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Autor Thema: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen  (Gelesen 27567 mal)

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #15 am: 11. März 2014, 15:28:54 »
Zumindest die Sparkassen und Genobanken haben die "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" bereits mit Wirkung ab dem 09.07.2012 genändert. Auch für das deutsche Lastschriftverfahren gilt seitdem für den Erstattungsanspruch des Kunden eine Frist von 8 Wochen seit dem Zeitpunkt der Belastungsabbuchung.
So ist das, aber darum geht es nicht. @khh, lesen Sie dort genau: "Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung ....."

Was glauben Sie warum dieser Versorger so scharf auf die SEPA-Mandate ist? Es geht ihm um autorisierte Zahlungen. Sind die Zahlungen nicht autorisiert und trotzdem vom Konto abgebucht gilt diese Frist nicht. Mit einer Rückbelastung muss der Versorger weiter rechnen, wenn der Einzug nicht autorisiert ist. Ist die Autorisierung bei solchen Streitfällen wie man sie hier im Forum findet noch gegeben?

Bei der Umstellung auf SEPA-Überweisung geht der Versorger diesem "Risiko" aus dem Weg. Darum geht es!

Lesen Sie nochmal weiter oben, insbesondere auch die verlinkten Texte! Insbesondere das BGH-Urteil ist mit SEPA nicht außer Kraft gesetzt!

So ist das halt mit Zwickmühlen auf die man sich einlässt. Kündigt man, wird man mindestens laut den aktuellen AGB zum Überweisungszahler. Zahlt man dann die Abschläge nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, verliert man den Bonusanspruch.

Raus aus der Zwickmühle. Bedingungen erfüllen, die Schlussrechnung abwarten und dann  den Bonus mit dem (Um-)weg über die Schlichtungsstelle notfalls einklagen ist der saubere Weg.   
« Letzte Änderung: 11. März 2014, 15:49:37 von PLUS »

Offline khh

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #16 am: 11. März 2014, 16:04:49 »
@PLUS,

wie schrieben Sie gerade in einem anderen Thread: "vom Hundertsten ins Tausendste" ;),
daher erspar ich mir und dem Forum eine Antwort auf dieses neue "Tausendste".

Mein Beitrag bezog sich ersichtlich auf 'Rücklastschriften nach Erstellung der Schlussrechnung'.

Lassen wir es damit bewenden, in jüngster Zeit ist schon viel zu viel "Müll" geschrieben worden, der für das jeweilige Thread-Thema keinerlei Bedeutung hatte.  :(

Gruß, khh
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Offline PLUS

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #17 am: 11. März 2014, 17:04:26 »
Mein Beitrag bezog sich ersichtlich auf 'Rücklastschriften nach Erstellung der Schlussrechnung'.
??? Ja genau! Sorry, aber waren diese Lastschriften nicht autorisiert, können diese unberechtigten Lastschriften entgegen mancher Meinung wieder rückbelastet werden (siehe BGH).

Nicht ins Tausendste, aber es würde mich schon interessieren, wo Sie sonst einen Grund für den von diesem Versorger gewollten Wechsel zur Überweisungszahlung nach erfolgter Kündigung sehen? Schikane, wie das manche sehen, ist das sicher nicht. Der Versorger schafft sich damit ja selbst einen erheblichen Mehraufwand.

 

Offline khh

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #18 am: 11. März 2014, 18:17:38 »
... waren diese Lastschriften nicht autorisiert, können diese unberechtigten Lastschriften entgegen mancher Meinung wieder rückbelastet werden (siehe BGH)

Das war so beim Lastschriftverfahren und bleibt so auch beim SEPA-Verfahren (ich erinnere an die diesbzgl. Diskussion im Zusammenhang mit EGNW/EnerGenSüd).
Ein/e erteilte/s Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Mandat wird aber durch eine Vertragskündigung doch nicht vor Vertragsablauf hinfällig und Abbuchungen damit unautorisiert.

... es würde mich schon interessieren, wo Sie sonst einen Grund für den von diesem Versorger gewollten Wechsel zur Überweisungszahlung nach erfolgter Kündigung sehen? ...

