Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an  (Gelesen 12241 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Toastie

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Guten Tag!

Leider habe ich erst vor kurzem entdeckt, dass mir im September 2013 mit dem SEPA-Formular eine versteckte Preiserhöhung ins Email-Postfach geflattert ist.

Immergrün versorgt mich seit dem 01.01.2013 mit Strom. Bis zum heutigen Tag habe ich weder eine Jahresendabrechnung noch die 50€ aus der Weihnachtsbonusaktion erhalten.
Einmal im Januar hatte ich Glück und erreichte jemanden an der Hotline (über die 01805-Nr). Ich fragte, wie es denn nun aussähe mit der Jahresabrechnung. Die Dame am Telefon antwortete mir tatsächlich "das sieht voll super aus!"  ;D :o

Ich habe nun Ende Februar meine außerordentliche Kündigung als Einschreiben verschickt. Begründung waren die versteckte Preiserhöhung, die immer noch ausstehende Jahresendabrechnung (inkl. Neukundenbonus) und der "betrügerische" Weihnachtsbonus.

Heute Nacht erhielt ich dann per Mail eine Antwort:
[EMail entfernt]

Was kann ich jetzt noch tun?
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 16:26:34 von DieAdmin »

Offline stromer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 81
  • Karma: +0/-0
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #1 am: 07. März 2014, 09:13:55 »
Hallo Toastie,

sie haben die Fristkündigung verpasst und eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung nicht wahrgenommen.
Damit haben sie Fristen versäumt und sind weitere 12 Monaten gebunden.

Bezüglich der fehlenden Jahresabrechnung müssen sie den Versorger unter Verzug setzen.
Bitte lesen sie diesbezügliche Antworten hier in diesem Forum.
Ohne Abrechnung keine neuen Abschläge. Fehlt der Bonus in der Abrechnung - Rechnungswiderspruch -
und immer noch keine Abschläge leisten.  Wird abgebucht - zurückbuchen -.
Und immer Mail senden - zb ich habe ihre Abuchung  zurückgebucht- weil eine korrekte Jahresrechnung noch aussteht.  Keine Angst haben - im besten Fall beenden die den Vertrag wenn sie kein Geld bekommen.

Das zweite Jahr erst mal laufen lassen und dann die Preiserhöhungsmitteilung für unwirksam zu erklären,
geht natürlich auch, aber bedenken sie dabei, der Anbieter hat das Geld schon und möchte es natürlich nicht wieder rausrücken. Würde ich selber nicht machen.

Aber zB mal locker 100 EUR  nicht bezahlen. Dann erfolgt irgendwann die Abmeldung beim Netzbetreiber.
Die folgenden Mahnkosten auf die Schlussrechnung müssen hier natürlich mit eingerechnet werden.
Ich weis das das ein nicht vertragsgerechtes Verhalten ist. Aber darf sich nur der Anbieter nicht vertragsgerecht verhalten?

mfg

« Letzte Änderung: 07. März 2014, 09:24:53 von stromer51 »

Offline Toastie

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #2 am: 07. März 2014, 09:37:44 »
Vielen Dank!

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #3 am: 07. März 2014, 09:55:29 »
Ab wann galt die Preiserhöhung ? Bei Almado war das ab 01.03.14 (Einführung einer Grundgebühr ). Wenn dem so ist, ist in den AGB zu prüfen, inwieweit für eine Sonderkündigung bestimmte Bedingungen gelten, hier insbesondere zeitlicher Art.
In den derzeitigen AGB steht unter Ziffer 8 Abs. 8
Zitat
Ändert der Energieversorger hiernach die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
was aus meiner Sicht bedeuten würde, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Preise gekündigt werden kann.
Ist die Preiserhöhung schon vor der Kündigung wirksam geworden, dürfte es tatsächlich etwas schwieriger werden.

