulieferant (Grünwelt/Stromio) die Kündigung „verbockt“ (= schadensersatz-pflichtig?) oder der Altlieferant (immergrün/365AG) die Kündigung vorsätzlich (zwecks Bonusverweigerung)
falsch zum Termin 14.01.2014 bestätigt ?