Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 324938 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline 007

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
    • http://www.immobilienbetrug.de
Stadtwerke München
« Antwort #270 am: 19. Juli 2006, 11:18:20 »
Hallo.

Wasser:
Vereinbart ist eine Wasserschachtablesung alle 6 Jahre. Die SWM wollen nun wegen "Qualitätssicherung" eine Zwischenablesung vornehmen und eine Zwischenrechnung stellen. Unser Wasserverbrauch ist dieses Jahr erheblich niedriger als die Vorjahre. Somit wird ein (Wasser-)Guthaben entstehen.
Frage:
Wie können wir verhindern, dass die SWM das (Wasser-)Guthaben mit den vermeintlichen Gaspreisnachforderungen verrechnen? Wir zahlen die monatlichen Gasabschläge auf Basis der Gaspreise 09/2005 per Dauerauftrag. Wasser wird per Einzugsermächtigung beglichen.

Wer kann Tipps geben oder hat bereits Erfahrungen sammeln "dürfen"?

007

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #271 am: 19. Juli 2006, 11:54:50 »
@007,

Sie müssen der SWM schreiben, dass Sie eine Verrechnung von Wasser, Gas und Strom nicht billigen und dies ggf. abschlagsmäßig korrigieren werden.

Überweisen Sie künftig auch einzeln die Abschläge für die Energiearten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Mona

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #272 am: 30. Juli 2006, 11:56:22 »
ist ja ganz schön ruhig um die SWM zur Zeit geworden.

Mir ist aufgefallen, seitdem ich den Beitrag überweise, bekamm ich jedesmal eine extrige Zahlungsaufforderung.
Jetzt mit der monatlichen Zahlung, bekomme ich sie nicht mehr.
Wie ist/war das bei euch?  Ich hatte im Mai meine Jahresabrechnung.

Gruß
Mona

Offline 007

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
    • http://www.immobilienbetrug.de
Stadtwerke München
« Antwort #273 am: 30. Juli 2006, 18:12:28 »
Ich habe wieder ein Schreiben von den SWM erhalten, wonach sie plötzlich eine Sonserablesung unseres Wasserschachtzählers vornehmen wollen, obwohl eine Ablesung alle sechs Jahre vereinbart ist. Nachdem mit einer Überzahlung (wir haben in der letzten Periode ca. die Hälfte des Wassers verbraucht) unsererseits zu rechnen ist, meinen die SWM die Zahlungen aus den verschiedenen Versorgungsleistungen in der Jahresabrechnung (ca. Oktober 2006) verrechnen zu müssen. Nämlich Überzahlung aus Wasser mit strittiger Forderung aus Gas.
Ich habe den SWM Hausverbor erteilt und überweise meine Abschlagszahlungen pro Versorgungsart separat. Wenn die das Wasser ablesen wollen, müssen sie mit mir einen Termin vereinbaren. Ansonsten machen sie sich des Hausfriedensbruchs strafbar.
Das habe ich den SWM schriftlich mitgeteilt.
Muss ich sonst noch was beachten?

007

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #274 am: 30. Juli 2006, 18:48:22 »
@007,

Was ist denn ein Wasserschachtzähler?

Wieso wird der nur alle 6 Jahre abgelesen.

Die können auf eine Ablesung bestehen!!

Was Sie da vermuten ist reine Spekulation.

Kein Blutdruck, lassen Sie doch erst mal die Jahresabrechnung kommen. Sie können dann immernoch reagieren mit einer Gegenrechnung
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline 007

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
    • http://www.immobilienbetrug.de
Stadtwerke München
« Antwort #275 am: 30. Juli 2006, 19:50:59 »
Wasserschachtzähler ist unser Wasserzähler zusammen mit unserem Hausnachbarn in einem Schacht.
1993 hatten wir mit den SWM vereinbart, dass wir Wasser-Abschlagszahlungen auf Basis des bis dahin durchschnittlichen Wasserverbrauchs bezahlen werden. Der Wasserzähler wird seitens der SWM alle sechs Jahre abgelesen und dann die Abschlagszahlung angepasst. Nun wollen die SWM unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung des Wasserzählers im Schacht jetzt bereits nach der Hälfte der Zeit außerplanmäßig ablesen.
Ich bin der Meinung, Vertrag ist Vertrag. Wenn vereinbart ist, dass alle sechs Jahre abgelesen wird, dann sollen die SWM bitte auch alle sechs Jahre kommen. Sonst braucht es einer Vereinbarung nicht!
007

