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Autor Thema: Kein Bonus bei gewerblicher Nutzung - Feststellungsklage - was nun?  (Gelesen 10732 mal)

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Offline g_gans

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Re: Kein Bonus bei gewerblicher Nutzung - Feststellungsklage - was nun?
« Antwort #15 am: 28. Juli 2014, 08:01:36 »
Hallo cuibono und khh,

in der Tat, ich wäre momentan nicht unbedingt gern bereit, diesen Präzedenzfall zu starten, unterstütze aber gern andere dabei.

Die in meinem Fall verwendete Klausel ist ebenfalls die in dem von ciubono verlinkten Thread verwendete:

"(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch"

Die ebenfalls in diesem Thread genannten Definitionen über "private" und "gewerbliche" Nutzung bestätigen eigentlich auch meine Auffassung, dass die "überwiegend privat Strom entnehmenden" Kunden eigentlich zumindest bei Verwendung der oben zitierten AGB-Klausel eindeutig Anspruch auf den Bonus hätten.  Vielleicht geht ja tatsächlich jemand den Weg über ein Gericht, um dieses bestätigen zu lassen.

Ich unterstelle nämlich, dass die Verweigerung des Bonus aufgrund angeblich gewerblichen Stromentnahme systematisch erfolgt.  Es werden meiner Meinung nach sämtliche Kunden per Internet- oder anderer Recherche überprüft, ob sich denn eine gewerbliche oder selbst auch nur freiberufliche Tätigkeit unter der Adresse des Kunden findet, um dann den Bonus zu verweigern.

Offline g_gans

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Re: Kein Bonus bei gewerblicher Nutzung - Feststellungsklage - was nun?
« Antwort #16 am: 29. Oktober 2014, 21:21:07 »
So, liebes Forum - holen wir diesen Thread mal wieder aus der Versenkung!  Ich darf einen Erfolg gegen die 365 AG vermelden!!!

Heute erreichte mich ein Brief meines zuständigen Amtsgerichtes, dass meinem Antrag auf Auferlegung der Kosten des Verfahrens auf die Klägerin (also 365 AG) gem. §93 ZPO gefolgt wurde!

Hier also abermals mein Dank an khh für den Tipp!

Es waren einige Schreiben meinerseits und als Reaktion natürlich auch von 365 AG ans Amtsgericht nötig, da letztere sich natürlich mit der Übernahme der Kosten nicht abfinden wollten.  Heute ist die Entscheidung aber endgültig gefallen!

Bei Interesse scanne ich die entsprechenden Schreiben gern ein (um die Daten gering zu halten würde ich das per OCR tun) und poste den Inhalt hier!

Ich bin mir sicher, dass nun auch andere Kunden in vergleichbarer Situation diesen Weg beschreiten könnten - kostet ja nix!   Eventuell versauen wir 365 damit dann auch das System "Suchen-wir-mal-nach-einem-Grund-für-eine-Bonusverweigerung-und-klagen-bei-Widerspruch-drauf-los".  Denn bei Auferlegung der Kosten des Verfahrens gehe ich nicht davon aus, dass sich eine solche Machenschaft für den Versorger weiterhin rechnet.

Ich freue mich jedenfalls, auch wenn ich 25% zu teuren Strom geliefert bekommen habe.  Die 25% sind jedenfalls nicht ins Säckl der 365 AG gewandert!

 

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