Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 290946 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Mona

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #45 am: 10. Januar 2006, 20:15:19 »
@Joogie

da bin ich ja gespannt, was ich für einen Brief bekomme. Hab mich nämlich auch wegen der Mahnung beschwerdt.
Außerdem hab ich gleich mal der Preisanpassung zum 01.01.2006 über 8,5 % widersprochen.


Meines erachtens haben die doch schon bei der Preiserhöhung im August gewußt, dass die im Januar nochmal erhöhen wollen. Warum haben die sich dann sonst die Arbeit gemacht mit dem Brief \"der vergangene kalter Winter hat es gezeigt, blablabla, wir passen jetzt die Abschlagszahlung aufgrund der Preiserhöhung an\". Sonst haben die doch auch immer erst mit der Jahresabrechnung erst abgerechnet.

Offline h

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #46 am: 11. Januar 2006, 14:40:30 »
Hallo zusammen!

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man den Gaspreiserhöhungen bis zum Jahre 2004 zurück wiedersprechen kann? Das geht doch sicher in einem Schreiben (dumme Frage, ich weiß aber ich will sicher gehen)?

Wie berechnet sich dann die Abschlagszahlung? Da ich ja nach der empfohlenen Vorgehensweise die Einzugsermächtigung beschränke und wahrscheinlich die Stadtwerke sie daraufhin zurückgeben, muss ich ja monatlich einen Bertag überweisen der Sinn macht (und im notfall auch vor Gericht nachvollziebar ist).
Kann ich die Abschlagszahlungen einfach mit dem letztjährigen Verbrauch und den Gaspreisen von ende 2004 berechnen?

Gruß
  Hans

Offline userD0005

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 307
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #47 am: 11. Januar 2006, 14:56:57 »
@h

sorry, aber wer suchet der findet...

Ich glaub das is schon zichmal durchgekaut worden.
Gruß
Pitti

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #48 am: 11. Januar 2006, 16:22:10 »
@h

Ver- bzw. Aufrechnen geht nicht laut AVBGasV.

Aber mit der preisbasis Sept. 2004 kann man mit dem jahresverbrauch die Höhe der nächsten jahresrechnung errechnen udn damit auch die Höhe der kommenden Abschläge

Bitte blättern Sie hier auf diesen Threads, war in den letzten Tagen von mir mehrfach dargestellt, nutzen Sie die Suchfunktion nach Autor Cremer
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline h

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #49 am: 11. Januar 2006, 19:42:29 »
Zitat

Ver- bzw. Aufrechnen geht nicht laut AVBGasV.


Was meinen sie mit Ver-/Aufrechnen?

Meine gelesen zu haben, dass man die noch von der SWM eingezogenen höheren Abschläge doch mit der errechneten Restforderung verrechen kann (für einen Abrechnungszeitraum/ein Jahr).

Offline HannesW

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #50 am: 11. Januar 2006, 21:10:18 »
Hallo in die Runde,
ich habe wieder einmal Post von den Stadtwerken München bekommen. Zuletzt hatte ich den Stadtwerken geschrieben, dass sie auch mit den Deloitte-Gutachten den Nachweis der Billigkeit nach §315 BGB nicht erbracht haben und dass es sich darüber hinaus um ein Privatgutachten handelt, das vor Gericht nicht relevant sein muss. Vorausgegangen war das reguläre Musterbriefschreiben, wie vom Bund der Energieverbraucher empfohlen.

Nun also folgende Antwort der Stadtwerke (Auszüge)

- Wir werden in dieser Angelegenheit nicht mehr korrespondieren
- Fordern Sie nochmals auf, alles zu bezahlen
- Werden ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten
- Schreiben endet mit \"Hochachtungsvoll\"

Das Ende mit \"Hochachtungsvoll\" ist auch das einzig Neue.

In zurückliegenden Schreiben hatten mir die Stadtwerke bereits \"gerichtliche Schritte\" angedroht, nun also wieder Kuschelkurs? Man hat den Eindruck, die wissen selbst nicht, wie sie dem berechtigten Widerstand begegnen sollen.

Meine Frage Wer hat auch bereits dieses letzte Schreiben erhalten? Mit wem sind die Stadtwerke anders umgesprungen? Wer ist schon einen Schritt weiter?

Hinweis Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern sind die Deloitte-Gutachten n i c h t mit der von den Verbrauchern geforderten Offenlegung der Kalkulation gleichzusetzen.

Gruß,
Hannes

Offline halligalli

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #51 am: 11. Januar 2006, 22:12:38 »
Mir hat man zuletzt (3.1.) gedroht, dass ich in zwei Wochen mit der Versorgungseinstellung zu rechnen hätte. Ich habe den SWM daraufhin geschrieben, dass sie die Drohung bis 9.1. zurücknehmen sollen. Habe aber bis dato nichts mehr gehört.

@energienetz
Gibt\'s eigentlich was neues bezüglich der Bekundungen der SWM (gegenüber dem Kartellamt), dass diese Absperrdrohungen zurückgenommen werden sollen?

Wenn ich bis morgen nichts schriftliches von den SWM habe, werd\' ich wohl doch aufs Amtsgericht gehen und eine einstweilige Verfügung gegen die SWM erwirken.

Gruß,
Roland

Offline Joogie

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #52 am: 12. Januar 2006, 16:42:59 »
@HannesW:
Das gleiche Schreiben habe ich auch bekommen.

@Halligalli:
Die von mir gesetzte Frist ist auch abgelaufen. Da sich das Kartellamt einschaltet, denke ich kann man noch abwarten, oder?

@alle:
Mich würde interessieren, wie der Stand des Verfahrens ist bei unserem Mitstreiter, der ja schon die einstweilige Verfügung gegen die SWM erreicht hat (Projekt 21). Ich bekomme leider kein Feedback von Ihm ...

Jörg

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #53 am: 12. Januar 2006, 16:48:07 »
@Joogie,

nur langsam, kommt noch.

Nicht so ungeduldig.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline energienetz

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 352
  • Karma: +5/-3
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.energieverbraucher.de
Stadtwerke München
« Antwort #54 am: 12. Januar 2006, 17:23:23 »
Die SWM haben der Kartellbehörde zugesagt, allen Protestkunden schriftlich mitzuteilen, dass eine Sperrung der Versorgung zumindest bis Ende März nicht zu befürchten ist.

Der Leiter der Kartellbehörde hat nochmals deutlich gemacht, dass die Kartellbehörde eine Gassperre bei den Protestgruppen weder jetzt noch später hinnehmen wird.

Bei Rückfragen können Verbraucher sich auch direkt bei der Kartellbehörde melden, Herrn Blecher, Tel: 089 21 62 2596

Das sind doch gute Nachrichten. Ein Gang zum Gericht ist also nicht angezeigt.

Offline Mano

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #55 am: 12. Januar 2006, 17:45:46 »
Das sind sehr gute Nachrichten!
Vielen Dank auch für die Telefonnummer und den Kontakt bei der Landeskartellbehörde – denn ich denke, dass die SWM sich auch weiterhin darin gefallen wird, Unsicherheiten zu schüren, statt sich mit dem Thema fair auseinanderzusetzen …

Offline Joogie

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #56 am: 12. Januar 2006, 23:14:18 »
@Cremer:
Mit meiner \"... da kann man noch abwarten ...\" wollte ich sagen, dass noch keine rechtlichen Schritte dzt. nötig sind.

Nichts lag mir ferner als hier Druck zu machen.

@Cremer und energienetz
Auf diesem Wege möchte ich dann auch für Euren Einsatz Danke sagen und ein grosses Lob aussprechen!!!

Offline HPMO

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #57 am: 13. Januar 2006, 00:44:07 »
Hallo,

ich habe auch noch eine Frage.

Ich habe im Juli der Erhöhung wiedersprochen und zahle seither den alten Betrag zuzüglich 2 %. Daraufhin wurde die Einzugsermächtigung aufgelöst und ich wurde aufgefordert trotzdem den geforderten Betrag zu zahlen (was ich natürlich nicht machte).

Am 22.12. erhielt ich dann ein Schreiben mit einer Anlage von PriceWaterhouseCoopers welche die Berechtigung für den Anstieg rechtfertigen sollte. Ich wurde darin aufgefordert meinen Einspruch zurückzunehmen (was ich bisher ebenfalls nicht machte. Eine Sperrungsandrohung erhielt ich bisher nicht.

Anfang Januar kam dann das Schreiben bezüglich der neuen Erhöhung ab 1.1.2006 wieder mit einer Anlage von PWC welche diese begründen sollte.

Muss ich nun eigentlich gegen diese erneute Preisanhebung wieder Einspruch erheben oder gilt der erste Einspruch auch für diese Erhöhung? :?:

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #58 am: 13. Januar 2006, 17:29:45 »
@HPMO,

es ist ratsam, auf jede Preiserhöhung einen Widerspruch einzulegen und alle Begründungen dazu gebetmühlenhaft wiederholen. Ich wiederhole z.B. alle meine Schreiben zu allen Widersprüchen \"mein Schreiben vom 3.10.05 gegen die Erhöhung zum 1.10.05, mein Schreiben....\"


@HannesW,

Hochachtungsvoll ist schon ein verschärfter Ton.

Die SWM sind es anscheinend leid, sich mit jedem Widersprüchler zu befassen. Dazu müßten Sie extra eine Person für diese Birefe ganztags beschäftigen und da haben die dann ein logistisches Problem, weil die Personaldecke zu dünn ist. Die Person steht für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung.
Es sollten sich noch mehr Widersprüchler gegen die SWM auftun, bzw. fleißig Briefe schreiben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Mona

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #59 am: 13. Januar 2006, 20:08:32 »
@ forum

hatte am dienstag meine \"beschwerde\" losgeschickt und heute die antwort bekommen.

habe hier zum teil das musterschreiben herangezogen, dass bei gassperredrohung vorgeschlagen wird.

jetzt haben sie mir auch geschrieben, dass bis ende märz keine versorgung eingestellt wird, systembedingt hab ich aber mit weiteren mahnungen und androhungen von sperren zu rechnen (das muß ja ein ganz entsetzliches computerprogramm sein mit dem die arbeiten).

außerdem haben die mir geschrieben: \"wir können ihnen mitteilen, dass sich die zwischenzeitlich von SWM angestrebte gerichtliche klärung ausgewählter fälle durch zahlung der betroffenen kunden erledigt haben.\"
(ich hatte unter anderem auf die entscheidung/verfügung vom amtsgericht hingewiesen)

alles in allem nicht unbedingt ein persönlicher brief. teilweise auch nicht auf alles eingegangen aber mit freundlichen grüßen unterschrieben

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz