Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?  (Gelesen 30025 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #30 am: 19. Februar 2014, 13:24:57 »
Jedem betroffenen Verbraucher ist deshalb anzuraten, sich vertragstreu zu verhalten, die Abrechnung des Versorgers abzuwarten und bei Nichtverrechnung eines zugesagten Bonus die Schlichtungsstelle anzurufen. Für solche Fälle ist sie ja schließlich eingerichtet worden!
Ja, das ist die Theorie. ... Ich hatte diese Fälle. Schlichtungsstelle sagt (vereinfacht) Verbraucher hat Recht. Versorger sagt, ich habe doch Recht. Passiert ist - nichts.
Kunde kam zu mir. Entscheidung des Gerichts: Versorger muss zahlen. Leider hatte das Ganze - insbesondere das Schlichtungsstellenverfahren -  zuvor zu lange gedauert. Versorger war pleite. Konnte nicht mehr zahlen. Kunde ärgert sich, weil er so dachte, wie der Verfasser zuvor.

Die vorstehende und ja schon mehrfach geäußerte Kritik bzgl. der Sinnhaftigkeit eines Schlichtungsstellenverfahrens kann man zwar aus Sicht eines Anwalts nachvollziehen ;), mir ist das aber zu pauschal. Selbst mit dem Wissen, dass einige wenige Versorger – insbesondere die sogen. ‚Discount-Anbieter“ – die Schlichtungsempfehlungen selten akzeptieren >:(, erfüllt jede Beschwerde den Zweck, dass sich durch die anfallenden Kosten für den Versorger nicht mehr rechnen. Wenn das immer öfter der Fall ist, tritt vllt. mal ein „Erziehungseffekt“ ein. Außerdem kommen diese auffälligen Versorger in den Focus der Schlichtungsstelle und der Bundesnetzagentur auch hinsichtlich § 5 Sätze 3 und 4 EnWG (siehe Bsp. Almado und ExtraEnergie).

Dass ein (nötigenfalls gerichtliches) Vorgehen ggf. mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts  – nicht nur gegen eine Bonusverweigerung sondern insbesondere gegen die (m.E. nicht wirksamen) Preiserhöhungen ab dem 2. Vertragsjahr –  zu begrüßen wäre, hab ich bereits mehrfach geschrieben. Leider scheuen viele Verbraucher diesen Schritt, was ich nicht immer wirklich nachvollziehen kann. :(


@uwes

was mich und sicherlich die Betroffenen interessiert, halten Sie an Ihrem nachstehend zitierten „Ratschlag“ einer Aufrechnung uneingeschränkt fest ?
 
... Niemand verhält sich meiner Meinung nach vertragswidrig, wenn er den Bonus von der oder den letzten Zahlungen abzieht, nur weil er ihn abzieht. Das in einigen AGB dieser Auffassung entgegenstehende Aufrechnungsverbot ist gem. § 309 Ziff. 3 BGB unwirksam.
Es hat keinerlei Bedeutung, dass die "letzten (Abschlags)zahlungen" zum eventuellen Aufrechnungszeitpunkt fällig sind/waren, der "abgezogene Bonus" aber (noch) nicht ?

Besonders eine konkrete Antwort auf meine vorstehende Frage wäre hilfreich !  Danke.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:04:51 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 710
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #31 am: 19. Februar 2014, 14:23:45 »
 @Didakt
    da haben Sie, glaube ich, zu schnell drüber weggelesen:
Gibt es denn schon Fälle, in denen 365AG den Bonus ausgezahlt hat, nachdem der Verbraucher zum Ende des 1. Vertragsjahres gekündigt hat?
berghaus 19.02.14
Zitat von: s. Antwort # 27
Ja, das ist die Theorie. Sie haben diese Fälle oft? Hat Ihr Amtsgericht aus Bad Gandersheim auch so entschieden?
::) Merkwürdige Fragestellung!

Meine Frage war nicht, ob 365AG den Bonus schon mal verweigert hat, sondern ob jemand hier berichten kann, dass er den Bonus bekommen hat, nachdem er zum Ende des 1. Lieferjahres gekündigt hat.
Meist sind hier im Forum ja Leute unterwegs, die Probleme haben oder eben Ratgeber unterschiedlichster Güte.

