Hallo in die Runde,
nachdem ich einige Zeit keine Schreiben und Zahlungsaufforderungen von den SWM erhalten habe, werden nunmehr wieder die offenen Forderungen/einbehaltenen Beträge unter Beifügung eines Kontoauszuges angemahnt.
Hierbei mußte ich abermals feststellen - obwohl ich in der Vergangenheit wiederholt einer Verrechnung meiner Zahlungen mit einbehaltenen Beträgen widersprochen habe und die von mir geleisteten Zahlungen/Abschlagszahlungen genau bestimmt waren -, dass die von mir geleisteten Zahlungen mit den ältesten Forderungen und mit Mahngebühren von SWM verrechnet worden sind.
Abermals habe ich SWM schriftlich auf das Aufrechnungsverbot hingewiesen, die von den beiden letzten Jahresabrechnungen einbehaltenen Beträge aufgeschlüsselt, die von mir gekürzt geleisteten Abschlagszahlungen beziffert und darauf hingewiesen, dass die belasteten Mahngebühren zu stornieren seien, da wegen des fehlenden Nachweises der Angemessenheit der berechneten Gaspreise somit die Forderungen der SWM nicht fällig seien und somit auch keine Mahngebühren angefallen sein können.
SWM antwortete prompt und erklärt mir, wie die angeforderten Abschlagszahlungen kalkuliert worden sind und dass sie eine Senkung der Abschlagszahlungen nicht vornehmen können. Weiter schreibt SWM: "Den Ihnen zugesandten Schreiben, Gutachten und Unterlagen ist von unserer Seite nichts mehr hinzuzufügen, da sich weder unsere noch Ihre Argumente geändert haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf weitere Anfragen von Ihnen bezüglich dieser Angelegenheit nicht mehr reagieren werden. Wir fordern Sie auf, die vertraglich geschuldeten Zahlungen und Abschlagszahlungen unverzüglich und in voller Höhe zu bezahlen. Zur Durchsetzung unseres Zahlungsanspruchs werden wir ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten.....Hochachtungsvoll".
Diese und ähnliche Formulierungen haben die SWM mehrmals verwendet. Neu ist das "Hochachtungsvoll". Jedoch ist in diesem Schreiben abermals nicht auf die von mir angeprangerte Aufrechnung eingegangen worden.
Da ich mich der Sammelklage angeschlossen habe, die vermutlich am 18.09.2006 eingereicht worden ist, hoffe ich, dass diese vor der von SWM angekündigten/angedrohten Durchsetzung des Zahlungsanspruchs greifen wird.
Also abwarten und Gas verbrauchen.