Hallo, in die Runde,
Danke für die Antworten. Noch zur besseren Erläuterung:
Ich bin mit Zahlungen nicht im Rückstand. Im Gegenteil, ich habe bei Almado ein Guthaben.
Meine Abrechnung für 2013, die ich Almado mangels deren Abrechnung geschickt habe, ist folgende:
Zählerstand
alt neu Verbrauch
62.340 65.363 3.023
Grundpreis
Monate Preis/Monat Brutto
12 8,00 96,00
Verbrauchspreis
Verbrauch Preis/kWh Brutto
3.023 0,2602 786,58
Gesamt: 882,58
abzügl. 25 % Bonus: -220,65
Jahresbetrag: 661,94
abzüglich Abschläge: 1.008,00
Gutschrift: 346,06
Unter Berücksichtigung neuer niedrigerer Abschläge habe ich damit bis Juli schon vorgezahlt. Deswegen die Rückbuchungen und der Entzug der Einzugsermächtigung.
Damit bin ich ja kein Schuldner.
So verbraucht sich wenigstens das Guthaben, da ich nicht glaube, daß Almado willens ist, korrekt inkl. versprochenem Bonus abzurechnen.
Ich kann mir nur vorstellen, daß Almado diese Verfahrensweise nicht angenehm ist und man einfach kündigen wird. Gutschriften werde ich von denen sowieso nicht sehen.
Ich bin nur immer noch nicht klar, zu welchem Zählerstand der Grundversorger dann einsteigt.
Kann ja sein, Almado kündigt rückwirkend, schätzt einen Zählerstand und teilt diesen zurückliegenden Zählerstand dem Grundversorger mit. Da müßte ich dann bei dem Grundversorger alten Verbrauch bezahlen, obwohl ich dafür eigentlich zumindest einen Teil meines Guthabens bei Almado verwenden wollte.
Ja, mein Vertrag läuft seit 1.1. im 2. Jahr. Und ich will ja nicht kündigen, aber ich denke, die Gegenseite wird es tun wollen.
Jetzt schreibt Didakt: Eine rückwirkende Kündigung gibt es nicht.
Gilt das auch für Almado?
Und wenn Kündigung Z.Bsp. zum 30.4., gilt dann auch der Zählerstand vom 30.4. als Lieferbeginn beim Grundversorger?
Man findet dazu aber nirgends eine klare Festlegung.
mfg