So ist die deutsche Verbraucherenergiepolitik nun mal.
Das ist doch keine Frage der Verbraucher
energiepolitik. Auf diese Problematik trifft man im täglichen Leben doch permanent, wenn man mit Gesetzen zu tun hat. Die sind fast allesamt gespickt mit sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffen, die jeder Anwalt und jeder Richter auslegen muss und sich manchmal passend redet.

Erst wenn es denn bis zur obersten Gerichtsstufe gegangen ist, gibt's mit einem Grundsatzurteil etwas mehr Rechtssicherheit, aber immer noch keine absolute.
Auf der anderen Seite kann man mit möglichst allgemein gehaltenen Spezialgesetzen (damit viele Sachverhalte mit erfasst werden) natürlich auch nicht alles wortklein erfassen. Nur ein bisschen mehr Genauigkeit wäre manchmal schon wünschenswert.
Wo ist denn der wirkliche Unterschied? Die diversen anderen Umlagen, sogenannten Abgaben und Steuern einschließlich MWSt erklärt und zahlt doch auch nicht der Verbraucher an das Finanzamt. Die Umsatzsteuererklärung macht der Versorger gegenüber dem Fiskus.
Der Unterschied z.B. bei der Umsatzsteuer ist der, dass
im Umsatzsteuergesetz festgelegt ist, dass der Lieferant dem Auftraggeber die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen hat. Da hat er gar keine Wahl. Das ist eine 1 : 1 Weitergabe.
Bei den EEG-Abgaben ist diese Verpflichtung zur Weitergabe nicht drin. Insofern ist, wie Herr Peters richtig sagt, der Lieferant
nicht verpflichtet, die EEG-Abgabe tatsächlich vollständig weiterzugeben (mal ganz davon abgesehen, dass zahlreiche Versorger nicht nur die reine Umlagenerhöhung weitergeben sondern noch zusätzlich einen "kleinen eigenen Zuschlag" hinzurechnen). Im Gegenteil, meines Erachtens ist er bei der Weitergabe verpflichtet, etwaige
Preisvorteile, die sich zwischenzeitlich beim
Einkauf ergeben haben,
zu verrechnen und nur die Differenz in Rechnung zu stellen. Und dieses ist dann eine Preisänderung, für die ich ein Sonderkündigungsrecht habe. Einen
gesetzlichen Automatismus zur Weitergabe an den Verbraucher gibt es, im Gegensatz zu anderen gesetzlichen Steuern und Abgaben,
eben nicht.