In Frage käme dann noch die Frage ob 1.) die AGB überhaupt wirksam in den Vertrag eingebunden wurden und 2.) ob sie ein wirksames Preisänderungsrecht enthalten. Ersteres kann ich im Augenblick nicht beurteilen. Bei letzterem könnte zumindest in den aktuellen AGB die Preisanpassungsklausel den Anforderungen des § 307 BGB nicht standhalten und somit unwirksam sein, weil die Notwendigkeit, Preissenkungen genauso schnell weiterzugeben wie Preissteigerungen und umgekehrt, dort nicht vereinbart ist. Eine mögliche verzögerte Weitergabe von Preissenkungen gegenüber Preiserhöhungen wäre aber eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers, weshalb diese AGB den vom BGH aufgestellten Kriterien nicht genügen könnten.
Wenn dem so wäre, wäre nur der ursprünglich vereinbarte Preis zu zahlen. Da es hier ja nicht um die Erstvertragslaufzeit geht, ist auch bezüglich Bonus kein Nachteil zu erwarten. Es dem Versorger müsste diese Sichtweise schriftlich mitgeteilt werden, und eine eigene Rechnung mit den vereinbarten Preisen aufgemacht werden. Falls der Versorger seine Abschlagszahlungen nicht aufgrund der Preisanpassung erhöht hat, könnte man mit dieser Mitteilung auch bis zur nächsten Rechnungsstellung warten. Eine frühere Information des Versorgers könnte aber dazu führen (wie frühere Fälle hier im Forum schon gezeigt haben), dass der Versorger von sich aus die Kündigung ausspricht. Man muss also für sich selbst entscheiden, in welche Richtung man tendiert.

Offline stromer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 81
  • Karma: +0/-0
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #4 am: 07. März 2014, 16:41:12 »
Hier noch ein Nachtrag zu meinem Beitrag von heute   9:13 Uhr:

Gleiche Laufzeit 1 Versorgungsjahr 1.1.2013 bis 31.12.13  nur almado, was aber fast dasselbe ist. .   Die 6 Seitige Mail kam am Sonntag dem 15.09.2013.
Auf Seite 4 heist es:

Zitat:
Sollte es zum 01.01.2014 zu Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben kommen, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, reichen wir diese ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens an unsere Kunden
weiter. Hierauf möchten wir Sie bereits heute hinweisen. Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe etwaiger
Änderungen (voraussichtlich am 15.10.2013) werden wir dies Ihnen auf der Seite www.kundenserviceenergie.
de/umlagen/2014 bekannt geben.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 02.01.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 21,85 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif almado einfachgrün garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).
--------------------------------

Es wurde rechtzeitig ordentlich zum Ablauf des 31.12.13 gekündigt. Trifft mich also nicht.

Somit ist es fast sicher das Toastie den gleichen Text als Mail bekommen hat. Der Grundpreis pro Monat könnte auch niedriger sein.

mfg

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #5 am: 07. März 2014, 18:52:39 »
... Ich weis das das ein nicht vertragsgerechtes Verhalten ist. Aber darf sich nur der Anbieter nicht vertragsgerecht verhalten?

Wenn der Versorger sich nicht "vertragsgerecht" verhält, dann handelt man als Kunde aber doch nicht ebenso. :o (;))

Allerdings ist "Ohne Abrechnung (für das vergangene Lieferjahr) = keine neuen Abschläge (für das neue Lieferjahr)" doch zutreffend. Folglich hat der Kunde solange keine Abschläge zu leisten, bis der Versorge diese mit der Abrechnung mitteilt  -  also KEIN Vertragsbruch seitens des Kunden.

Und einer Preiserhöhung widersprechen, ein wirksames Preisanpassungsrecht bestreiten (die von Immergrün verwendete AGB-Klausel ist sehr fragwürdig!) und den Erhöhungsbetrag erst gar nicht bezahlen, ist doch ebenfalls legitim  -  also auch KEIN Vertragsbruch seitens des Kunden! :) 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #6 am: 07. März 2014, 19:50:45 »
... Somit ist es fast sicher das Toastie den gleichen Text als Mail bekommen hat. Der Grundpreis pro Monat könnte auch niedriger sein.