Hintergrund ist auch mein Beitrag in einem anderen Thread zu 365AG:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18829.0.html

Das Problem ist doch aber auch, dass sich der Vertrag nach einem Jahr seit Vertragsbeginn um ein weiteres Jahr verlängert, es in diesem zweiten Jahr keinen Bonus gibt und exorbitante Preise gelten
Wenn dann der Lieferbeginn einen Monat später war..........
berghaus 18.02.14
berghaus 19.02.14
« Letzte Änderung: 19. Februar 2014, 14:30:07 von berghaus »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #32 am: 19. Februar 2014, 15:23:48 »
@berghaus, darf @Didakt über Ihren Beitrag nicht "drüber weglesen" ;) ?

Zu Ihrer Frage: Es hat sich hier wohl noch niemand gemeldet, der den Bonus nach Kündigung zum Ablauf des 1. Lieferjahres bekommen hat. Wie Sie aber ja selbst feststellen, sind hier im Forum meist Leute unterwegs, die Probleme haben.

Zu Ihrem verlinkten und zitierten Beitrag vom 28.02.2014: Das Thema wurde bereits in einem der von @Amazone eröffneten Threads angesprochen. Eine AGB-Klausel bzw. eine Auslegung durch die 365 AG, dass Vertragsbeginn nicht der Lieferbeginn sein soll, dürfte an § 305c und/oder § 307 BGB scheitern. Die Schlichtungsstelle Energie e.V. hat sich dazu bereits in der am 08.03.2013 veröffentlichten Schlichtungsempfehlung in den letzten Absätzen geäußert !   
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #33 am: 19. Februar 2014, 17:31:34 »

Zitat von: @ khh unter Antwort # 30
@uwes
was mich und sicherlich die Betroffenen interessiert, halten Sie an Ihrem nachstehend zitierten „Ratschlag“ einer Aufrechnung uneingeschränkt fest?
Besonders eine konkrete Antwort auf meine vorstehende Frage wäre hilfreich!

Und nicht nur die Antwort auf diese Frage, sondern auch, wie diese Aufrechnung unter Berücksichtigung der nachstehenden Ausführungen von @ bolli technisch durchgeführt werden soll.

Zitat von: @ bolli unter Antwort # 25
Das die Preisanpassungsklauseln fragwürdig sind mag stimmen, ändert aber nichts daran, dass vertragswidriges Verhalten möglicherweise dann vorliegt, wenn vereinbarte Abschlagszahlungen nicht zeitgerecht geleistet werden, weil man einen Bonus, der einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht zusteht (nämlich ein bis zwei Monate vor Beendigung des Vertrages, in dem der Bonus erst nach einem Jahr Belieferung fällig wird) schon mal verrechnet und somit der Bonus, den man vermeintlich zu Recht schon mal vorsorglich einbehalten hat, gar nicht fällig wird.

Wie soll der Betrag der Aktivforderung (Gegenforderung) des Verbrauchers etwa zwei Monate vor Rechnungsabschluss und Fälligkeit errechnet werden, wenn die Bonushöhe von den Verbrauchkosten abhängig ist?
Gegen welchen Betrag der Passivforderung (Hauptforderung) des Versorgers soll zwei Monate vor Verbrauchsfeststellung und Rechnungsabschluss aufgerechnet werden. Zu diesem Zeitpunkt könnte bereits eine Abschlagsüberzahlung eingetreten sein.

In der Aufrechnungserklärung ist die Aufrechnungslage detailliert zu begründen und darzulegen. Unter den genannten Rahmenbedingungen ist dies nicht möglich und rechtlich gar nicht zulässig.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #34 am: 19. Februar 2014, 17:38:45 »
@ berghaus

Zitat von: Ihnen
@Didakt
 da haben Sie, glaube ich, zu schnell drüber weggelesen:

Pardon, nein, habe ich nicht! :D Ich sah es nicht für erforderlich an, Ihnen mein Nichtwissen mitzuteilen.

Offline uwes

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 677
  • Karma: +7/-2
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #35 am: 20. Februar 2014, 23:46:36 »
Zitat von: s. Antwort # 27
Hat Ihr Amtsgericht aus Bad Gandersheim auch so entschieden?

::) Merkwürdige Fragestellung!
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,14136.msg75662.html#msg75662

Will heißen: Ich hätte mich seinerzeit gefreut, wenn ich etwas Einblick hätte nehmen können.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #36 am: 21. Februar 2014, 13:14:05 »
Off topic

Zitat von: s. Antwort # 27
Ja, das ist die Theorie. Sie haben diese Fälle oft? Hat Ihr Amtsgericht aus Bad Gandersheim auch so entschieden?
::) Merkwürdige Fragestellung!
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,14136.msg75662.html#msg75662

Will heißen: Ich hätte mich seinerzeit gefreut, wenn ich etwas Einblick hätte nehmen können.

