Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wer macht mit?  (Gelesen 17383 mal)

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Offline Hurraapostel

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Wer macht mit?
« am: 12. März 2014, 03:24:48 »
Hallo zusammen,

sodele, ich habe das Ganze nun erstmal noch ein paar Tage sacken lassen!

Aber ich muss euch ehrlich sagen, ich bin sauer – tierisch sauer, das ein Unternehmen auf so eine dummdreiste Methode versucht, mich über den Tisch zu ziehen und mir einfach meinen Bonus verweigern und das bei gleich 3 Verträgen!!!

Was mich aber insbesondere daran stört, das der Gesetzgeber mit der Liberalisierung des Energiemarktes, diesem Betrug Tür und Tor geöffnet hat. Sicher, die Liberalisierung des Energiemarktes als solches ist eine tolle Sache – so ist man nicht mehr unbedingt vom städtischen Netzbetreiber abhängig. Allerdings kann es nicht sein, das viele Kunden (ich denke wir reden hier von 1000 – 100000 oder mehr, vielleicht viel mehr …) von einem Anbieter wie Almado, seinen Tochterunternehmen und der eigenen Inkassogesellschaft ausgeblutet wird! Man muss einfach bedenken, dass

•   viele Kunden vielleicht am Existenzminimum leben
•   manch einer durchaus den Euro 2-mal rumdrehen muss, bevor er ihn ausgibt
•   einer jeder wahrscheinlich verhindern möchte, auch nur um 10€ betrogen zu werden

Ich hatte zwischenzeitlich mal bei Check24 und Verivox nachgefragt, doch die interessiert das logischerweise nicht, denn die bekommen eine Prämie für jeden abgeschlossenen Vertrag! Und ich bin sicher, die Prämien werden gezahlt. Eine gnadenlose Frechheit empfinde ich jedoch, dass man bei Check24 behauptet, das almado faire Vertragsbedingungen hat. Also entweder hat man bei Check24 Knöppe (Knöpfe) auf den Augen, oder die Verantwortlichen spielen Maulwurf und sind so blind, das sie die kleinen AGB nicht lesen können, oder man ist der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, oder es liegt eine Umsetzungsschwäche vor …..

WIR, die Kunden sind letztendlich immer die Dummen!

Nun nicht mehr! Nicht mit mir! Ich hatte schon im Forum einmal bemerkt, das Almado noch den Tag bereuen wird, wo die den Kunden „Rainer S., aus Bonn“ mit seinen 3 Verträgen verscheissern wollte.

Ich werde meine kompletten Vorgänge (es sind immerhin 3 – mit allen gesammelten Unterlagen) mit jeweils (!) einem Beschwerdeschreiben mit deutlicher Aufklärung wie die Sache abläuft, (worin ich auch deutlich machen werde, dass mein Fall möglicherweise mit 1000den ähnlich gelagerter Fälle im Gleichklang steht)  an folgende Adressaten versenden:

•   Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 11019 Berlin
•   Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
•   Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastr. 24, 10117 Berlin
•   Presse- und Informationsamt der Bundesregierung , Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin
•   Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republick 1, 11011 Berlin
•   RTL Interaktive GmbH, Picassoplatz 1, 50679 Köln
•   Pro7Sat1 Digital GmbH, Medienallee 4, 85774 Unterföhring
•   Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
•   Kölner Stadt-Anzeiger, Neven DuMont-Haus, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln
•   BILD GmbH & Co. KG, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin
etc., etc.

Es mag für manch einen vielleicht lächerlich klingen, das ich für „Peanuts“ solch einen Aufstand mache! Nun zum einen sind es bei mir 300,00€ (+) und das sind auch für mich keine Peanuts, wenn ich darum betrogen werden soll! Zudem stört es mich gravierend, dass viele andere, ehrliche Menschen, hier um ihr Geld betrogen werden sollen.

Das Ganze wird mich Einiges kosten und nicht nur solches "Kleingeld", darüber bin ich mir im Klaren! Aber ich versuche diesen Einsatz als „Spielgeld“ zu betrachten, zumal dadurch auch anderen Menschen geholfen wird!