Diese Email haben diverse Immergrün-/Almado-Kunden, die auch User des BdEV-Forums sind,
im Herbst 2013 erhalten. Die Email wurde hier in 2013 auch schon eingestellt und das in dem Zusammenhang bestehende Sonderkündigungsrecht war seinerzeit x-mal Thema hier im Forum.

Diese auf Seite 4 der Email "versteckte" und damit intransparente Mitteilung der Grundpreis-erhöhung dürfte folglich auch aus diesem Grund rechtlich angreifbar sein (vgl. Transparenzgebot
§ 41 Abs. 3 EnWG).

Wenn ich das richtig erinnere, dann gab es diesbzgl. vor ca. 2 - 3 Jahren auch schon ein LG-Urteil (Klage einer vz bzw. des vzbv gegen TelDaFax oder FlexStrom?). 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline stromer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 81
  • Karma: +0/-0
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #7 am: 07. März 2014, 21:53:42 »
@ khh,

den Auszug von der almado Mail musste ich noch mal einstellen, bolli kannte sie offentsichtlich noch nicht.

Und warum soll man Sonderkündigen wenn der Beginn der Preiserhöhung nach dem Ende des ersten
Versorgungsjahr liegt?
Es dürfte doch mittlerweile bekannt sein das die Anbieter mit Bonusversprechen ab dem zweiten Versorgungsjahr mehr verlangen.
Somit trifft es nur die Kunden die sich vermeintlich  ein weiteres Jahr  billigen Strom erhoffen.
Aber manchmal muss man auch Lehrgeld bezahlen. Wie die Pleite der Genossenschaft EnerGen Süd.
Nie wieder Genossenschaftsanteil, nie wieder irgendwelche Sonderzahlungen wie Geschäftsbesorungsgebühr
(Pro Energie), nie wieder Sonderabschlag (Teldafax) und nie wieder Vorauszahlungen (Flexstrom).

Geht Toastie jetzt selber gegen die Preiserhöhung vor wird er sicher schöne Textbausteine bekommen.
Bringt sicher nichts. Geldentzug ist die einzige Sprache die die verstehen.

Ja sie haben recht mit Flexstrom war das die Masche mit dem Infofleyer der eine versteckte Preiserhöhung
erhielt. Habe ich auch bekommen und dann behauptet keine Preiserhöhung bekommen zu haben.
Das hab ich bis zum Inkasso durchgezogen, dann haben sie aufgegeben.

Der Fall liegt hier aber anders, bei Flexstrom war es ein Paketpreis mit Jahresvorauszahlung und erst bei der Schlussrechnung entstand die Nachzahlung.
Hier bei almado / immergrün  wäre die Preiserhöhung schon im Abschlag eingepreist. (sollte mal die
Jahresrechnung kommen).
Man kann schon dagegen vorgehen. Es gibt Urteile das Preiserhöhungsschreiben im Briefkasten landen sollten
und vor allem auch als Preiserhöhungsschreiben erkennbar sind .
Somit spricht auch nichts dagegen einfach den alten Abschlag (vom ersten Jahr) weiter zu zahlen und abwarten was passiert.

mfg


 

mfg




« Letzte Änderung: 07. März 2014, 22:12:13 von stromer51 »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #8 am: 07. März 2014, 22:06:07 »
... Geldentzug ist die einzige Sprache die die verstehen.

Stimmt, aber nicht rechts-/vertragswidrig (sonst schießt man sich ins eigene Knie), sondern nur auf legale Art und Weise, wie von mir in Antwort #5 und #6 aufgezeigt ! ;)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #9 am: 07. März 2014, 23:24:06 »
... einfach den alten Abschlag (vom ersten Jahr) weiter zu zahlen und abwarten was passiert.

Nicht ganz, ich würde etwas anders verfahren:

1. Solange die seit 12.02.2014 fällige Verbrauchsabrechnung für das vorherige Lieferjahr
mit der erforderlichen Mitteilung des neuen Abschlagsbetrages aussteht, würde ich
a) für das 2. Lieferjahr ab 01.01.2014(?) vorläufig NICHTS zahlen;
b) ggf. bereits erfolgte Lastschriftbelastungen für 2014 unverzüglich von meiner Bank wg. Widerspruch zurückbuchen lassen;
c) kommen Mahnungen, immergrün/365 AG schriftlich auf das o.g. Erfordernis hinweisen, bei meiner Zahlungsverweigerung bleiben und die/das erteilte Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat widerrufen.

2. Sobald die Verbrauchsabrechnung mit Abschlagsbetragsmitteilung zugeht, würde ich
a) der Preiserhöhung ab 01.02.2014(?) per Einschreiben widersprechen (wirksames Preisänderungsrecht mit Hinweis auf § 307 BGB bestreiten, hilfsweise die Wirksamkeit der Preiserhöhung wg. Intransparenz der Preiserhöhungsmitteilung bestreiten);
b) auf Basis des alten Grund- u. Arbeitspreises und des Vorjahresverbrauchs sowie mit Berücksichtigung der verbleibenden Monate 2014 den monatlichen Abschlag ermitteln, den ich bereit bin zu zahlen;
c) diesen Betrag immergrün mit o.g. Einschreiben mitteilen und die Abschläge künftig überweisen bzw. per Dauerauftrag zahlen;
d) selbstverständlich nicht vergessen, gleichzeitig den Vertrag zum Ablauf des 2. Lieferjahres am 31.12.2014(?) zu kündigen.

Meine ggf. notwendige weitere Vorgehensweise würde sich nach der Reaktion von immergrün richten. :)   
 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Traktor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #10 am: 17. April 2014, 16:48:39 »
@ Stromer51.... Hier bei almado / immergrün  wäre die Preiserhöhung schon im Abschlag eingepreist. (sollte mal die
Jahresrechnung kommen)....

Das seh ich nicht so, da die ja in Ihren Bedingungen stehen haben, dass der Boni mit der Jahresabrechnung bezahlt wird:

9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von IMMERGRÜN gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle.

Wäre aus deren Sicht blöd, den Boni vor Leistungserbringung zu zahlen.

LG

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #11 am: 17. April 2014, 18:59:29 »
@Traktor,

in dem Beitrag von @Stromer51 ging es augenscheinlich um den Abschlag für das 2. Vertragsjahr; Preiserhöhungen müssten insofern eingepreist sein. Nicht ersichtlich ist, wieso ein Bonus relevant sein soll.  ;)

Gruß, khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Hurraapostel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 77
  • Karma: +0/-0
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #12 am: 17. April 2014, 20:50:21 »
Wäre aus deren Sicht blöd, den Boni vor Leistungserbringung zu zahlen.

Off Topic:
Mich würde mal interessieren, ob es überhaupt einen Kunden gibt, wo die den Bonus "ohne Murren" gezahlt haben....  ::)
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 710
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Re: Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
« Antwort #13 am: 18. April 2014, 01:04:06 »
Die Frage hatte ich auch schon zweimal gestellt:

Und meine bisher unbeantwortete Frage:
Hat überhaupt schon mal jemand den Bonus von Almado (anstandslos) erhalten?

@berghaus,
Ihre Frage zeigt, dass Ihnen noch nicht klar ist, wie Almado mit dem Bonus "trickst" !

Schauen Sie sich den Beitrag von @Hurraapostel Antwort #13 an, dann wird es deutlich.

Und mit der Antwort ging dann das Theater los!

http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.0;topicseen

berghaus 18.04.14
« Letzte Änderung: 18. April 2014, 03:46:15 von berghaus »

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz