Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 325107 mal)

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Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #240 am: 28. Juni 2006, 22:44:05 »
@kplaczek,

na schon wieder eine neue Masche, dass die Versorger jetzt ihre Vorstände und Aufsichträte in das Geschehen einbinden.

Der Vergleich hinkt aber leider.

Sie können nicht wie mit dem Auto frei eine Tankstelle, hier Gasversorger, wählen.

Gerade deshalb kommt auch  § 315 zum Zuge.  

Und wieder die alte Leier mit der "Zahlung unter Vorbehalt"
MFG
Gerd Cremer
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Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #241 am: 29. Juni 2006, 08:26:35 »
Zitat von: \"kplaczek\"
Heute habe ich ein Schreiben der SWM erhalten, mit dem sich Herr Dr. Mühlhäuser persönlich an mich wendet, um mir seine Einschätzung der aktuellen Gasmarkt-Situation und die weitere Entwicklung darstellt, aber auch um mich davon zu überzeugen, dass die SWM alles tun werden, auch in einem künftigen Gasmarkt mein Vertrauen zu gewinnen. Des weiteren versucht er zu erläutern, wie sich der Gaspreis entwickelt hat und welche Anstrengungen SWM unternehmen, um zukünftig nicht von großen internationalen Energie-Großkonzernen anhängig zu sein (Bayerngas-Norge und Kooperation mit Essent/NL). Er vergleicht die Rolle der SWM als Endverteiler des Gases mit einem Tankstellenpächter, der die unangenehme Aufgabe hat, die Preiserhöhungen an die verärgerten Endverbraucher weiterzuzugeben usw. usw.

Gleichzeitig teilt Herr Dr. Mühlhäuser mit, dass mit der gleichen Konsequenz, mit der SWM eine kundenorientierte Unternehmensstrategie verfolgen, besteht SWM aber auch auf der Zahlung ausstehender Forderungen. Er verweist darauf, dass SWM den Nachweis der Angemessenheit der Gaspreise durch die unabhängigen Sachverständigen-Gutachten erbracht haben, die bislang nicht substantiiert infrage gestellt wurden. Um eine gerichtliche Klärung wenigstens in einigen Fällen zu erreichen, hat SWM in 50 Fällen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Gleichzeitig bietet er an, durch Zahlung unter Vorbehalt die einbehaltenen Beträge zu zahlen. SWM würde diesen Vorbehalt bei einem späteren Urteil berücksichtigen.

In diesem Schreiben ist Herr Dr. Mühlhäuser in keinster Weise auf meine angebrachten Argumente eingegangen (Fremdvergleich der Bezugskosten, da Gaslieferungen durch die Beteiligungsgesellschaft Bayerngas erfolgt ebenso werden die Durchleitungsgebühren von einer Tochterges. der SWM an die SWM-Versorgungs GmbH berechnet). In einem "unabhängigen" Gutachten müßte auch die Angemessenheit bei den Tochtergesellschaften überprüft werden.

Naja, es handelt sich um ein an mich persönlich gerichtetes Formschreiben, in dem mir nunmehr die SWM die rechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche angekündigt hat.

Ich hoffe, dass die Einreichung der Sammelklage der Gaspreisrebellen vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgt.


Ist schon sehr "drolling", daß die SW//M trotz der "schier unglaublichen" Anstrengungen zum günstigen Gasbezug zu den 10 teuersten deutschen Anbietern gehören.....  :?

Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #242 am: 29. Juni 2006, 12:14:08 »
@ kplaczek:
diesen "pesönlichen" brief habe ich auch bekommen. ich bekomme überhaupt viele briefe von den swm: von hernn mühlhäuser "persönlich", vom serviceleiter, von  persönlichen ansprechparntern, die ständig wechseln. mittlerweile  sind zum teil 2 unterschriften  darunter. alles einschüchterungstaktik, aber inhaltlich: fehlanzeige. war das schon die angekündigte serviceoffensive, anfragen  innnerhalb von 2 wochen zu "beantworten" (antworten der swm sind sehr selten...)? :lol:

@ elch:
die rechtliche antwort/erklärung kam ja schon. vo der sache her:  im gutachten steht ja ausdrücklich drin, dass gegenstand des gutachtens nicht die billigkeitsprüfung ist (seite 2, 3. absatz von unten, letzter satz).

ich wundere mich mitlerweile über nichts mehr, was die swm angeht...

Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #243 am: 29. Juni 2006, 20:36:56 »
Der Geschäftsbericht 2005 der Bayergas GmbH ist jetzt online veröffentlicht worden. Ich hatte noch keine Zeit im Detail drüber zu sehen, auffällig war aber auf jeden Fall, daß die Umsatzerlöse um 317M€ gestiegen sind, die Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe (va. Gaseinkauf) jedoch nur um 302 M€.
Man kann also die Vermutung anstellen, daß die Differenz von 15 M€ in eine höhere Marge ging und einen nicht unerheblichen Anteil an der Verbesserung des Betriebsergebnisses hatte...

Grummel.... :twisted:

Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #244 am: 30. Juni 2006, 12:55:48 »
die (hier vermutete) masche, mit der bayerngas als "vorlieferant" die marge der swm kleinrechnen zu können, ist ja nicht besonders neu. rechtlich wird da ja wohl nicht viel zu machen sein, oder? dass die bayerngas nur zwischengeschaltet ist, ist ja offensichtlich. das argument der kommunalen einkäufergemeinschaft, die günstigere preise erzielt als im einkauf der einzelnen kommunen, dürfte hier vom ergebnis her nicht glaubhaft sein... wenn man sich bei der bayerngas die zulieferwege und -mengen ansieht, ist ja der großteil von eon bezogen. und die margen der eon sind zumindest nach informellen quellen nicht ohne. das aktuelle urteil, das den vorzeitigen wechsel des lieferanten (bei den langfristigen bindungen) als umsetzung der eu-vorgaben rechtfertigt, dürfte doch auch etwas druck ausüben, sich nach einer günstigeren tankstelle umzusehen, aus sicht der swm. das argument, wegen langer vertragsbindungen nicht wechseln zu können, ist ja damit hinfällig.

also, kleine wette gefällig? wie hoch wird die gaspreisanpassung der swm zum 1.7.06 wohl sein? ich schätze mal so 4%. und das quartalsweise! macht 16% im jahr... scheibchentaktik. warum sollten die swm da an einer gerichtlichen klärung interessiert sein?

Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #245 am: 30. Juni 2006, 15:52:09 »
Tja, die Erhöhung zum 1.7. ...
Ich rechne ja eigentlich fest damit. Nur dann sollte so langsam mal die Pressemitteilung rausgehen. Und es ist ja immerhin schon der 30.6. 15:50. Aber vielleicht wartet man auch noch damit, bis die Zeitungen Redaktionsschuß haben und alle ab 17:00 beim Fußballschauen sind.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #246 am: 30. Juni 2006, 15:57:09 »
@Elch

Öffentliche Bekanntgabe könnte ja auch ein Radiointerview mit dem Geschäftsführer sein.

Statt Zeitungsschnipsel auszuschneiden, muss man dann Mitschnitt- Schnipsel aufheben, um sich diese neben dem Zähler immer wieder anzuhören....

Ggf. gab es auch eine (interne) Klauselkontrolle a´ la  LG Dresden, LG  Berlin, LG Bremen und man lässt es einfach, weil man erkannt hat, dass man vertraglich gar nicht zu Preiserhöhungen berechtigt ist, egal wie sich die Bezugspreise entwickeln.


Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
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Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #247 am: 01. Juli 2006, 09:14:01 »
anscheinend haben die swm die preise nicht verändert. online nach wie vor das preisblatt vom april... ich versteh die welt nicht mehr... wo gibts denn  so was? der punkt ist ja nach wie vor die frage der billigkeit der gaspreise an sich , nicht nur die der erhöhungen.

Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #248 am: 01. Juli 2006, 14:15:57 »
Wahrscheinlich wollte man sich einfach nur den Stress und diie öffentliche Diskussion sparen. In den Sommermonaten ist der Verbrauch und damit der "Verlust" für die SWM eh\' gering. Dafür langt man dan halt im Oktober zum Beginn der Heizperiode doppelt hin und brüstet sich damit daß man " trotz stark gestiegener Bezugspreise" die Preise 6 Moate lang konstant gehalten hätte.

Schönes Wochenende,

Elch

Offline sonmic

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Stadtwerke München
« Antwort #249 am: 02. Juli 2006, 11:54:44 »
Hallo,

es gab am 28.06.2006 ein Urteil im Eilverfahren:

http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Gaspreise-49575

Danach scheinen die Preise lt. Landgericht \'billig\' zu sein. Was bedeutet das jetzt? Bekommen wir alle Sperrandrohung und die Sammelklage ist überflüssig oder wird nicht mehr durchgeführt?

Schönen Gruß
Michi

Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #250 am: 02. Juli 2006, 12:48:13 »
@ sonmic:


Zitat von: \"RR-E-ft\"
@mg

Es hat gar keine Konsequenzen für Sie, weil Sie an dem Gerichtsverfahren schon nicht beteilgt waren.

Wenn sich zwei vor einem Zivilgericht streiten, so hat eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich nur Konsequenzen für die am Prozess beteiligten.

Hinsichtlich entschiedener Rechtsfragen, etwa Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln kann ein Urteil auch auf andere Fälle übertragen werden.

Anders verhält es sich mit den im Prozess behandelten Tatsachenfragen. Denn diese richten sich ausschließlich nach dem Prozessverhalten.

Die Frage der Angemessenheit und Erforderlichkeit einer Preiserhöhung ist eine solche Tatsachenfrage, die nicht auf Dritte übertragen werden kann.

Die SWM ist wohl auch nicht an einer schnellen gerichtlichen Klärung interessiert.

Eine solche erreicht man nämlich nicht über ein gerichtliches Mahnverfahren, so wie sie es gegen 50 Kunden eingeleitet haben will, sondern nur in einem Klageverfahren.

Dazu konnte sich das Unternehmen wohl nicht durchringen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline energienetz

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Stadtwerke München
« Antwort #251 am: 03. Juli 2006, 11:15:25 »
Versorgungssperre bei Protestkunden unzulässig, auch in München


(3. Juli 2006) Der Bund der Energieverbraucher hat die eigenmächtigen Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke München kritisiert. "Die verlangten Gaspreise sind solange unverbindlich, bis deren Billigkeit durch ein rechtskräftiges Urteil feststeht. Dies gilt zumindest für die Protestkunden, die gegen die fehlende Billigkeit schriftlich protestiert haben" sagte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters.

Der Beschluss des Landgerichts München I vom 9.6.2006 Az 30 T 9871/06, der eine Versorgungssperre für zulässig erklärt hatte, stehe in klarem Widerspruch zur langjährig gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: "Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH kann das Versorgungsunternehmen jedoch nicht erzwingen, dass der Kunde zunächst einmal zahlt", fasst die Richterin am BGH Barbara Ambrosius die Meinung des BGH dazu zusammen (in: "Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Billigkeitskontrolle", erweiterte Fassung eines auf dem Dt. Mietrechtstag 2006 gehaltenen Vortrags, S. 16).

So schreibt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 2003 (Az: VIII ZR 279/02): "Den Belangen des Kunden, der die Preisbestimmung für unbillig hält und ein schutzwürdiges Interesse daran hat, lediglich den tatsächlich geschuldeten Preis zahlen zu müssen, kann nur dadurch hinreichend Rechnung getragen werden, daß es ihm gestattet wird, sich gegenüber dem Leistungsverlangen des Versorgungsunternehmens entsprechend dem in § 315 Abs. 3 BGB enthaltenen Schutzgedanken auf die Unangemessenheit und damit Unverbindlichkeit der Preisbestimmung zu berufen und diesen Einwand im Rahmen der Leistungsklage zur Entscheidung des Gerichts zu stellen".

Auch die Bayerische Landeskartellbehörde hält die Androhung einer Versorgungssperre nach dem Unbilligkeitseinwand für unzulässig (http://www.energieverbraucher.de/itid__1717/). Das Amtsgericht München hatte in einem anderen Fall am 12.1.2006 (Az 131 C 797/06) entschieden, dass die Versorgungssperre oder auch die Androhung einer Versorgungssperre unzulässig sei, solange die Stadtwerke den Beweis für die Billigkeit nicht erbracht haben (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1730/).

Die Stadtwerke München interpretieren fälschlicherweise den Beschluss des Landgerichts München als ein Urteil über die Billigkeit der Gaspreises. Dazu stellt der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters fest: "Bei dem Urteil ging es nicht um die Billigkeit der Gaspreise, sondern um die Zulässigkeit einer Versorgungssperre. Über die Billigkeit der Gaspreise kann nur in einem ordentlichen Gerichtsverfahren entschieden werden und nicht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren". Über die Billigkeit der Gaspreisgestaltung sage das Urteil des Landgerichts München nichts aus, weil die Billigkeit nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei, führte Peters weiter aus.

Den Gaskunden in München rät Peters, die Gaspreiserhöhung seit September 2004 nicht zu zahlen, bis die Stadtwerke München in einem ordentlichen Gerichtsverfahren die Billigkeit der Preiserhöhung bewiesen hätten. Das im Auftrag der Stadtwerke erstellte Gutachten sage über die Billigkeit nichts aus. Denn sie erlauben weder den Kunden, noch den Gerichten eine Beurteilung der Billigkeit. Die Kosten für die Belieferung, die Höhe der Gewinne und der Rücklagen werden nicht offengelegt und sind auch weder nachprüfbar noch nachvollziehbar. Die Billigkeitsprüfung beziehe sich auch stets auf den gesamten Gaspreis, nicht nur auf eine Preiserhöhung.

Die SWM hätten in keinem einzigen bekannten Fall eine Klage auf Zahlung des vollen Gaspreises gegen einen Kunden erhoben. Offenbar seien die SWM selbst nicht von ihren Preisen überzeugt. Zahlreiche Klagen von Verbrauchern hätten in jüngster Zeit ergeben, dass die Versorger zu einer Preiserhöhung gar nicht berechtigt seien, so die noch nicht rechtskräftigen Urteile der Landgerichte Bremen, Berlin und Dresden. Der Bund der Energieverbraucher erwägt derzeit eine entsprechende Klage gegen die SWM.

Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #252 am: 03. Juli 2006, 13:17:12 »
Ich hätte da mal eine Frage bezüglich angemahnter Beträge.

Bei mir war es so, dass ich jedesmal eine Mahnung mit 5 Euro Mahnkosten bekommen habe, wenn ich den lt. SWM vollständigen Betrag nicht bezahlt habe. Da summieren sich dann einige 5 Euros.
Jetzt bei der Jahresabrechnung tut die SWM so, als ob ich alle Abschläge schön brav gezahlt habe, nur die letzte Abschlagszahlung hätte ich gekürzt gezahlt. In der Kürzung sind dann auch noch die Mahnkosten eingerechnet, die aber von der SWM nicht extra in der Abrechnung genannt wurden.

Wenn man es so sieht, dürfte mir ja die SWM nur einmal Mahnkosten berechnen (unabhängig davon, dass der Betrag der SWM eh nicht fällig ist). da ich ja doch bis auf den letzten Abschlag brav gezahlt habe?
Ein Formfehler?

Außerdem müßte mir doch die SWM eine genauere Mahnung schicken, also eine genauere Aufteilung, was Abschlag und was Mahnkosten, statt jetzt bei der Mahnung wieder einfach nur 5 Euro draufzuhauen?

Ich meine damit, dass die SWM um den Betrag gerichlich beizutreiben, nicht bestimmte rechtliche Formen einhalten muß? Also die Beträge klar aufgliedern. Und außerdem hab ich gehört, dass Mahnkosten sowieso nicht beigetrieben werden können, da es dafür keine rechltiche Grundlage gäbe (außer Zinsen)??

Das warn jetzt mal so meine Gedankengänge beim Stapeln meiner ganzen Mahnungen.

Gruß Mona

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #253 am: 03. Juli 2006, 15:23:36 »
@Mona,

Mahnkostem sollten eigentlich bei Mahnungen getrennt aufgelistet werden. Ebenso bei den Jahresrechnungen.

Aber meistens tun die Versorger dies nicht.

Rechnen Sie also die Beträge raus und überweisen nur den verminderten Betrag.

Zinsen fallen ebenso wenig an. Dies wäre nur der fall, wenn der Versorger seine Ansprüche gerichtlich klären möchte.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Christian Guhl

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Stadtwerke München
« Antwort #254 am: 03. Juli 2006, 16:06:01 »
@Mona
@Cremer
Also wenn der Versorger die (unberechtigten)Mahngebühren von den Abschlägen abzieht oder die Restforderung aus der gekürzten JVA mit den (zweckgebunden gezahlten) Abschlägen verrechnet, ist dies für mich ein klarer Fall nach § 30 AVBGasV.Der Fehler in der Rechnung ist auf den ersten Blick ersichtlich. Es sind dort nicht die Abschläge ausgewiesen, die ich (zweckgebunden) gezahlt habe. Ich würde dies dem Versorger mitteilen und solange garnichts (auch keine gekürzten Beträge) zahlen bis ich eine fehlerfreie Rechnung erhalte.

 

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