Nun denn:

1. Was hat Ihre Fragestellung mit der Thematik dieses Threads zu tun?
2. Welche wirren Zusammenhänge wollen Sie denn hier konstruieren?
3. Welche Theorie soll ich denn haben? Welche Fälle soll ich denn oft haben?
4. In welchen Fällen soll ein AG Bad Gandersheim auch so entschieden haben?

Erklären Sie doch mal, auf was Sie hinauswollen?

Ab hier nicht mehr off Topic:

Wenn Sie sich in anderer Hinsicht schon seit einiger Zeit vom Acker gemacht haben und nun im Forum wieder präsent sind, dann stellen sich mir und anderen Usern Ihnen gegenüber ganz andere vordringliche Fragen, auf die Sie zwecks Aufklärung näher eingehen sollten, z. B. die hier vom User @ Energietourist. Nun mal los, wir lesen und hätten auch ganz gern mehr Einblick genommen und gewonnen! >:(





Offline Amazone

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 114
  • Karma: +0/-0
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #37 am: 24. Februar 2014, 18:56:15 »
@ Berghaus

Zitat
Gibt es denn schon Fälle, in denen 365AG den Bonus ausgezahlt hat, nachdem der Verbraucher zum Ende des 1. Vertragsjahres gekündigt hat?

Ja, die gibt es! Beide Fälle, die ich hier auf dem Schreibtisch hatte, sind mit vollem Bonus abgerechnet worden. Zwar nicht ganz freiwillig seitens Almado (ich hatte bereits an anderer Stelle über diverse Tricksereien berichtet), aber dennoch im Ergebnis vollumfänglich erfolgreich.

In einem Fall mit Hilfe der Schlichtungsstelle, in dem anderen mit dem Hinweis, dass bei Nichtberücksichtigung des Bonus auf der Basis umfangreich gesammelten Beweismaterials auch zu anderen Vorgängen Strafantrag wegen des Verdachts des zumindest versuchten Betruges gestellt wird.

Tipp: Bei juristischen Vorgängen nicht an den Kundenservice schreiben, sondern an die von Almado eingerichtete "Kundenanwalt"-Stelle (Adresse siehe AGB). Dort sitzt offensichtlich jemand, der den Sachverhalt und die Tragweite angedrohter rechtlicher Schritte deutlich besser einordnen kann, als die Mitarbeiter des Kundenservice, bei denen die juristische Kompetenz eher im reziproken Verhältnis zu ihrem Auftreten steht.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2014, 21:37:10 von Amazone »

Offline Shangrila09

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #38 am: 13. März 2014, 21:31:59 »
Hallo,

Ich hatte letzte Woche die Kündigung mit Einwurf -Rückschein verschickt, heute war die Antwort im Emailpostfach.
Vielen Dank für ihre Unterstützung.
Die Kündigung liest sich sehr viel versprechend.

Ich habe sie mal kopiert.

[EMail entfernt]

Ich kann keine Fehler feststellen, nun muss nur noch der 04.06.14 verstreichen und die Abrechnung richtig sein.

Oder seht ihr das anders?

Als einziger Punkt der mir nicht ganz gefällt, ist das mir das Einzugsendedatum in der Mail nicht genannt wird.
Sollte ich darauf beharren?

Natürlich beobachte ich ob, nun vielleicht kein Einzug mehr erfolgen wird, oder andere Dinge die meinen Bonus in Gefahr bringen könnte.

Werde mich nach der Abrechnung erneut melden, und berichten ob der Bonus wahrlich auf der Rechnung steht.

Noch Mals vielen Dank.

Gruß Shang
« Letzte Änderung: 30. September 2015, 09:48:58 von DieAdmin »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #39 am: 13. März 2014, 21:44:47 »
... Als einziger Punkt der mir nicht ganz gefällt, ist das mir das Einzugsendedatum
in der Mail nicht genannt wird. Sollte ich darauf beharren?
Natürlich beobachte ich ob, nun vielleicht kein Einzug mehr erfolgen wird, ...

Abwarten was passiert und ob überhaupt eine Aufforderung zur "Selbstzahlung" kommt !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline stromer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 81
  • Karma: +0/-0
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #40 am: 13. März 2014, 23:21:19 »
Hallo Shangrila09,

sie haben eine Kündigungsbestätigung per Mail erhalten. Das ist Standard, die erhält jeder mit gleichem Text. Weitere  Mitteilungen erfolgen an dieser Stelle nicht.

Ob der Geldeinzug im Mai oder schon im April eingestellt wird werden sie sehen. Ich würde nicht auf Überweisung umstellen.
Meine Vorgehensweise wäre, warten auf Mahnung - Widerspruch -vertragsgerechtes Verhalten verlangen und  die sollen weiter Geld von meinen Konto einziehen. So wie es der Vertrag vorsieht.

Dieses Vorgehen gilt aber nicht bei einem Pakettarif. Hier würde die Gefahr bestehen bei vorzeitiger Netzabmeldung trotzdem den Paketpreis bezahlen zu müssen.

Machen sie sich keine Hoffnung das ihre Schlussrechnung den versprochenen Bonus enthält. Es gehört zum Geschäftsmodell den zwar zu versprechen, aber dann lieber zu behalten.
Sie schicken also einen Widerspruch und fordern den Bonus ein.

Daraufhin bietet man ihnen einen Scheck zur Einlösung des Guthabens an und sendet einen Text das mit der Einlösung alle Ansprüche erledigt sind. Den Bonus haben sie nicht erhalten.
Die Überlegung warten auf Scheck , wieder Widerspruch senden, oder aufgeben und als Erfahrung abhaken, kann ich ihnen nicht abnehmen.

Einfacher ist es wenn noch eine Nachzahlung ansteht.
Widerspruch auf Schlussrechnung - gleich eigenen Gesamtbetrag  aufmachen und sollte sich ein Guthaben ergeben Termin zur Zahlung aufs Konto angeben. 14 Tage halte ich für angemessen. (keinen Roman schreiben - kurz und bündig)
Danach haben sie immer noch kein Geld, dann ist eine Mahnung fällig. Ist die Frist verstrichen können sie ein Mahnverfahren einleiten.

Auf ihre Widersprüche werden vorgefertigte Textbausteine ausgewürfelt. Diese helfen ihnen nicht den Bonus zu erhalten.
Sie sollen sie ruhigstellen.
Sie stehen wieder bei Null. Regen sie sich wieder auf, erhalten sie wieder einen neuen Textbaustein, aber keinen Bonus. Das Spiel geht so weiter bis sie aufgeben.

Ein Mahnverfahren können sie online selber einleiten. Kostet aber Geld. Besser ist es natürlich das einem Rechtsanwalt machen zu lassen, der weis wie es geht und  wie man zu seinem Geld kommt.

Ich geben aber zu, das Anwalt Geld kostet bei ungewissen Ausgang.
Auch bei Flexstrom hat nicht jeder Kunde der einen Anwalt beauftragt hat gewonnen.

Auch so, auf die fehlende Nachzahlung erhalten Sie Mahnungen.  Nach ihrem Widerspruch gehts dann zügig zum eigenen Inkasso. Hier gibt es wieder Widerspruch mit Hinweis auf fehlenden Bonus.
Lassen sie sich nicht einschüchtern. Die ziehen nicht vor Gericht. Wenn sie den Bonus einrechnen und es besteht immer noch eine Nachforderung müssen sie diese natürlich bezahlen.

Ich habe hier aufgezeigt was ich machen würde.  Was sie machen oder jeder ander Kunde in gleicher Lage,  ist seine eigene Entscheidung.




« Letzte Änderung: 13. März 2014, 23:26:39 von stromer51 »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Kein Bonus bei Kündigung im 1. Vertragsjahr ?
« Antwort #41 am: 14. März 2014, 15:02:30 »
Zufällig bin ich über eine Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V. vom 08.03.2012 gestolpert und greife daher noch einmal den Beitrag von @uwes (Antwort #17) auf:

... Die Bonusregelung in den Geschäftsbedingungen von Almado-Energy ist inhaltlich und rechtlich kompliziert.
Zum einen hat man den Bonus erst verdient bei 12-monatiger ununterbrochener Versorgung und zum anderen ist Voraussetzung, dass der Vertrag nicht innerhalb der 12- Monate gekündigt wird. (Es heißt nicht, "zum Ablauf gekündigt...").
Die Klausel ist etwas anders als die berühmte Flexstromklausel (siehe hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=64985&pos=11&anz=591)
obwohl ich sie für ähnlich (un-)anwendbar halte, aber ich glaube nicht, dass man ohne Gericht an das Geld kommt. ...


Die Almado-Klausel in der für Neuverträge aktuell verwendete AGB 2014 lautet  -  Auszug:
Zitat
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde ...

Im Einzelfall muss jede/r Betroffene prüfen, ob die für ihren/seinen Vertrag geltende Almado-AGB eine identische Klausel beinhaltet!


Die o.g. Schlichtungsempfehlung besagt  -  Auszug:
Zitat
Die AGB dieses Vertrages enthielten in Nr. 7.3 die Klausel:
„Wenn sie als Neukunde einen Vertrag mit [der Beschwerdegegnerin] schließen, bietet Ihnen [die Beschwerdegegnerin] einen einmaligen Bonus. Damit dieser fällig wird, darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder [der Beschwerdegegnerin] gekündigt werden.“

Die Schlichtungsstelle ist der Ansicht, dass aufgrund der Formulierung der AGB-Klausel im vorliegenden Fall kein Anspruch auf Bonuszahlung besteht. Es wurde im Verlaufe der ersten zwölf Versorgungsmonate der Vertrag gekündigt. Der Wortlaut der AGB-Klausel ist klar, weder intransparent noch mehrdeutig oder irreführend.

Die vorliegende Klausel muss daher anders beurteilt werden als die AGB-Klausel der Versorgerin, die im Dezember 2011 von der Schlichtungsstelle als unwirksam erachtet wurde. Dort lautete die Klausel „Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit [der Beschwerdegegnerin] schließen, gewährt Ihnen [die Beschwerdegegnerin] einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.“ Der dortige letzte Halbsatz („... es sei denn ...“) ist hier nicht vorhanden.


Besonders hinweisen möchte ich auf die unterschiedlichen Formulierungen: die Almado-AGB beinhaltet „beendet“, die von der Schlichtungsstelle beurteilte AGB „gekündigt“. In diesem Zusammenhang haben „beendet“ und „gekündigt“ m.E. schon eine andere Bedeutung (auch wenn @uwes das scheinbar anders sieht, oder hat er sich nur in der Wortwahl vertan?). Zumindest ist „beendet“ m.M. nach mehrdeutig oder irreführend und deshalb die AGB-Klausel nach § 305c Abs. 2 auszulegen (vgl. BGH v. 17.04.2013 Az. VIII ZR 246/12 Rn. 11). 
« Letzte Änderung: 14. März 2014, 16:11:36 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #42 am: 14. März 2014, 16:31:55 »
Zufällig bin ich über eine Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V. vom 08.03.2012 gestolpert und greife daher noch einmal den Beitrag von @uwes (Antwort #17) auf:....

Besonders hinweisen möchte ich auf die unterschiedlichen Formulierungen: die Almado-AGB beinhaltet „beendet“, die von der Schlichtungsstelle beurteilte AGB „gekündigt“. In diesem Zusammenhang haben „beendet“ und „gekündigt“ m.E. schon eine andere Bedeutung (auch wenn @uwes das scheinbar anders sieht, oder hat er sich nur in der Wortwahl vertan?). Zumindest ist „beendet“ m.M. nach mehrdeutig oder irreführend und deshalb die AGB-Klausel nach § 305c Abs. 2 auszulegen (vgl. BGH v. 17.04.2013 Az. VIII ZR 246/12 Rn. 11). 

@ khh,

darüber bin ich auch schon gestolpert. Ich sehe es genau so wie Sie und habe bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen, den § 305c in diesem Zusammenhang zu beachten und sich ggf. darauf zu berufen. Ich wundere mich über die Sinnveränderung des Satzes durch die Schlichtungsstelle. Nur, die hat im Fall der Fälle zunächst mal das Sagen! Und ein Gericht entscheidet auch nicht nach eigenem Wunschdenken! ;)
« Letzte Änderung: 14. März 2014, 16:37:23 von Didakt »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #43 am: 14. März 2014, 17:29:32 »
... Ich wundere mich über die Sinnveränderung des Satzes durch die Schlichtungsstelle. ...

@ Didakt, das bekomm ich nicht ganz auf die Reihe, was meinen Sie denn damit ?  :-\
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #44 am: 14. März 2014, 17:42:54 »
@ khh, das ist doch einfach: Die Begriffe Kündigung und Beendigung haben doch wohl eine unterschiedliche Bedeutung! Wenn in einem Satz der Begriff Beendigung durch "Kündigung" ersetzt wird, ergibt das doch einen anderen Sinn.
Ich betrachte die Almado-Klausel für einen "Normalo" als intransparent!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz