Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Viel zu hoher Wasserverbrauch  (Gelesen 43799 mal)

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Offline Stromfraß

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Viel zu hoher Wasserverbrauch
« am: 27. September 2013, 22:03:20 »
Ich versuche es mal hier:

Bei der letzten Ablesung des Wasserzählers wurde ein Zählerstand notiert, der etwa des 5-fachen des sonstigen jährlichen Verbrauchs entspricht.
Bei einem Verbrauch von ca. 80 m³ im Jahr waren es ca. 400 m³ mehr.
Das entspricht etwa 1.300 Euro zusätzlich.

Ein Leckschaden oder ähnliches ist ausgeschlossen.
Es bleibt eigentlich nur ein Zählerfehler - aber der Zähler ist geeicht und steht erst dieses Jahr zur Auswechslung an.

Hat da jemand Erfahrungen oder kann sonstwie helfen?

Im voraus besten Dank!

Offline bolli

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #1 am: 30. September 2013, 10:08:38 »
Nur mal zur Sicherheit: Wie man das so liest, wurden keine monatlichen Zwischenablesungen vorgenommen, aus denen man ggf. Veränderungen entnehmen könnte.

Offline Stromfraß

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #2 am: 30. September 2013, 13:29:17 »
Ja, so ist es!
Es findet nur 1x jährlich eine Ablesung durch eine beauftragte Firma statt.

Ich habe inzwischen etwas im Internet recherchiert und ich bin kein Einzelfall.

Z.B. http://www.mdr.de/umschau/wasserzaehler106.html

In diesem Beitrag geht es sogar um einen deutlich höheren angeblichen Wasserverbrauch.
Hier geht es um einen Sprung der 1000-er Zahlenrolle, während es bei mir um 400 m³ geht.

Offline Cremer

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #3 am: 01. Oktober 2013, 14:42:03 »
Wenn die Wasseruhr aus den vielen kleinen Zeigern, für jede Stelle eine, besteht, kann der Ableser auch falsch ablesen (Stelle 0 für 9) und dann kommt so etwas zu stande, hab ich auch schon bei mir erlebt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Stromfraß

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #4 am: 01. Oktober 2013, 23:48:14 »
Ja, ich wollte, es wäre so.
Der abgelesene Verbrauch stimmt aber tatsächlich.
Er wurde dokumentiert und der Zählerstand wurde fotografiert.
Das Dilemma ist, dass der seitdem angezeigte Verbrauch auch tatsächlich stimmt.
Das kontrolliere ich seirdem täglich und er liegt auch im normalen Monatsverbrauch.
Die Wasserwerke schließen aber einen falschen Zählerstand bei einem geeichten Zähler aus. Ein geeichter Zähler ist gewissermaßen ein Dokument.
Was will man dagegen als logische Denkweise setzen?

Offline khh

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2013, 04:22:34 »
... Der abgelesene Verbrauch stimmt aber tatsächlich.
[...]
Was will man dagegen als logische Denkweise setzen?

Was fragen Sie hier, verfahren Sie doch ganz einfach so:
... Ich gebrauche meinen gesunden Verstand. ...

Und schlaue Ratschläge haben Sie doch sonst immer parat.
« Letzte Änderung: 02. Oktober 2013, 04:30:08 von khh »
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Offline Stromfraß

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #6 am: 02. Oktober 2013, 08:02:14 »
khh schreibt:
Zitat
Was fragen Sie hier, verfahren Sie doch ganz einfach so:

Zitat
Zitat von: Stromfraß am 09. September 2013, 20:50:03

    ... Ich gebrauche meinen gesunden Verstand. ...

Zitat
Und schlaue Ratschläge haben Sie doch sonst immer parat.

Danke khh, sehr wertvoller Beitrag!

Offline Cremer

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #7 am: 02. Oktober 2013, 08:36:25 »
@Stromfraß,

zunächst sollte man nur schriftlich mit den Wasserwerken kommunizieren, also keine Telefonate etc.
1.) Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.
2.) Rechnung nicht bezahlen
3.) beziehen Sie sich auf § 21 Abs. (1) der AVBWasserV (Berechnungsfehler)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbwasserv/gesamt.pdf
Zitat:
"Ergibt eine Prüfung der Meßeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag zu erstatten oder nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Meßeinrichtung nicht an, so ermittelt das Wasserversorgungsunternehmen den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen."

4.) Würde auch analog auf den §17 der StromGVV oder GasGVV Abs. (1) Nr.2 beziehen.
4.) weisen Sie dem Versorger schriftlich nach, dass in den vergangenen Jahren der Verbrauch ebenso in der üblichen Größenordnung von ca. 80 m³ lag.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Stromfraß

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #8 am: 02. Oktober 2013, 10:57:57 »
Herr Cremer, ich bedanke mich für die Informationen.
Damit lässt sich was anfangen.

Der momentane Stand ist, dass ich unmittelbar nach der Ablesung bei den Wasserwerken die Lastschriftermächtigung zurückgezogen habe.
Gleichzeitig habe ich gebeten, die Rechnungslegung zurückzustellen.
Mittlerweile habe ich einen Termin für den Zählerwechsel und es wurde mir empfohlen, eine sogen. Befundprüfung vornehmen zu lassen. Diese würde ein staatliches Prüfinstitut vornehmen.

Sicherlich wird dann -in Abhängigkeit von der Prüfung- eine Rechnungslegung erfolgen.

Dann werde ich sehen, ob ich diese akzeptiere oder in Widerspruch gehe.

Ich berichte weiter.

Offline khh

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #9 am: 02. Oktober 2013, 13:55:20 »
khh schreibt: .
[...]
Danke khh, sehr wertvoller Beitrag!

Bitte Stromfraß, so wertvoll wie Ihre meisten Beiträge!  :)
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Offline Cremer

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #10 am: 25. Oktober 2013, 09:01:42 »
@Stromfraß,

was ist denn bisher weiter in der Sache erfolgt?

Zitat
Das kontrolliere ich seirdem täglich und er liegt auch im normalen Monatsverbrauch
wenn Sie jetzt nach dem Zählertausch einen etwa gleich hohen Verbrauch haben wie vor der Feststellung, dass der Verbauch anstieg, also die vorvergangene Ableseperiode, dann teilt man den Wasserwerken dies schriftlich mit, dass im letzten Verbrauchszeitraum der Verbrauch exorbitant unbekannterweise gestiegen war, nicht erklärbar ist, dass ein solch hoher Verbrauch niemals praktisch durch einen Einpersonenhaushalt getätigt werden konnte.
- Fehler vermutlich falsche Ablesung durch den Zählerableser der Stadtwerke oder
- Fehler der Wasseruhr

Ich weise auch § 21 Abs (1) der AVB WasserV hin:
(1) Ergibt eine Prüfung der Meßeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag zu erstatten oder nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Meßeinrichtung nicht an, so ermittelt das Wasserversorgungsunternehmen den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.

Die Stadtwerke wälzen gerne die Beweisführung auf den Kunden ab.
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2013, 09:07:00 von Cremer »
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Offline heidelberger33

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #11 am: 03. November 2013, 18:04:22 »
Bei der textlichen Kommunikation (z.B. ja das stimmt wirklich... ) ist es für einen positiv eingestellten Leser schwer festzustellen, ob evtl. doch eine Divergenz zwischen "Sender" und "Empfänger" besteht.

Haben Sie ein Foto des Zählerstandes mit Zeitangabe?
und deh dazugehörigen numerischen Stand ?

Gruss

PS Ich möchte Ihre Kompetenz zur Zählerablesung nich in Frage stellen

Offline Stromfraß

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #12 am: 03. November 2013, 21:31:16 »
Es hat sich in der Zwischenzeit einiges getan:
1. am 11.10.13 wurde der Zähler ausgetauscht.
2. am 17.10.13 erfolgte eine sogen. Befundprüfung in meinem Beisein. Diese wurde von einer staatlich anerkannten Prüfstelle durchgeführt. Die im Prüfschein aufgefühten Prüfpunkte überschritten die festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht.
3. am 01.11.13 erhielt ich die Jahresrechnung. Der zu zahlende Betrag ist noch höher als ich errechnet hatte. "Schuld" daran ist der erhöhte Bereitstellungspreis für den Zähler, der abhängig ist von der Durchflussmenge.
4. Gegen die Rechnungslegung bin ich in Widerspruch gegangen. Insbesondere habe ich den bisherigen jeweiligen Jahresverbrauch aufgrund der vorliegenden Rechnungen benannt.
Ich habe auch nochmals die nach der Ablesung festgestellten Zählerstände und die nach der Zählerauswechslung abgelesenen Zählerstände aufgeführt. Die Werte stimmen hochgerechnet mit unserem normalen Wasserverbrauch überein.

Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Wasserwerke reagieren.

@Cremer:
Zitat
- Fehler vermutlich falsche Ablesung durch den Zählerableser der Stadtwerke oder
- Fehler der Wasseruhr

Leider kann ich weder die eine noch die andere Ursache zu meiner Entlastung anführen.

Aus meiner Sicht kann es trotzdem nur eine Fehler sein, der durch die Wasseruhr verursacht wurde. Aber welcher?
Ich sehe es so, dass die vorgeschriebenen Prüfungen der Prüfstelle einfach nicht zureichen, um so einen "Fall" aufzudecken. Bspw. wurde simuliert, ob ein sogen. Zählersprung möglich ist, aber nur vom Endzählerstand ausgehend und nicht vom Zählerstand, bei dem möglicherweise dieser Sprung (Sprünge) stattfand.

Die Wasserwerke werden sich auf den geeichten und geprüften Zähler berufen, während ich eigentlich nur den gesunden logischen Menschenverstand anführen kann.

Offline Cremer

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #13 am: 04. November 2013, 11:14:37 »
@Stromfraß,

schlage vor, dass Sie den Wasserwerken mit Nachweis aus den letzten Jahresrechnungen erbringen, dass der gemittelte Wert aus all diesen Jahren hier bei dieser Rechnungen überdeutlich überschritten wird und damit nicht anerkannt wird.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Stromfraß

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Re: Viel zu hoher Wasserverbrauch
« Antwort #14 am: 04. November 2013, 19:34:56 »
@Cremer: danke für den Hinweis.
Das hatte ich in meinm Einspruch bereits angeführt.
Ich warte nun ab, wie die Wasserwerke reagieren.
Da ich meinen Einziehungsauftrag zurückgezogen habe, werde ich die geforderte Summe auch nicht überweisen. Ich habe mir den Betrag errechnet, den ich mit dem bisherigen Höchstverbrauch zu zahlen hätte und den bekommen sie auch nur. All das steht in meinem Einspruch.
Es wird wohl so sein, dass die Wasserwerke meinen Einspruch nicht akzeptieren. Da wird mir nichts übrig bleiben, als anwaltliche Unterstützung zu suchen. Kontakt mit meiner RS-Versicherung habe ich bereits aufgenommen und sie haben mir anwaltliche Vertretung zugesagt.

 

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