Offline 007

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
    • http://www.immobilienbetrug.de
Stadtwerke München
« Antwort #276 am: 30. Juli 2006, 19:57:45 »
Sorry. 1993 = 2003


007

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #277 am: 31. Juli 2006, 17:13:59 »
@007,

die werden ablesen können wie Sie wollen.

Eine Abrechnung auf alle 6 Jahre ist ja vereinbart.

Das eine hat mit dem anderen zunächst nichts zu tun.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #278 am: 09. August 2006, 12:47:35 »
SWM: Großhandelspreise zehren Netzentgelt-Kürzung auf
München (energate) - Die Stadtwerke München wollen trotz voraussichtlich sinkender Netzentgelte ihre Stromtarife beibehalten... 09.08.2006 - 10:21

Offline Elch

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 42
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #279 am: 09. August 2006, 15:15:00 »
... was durch die USt-Erhöhung dann aber doch einen Erhöhung der Endkundenpreise bedeutet...

Interessanter finde ich aber eher die Entwicklung der Gaspreise und dazu hüllt man sich ja in Schweigen.

Offline energienetz

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 352
  • Karma: +5/-3
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.energieverbraucher.de
Stadtwerke München
« Antwort #280 am: 12. August 2006, 12:21:19 »
Uns liegen nun einige kritische Bemerkungen zum Gutachten im Auftrag des SWM vor. Wer dran interesse hat, melde sich beim Bund der Energieverbraucher.

Offline axel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 21
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #281 am: 14. August 2006, 10:00:53 »
Ich habe mein Posting in einer anderen Rubrik geschrieben.
axel

Offline kplaczek

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 40
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #282 am: 14. August 2006, 13:37:18 »
Seit dem Erhalt des Schreibens von Herrn Mülhäuser habe ich nichts wieder von den SWM gehört. Ich zahle monatlich meine reduzierten Abschlagsbeträge.

Die Sammelklage betreffend - der ich mich angeschlossen habe - teilte mir der Rechtsanwalt mit, dass er noch auf die Antwort von über 40 Versicherungsanfragen warte und sich nunmehr in Urlaub befindet. Die Einreichung der Sammelklage wird sich somit auf Ende August verzögern.

Offline kplaczek

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 40
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #283 am: 14. August 2006, 13:39:12 »
Zitat von: \"energienetz\"
Uns liegen nun einige kritische Bemerkungen zum Gutachten im Auftrag des SWM vor. Wer dran interesse hat, melde sich beim Bund der Energieverbraucher.



Um welche kritischen Bemerkungen handelt es sich. Warum werden diese nicht hier im Forum bekanntgemacht?

Offline Claus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 26
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #284 am: 16. August 2006, 13:51:29 »
Die Stadtwerke München schreiben wieder......
Inhalt:
Mit Vorlage der Gutachten haben wir ausführliche Nachweise erbracht.
Zuletzt hat das Landgericht MünchenI mit Beschluss vom 09.06.2006 /Az.30/ 9871/06) entschieden, dass die Kürzung der Erdgas-Rechnung durch den Kunden unberechtigt ist.
Die Stadtwerke München haben glaubhaft gemacht, dass die streitigen Gaspreiserhöhungen der Billigkeit entsprechen.
Die Stadtwerke , so die Schlussfolgerung des Gerichts, sind damit auch berechtigt, einem Kunden die Einstellung der Versorgung anzudrohen und diese auch tatsächlich durchzuführen.
Die erhobenen Mahngebühren sind somit berechtigt.
Die Stadtwerke bestehen auf ihre Forderungen und sind auch bereit, diese gerichtlich durchzuseztzen.
Wer hat noch ein solches Schreiben erhalten?
Wird das wieder eine neue Papierflut der Stadtwerke?
Muss ich da schon wieder antwortet?
Gruß
Claus

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz