Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 301118 mal)

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Offline Sentenza

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Stadtwerke München
« Antwort #105 am: 09. April 2006, 17:45:58 »
Hallo an alle Mitstreiter,

mittlerweile gehöre ich auch in den Kreis der Verweigerer. Habe die Unbilligkeitserklärung bereits zugestellt und die obligatorische Antwort mit dem Gutachten von Toilette&Dusche und der Richtigkeit der Forderungen von SWM auch schon erhalten. Darauf habe ich mit der Irrelevanz des Gutachtens und des Fehlens der Billigkeit der Forderungen seitens der SWM geantwortet. Zusätzlich meine eigene Abrechnung ohne Gewähr mitgeteilt und den von mir nicht anerkannten Abrechnungsbetrag (wurde 10 Tage nach Erhalt des Rückscheins für die Unbilligkeitserklärung doch noch abgebucht) storniert.
Nun habe ich zwei Schreiben parallel erhalten. Zum einen die systembedingte Mahnung mit den Zahlungsrückständen und der allgemeinen Floskel zur Einstellung der Versorgung. Parallel dazu  ein Angemessenheitsschreiben der Gastarife der SWM. Darin wird auf eine zwischenzeitlich bundesweit ergangene Rechtsprechung hingewiesen (LG Heilbronn, LG Karlsruhe, AG Ludwigsburg) und auch mündliche Verhandlungen bei einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die SWM wobei die Kläger ihre Anträge wegen Erfolglosigkeit zurückgezogen haben. Die SWM sehen sich hier in ihrer Auffassung bestätigt, dass sie den Nachweis der Richtigkeit ihrer Gaspreise erbracht hätten. Auch wurde noch einmal betont, dass ronommierte Wirtschaftsprüfer die Kalkulationsgrundlagen geprüft und für richtig befunden hätten. Hier wird noch einmal auf das Gutachten verwiesen. Meine Kürzungen seien somit ohne Grundlage.

Interessant jedoch ist, dass sie daraus ihre Ansprüche ableiten und das Zurückbehaltungsrecht sich vorbehalten, jedoch aufgrund der Witterungsbedingungen dieses nicht vor dem 15.05 2006 ausüben werden.

Neu ist, dass sie sich lieber ein konstruktives Verhältnis mit den Erdgaskunden wünschen und ich doch die Beträge lieber zahlen sollte.

Auch gehen sie davon aus, dass ich die Zahlungen unter Vorbehalt leiste (stimmt sogar) und sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt entgegen ihrer Rechtsauffassungen herausstellen, dass ihre Gaspreise doch nicht angemessen sind ich mich auf diesen Vorbehalt ja berufen könnte. Spassig nicht!

Tja und nun? Aufforderungsschreiben zur Rücknahme der Sperrandrohung ab dem 15.05.06 und gleichzeitig Schutzschrift beim Amtsgericht hinterlegen, oder ist das wieder nur eine Einschüchterungstaktik. Die Zeitpunkte scheinen ja sukzessive nach hinten verschoben zu werden.

Gruß in die Runde,
Sentenza

Offline Kiffe

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Stadtwerke München
« Antwort #106 am: 09. April 2006, 18:48:59 »
Vorige Woche haben mir die SWM geschrieben, das sie leider gezwungen sind ihren Außendienst mit dem Inkasso zu beauftragen, wodurch Kosten entstehen.
Wie muß man sich bei so einen Besuch verhalten ??
Gruß Walter

Offline sonmic

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Stadtwerke München
« Antwort #107 am: 09. April 2006, 22:10:03 »
Hallo,

auch ich habe am Samstag nach über drei Monaten Funktstille von SWM eine Mahnung bekommen. Vorangegangen sind diverse Schreiben von mir an SWM.

Hier ein kurzer Überblick über meine Odyssee:


1.   Ich habe der Preiserhöhung widersprochen
2.   Ich habe der Erhöhung der Abschlagszahlung widersprochen (Erstens wegen des Widerspruchs gegen die Preiserhöhung und zweites wegen des reduzierten Verbrauchs)
3.   SWM ist telefonisch nahezu unmöglich zu erreichen. Falls man mal das Glück hat, jemanden zu erreichen, kann dieser keine Entscheidung treffen oder Auskünfte geben, nein, er berechnet nur mit einem Programm die Abschlagzahlung, die genauso hoch ist wie die, der ich widersprochen habe.
4.   SWM hat mir ein Schreiben geschickt, in dem sie beschrieben, dass Sie gegen säumige Kunden bereits Klage eingereicht haben und wollten mich nach Ausgang darüber informieren.
5.   Anstatt der versprochenen Informationen über den Prozessausgang sendete SWM mir ohne weiteren Kommentar ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten.
6.   Ich habe bis jetzt selbst jede Abschlagszahlung inklusive einer Erhöhung von 2% pünktlich an SWM überwiesen. (Warum vor jeder Abschlagszahlung trotzdem noch eine Rechnung kommt, weis wahrscheinlich nur SWM, oder Ihr Computerprogramm)
7.   Anfang des Jahres wurden von mir versehentlich 200 Euro, anstatt 151 überwiesen – somit mehr als verlangt.
8.   Der zuviel überwiesene Betrag wurde bei meiner letzten Abschlagzahlung abgezogen.
 9.   Nun schickt SWM mir eine Mahnung, mit er sie alle meine vorangegangenen Schreiben ignorieren.

Soweit der Überblick. Zu allem Überfluss musste ich habe ich heute im Internet gesehen, dass SMW zum 01.01. und zum 01.04 diesen Jahres zweimal die Gaspreise erhöht hat. Hierüber wurde ich gar nicht informiert.

Ich möchte nun folgendermaßen vorgehen.

1. Einspruch gegen die Mahnung
2. Abwarten Endabrechnung und Erstellung einer Eigenen Abrechung
3. Ignorieren der beiden Preiserhöhungen von diesem Jahr, da ich nicht informiert wurde.

Gibt es eigentlich in München (bzw. Puchheim) Alternativen zu SWM ab Oktober? Auch wenn die 10% teurer sind, ich wechlse.

Schönen Abend noch

Mici

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #108 am: 09. April 2006, 22:18:11 »
@Sonmic

Teilen Sie den dem Versorger sicherheitshalber mit, dass Sie erst jetzt von den beiden letzten Preiserhöhungen erfahren haben.

Rügen Sie diese ebenso wie den Gesamtpreis als unbillig.


Verweisen Sie darauf, dass die Stadtwerke Uelzen zum 01.01.2006, die STAWAG Aachen, die NVV, die Stadtwerke Munster, die Stadtwerke Lingen zum 01.04.2006 die Gaspreise gesenkt haben mit der Begründung ölpreisbedingt gesunkener Beschaffungskosten, viele andere Versorger die Gaspreise zum 01.04.2006 stabil halten wie die Stadtwerke Leipzigund Salzuflen, aber auch die E.ON- Regionalversorger wie etwa E.ON Hanse und dass nicht nachvollziehbar ist, weshalb es in München anders sein sollte.

Einer Mahnung braucht man indes nicht widersprechen.

Gehen Sie immer den sichersten Weg.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #109 am: 09. April 2006, 22:29:33 »
@Kiffe

Sie brauchen den Inkassobeauftragten, sofern einer überhaupt kommt, ich zweifle dies an, nicht reinzulassen. Sie können ihn schön begrüßen und wieder wegschicken.

Ganz coole bieten ihm, sofern Zeit ist, noch eine Tasse Kaffee an.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #110 am: 10. April 2006, 00:16:03 »
@Cremer

Selbstredend ist man freundlich zu Leuten, die nur ihren Job machen.

Ein Kaffekränzchen besonderer Art bietet sich etwa hier:

http://www.moskau-inkasso.com/

Zur Vorbereitung hilft der Ausdruck folgender Seite:

http://www.vorota.de/ArticlePrintView.AxCMS?id=2337
http://www.rg-rb.de/ch&k/2005/128/08.shtml


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline jonny1993

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Stadtwerke München
« Antwort #111 am: 13. April 2006, 16:51:41 »
Zitat von: \"Joogie\"
@HannesW:
Das gleiche Schreiben habe ich auch bekommen.

@Halligalli:
Die von mir gesetzte Frist ist auch abgelaufen. Da sich das Kartellamt einschaltet, denke ich kann man noch abwarten, oder?

@alle:
Mich würde interessieren, wie der Stand des Verfahrens ist bei unserem Mitstreiter, der ja schon die einstweilige Verfügung gegen die SWM erreicht hat (Projekt 21). Ich bekomme leider kein Feedback von Ihm ...

Jörg


Aktueller Stand: tz vom 13.4.2006, Seite 13. Habe im Jan 06 Einstweilige Verfügung gegen die SWM erwirkt, der sie jetzt im März widersprochen haben. Verhandlung vor dem Amtsgericht München ist am 26.4.06.
Gruß! Jonny

Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #112 am: 13. April 2006, 20:53:28 »
Die SWM hat ja zum 01.04. schon wieder die Preise erhöht, wenn ich das richtig gelesen habe (letzte Erhöhung am 01.01.06).

Kann jemand sagen, wieviel Prozent diesmal erhöht wurde??


Ich darf jetzt wieder meinen Zählerstand mitteilen.
Soll ich jetzt erstmal abwarten, dass die mir Ihre Jahresabrechnung schicken und dann dagegegen Widerspruch einlegen (zum hundertstenmal) oder soll ich gleich meine eigene Abrechnung mitschicken ?

Schöne Grüße
Mona

Offline baj

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Stadtwerke München
« Antwort #113 am: 18. April 2006, 10:37:20 »
Bei mir ist es im Herbst 05 wie schon mehrfach beschrieben gelaufen.
Ich habe dann die Abschläge wie gefordert doch bezahlt - angesichts der Androhung, das Gas zu sperren. Ich habe aber bei der Jahresabrechnung im März gekürzt und parallel dazu nochmal die Unbilligkeit eingewendet.

Im Antwortschreiben sagen die SWM nun Mitte März 2006: \" Mit der Vorlage der Gutachten (-bezieht sich wohl auf das von Deloitte-) haben wir unabhängig von unserer Beurteilung der Rechtslage ausführliche Nachweise erbracht.\"
Und weiter unten heißt es dann, dass der Gasversorger nur seine maßgeblichen Berechnungsgrundlagen nachweisen müsse: \"Für eine ... Kontrolle des gesamten Gaspreises unter Vorlage der vollständigen betriebswirtschaftlichen Kalkulation .... sah das LG Heilbronn keine Rechtsgrundlage (Urteil LG Heilbronn vom 19.1.2006, Az: 6 S 16/05 Ab, welches das .. Urteil des AG Heilbronn vom 15.4.2005 AZ: 15 C 4394/04 aufgehoben hat).\"
Als Schlusssatz des Schreibens kommt: \"Die von Ihnen vorgenommene Korrektur der Jahresrechnung haben wir zur Kenntnis genommen.\"

Vor wenigen Tagen erhielt ich dann eine Mahnung über den von mir gekürzten Betrag + 5 € Mahngebühr,  der Aufforderung unverzüglich zu überweisen, der Androhung von Inkasso mit Inkassogebühren und Verzugszinsen.
Die Einstellung der Energieversorgung wurde diesmal NICHT angedroht!


Hat sich mit dem Urteil LG Heilbronn vom 19.1.2006 die Rechtslage geändert?
Haben die Stadtwerke nun die Kürzung akzeptiert oder nicht?
Wie geht man mit den nun fälligen Abschlagszahlungen für das laufende Jahr um?

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #114 am: 18. April 2006, 11:45:09 »
@baj

Ein Urteil kann die Rechtslage nicht ändern.

Die Urteile LG Heilbronnund LG Karlsruhe sind in der Revision vor dem BGH. Zu den Urteilen finden Sie hier umfangreiche Stellungnahmen im Forum.

Für die Anwendbarkeit der Billigkeistkontrolle von Gaspreisen gem. § 315 BGB, undzwar hinsichtlich der Gesamtpreise können Sie auf die Rechtsprechung und vorläufigen Stellungnahmen der Landgerichte Frankenthal, Mannheim, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Hannover verweisen, die dem Versorger ganz sicher bekannt sind:

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5430588_TYP_THE_NAV_REF4,00.html

Sie finden entsprechende Entscheidungen zum Beispiel hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1711/

Lesen Sie auch hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3061


Zum Nachweis der Billigkeit des geforderten Gesamtpreises, den Sie sicher auch als unbillig gerügt haben, hat der Versorger noch gar nichts vorgelegt. Zudem ist ein WP- Gutachten nach der Rechtsprechung des BGH als Nachweis nicht ausreichend.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline DieAdmin

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Stadtwerke München
« Antwort #115 am: 18. April 2006, 12:15:11 »
Zitat
Ein Kaffekränzchen besonderer Art bietet sich etwa hier:

http://www.moskau-inkasso.com/

Zur Vorbereitung hilft der Ausdruck folgender Seite:

http://www.vorota.de/ArticlePrintView.AxCMS?id=2337
http://www.rg-rb.de/ch&k/2005/128/08.shtml



Meine Russischen Sprachkenntisse sind etwas verstaubt. Lesen krieg ich noch hin  :lol: \"Ja, nje snaju!\" das haben wir uns gemerkt

Offline energienetz

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Stadtwerke München
« Antwort #116 am: 20. April 2006, 22:06:03 »
Am Montag, den 24. 4. 2006 19 Uhr machen wir eine Bürgerinformationsveranstaltung in München, Seitzstr. Casino des Bayr. Roten Kreuzes, dazu lade ich hiermit recht herzlich ein.

Offline Elch

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« Antwort #117 am: 21. April 2006, 10:42:44 »
Nachdem ich erfahren habe, welche Gaspreise ein großer Industriekunde der Stadtwerke in München  für seinen Erdgasbezug zahlt kommt mir das "Toiletten- und Duschen"-Gutachten noch fragwürgiger vor.

Legt man die Maßstäbe des "Gutachtens" an, würden die Stadtwerke hier das Gas mit einem ziemlich hohen Verlust verkaufen...  :?

Offline RR-E-ft

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« Antwort #118 am: 21. April 2006, 11:52:09 »
@Elch

Wenn es Anzeichen dafür gibt, dass ein marktbeherrschender Gasversorger  angesichts seiner behaupteten Bezugspreise Gas zu einem nicht kostendeckenden Preis (Bezugspreis abzüglich Netzentgelte) an Großkunden absetzt, läge darin wohl ein Indiz für ein kartellrechtswidriges sog. Predatory Pricing:

http://www.diplomica.com/db/diplomarbeiten2511.html

http://66.249.93.104/search?q=cache:wGdFTY_QvXkJ:www.mikro.uni-hohenheim.de/Lehre/Sem.AVWL/Downloads(free)/Kampfpreise_Gaube.pdf+Predatory+Pricing&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=12&lr=lang_de

http://66.249.93.104/search?q=cache:y98_Lb1sqOgJ:www.mikro.uni-hohenheim.de/Lehre/Sem.AVWL/Downloads(free)/Kampfpreise_Katic.pdf+Predatory+Pricing&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=35&lr=lang_de

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Diskussionsbeitraege/04_AKK.pdf

(Hr. Cremer: Bitte Seite 20 des Kartellamts-Papiers gründlich lesen.)



Die derzeitigen Verluste bei einer solchen Preisstrategie könnten durch eine unzulässige  Quersubventionierung vermittels überhöhter Erlöse bei den bisher "gefangenen"  Haushalts- und Kleingewerbekunden bereits jetzt ausgeglichen werden.


So etwas wird vielerorts seit langem vermutet, ohne dass es sich bisher nachweisen ließ.

Entsprechende Informationen kann und sollte  man deshalb an die Kartellbehörden weiterleiten, damit diese ggf. der Sache nachgehen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Stadtwerke München
« Antwort #119 am: 21. April 2006, 16:49:47 »
An ELch,
Kann man erfahren, welchen Gaspreise ein großer Industriekunde der Stadtwerke in München für seinen Erdgasbezug bezahlt ?

Gruß Walter

 

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