Ich würde mich freuen, wenn ich noch einige andere Mitstreiter finden würde, die mir zum einen ihre vollständigen Unterlagen (mit Begründung und Erklärungen) als pdf-datei zur Verfügung stellen würden und zum anderen bereit sind, an der Sache als solches mitzuwirken.

Es muss einfach Schluss sein, das findige Unternehmen, an der Abhängigkeit Ihrer Kunden verdienen!

Für Unternehmen wie Almado & Co, deren Geschäftsführer, Führungspersonen und Mitarbeiter ist in unserer Gesellschaft kein Platz mehr!

Wer Lust hat, an der Sache als solche mitzuwirken, Rat zu geben oder zu suchen und nicht bei sich selbst Schluss macht, darf sich jederzeit unter folgender eMail-Adresse

familie.sihr@yahoo.de

mit mir in Verbindung zu setzen. Je nachdem wie viele Leute sich melden, macht es vielleicht sogar Sinn einen „Verein für faire Energieabrechnungen“ (o.ä.) zu gründen!

Und:

JE MEHR LEUTE MITMACHEN, UMSO GRÖßER SIND UNSERE CHANCEN!

Grüß euch, Rainer S. oder Hurraapostel



PS:
Es mag den einen oder anderen geben, der diese Initiative im Kein ersticken will - warum auch immer, vielleicht wurde er/sie von almado beauftragt.... und mag dies nur nicht zugeben????

Mein Tipp: Lassen Sie´s
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline Stromfraß

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #1 am: 14. März 2014, 21:07:09 »
Was mich doch ein wenig stutzig macht: der Beitrag wurde am Mittwoch hier eingstellt und niemand äußert sich dazu?
Meine moralische Unterstützung kann ich geben. Ansonsten habe ich keinen konkreten Grund, mich hier einzubringen.
Bis jetzt habe ich mit almado & Co. keine negativen Erfahrungen gemacht, weil ich damit nichts zu tun hatte.
Aber es sind doch Dutzende, die hier im Forum ihr Leid bereits gepostet haben.

Offline stromer51

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #2 am: 14. März 2014, 22:26:02 »
Hallo,

solange der Staat seine Steuern bekommt, hier Stromsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer usw. gibt es doch wenig Anlass hier einzugreifen.
Letzlich geht es doch nur um ihr privates Geld was -sicher unrechtmäßig , was den Bonus betrifft - den Besitzer wechselt.
Die Vergangenheit mit Teldafax und Flexstrom /Löwenzahn hat doch schon gezeigt das hier für den Kunden
vor deren Pleite so gut wie nichts passiert ist.
Nur sehr wenige interessieren sich für ihre privaten Vertragsprobleme . da nenne ich mal die, die dafür
Geld wollen, Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte. Kein Geld will die Schlichtungsstelle Energie.
Gut es gab auch Beiträge im Fernsehen, dadurch wurden Kunden vor dem Anbieter gewarnt.
Aber wer schon dabei ist dem nützt das auch nicht.
Ich verkenne auch nicht das die Masse von Beschwerden eine Reaktion hervorruft. Aber finden sie mal
1000 Kunden die sich gleichzeitig bei einer Stelle beschweren. Doch eher unwahrscheinlich.

Nette Briefe an den Anbieter senden oder beim beauftragten Call Center anrufen und  sich bestätigen lassen
das sie im Recht sind bringt auch nichts.

Alle Adresen die sie aufgeführt haben bringen ihnen keinen Bonus. Leider.
Der einzig gangbare Weg aus Flexstromzeiten, nutzen sie den anwaltlichen Rat.  Bei der Überlegung
muss ich aber bemerken das es bei Flexstrom auch Kunden gab die noch zusätzlich draufgezahlt haben.
Ich will damit sagen das auch ein Anwalt nicht 100 Prozent zusichern kann das sie ihren Bonus bekommen.

Da sie ja nicht weit von Köln wohnen könnten sie ja mal versuchen in die Geschäftsräume von ihrem
Anbieter vorzudringen und dann über das Ergebnis hier berichten.
« Letzte Änderung: 14. März 2014, 22:33:52 von stromer51 »

Offline martino35

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #3 am: 15. März 2014, 09:25:58 »
Das einzige was bei Almado wirklich fruchtet ist ein sachkundiger, erfahrener Anwalt. Ich habe einen solchen (der mir schon gg. Flexstrom zu meinem Geld verholfen hat) und bin zuversichtlich, dass mein Fall - es geht um rd. 500 Euro - bald zu einem guten Ende kommt. Alles andere ist m.E. pure Zeitverschwendung.
« Letzte Änderung: 15. März 2014, 09:30:10 von martino35 »

Offline berghaus

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #4 am: 15. März 2014, 11:58:47 »

@martino35

Frage:

Hat Flexstrom auch die Kosten des Anwalts bezahlt und sind Sie sicher, dass Almado die Kosten des Anwalts bezahlt, wenn Almado die Gewährung des Bonus vielleicht nur vergessen hat?

berghaus 15.03.15

Offline stromer51

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #5 am: 15. März 2014, 12:16:22 »
@ Berghaus,

wie naiv sind sie denn. Bonus vergessen?  Schon wenn der Antrag eingeht steht fest - der Kunde
wird keinen Bonus erhalten. Das ist das Geschäftsprinzip.
Was Flexstrom betrifft, wenn ein Anwalt gewonnen hat,  dann hat Flex auch dessen Kosten mit bezahlen müssen.
Der Anbieter hier kann das Versehen aber bis zum Äußersten treiben, eben bis es ihm mehr Geld kosten
würde als den Bonus zu bezahlen.
Auf gut deutsch - bevor es zu Gericht geht kommt die Kulanz ins Spiel , Geld fließt in Richtung Kunde und alles ist gut. Aber leider eben nur für den einen Kunden.

Offline berghaus

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #6 am: 15. März 2014, 15:06:46 »
 @stromer51

Ich gehe ja auch davon aus, dass Almado den Bonus bei der Schlussrechnung absichtlich weg lässt nach dem Motto: Versuchen wir’s mal!

Siehe auch hier den wertvollen Beitrag von Amazone:
Zitat
Zitat
@ Berghaus
Zitat
Gibt es denn schon Fälle, in denen 365AG den Bonus ausgezahlt hat, nachdem der Verbraucher zum Ende des 1. Vertragsjahres gekündigt hat?
Ja, die gibt es! Beide Fälle, die ich hier auf dem Schreibtisch hatte, sind mit vollem Bonus abgerechnet worden. Zwar nicht ganz freiwillig seitens Almado (ich hatte bereits an anderer Stelle über diverse Tricksereien berichtet), aber dennoch im Ergebnis vollumfänglich erfolgreich.
In einem Fall mit Hilfe der Schlichtungsstelle, in dem anderen mit dem Hinweis, dass bei Nichtberücksichtigung des Bonus auf der Basis umfangreich gesammelten Beweismaterials auch zu anderen Vorgängen Strafantrag wegen des Verdachts des zumindest versuchten Betruges gestellt wird.
Tipp: Bei juristischen Vorgängen nicht an den Kundenservice schreiben, sondern an die von Almado eingerichtete "Kundenanwalt"-Stelle (Adresse siehe AGB). Dort sitzt offensichtlich jemand, der den Sachverhalt und die Tragweite angedrohter rechtlicher Schritte deutlich besser einordnen kann, als die Mitarbeiter des Kundenservice, bei denen die juristische Kompetenz eher im reziproken Verhältnis zu ihrem Auftreten steht.

Meine Frage ging dahin (an alle Rechtskundigen hier), wie lange muss man selbst versuchen, mit Almado fertig zu werden.

Und ab welchem Stand der Bemühungen kann man Almado die Kosten eines Anwalts aufbürden, natürlich unter der Voraussetzung, dass man recht hat oder recht bekommt.

Ich meine, dass man bei fehlendem Bonus zunächst selbst nachfragen sollte, oder zumindest mit Fristsetzung den Bonus fordern sollte, bevor man zu einem Anwalt geht.
Sonst ist der Bonus vielleicht weg, auch wenn man ihn bekommen hat! :)

berghaus 15.03.14

Offline khh

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Re: OFF-TOPIC
« Antwort #7 am: 15. März 2014, 15:31:33 »
... Meine Frage ging dahin (an alle Rechtskundigen hier), wie lange muss man selbst versuchen, mit Almado fertig zu werden.

Und ab welchem Stand der Bemühungen kann man Almado die Kosten eines Anwalts aufbürden, natürlich unter der Voraussetzung, dass man recht hat oder recht bekommt. ...

@berghaus,

wenn Sie das Theman "Erstattung außergerichtlich angefallener Rechtsanwaltsgebühren" (siehe bspw. hier: http://www.iww.de/rvgprof/archiv/anwaltshonorar-die-erstattung-aussergerichtlich-angefallener-rechtsanwaltsgebuehren-f47034)
diskutieren möchten, dann eröffnen Sie einen entsprechenden Thread an passender Stelle.

Aber überfrachten Sie bitte nicht erneut einen Thread mit weitgehend sachfremden Themen ! >:(

khh


Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline berghaus

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #8 am: 15. März 2014, 16:41:48 »
@khh

Der Hinweis, man möge sich doch bitte selbst rechtskundig machen, ist natürlich auch eine Antwort.

Warum antworten Sie nicht einfach auf die gestellte Frage, ob man sich nicht zunächst selbst bemühen sollte, von Almado zu erfragen, warum der Bonus fehlt. Oder sagen besser nichts!

Da man ja sicher ist, dass einem der Bonus zusteht, schaffen es  Normalbürger, zumindest aber Forumsteilnehmer, eine Frist für die Zahlung zu setzen ohne dabei begründen zu müssen, warum man glaubt, dass einem der Bonus zusteht. (Vielleicht kann man ja zart andeuten, dass im Vertrag und in der Abrechnung doch steht, dass es sich um einen Vertrag, genannt 'Vertrag (25%Bonus inkl.)' mit einem Bonus von 25% handle, man dessen Abzug nach… am Ende der Rechnung nicht feststellen kann.
Wenn dann die umstrittene Begründung käme, dann …….

Zitat
aus
Ersatzfähigkeit der Anwaltsgebühren als Rechtsverfolgungskosten
Die Gebühren, die bei der außergerichtlichen Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs des Mandanten entstehen – z.B. für die Beratung des Mandanten, das Aufforderungsschreiben an den Gegner, die Teilnahme an Besprechungen –, sind als so genannte Rechtsverfolgungskosten ersatzfähig (§ 249 S. 2 BGB).
Voraussetzung dafür ist
•   das Bestehen eines Schadenersatzanspruchs – z.B. aus Vertrag, .......... – sowie
•   die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe zu dessen Durchsetzung.
Die Beauftragung eines Anwalts ist erforderlich, wenn der Gegner sich dem Grunde oder der Höhe nach weigert, den Schaden zu begleichen. Unerheblich ist, ob es sich um einen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besonders schwierig gelagerten Fall handelt.


Wenn Ihre Ansicht eines 25%Bonus inkl.-Vertrages richtig wäre, besteht ja , wenn ich das hierunter Zitierte richtig verstehe (blau von mir), sogar noch die Gefahr, dass man die Anwälte von Almado auch noch bezahlen müsste. Dann doch lieber gleich resignieren!


Zitat
Besteht zwischen dem Mandanten und dem Gegner ein – gesetzliches oder vertragliches – Schuldverhältnis, kann sich eine Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren für außergerichtliche Tätigkeiten aus dem Grundsatz der positiven Forderungsverletzung (vgl. § 241 Abs. 2 BGB n.F.) ergeben. Da im Rahmen eines Schuldverhältnisses beide Parteien gehalten sind, den Rechtsgütern des Gegners keinen Schaden zuzufügen, löst die unberechtigte Geltendmachung einer Forderung einen Schadenersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB n.F. aus.

Wenn Sie das so breit diskutieren wollen, dürfen Sie gerne einen eigenen Thread hierfür aufmachen.

berghaus 15.03.14
« Letzte Änderung: 15. März 2014, 16:46:19 von berghaus »

Offline Didakt

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #9 am: 15. März 2014, 17:29:06 »
@khh

Der Hinweis, man möge sich doch bitte selbst rechtskundig machen, ist natürlich auch eine Antwort.