Ich sehe KEINEN nachvollziehbaren Grund für diese lt. @stromer 51 erst nach Oktober 2013 verwendete AGB-Klausel, daher ja auch meine (von @bolli kritisierte) Spekulation:

... Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" ... bei (später) womöglich behaupteten Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(

Schließlich waren die bisher bekannten "Machenschaften" von almado/365 AG überwiegend darauf ausgerichtet, Bonuszahlungen zu verweigern.
Was mit diesen (von den Kunden häufig gar nicht erkannten bzw. unbeachteten) höchst "ungewöhnliche" Vertrags- oder AGB-Gestaltungen von Almado geplant war, wurde meist erst später ersichtlich, bspw. mit der Abrechnung für das 1. Lieferjahr.   
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:24:18 von DieAdmin »
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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #19 am: 11. März 2014, 20:14:02 »
Ich sehe KEINEN nachvollziehbaren Grund für diese lt. @stromer 51 erst nach Oktober 2013 verwendete AGB-Klausel, daher ja auch meine (von @bolli kritisierte) Spekulation:
... Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" ... bei (später) womöglich behaupteten Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(
Schließlich waren die bisher bekannten "Machenschaften" von almado/365 AG überwiegend darauf ausgerichtet, Bonuszahlungen zu verweigern.
Was mit diesen (von den Kunden häufig gar nicht erkannten bzw. unbeachteten) höchst "ungewöhnliche" Vertrags- oder AGB-Gestaltungen von Almado geplant war, wurde meist erst später ersichtlich, bspw. mit der Abrechnung für das 1. Lieferjahr.
Dass die Umstellung auf Überweisung eine "Machenschaft" sein soll um den Bonus zu sparen, ist für meinen Geschmack etwas weit hergeholt.  Ich sehe nach wie vor das Motiv der Risikoeinschränkung.

Was SEPA angeht, für die Migration von Einzugsermächtigungen solcher Mandate gibt es Bedingungen, die nicht automatisch erfüllt sind. Ich will das jetzt hier nicht auch noch aufzählen. Wer möchte kann selbst recherchieren, sonst kommen wir doch noch ins Tausendste  ;).  Bei nicht autorisierten Lastschriften (kein gültiges Mandat vorhanden) besteht jedenfalls 13 Monate lang ein Anspruch auf die Rückbuchung. 

Ob nach der Migration immer gültige Mandate vorliegen ist die Frage. Das stellt sich erst heraus wenn bei einer Rückgabe wegen fehlender Autorisierung das schriftliche Mandat angefordert wird. Nicht umsonst wird vielfach nicht migriert sondern schriftlich Mandate neu eingeholt. Das macht ja offensichtlich Almado so.  Das sonst eingegangene Risiko kann für Unternehmen erheblich sein. Der  Zahlungseingang  aus einer Überweisung ist dagegen sicher auf dem Konto. Wer Geld will muss dann schon klagen.
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:24:01 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #20 am: 11. März 2014, 21:01:42 »
@PLUS,

Sie bringen schon wieder SEPA ins Spiel, obwohl eher 'Einstufung als Selbstzahler bei Vertragskündigung' Thema dieses Threads ist ;).

[...]
Was SEPA angeht, für die Migration von Einzugsermächtigungen solcher Mandate gibt es Bedingungen, die nicht automatisch erfüllt sind. ...

Ob nach der Migration immer gültige Mandate vorliegen ist die Frage. ... Nicht umsonst wird vielfach nicht migriert sondern schriftlich Mandate neu eingeholt. ...

Hier ist zu differenzieren zwischen "SEPA-Basislastschrift" und "SEPA-Firmenlastschrift" : Einzugsermächtigungen können aufgrund der angesprochenen Bedingungsänderung vom 09.07.2012 als Mandat im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden. Beim SEPA-Firmenlastschriftmandat ist das nicht der Fall.

Bei mir als Privatkunde hat keiner der mindestens 30 Zahlungsempfänger ein SEPA-Mandat neu eingeholt. Aber lassen wir das, ist ja nicht Thema des Threads.  :)
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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #21 am: 11. März 2014, 21:28:38 »
@PLUS, Sie bringen schon wieder SEPA ins Spiel, obwohl eher 'Einstufung als Selbstzahler bei Vertragskündigung' Thema dieses Threads ist ;).
...
Hier ist zu differenzieren zwischen "SEPA-Basislastschrift" und "SEPA-Firmenlastschrift" : Einzugsermächtigungen können aufgrund der angesprochenen Bedingungsänderung vom 09.07.2012 als Mandat im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden. Beim SEPA-Firmenlastschriftmandat ist das nicht der Fall.

Bei mir als Privatkunde hat keiner der mindestens 30 Zahlungsempfänger ein SEPA-Mandat neu eingeholt. Aber lassen wir das, ist ja nicht Thema des Threads.  :)
@khh, mit SEPA hat das Thema nichts zu tun (Titel!)?

Das Thema ist wichtig, deshalb bleibe ich am Ball. Ihre Differenzierung hilft nicht!

Offensichtlich sind die Irrtümer und Fehleinschätzungen noch weit verbreitet.  Nicht umsonst gibt es solche Hinweise:

Zitat
SEPA Umstellung: Die zwölf häufigsten Fehleinschätzungen
1
2
3
4 "Die Lastschriftermächtigungen meiner Kunden werden eins zu eins in das SEPA Verfahren übernommen."

Richtig ist: Die vorliegenden Lastschriftermächtigungen können in ein SEPA Basismandat überführt werden. Dazu muss der Zahlungsempfänger jedoch mehrere Bedingungen erfüllen. Wer dies nicht tut und dennoch Rechnungsbeträge einzieht, erhöht sein Risiko. Die Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen gegen die Buchung steigt dann von 8 Wochen (bisher sechs) auf 13 Monate.
.....
5
6
7
8
9 "Die Lastschriftermächtigung kann auch digital über das Internet erteilt werden."

Die Lastschriftermächtigung muss rechtssicher in Schriftform vorliegen, d. h. entweder auf Papier oder digital. Eine qualifizierte digitale Signatur ist dafür Voraussetzung. Die Kreditwirtschaft lässt zwar auch digitale Mandate zu, verweist jedoch ausdrücklich auf das erhöhte rechtliche Risiko für den Zahlungsempfänger, weil dieser im Zweifelsfall die Beweislast für ein korrektes Mandat trägt. Wenn Sie Mandate ohne schriftliche Ermächtigung nutzen, riskieren Sie eine Rückruffrist von 13 Monaten.
.
.
..
Das Risiko besteht, es bleibt jedem Unternehmen, auch Ihren 30 Lastschriftempfängern überlassen, das Risiko einzuschätzen und auch einzugehen.  Sie sollten nur wissen was sie tun. Ebenso sollten die Verbraucher wissen woran sie sind.

Offline khh

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #22 am: 11. März 2014, 21:47:30 »
Das Thema ist wichtig, deshalb bleibe ich am Ball. Ihre Differenzierung hilft nicht!

Offensichtlich sind die Irrtümer und Fehleinschätzungen noch weit verbreitet.  Nicht umsonst gibt es solche Hinweise:

Zitat
SEPA Umstellung: Die zwölf häufigsten Fehleinschätzungen
1
2
3
4 "Die Lastschriftermächtigungen meiner Kunden werden eins zu eins in das SEPA Verfahren übernommen."

Richtig ist: Die vorliegenden Lastschriftermächtigungen können in ein SEPA Basismandat überführt werden. Dazu muss der Zahlungsempfänger jedoch mehrere Bedingungen erfüllen. ...

@Plus, da machen Sie jetzt aber schon wieder eine neue Baustelle auf. ???

War denn meinerseits irgendwo davon die Rede, dass der Zahlungsempfänger keine Bedingungen zu erfüllen hat?

Wenn gewünscht, kann ich gerne das ganze "Migrations-Verfahren" hier einstellen. Ist alles bei
mir noch relativ frisch aufgrund einer selbst vorgenommenen Umstellung des Beitragseinzugs für einen Verein.

Aber interessiert das hier wirklich ?

Gruß, khh

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Offline Didakt

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #23 am: 11. März 2014, 21:53:50 »
@ PLUS, Ihr Hinweis in Antwort # 13 hat mich veranlasst, die in diesem Thread diskutierte Thematik für mich selbst etwas näher zu beleuchten. Ergebnis: Ihre Ausführungen sind nachvollziehbar!

In diesem Zusammenhang gibt diese Web-Site  zu den nachstehenden Tatbeständen in kurzer Form schlüssige Antworten:
Ein Auszug:
Zitat
1. Rückbuchungen von Lastschriften im normalen Lastschriftverfahren innerhalb Deutschlands
     a) Rückbuchung einer genehmigten bzw. rechtmäßigen Lastschrift
     
     Ergebnis: Genehmigte Lastschriften können Sie sechs Wochen lang nach Zugang des
     Rechnungsabschlusses
von Ihrer Bank zurückbuchen lassen!

     b) Rückbuchung einer nicht genehmigten bzw. einer unberechtigten Lastschrift

     Ergebnis: Nicht genehmigte Lastschriften können Sie 13 Monate lang, nachdem Sie Ihre Bank von
     dieser Abbuchung informiert hat
, zurückbuchen lassen!


2. Rückbuchungen von Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

     a) Eine berechtigte bzw. genehmigte Lastschrift kann im Rahmen des SEPA-Basis-
         Lastschriftverfahrens innerhalb von acht Wochen ab erfolgter Abbuchung rückgebucht werden.

     b) Eine nicht berechtigte bzw. illegale Abbuchung kann nach dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
         innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden, nachdem die Bank ihren Kunden von dieser
         Kontobelastung informiert hat
.

     Ergebnis: Im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens können berechtigte Lastschriften
     innerhalb von acht Wochen nach erfolgter Kontobelastung rückgebucht werden. Illegale
     Abbuchungen können dagegen innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden, nachdem die Bank
     ihren Kunden von dieser Kontobelastung informiert hat.
(Farbliche Unterlegung durch mich)

Was die "SEPA Migration Einzugsermächtigung" angeht, ist auf dieser Web-Site Wissenswertes zu erlesen.

Das Thema (vornehmlich zum Fall 1) dürfte in der Tat für die Leserschaft von allgemeinem Interesse sein. Es ist für diesen Thread ein wichtiges Randthema. Und außerdem: Lesen bildet! :D
« Letzte Änderung: 11. März 2014, 22:13:26 von Didakt »

Offline PLUS

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #24 am: 11. März 2014, 22:10:48 »
@Plus, da machen Sie jetzt aber schon wieder eine neue Baustelle auf. ???
War denn meinerseits irgendwo davon die Rede, dass der Zahlungsempfänger keine Bedingungen zu erfüllen hat?
Wenn gewünscht, kann ich gerne das ganze "Migrations-Verfahren" hier einstellen. Ist alles bei
mir noch relativ frisch aufgrund einer selbst vorgenommenen Umstellung des Beitragseinzugs für einen Verein. Aber interessiert das hier wirklich ?
@khh, Sie weichen gewaltig aus, es geht nicht um Ihren Verein und auch nicht um eine neue Baustelle. Es geht beim Thema hier exakt um SEPA. Siehe Themenstart:

Zitat
...
3. Soll ich das SEPA Formular einfach erneut zu dem Kündigungseinschreiben dazulegen? Somit kann ich sicher sein, dass es auf jedenfall angekommen ist.
4. Ich finde es seltsam, dass bei mir noch mit alter Lastschrift abgebucht wird und bei anderen die fehlenden SEPA-Zustimmung bemängelt wird. Ich befürchte wenn ich die Kündigung nun schicke wird man bei mir auch auf SEPA Umstellung wollen und die gleiche Problematik entstehen. Nach Rücksprache mit meiner Bank ist eine seperate Einwilligung nicht notewndig. Der Einzugsermächtigte kann einfach umstellen.
Das "SEPA-Formular" ist keine "Machenschaft" oder sonst von Übel. Die oberflächliche Auskunft der Bank ist leider nicht selten, aber eben nicht korrekt. Die Bank kann nicht beurteilen, was bei Almado vorliegt um die Bedingungen zu erfüllen.   
.. . . . .
@Didakt, danke, dass Sie sich näher mit dem Thema befasst haben. Nur so werden die leider kursierenden Irrtümer und Oberflächlichkeiten über SEPA beseitigt.  Die Lastschrift ist die häufigst genutzte Zahlungsart bei wiederkehrenden Zahlungen. Verbraucher müssen da Bescheid wissen!
« Letzte Änderung: 11. März 2014, 22:18:13 von PLUS »

Offline khh

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #25 am: 11. März 2014, 23:19:26 »
[...]
In diesem Zusammenhang gibt diese Web-Site  zu den nachstehenden Tatbeständen in kurzer Form schlüssige Antworten:
Ein Auszug:
Zitat
1. Rückbuchungen von Lastschriften im normalen Lastschriftverfahren innerhalb Deutschlands
     a) Rückbuchung einer genehmigten bzw. rechtmäßigen Lastschrift
     
     Ergebnis: Genehmigte Lastschriften können Sie sechs Wochen lang nach Zugang des
     Rechnungsabschlusses
von Ihrer Bank zurückbuchen lassen!
(Farbliche Unterlegung durch mich)

Was die "SEPA Migration Einzugsermächtigung" angeht, ist auf dieser Web-Site Wissenswertes zu erlesen.

Das Thema (vornehmlich zum Fall 1) dürfte in der Tat für die Leserschaft von allgemeinem Interesse sein. Es ist für diesen Thread ein wichtiges Randthema. Und außerdem: Lesen bildet! :D

"Genehmigte Lastschriften können Sie sechs Wochen lang nach Zugang des Rechnungs-abschlusses von Ihrer Bank zurückbuchen lassen" ist seit 09.07.2012 der Regelung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens angepasst, Rückbuchung also nur noch "innerhalb von acht Wochen ab erfolgter Abbuchung" möglich.


Zu "SEPA Migration Einzugsermächtigung" waren mir die Bestimmungen "Bestehende Einzugsermächtigungen dürfen aus rechtlicher Sicht (grundsätzlich) nur dann in eine SEPA Mandat migriert werden, wenn diese eigenhändig unterschrieben wurden und noch im Original vorliegen" und "Grundsätzlich sind Einzugsermächtigungen, die nicht in Schriftform vorliegen (z.B. telefonisch oder per Internet erteilte Einzugsermächtigungen) nicht SEPA fähig" bisher nicht bekannt (wurde weder in Bank - Info-Veranstaltungen noch in ausgehändigten Unterlagen so vermittelt :().

Die von Gesetz- und Verordnungsgebern bei bereits vorhandenen Einzugsermächtigungen gewollte vereinfachte Umsetzung, also ohne neues SEPA-Mandat, ist dann aber kaum rechtskonform praktizierbar: Welche Zahlungsempfänger haben denn im Zeitalter der weitgehend papierlosen Datenspeicherung die ursprünglich mal eigenhändig unterschriebenen Einzugsermächtigungen noch im Original vorliegen? ???


« Letzte Änderung: 12. März 2014, 00:03:09 von khh »
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Offline khh

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #26 am: 11. März 2014, 23:36:43 »
... Das "SEPA-Formular" ist keine "Machenschaft" oder sonst von Übel. ...

@PLUS,
von "Machenschaft" habe ich u.a. im Zusammenhang mit 'Einstufungen als Selbstzahler
bei Vertragskündigung' geschrieben und niemals bzgl. SEPA oder SEPA-Formular !
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Offline berghaus

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« Antwort #27 am: 11. März 2014, 23:48:30 »
Khh wird im Forum als  "Lebende Foren Legende" und Plus als "Forengott" bezeichnet.

Ich finde, dass das für die Betroffenen peinlich ist, zumal die Menge der Beiträge nicht immer etwas über deren Qualität aussagt.

An Admin: Kann man diese Bezeichnungen nicht weglassen?

berghaus 11.03.14
« Letzte Änderung: 12. März 2014, 03:26:42 von berghaus »

Offline khh

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« Antwort #28 am: 11. März 2014, 23:56:06 »
@berghaus,

Ihr vorstehender Beitrag ist kindisch und sogar "Oberpeinlich" !  ;D

khh
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Offline berghaus

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« Antwort #29 am: 12. März 2014, 01:09:00 »
@khh

Ich habe meine Aussage etwas geändert, weil die erste Fassung den Eindruck erwecken konnte, die beispielhaft genannten Mitglieder wären selbst peinlich!

Eigentlich gehört dieser Beitrag in einen neuen Thread, in dem meine Anregung diskutiert werden kann.

berghaus 12.03.14
« Letzte Änderung: 12. März 2014, 03:25:39 von berghaus »

 

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