Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen  (Gelesen 26972 mal)

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Offline w00dy

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Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« am: 07. März 2014, 09:40:33 »
Hallo zusammen,

da ich nicht genau weiß in welchen vorhandenen Thread ich meine Frage posten soll habe ich mich für einen neuen entschieden. Bitte verzeiht falls dies nicht korrekt war.

Kurz zu meiner Almado Geschichte:

1. 07.10.2013: Abschluss des Vertrags über check24.de
2. 13.10.2013: Bestätigung durch Almado mit Lieferbeginn zum 01.12.2013
3. 28.11.2013: Erhalten von Schreiben bezgl. SEPA Umstellung (Grundpreiserhöhung ab dem 1.12.2014).
4. 29.11.2013: Zusendung des SEPA Formulars an Almado (Normaler Postweg)
5. 01.12.2013: Lieferbeginn durch Almado
6. 03.12.2013 - heute: Regelmäßige Abbuchung der Anschläge über NORMALE (nicht SEPA) Lastschrift

So viel zu meinem Verlauf. Nun zu meinen Fragen:

1. Soll ich jetzt schon per Einschreiben mit Rückschein kündigen?
2. Wenn ja zu welchem Datum? Zum Ablaud des 31.11.2013 = volles Jahr Belieferung?
Im Antrag von check24.de steht "Der Vertrag tritt mit Auftragsbestätigung in kraft". In den AGBs von Almado steht "Der Vertrag kommt mit Bestätigung zustande und beginnt mit Lieferbeginn". Was ist denn jetzt mit Vertragszeitraum?
3. Soll ich das SEPA Formular einfach erneut zu dem Kündigungseinschreiben dazulegen? Somit kann ich sicher sein, dass es auf jedenfall angekommen ist.
4. Ich finde es seltsam, dass bei mir noch mit alter Lastschrift abgebucht wird und bei anderen die fehlenden SEPA-Zustimmung bemängelt wird. Ich befürchte wenn ich die Kündigung nun schicke wird man bei mir auch auf SEPA Umstellung wollen und die gleiche Problematik entstehen. Nach Rücksprache mit meiner Bank ist eine seperate Einwilligung nicht notewndig. Der Einzugsermächtigte kann einfach umstellen.

Ich hoffe mir kann jemand auf meine Fragen antworten. Vielen Dank schonmal im voraus!!

MFG

Offline w00dy

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #1 am: 10. März 2014, 15:26:21 »
Hat denn niemand einen "Best Practice" (falls es sowas gibt) oder einen Vorschlag für mich?  :'(

Offline berghaus

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #2 am: 10. März 2014, 16:13:22 »
@woody

Die Almadoexperten haben zu viel damit zu tun, sich gegenseitig zu beharken!

In Ihrem Fall ist wohl auch nicht eilig etwas zu tun. Kündigen können Sie wohl erst zum Ende des ersten Lieferjahres. Dann müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten.
Nur wenn vorher eine Preiserhöhung angekündigt ist (welcher Art auch immer), können Sie vorher kurzfristig außerordentlich kündigen.
Ich nehme an, dass Sie den Bonus noch mitnehmen wollen.
Ich nehme auch an, dass  viele Fragen  zum Vertragsbeginn, zur Sepaumstellung und zur Bonusgewährung in den nächsten Wochen und Monaten noch geklärt werden.

Also fleißig lesen, auch wenn es sicher oft mühselig ist,  aus den Beiträgen über spitzfindige Auslegungen Konstuktives herauszulesen.

berghaus  10.03.14

Offline PLUS

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #3 am: 10. März 2014, 17:06:55 »
Hat denn niemand einen "Best Practice" (falls es sowas gibt) oder einen Vorschlag für mich?  :'(
@w00dy, mit SEPA hat das nach meiner Meinung nichts zu tun. Sobald Sie kündigen wird man keinen Lastschrifteinzug mehr vornehmen. Sie müssen dann die noch fälligen Abschläge jeweils rechtzeitig überweisen. Ich hatte den Grund schon genannt. Der Versorger will offensichtlich damit das Risiko einer möglichen Rücklastschrift nach der Schlussabrechnung vermeiden. Das Risiko ist hier offensichtlich größer als bei anderen Versorgern. Das Motiv ist nachvollziehbar!

Kündigen Sie rechtzeitig zum Ende des vollen Belieferungsjahres. "Spitzfindig" wie der Schreiber @berghaus meint, sind nicht die Beiträge hier im Thread sondern die Bedingungen dieses Versorgers. Man kann jetzt mit viel Aufwand Widerstand betreiben oder die Bedingungen, so fragwürdig diese auch sind, erfüllen um keine unnötige Flanke zu öffnen.

Widerstand leisten oder möglichst geräusch- und aufwandslos den Versorgungsfall beenden, das muss jeder Verbraucher selbst für sich entscheiden. Jedem Verbraucher bleibt auch nicht erspart, die hier im Forum geschilderten Erfahrungen und Beiträge zu bewerten und möglichst die Spreu vom Weizen trennen. Einen pauschalen Königsweg oder eine garantierte Erfolgsmethode "BestPractice" für Jedermann gibt es nicht. 

Offline berghaus

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #4 am: 10. März 2014, 17:33:37 »
@Plus

Warum immer verbale Seitenhiebe, z.B. wie 'Schreiber@berghaus meint'?   ...., 'wie berghaus meint',  hätte genügt!
Ich habe auch nicht gesagt, dass alle Beiträge in den Threads über Almado spitzfindig sind. Es sind nur einige und meine Beiträge enthalten sicher auch die eine oder andere Spitzfindigkeit!

berghaus 10.03.14
 

Offline PLUS

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #5 am: 10. März 2014, 18:32:49 »
Warum immer verbale Seitenhiebe, z.B. wie 'Schreiber@berghaus meint'?   ...., 'wie berghaus meint',  hätte genügt! Ich habe auch nicht gesagt, dass alle Beiträge in den Threads über Almado spitzfindig sind. Es sind nur einige und meine Beiträge enthalten sicher auch die eine oder andere Spitzfindigkeit!
@berghaus, ruhig bleiben. Wenn Sie das so als kleinen "Seitenhieb" wahrgenommen haben, dann ist es gut. Ich habe damit auch nicht auf alle Beiträge im Thread reagiert, das war nur eine einmalige berechtigte Reaktion auf Ihre vorgehenden Beiträge und schon gar nicht "immer"!

Sie kennen doch sicher den Spruch "Wer im Glashaus sitzt ...":

Zitat von: berghaus - z.B.: -unnötige spitzfindige Sätze-
Die Almadoexperten haben zu viel damit zu tun, sich gegenseitig zu beharken!
Also fleißig lesen, auch wenn es sicher oft mühselig ist, aus den Beiträgen über spitzfindige Auslegungen Konstuktives herauszulesen.
PS noch grundsätzlich dazu:
Sachverhalte kann man als Verbraucher unterschiedlich sehen und beurteilen. Für Juristen trifft das, wie man auch hier im Forum nachlesen kann, nicht selten zu. In einem Forum werden unterschiedliche Meinungen, Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse ausgetauscht. Manchmal mehr, manchmal weniger deutlich, aber selbstverständlich sollte das nicht unter Gürtellinienniveau geschehen. Das macht ein ordentliches Forum aus.

Wie schon wiederholt bemerkt, wer nur seine eigene Meinungen, Auffassungen und Ansichten  lesen will, sollte nur ein Tagebuch führen.;) 

 
« Letzte Änderung: 10. März 2014, 18:42:41 von PLUS »

Offline khh

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« Antwort #6 am: 10. März 2014, 18:57:27 »
... Also fleißig lesen, auch wenn es sicher oft mühselig ist, aus den Beiträgen über spitzfindige Auslegungen Konstruktives herauszulesen.
[farbliche Hervorhebung durch khh]

@berghaus, was für Sie „spitzfindig“ zu sein scheint, sind tatsächlich Auslegungen auf Grundlage von Recht und Gesetz (also möglichst fundiert und sachgerecht). Wenig brauchbar und zielführend sind Einschätzungen nach „Bauchgefühl“ oder allein „meinen, glauben“ etc. !

Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw.  http://www.jura-basic.de/  sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.

khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline stromer51

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #7 am: 10. März 2014, 22:38:30 »
Hallo  Plus,

sie meinen wOOdy  soll , wenn er dazu aufgefordert wird seine Abschläge selber überweisen.

Diese Klausel aus den aktuellen AGBs sind aber nicht Vertragsbestandteil im Vertrag von wOOdy.
Vor November 2013 ist die Klausel §10(2) nicht in den AGB enthalten. Der Anbieter versieht seine AGB nicht mit einem Datum.
Es ist Lastschrifteinzug vereinbart. Das ist eindeutig  im Auftrag nachzulesen. Check24 versendet
diesen als Mail, inklusive mit den an diesem Tag gültigen AGBs.
Im übrigen bezieht sich die Klausel nur auf Verträge die vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Den Unterschied zwischen Kündigungsverlangen absenden und wirksam werden einer Kündigung dürfte ihnen ja noch aus Flexstromzeiten bekannt sein.
Ein normal laufender Vertrag kann erstmals nur zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
Genau ist das das Ende des 365. Tages. Das ist dann aber mit Ablauf der Vertragslaufzeit und nicht vor.

mfg



Offline khh

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #8 am: 11. März 2014, 01:46:46 »
Hallo  Plus,
sie meinen w00dy  soll, wenn er dazu aufgefordert wird seine Abschläge selber überweisen.
Diese Klausel aus den aktuellen AGBs sind aber nicht Vertragsbestandteil im Vertrag von w00dy. Vor November 2013 ist die Klausel §10 (2) nicht in den AGB enthalten. ...
Das ist eindeutig  im Auftrag nachzulesen. Check24 versendet diesen als Mail, inklusive mit den an diesem Tag gültigen AGBs.

Dann würde ich eine Aufforderung durch almado/365 AG, Abschläge selber zu überweisen, mit dieser Begründung widersprechen und zurückweisen.

Im übrigen bezieht sich die Klausel nur auf Verträge die vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Den Unterschied zwischen Kündigungsverlangen absenden und wirksam werden einer Kündigung dürfte ihnen ja noch aus Flexstromzeiten bekannt sein.
Ein normal laufender Vertrag kann erstmals nur zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Genau ist das das Ende des 365. Tages. Das ist dann aber mit Ablauf der Vertragslaufzeit und nicht vor.

@stromer51,
in der neuen AGB ist aber die Kündigung als solche und NICHT das Wirksamwerden der Kündigung angesprochen. Denkbar dürfte m.E. auch eine Auslegung sein, dass die Klausel-Bestimmung ausschließlich bei einer außerordentlichen Kündigung  - z.B. Sonderkündigung des Kunden -  zur Anwendung kommen soll. Insofern könnte zweifelhaft sein, wie diese AGB-Klausel auszulegen ist (mit der Rechtsfolge gem. § 305c Abs. 2 BGB!).

Im Übrigen sehe ich NICHT das von @Plus angesprochene nachvollziehbare bzw. berechtigte Versorger-Interesse (Risiko einer möglichen Rücklastschrift nach der Schlussabrechnung): Die letzte Abschlagsabbuchung erfolgt zu Beginn des 11. Liefermonats, die Rückbuchungsmöglichkeit ist auf 8 Wochen befristet und damit bereits vor Schlussabrechnung nicht mehr gegeben!

Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" eine unangemessene Schikane und bei diesbzgl. womöglich behaupteten Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(   
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:27:25 von DieAdmin »
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Offline stromer51

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #9 am: 11. März 2014, 08:11:45 »
Hallo khh,

mir scheint schon beim Auftragseingang steht fest, dem Kunden werden wir keinen Bonus zahlen. Das ist
Strategie. Und der Bonus ist nur zum Kunden einfangen da, weil man da in den Vergleichsportalen weit
vorn landet.
Dem kann man nur begegegnen in dem man bei diesem Anbieter nicht auswählt.
Was das Wort Kündigung in den AGB bedeutet konnte man bei den Flexstrom Brüdern lernen.
Der eine Richter hat gemeint, schon wenn der Brief eingeht ist das eine Kündigung und der andere hat
richtig geurteilt - Kündigung ist der Zeitpunkt wo der Vertrag zu Ende ist. Folge war bei ersten Richter gabs keinen Bonus.
Um einen Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu beenden muss vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit eine Kündigung beim Anbieter eingehen. Dazu gibt es bei den Unterfirmen der 365 AG  3 verschiedene Kündigungsfristen.
Das Schreiben was an Fristen gebunden ist heist im Sprachgebrauch Kündigung. Richtig definiert ist es aber
ein Verlangen einen Vertrag zu einem bestimmten (hier zum Ablauf des 365. Tages) Zeitpunkt zu beenden.

mfg
 

Offline PLUS

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #10 am: 11. März 2014, 09:48:15 »
Im Übrigen sehe ich NICHT das von @Plus angesprochene nachvollziehbare bzw. berechtigte Versorger-Interesse (Risiko einer möglichen Rücklastschrift nach der Schlussabrechnung): Die letzte Abschlagsabbuchung erfolgt zu Beginn des 11. Liefermonats, die Rückbuchungsmöglichkeit ist auf 8 Wochen befristet und damit bereits vor Schlussabrechnung nicht mehr gegeben!
Das ist bei SEPA-Lastschriften dann so. Bei einem Widerspruch nach dem bis jetzt geltenden Einzugsermächtigungsverfahren gilt eine Frist von sechs Wochen. Diese Frist beginnt jedoch erst mit Zugang des Rechnungsabschlusses, der in der Regel am Ende des Quartals erfolgt. Handelt es sich um einen unautorisierten Einzug, ist die Frist noch wesentlich länger.

Geht es um den Bonus oder um die möglichst dicke Auseinandersetzung mit diesem Versorger? Es darf sich jeder den Stress machen, den er ertragen möchte. ;)

Offline Didakt

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #11 am: 11. März 2014, 11:14:21 »
@ PLUS
nachr. @ khh

Ihre Begründung (berechtigtes Versorger-Interesse) teile ich. Allerdings nicht Ihre Ansicht des Fristenlaufs ab Rechnungsabschluss. Welche Grundlage führen Sie dafür an? Meines Wissens beginnt die Frist ab Datum der Kontoabbuchung.