Warum antworten Sie nicht einfach auf die gestellte Frage, ob man sich nicht zunächst selbst bemühen sollte, von Almado zu erfragen, warum der Bonus fehlt. Oder sagen besser nichts!

@ berghaus, eine fragwürdigende Diskussionskultur, die Sie hier an den Tag legen! >:(  Die Frage ist doch von @ khh in diesem Beitrag ausreichend beantwortet:

Hier ein kurzer Ausschnitt:
Zitat
In den verschiedenen almado/immergrün-Threads finden Sie Anregungen aus jüngster Zeit, wie man gegen die Bonusverweigerung Schritt für Schritt vorgehen kann.

Warum soll denn nun schon wieder alles zigmal wiederholt werden? Woran mangelt es Ihnen wirklich? ;D

Offline khh

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #10 am: 15. März 2014, 17:38:31 »
@khh
Der Hinweis, man möge sich doch bitte selbst rechtskundig machen, ist natürlich auch eine Antwort. Warum antworten Sie nicht einfach auf die gestellte Frage, ...

@berghaus, das war Ihre Frage:
Meine Frage ging dahin (an alle Rechtskundigen hier), wie lange muss man selbst versuchen, mit Almado fertig zu werden. Und ab welchem Stand der Bemühungen kann man Almado die Kosten eines Anwalts aufbürden, ...
und kann man diese Frage besser beantworten, als einen fundierten Artikel zu verlinken !?  ::)

... Wenn Ihre Ansicht eines 25%Bonus inkl.-Vertrages richtig wäre, ...

Was behaupten Sie denn da schon wieder, wo und wann hab ich die Ansicht vertreten, dass "25% Bonus inkl." richtig ist ?  >:(

Wenn Sie NICHTS richtig auf die Reihe bringen, dann sollten SIE besser schweigen, sonst wird es immer peinlicher.  ;D

Zum Sachverhalt ist ALLES gesagt !
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Offline stromer51

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #11 am: 15. März 2014, 18:11:13 »
Hier mal meine Sichtweise bezüglich des Bonus.
Ist selbstverständlich meine eigene Sichtweise.
Gerne kann jeder Kunde das machen was er für richtig hält.

Kunde, wenn du meinst -- dein Bonus ist in der Schlussrechnung eingerechnet--, dann freu dich.

Kunde, wenn du meinst ein versprochener Bonus ist in der Schlussrechnung nicht
enthalten dann gibt es beispielsweise eine der folgenden Reaktionen darauf:

Die Schlussrechnung endet zB. mit einer Forderung von 100 EUR . ihre eigene Nachrechnung inklusive  Bonus ergibt aber ein Guthaben von 120 EUR.
Dann würde ich einen Rechnungswiderspruch so formulieren:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Rechnungswiderspruch  Ku Nr xxxxx   Re Nr. xxxxxx   vom xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Schlussrechnung vom xxxxx ist falsch. Ich erwarte eine Korrektur Ihrer Schlussrechnung bis zum xxxxx.
Es besteht die Möglichkeit das Sie aus Versehen bei der Schlussrechnung vergessen haben den im Tarif
enthaltenden Bonus einzurechnen.

Die Schlussrechnung endet korrigiert mit einem Guthaben von 120,- EUR
Zahlen Sie bitte das Guthaben bis zum xxxx auf mein Konto xxxxxx ein.

Mit freundlichen Grüßen
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sie erhalten vielleicht eine Antwort in Form einer Mahnung auf die Nachforderung von
den 100 EUR. Haben sie Glück können sie sich auch über eine Antwort auf den Rechnungswiderspruch freuen – in etwa so:
Kunde du hast mich mit einem Anruf belästigt und jetzt willst du einen Bonus – das kannst du
vergessen, oder vielleicht der Textbaustein,  Kunde du hast eine PV auf deinem Dachstübchen – leider auch kein Bonus. Das kann man beliebig so fortsetzen.

Sie als Kunde haben nun eine Mahnung über die Nachforderung von 100 EUR erhalten.
Darauf folgt ihrerseits Widerspruch mit fast dem gleichen Text wie vorhin.
Der Anbieter will seine 100 EUR und bald kommt vom eigenen Inkasso ein nettes Schreiben.

An ihrem vertragsgerechten Verhalten gibt’s keine Zweifel, sie schreiben  zum dritten
Mal einen Widerspruch und warten ab. Gibt der Anbieter endlich auf, oder leitet er Schritte ein um  von ihnen die 100 EUR  einzutreiben?
Gibt der auf haben sie 120 EUR verloren, mit der Nachforderung wären es aber 220 EUR gewesen.
Besser wie gar nichts -  Erfahrung gewonnen  - nie wieder so einen Anbieter.

Wollen sie die vollen 220 EUR haben bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier haben sie mit einer Terminstellung der Rückzahlung den Anbieter schon in Verzug
gesetzt, einen ersten Schritt eingeleitet. Ob sie mit anwaltlichen Rat warten bis sich das Inkasso meldet bleibt ihnen überlassen.

Eine zweite Reaktion wäre: 
Wenn sich auf der Schlussrechnung schon ein Guthaben auch ohne Bonus ergibt.
Der Text des Rechnungswiderspruchs ist gleich meinem ersten Beispiel.
Ist 3 Werktage nach dem  gesetzten Termin kein Geld auf dem Konto eingegangen
oder nur der Teil ohne Bonus, würde ich zügig zum Anwalt gehen.

Der Unterschied zwischen beiden Varianten ist:
Im ersten Fall muss sich der Anbieter bewegen um zu seiner Nachforderung zu kommen.

Im zweiten Fall muss der Kunde aktiv werden. Damit meine ich nicht nette Worte am Telefon wechseln. Zum Anwalt gehen wäre eine Möglichkeit.
Und  denken sie an den Mitarbeiter auf der Gegenseite,  Romane lesen ist lästig und Zeitverschwendung,  daher kurz fassen.  Aha, der Kunde will seinen Bonus – würfeln -  Textbaustein Nr 5 kommt raus und ab zum Kunden –   Widerspruch abgewiesen fertig. Nächster Kunde, na das ist einfach, dem schick ich das mit den 364 Tagen, usw.

Denken sie aber immer daran, dieser Anbieter hat sich vorgenommen  aus Versehen mal den Bonus zu vergessen. Davon rückt er nur ab wenn er sie als gefährlich einstuft. Da könnte zb. schon ein anwaltliches Schreiben ausreichen. Und schon kommt vielleicht die Kulanz ins Spiel. Aber das ist nicht neu. Von den Flexstrom Brüdern kann man viel lernen und denen ist auch nichts passiert, jedenfalls nicht bis heute.
Tut mir leid, schon wieder zu viel Text geworden.
Der Antwort Nr 3 von @martino35  stimme ich voll zu.
Zusatz:
@khh hat recht.   Hier bei meinem Beispiel ist erstens der Anbieter der Anspruchssteller, im zweiten der Kunde. 
« Letzte Änderung: 15. März 2014, 18:37:45 von stromer51 »

Offline khh

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #12 am: 15. März 2014, 18:25:19 »
Und bspw. auch hier:  http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast  mal lesen !

Die "Beweisführungslast" hat im Regelfall zunächst der Anspruchsteller ???.
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Offline khh

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #13 am: 15. März 2014, 19:33:18 »
... Wollen sie die vollen 220 EUR haben bleibt nur der Gang zum Anwalt. Hier haben sie mit einer Terminstellung der Rückzahlung den Anbieter schon in Verzug gesetzt, einen ersten Schritt eingeleitet. ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Den konkreten Forderungsbetrag mit Fristsetzung geltend machen ist wichtig, wenn der Kunde (bei fruchtlosem Fristablauf) sofort einen Anwalt beauftragen möchte - siehe hier (Auszug aus dem in Antwort #7 verlinkten Artikel):
Zitat
Anwaltsgebühren als Verzugsschaden
Macht der Anwalt außergerichtlich Forderungen geltend, mit deren Erfüllung sich der Gegner in Verzug befindet, können die Anwaltsgebühren als Verzugsschaden verlangt werden (§ 280 Abs. 2 BGB n.F.). Entscheidend ist hier, dass die Verzugsvoraussetzungen des § 286 BGB n.F. bereits vor der Einschaltung des Anwalts erfüllt sind. Die Gebühren einer bereits zuvor vorgenommenen Anwaltstätigkeit – z.B. für die Abfassung der verzugsbegründenden Erstmahnung – sind nicht als Verzugsschaden ersatzfähig, sondern vom Mandanten selbst zu tragen, ...

Wer sich als Betroffene/r alternativ (zunächst) mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden möchte, hat die bekannten "Spielregeln" gemäß §§ 111a und 111b EnWG einzuhalten.

@stromer51, die möglichen Vorgehensweisen wurden hier im Forum schon x-mal vorgekaut, ständige Wieder-holungen sind insofern verzichtbar (Anfragende können auch mal selbst ein wenig suchen) ;).
 
« Letzte Änderung: 15. März 2014, 19:42:40 von khh »
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Offline berghaus

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Re: Wer macht mit?
« Antwort #14 am: 15. März 2014, 21:34:42 »
@khh

Zitat
von khh in Antwort #10
Zitat
von berghaus heute um 16:41:48
... Wenn Ihre Ansicht eines 25%Bonus inkl.-Vertrages richtig wäre, ...

Was behaupten Sie denn da schon wieder, wo und wann hab ich die Ansicht vertreten, dass "25% Bonus inkl." richtig ist ?

 
Sie drehen sich selbst das Wort im Mund herum:

Ich habe nicht gesagt, dass Sie das von Ihnen vermutete, aber als Fakt bezeichnete, bösartige Verhalten von Almado, den vorher versprochenen Bonus bei der Vertragsbestätigung verschwinden zu lassen, für richtig halten.

Mich stört von Anfang an, dass Sie diese (Ihre) Vermutung ohne irgendeinen Beweis als Fakt bezeichnen, die durch die entsprechende Rechnungsstellung bewiesen wäre.

Ich bin auch sicher, dass jeder (auch Sie) , der sich ein wenig in das Thema eingelesen hat,  meinen oben zitierten Satz mit der etwas verkürzten Bezeichnung ‚25%Bonus inkl.Vertrag‘ so verstanden hat.

Mir könnte Ihre ‚Ansicht‘ ja auch egal sein, wenn Ihre  Behauptung, das Vertragsrecht gebe keine andere Auslegung her, nicht Angst bei den Betroffenen auslösen würde.

Diese wird noch geschürt durch Ihren Hinweis, dass derjenige bei dem von Ihnen immerhin empfohlenen Widerspruch wenig Aussicht auf Erfolg hat, der keinen Screenshot, keine AGB aus der Zeit und/oder keine Bestellbestätigung hat. (Zitat: Der Antragsteller ist beweispflichtig)

Nun eignet sich Ihre Vermutung, Ansicht oder Behauptung als Fakt, dass Almado hier böswillig handelt, ganz prima für die Beleuchtung der Frage, ob es nicht besser ist, wie es Stromer51 in Antwort #11 zutreffend beschreibt, erst mal selbst das Fehlen des Bonus zu hinterfragen.

Sie empfehlen Widerspruch, aber auch schon bei der Inanspruchnahme der Schiedsstelle rechtkundigen Rat einzuholen, der für viele jedoch mit Kosten verbunden sein wird.

Ihre (pessimistische) Ansicht der Erfolgsausichten eines Widerspruchs ist letztendlich eine Warnung an alle, die solch einen Vertrag haben, dass für den Fall, dass Almado mit diesem böswilligen Trick durchkommt, der (beweispflichtige) Antragsteller auf seinen Kosten sitzen bleibt und u.U.  selbst außergerichtliche Kosten von Almados Anwälten tragen muss.

Deshalb meine nicht neue Empfehlung:

Widerspruch z.B. wie der von Stromer51: Bei unbefriedigender Antwort Schlichtungsstelle anrufen.

Wie notwendig da eine ‚Beweisführungslast‘ des Antragsstellers ist, wurde ausreichend in dem Thread 
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.msg107996#msg107996 ab Antwort #200   erörtert:

§ 9 Beurteilungsmaßstab
Entscheidungsgrundlage sind Recht und Gesetz.
Die Schlichtungsstelle Energie übt dabei ihr Ermessen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben aus.
berghaus  15.03.14

 

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