Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 280048 mal)

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Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #300 am: 29. September 2006, 23:32:39 »
Zitat von: \"Claus\"
gibt es Informationen über den Stand der Dinge?
Herr Mühlhäuser sagt in dem SZ-Bericht vom 27.09.2006, die Stadtwerke hätten eine Reihe von Klagen gegen Kunden erhoben, die ihre Gasrechnung eigenmächtig gekürzt haben.
Hat jemand eine solche Klage erhalten?
 
Claus


Würde mich auch mal interessieren ob wirklich schon jemand "verklagt" wurde. herr Mühlhäuser lässt ja keine Möglichkeit aus dies zu verbreiten. Hier im Forum hat sich aber anscheinend noch keiner dieser Gattung eingefunden.... Wurde am Ende doch keiner verklagt? Denn dann müsste man ja die Preise offenlegen om die Billigkeit nachzuweisen....

Offline chrisgruen

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Stadtwerke München
« Antwort #301 am: 30. September 2006, 01:31:18 »
Mich würde auch mal interssieren, was eigentlich aus der angkündigten Sammelklage gegen die SWM geworden ist, ist die jetzt endlich schon eingereicht?

Christian

Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #302 am: 30. September 2006, 10:26:40 »
Zitat von: \"chrisgruen\"
Mich würde auch mal interssieren, was eigentlich aus der angkündigten Sammelklage gegen die SWM geworden ist, ist die jetzt endlich schon eingereicht?

Christian


laut www.stadtwerke-beschwerden.de wurde sie am 18.9.2006 eingereicht.

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #303 am: 09. Oktober 2006, 14:43:28 »
Hallo allerseits!
Das ist ja der Hammer:
Sie SWM hat jetzt rückwirkend die Gas-Preise erhöht, denn letzte Woche stand im Internet noch die alte Preistabelle zum Download, und jetzt gibts auf einmal ne neue, die seit 1.10. gültig ist.

Außerdem wollten die mich mit total überhöhten Abschlagsforderungen bescheißen (ca. 30% zu hoch) - JETZT REICHTS MIR!
Ich werde jetzt auch die Unbilligkeit der Gaspreise einwenden.
Daher werde ich jetzt öfters hier im Forum sein.
Grüße,
sh
8) solar power rules

Offline cun

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Stadtwerke München
« Antwort #304 am: 16. Oktober 2006, 10:16:38 »
Hallo,

ich habe für das vergange Abrechnungsjahr etwa 600 Euro zuviel bezahlt. Ich habe die Summe von den SWM in Verbindung mit meiner eigenen Rechnung auf Grud der alten Gastarife zurückverlangt. Bisher (nach 2 Wochen) habe ich nur das übliche Schreiben über die Rechtmäßigkeit der Erhöhung und das Gutachten von Deloite / Co erhalten. Eine Rückzahlung gab es nicht. Was kann ich jetzt tun?

Christian

Offline Christian Guhl

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Stadtwerke München
« Antwort #305 am: 16. Oktober 2006, 11:21:12 »
Ein freundliches Gesicht machen und das Geld abschreiben ?
Nein, im Ernst - die einzige Möglichkeit den zuviel bezahlten Betrag wiederzu-
bekommen, ist, den letzten Abschlagzahlungen zu widersprechen und die Lastschriften von der Bank zurückbuchen zu lassen. Das geht auch nach den vielzitierten 6 Wochen Rückgabefrist noch. Ich selbst habe erlebt, daß Kunden die Abschlagzahlungen von Mai und Juni noch im Oktober zurückbuchen ließen. Ohne Probleme. Wenn Sie diesen Weg wählen, sollten Sie ihrem EVU mitteilen, daß Sie den Abschlagzahlungen der Monate X+X widersprochen haben und ein Betrag von X zurückgebucht wurde.Begründung : "Es hat sich nach Ihrer Rechnung ein Guthaben ergeben.Dieses wurde nicht vom Versorger zurückgezahlt." Da sich keine Teilbeträge zurückbuchen lassen, muß ein eventueller Differenzbetrag nachüberwiesen werden.

Offline cun

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Stadtwerke München
« Antwort #306 am: 19. Oktober 2006, 09:23:24 »
Hallo,

ich habe die Beiträge selbst per Dauerauftrag überwiesen. Ist es möglich auch hier von der Bank zurückbuchen zu lassen? Oder kann ich das Guthaben mit zukünftigen Abschlagszahlungen verrechnen, so wie im Musterbrief unter http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/
energiepreise_runter/site__1703/
"Download Antwort auf Jahresrechnung" beschrieben? Welches Vorgehen ist rechtlich gesichert?

Christian

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #307 am: 19. Oktober 2006, 09:59:01 »
@cun:

weder das eine noch das andere! (Aufrechnungsverbot!, nutze mal die Suchfunktion, da würdest Du Dich auf sehr dünnes Eis begeben)

Du solltest das unter Lehrgeld verbuchen und in Zukunft die Abschläge so berechnen, dass am Ende zur Jahresabrechnung nach "Deinem Tarif" eine Nachzahlung etwa in Höhe von 1/12 des Jahresrechnung bleibt. Dann kann Dir die SWM nicht ans Bein pinkeln (die wollen ja immer 1/11 als Abschlag, was ne Frechheit ist) und Du läufst nicht Gefahr, wegen eines etwas milderen Winters wieder in Überzahlung zu kommen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #308 am: 19. Oktober 2006, 16:17:59 »
Die Antwort zu meinem jüngsten Wiederspruch gegen die Erhöhung des Gaspreises zum 1.10.2006 ist höchst einsilbig gworden.

Man hat mein Schreiben zur Kenntnis genommen, und möchte (mal wieder) mangels neuer Argumente nicht mehr mit mir kortrespondieren. Außerdem ist man von den "freundlichen Grüßen" zum "Hochachtungsvoll" übergegengen.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #309 am: 19. Oktober 2006, 18:57:30 »
@Elch

Dann zeichnen Sie doch demnächst:

"Mit der Ihnen gebührenden vorzüglichsten Hochachtung"

Das kann nicht schaden.

Offline cun

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Stadtwerke München
« Antwort #310 am: 22. Oktober 2006, 14:56:22 »
Hallo,

die SWM hat mir eine Rückzahlung von ca. 660 Euro in der Abschlußrechnung ausgerechnet. Daraufhin habe ich meine eigenen Rechnung aufgemacht. Der aus Sicht der SWM (laut der Abschlußrechnung) unstrittigen Betrag wurde bisher nicht zurückerstattet. Mir ist klar, daß die SWM meine auf Basis früherer Gaspreise errechnetes Guthaben nicht zurückzahlen wird. Kann die SWM aber das laut eigener Abschlußrechnung berechnete Guthaben einfach "behalten"? Muß ich diesen unstrittigen Betrag tatsächlich einklagen?

Christian

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #311 am: 22. Oktober 2006, 15:53:10 »
@cun:
Wann hast Du denn die Unbilligkeit eingewendet? Von wann ist die Abrechnung? Waren noch andere Forderungen offen?
8) solar power rules

Offline cun

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Stadtwerke München
« Antwort #312 am: 23. Oktober 2006, 13:25:10 »
Hallo,

Unbilligkeit habe ich Anfang diesen Jahres eingewendet. Die letzte Abrechnung  im Sommer/Herbst 2005 habe ich noch normal bezahlt. Da wir den ersten Winter 2005/2006 in unserer Behausung waren, konnte ich den Verbrauch schwer schätzen.
Forderungen hat die SWM bezüglich meines Widerspruches erhoben, da ich die Abschlagszahlung nicht wie gefordert erhöht habe. Seitdem gibt es Mahnungen zum Thema. Weitere Forderungen gibt es nicht. Die 660 Euro sind wie beschrieben der Betrag, den die SWM zur Rückzahlung ausgerechnet hat.

Christian

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #313 am: 23. Oktober 2006, 13:51:51 »
also die 660 € ist die Rückzahlung nach Abzug der alten Forderungen (Mahngebühren und Rechnungsbetrag)?
Na dann würde ich mal abwarten, bzw. Nachfragen, wann denn das Geld kommen soll. Hat die SWM eine Kontonummer von Dir?
8) solar power rules

Offline kplaczek

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Stadtwerke München
« Antwort #314 am: 24. Oktober 2006, 20:28:17 »
Hallo in die Runde,

nachdem ich einige Zeit keine Schreiben und Zahlungsaufforderungen von den SWM erhalten habe, werden nunmehr wieder die offenen Forderungen/einbehaltenen Beträge unter Beifügung eines Kontoauszuges angemahnt.
Hierbei mußte ich abermals feststellen - obwohl ich in der Vergangenheit wiederholt einer Verrechnung meiner Zahlungen mit einbehaltenen Beträgen widersprochen habe und die von mir geleisteten Zahlungen/Abschlagszahlungen genau bestimmt waren -, dass die von mir geleisteten Zahlungen mit den ältesten Forderungen und mit Mahngebühren von SWM verrechnet worden sind.
Abermals habe ich SWM schriftlich auf das Aufrechnungsverbot hingewiesen, die von den beiden letzten Jahresabrechnungen einbehaltenen Beträge aufgeschlüsselt, die von mir gekürzt geleisteten Abschlagszahlungen beziffert und darauf hingewiesen, dass die belasteten Mahngebühren zu stornieren seien, da wegen des fehlenden Nachweises der Angemessenheit der berechneten Gaspreise somit die Forderungen der SWM nicht fällig seien und somit auch keine Mahngebühren angefallen sein können.
SWM antwortete prompt und erklärt mir, wie die angeforderten Abschlagszahlungen kalkuliert worden sind und dass sie eine Senkung der Abschlagszahlungen nicht vornehmen können. Weiter schreibt SWM: "Den Ihnen zugesandten Schreiben, Gutachten und Unterlagen ist von unserer Seite nichts mehr hinzuzufügen, da sich weder unsere noch Ihre Argumente geändert haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf weitere Anfragen von Ihnen bezüglich dieser Angelegenheit nicht mehr reagieren werden. Wir fordern Sie auf, die vertraglich geschuldeten Zahlungen und Abschlagszahlungen unverzüglich und in voller Höhe zu bezahlen. Zur Durchsetzung unseres Zahlungsanspruchs werden wir ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten.....Hochachtungsvoll".

Diese und ähnliche Formulierungen haben die SWM mehrmals verwendet. Neu ist das "Hochachtungsvoll". Jedoch ist in diesem Schreiben abermals nicht auf die von mir angeprangerte Aufrechnung eingegangen worden.

Da ich mich der Sammelklage angeschlossen habe, die vermutlich am 18.09.2006 eingereicht worden ist, hoffe ich, dass diese vor der von SWM angekündigten/angedrohten Durchsetzung des Zahlungsanspruchs greifen wird.

Also abwarten und Gas verbrauchen.

 

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