Dennoch sehe ich Ihre Begründung als berechtigt an. Wer seine Verbrauchskosten im Griff hat, braucht auf die Abschlussrechnung gar nicht zu warten, der veranlasst die Rücklastschrift nämlich am 1. Tag nach Vertragsbeendigung oder nach dem Ablauf des Abrechnungsmonats.


Offline bolli

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #12 am: 11. März 2014, 11:21:39 »
Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" eine unangemessene Schikane und bei diesbzgl. womöglich behaupteten Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(
(farbliche Hervorhebung durch mich)

Sie versuchen anscheinend schon wieder ein "Minenfeld" zu legen. Sollte der Versorger tatsächlich, wie es wohl Almado macht, die Zahlungsweise von sich aus auf "Selbstzahler" umstellen, wird er kaum dem Kunden Zahlungsunregelmäßigkeiten vorwerfen können (sofern der Kunde die manuellen Zahlungen fristgrecht leistet und ungeachtet der Tatsache, dass die Zahlungsumstellung möglicherweise gar nicht zulässig ist, wenn sie in den AGB nicht vereinbart ist ODER nach den alten AGB sogar ZWINGEND vorgesehen war als Grundlage für die Bonusgewährung).

Kennen Sie EINEN Fall, in dem Almado bei einem umgestellten Selbstzahler den Bonus mit der Begründung "Zahlungsunregelmäßigkeiten wegen Selbstzahlung" verweigert hat ? Wenn nein, überlassen Sie doch bitte Almado das Vortragen der Begründungen und erfinden Sie für die nicht permanent neue Begründungsmöglichkeiten, die die noch gar nicht vorgetragen haben8) >:(

« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:26:51 von DieAdmin »

Offline PLUS

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #13 am: 11. März 2014, 11:52:34 »
Ihre Begründung (berechtigtes Versorger-Interesse) teile ich. Allerdings nicht Ihre Ansicht des Fristenlaufs ab Rechnungsabschluss. Welche Grundlage führen Sie dafür an? Meines Wissens beginnt die Frist ab Datum der Kontoabbuchung.
@Didakt, lesen Sie mal hier, das hat der BGH längst so entschieden: BGH Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

Falls Sie tiefer einsteigen möchten hier noch einen Link dazu
PS - noch ein Beispielsfall aus der Praxis:
Zitat
Für erwähnenswert hält die Kanzlei Richter Berlin in diesem Zusammenhang, dass die Deutsche Postbank AG durch ihre Mitarbeiter vielen Postbankkunden gegenüber einerseits im Falle von Rücklastschriftforderungen auch bezüglich solcher Lastschriften ohne Erteilung einer wirksamen Einzugsermächtigung auf eine angeblich geltende 6-Wochen-Frist verwiesen und sie so von der Geltendmachung weitergehender Ansprüche auf Rückbelastung unberechtigter Lastschriften abgeschreckt hatte.
Quelle: Praxisfall
« Letzte Änderung: 11. März 2014, 12:21:26 von PLUS »

Offline khh

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Re: Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
« Antwort #14 am: 11. März 2014, 14:10:43 »
... Bei einem Widerspruch nach dem bis jetzt geltenden Einzugsermächtigungsverfahren gilt eine Frist von sechs Wochen. Diese Frist beginnt jedoch erst mit Zugang des Rechnungsabschlusses, der in der Regel am Ende des Quartals erfolgt. ...

Geht es um den Bonus oder um die möglichst dicke Auseinandersetzung mit diesem Versorger? Es darf sich jeder den Stress machen, den er ertragen möchte. ;)

Zumindest die Sparkassen und Genobanken haben die "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" bereits mit Wirkung ab dem 09.07.2012 genändert. Auch für das deutsche Lastschriftverfahren gilt seitdem für den Erstattungsanspruch des Kunden eine Frist von 8 Wochen seit dem Zeitpunkt der Belastungsabbuchung.

@PLUS, Ihrer letzten Anmerkung stimme ich gerne zu: Jeder Betroffene, dessen die für ihn geltende AGB die neue Ziff. 10 (2) nicht beinhaltet, hat für sich zu entscheiden, ob die vertragswidrige "Einstufung als Selbstzahler" (für die es keinen sachlichen Grund gibt und welche womöglich eine neue "Bonus-Falle" darstellt) einfach hingenommen wird.


@bolli, was soll die obige Unterstellung, ich lege kein "Minenfeld" und erst recht nicht "schon wieder". Solche "Minenfelder" legt allein die almado/365 AG immer wieder aufs Neue, was besonders die Userin @Amazone in verschiedenen Threads deutlich aufgezeigt hat!   
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