Die Stadtwerke München schreiben wieder......
Inhalt:
Mit Vorlage der Gutachten haben wir ausführliche Nachweise erbracht.
Zuletzt hat das Landgericht MünchenI mit Beschluss vom 09.06.2006 /Az.30/ 9871/06) entschieden, dass die Kürzung der Erdgas-Rechnung durch den Kunden unberechtigt ist.
Die Stadtwerke München haben glaubhaft gemacht, dass die streitigen Gaspreiserhöhungen der Billigkeit entsprechen.
Die Stadtwerke , so die Schlussfolgerung des Gerichts, sind damit auch berechtigt, einem Kunden die Einstellung der Versorgung anzudrohen und diese auch tatsächlich durchzuführen.
Die erhobenen Mahngebühren sind somit berechtigt.
Die Stadtwerke bestehen auf ihre Forderungen und sind auch bereit, diese gerichtlich durchzuseztzen.
Wer hat noch ein solches Schreiben erhalten?
Wird das wieder eine neue Papierflut der Stadtwerke?
Muss ich da schon wieder antwortet?
Gruß
Claus