Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam  (Gelesen 47117 mal)

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Offline Didakt

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@ masterflok

von Ihnen:
Zitat
...muss jemand wie uli07 zwangsläufig seine Identität preisgeben.

Selbstverständlich ist das notwendig. Ob er gegen die GV vorgeht, ist auschließlich seine eingene Sache. So auch von mir vermittelt!

Offline Didakt

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@ Hans Hans,

ich bin vorhin aus Zeitgründen nicht mehr dazu gekommen, den obigen Beitrag noch zu ergänzen.

Von Ihnen:
Zitat
Es sollte allerdings auch Ihnen ein warnendes Beispiel sein, Ihre subjektiven „Rechtsansichten“ weiterhin „neurotisch“ zu publizieren.

Zur Beurteilung einer tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schuldhaften Tat gehört etwas mehr als eine flache schlichte Rechtsansicht auch z.B. des „Energiefachmann“ bzw. „khh“ sowie „Energietourist“ etc. und Kenntnis von Gesetzestext.
Blender disqualifizieren sich sehr oft selbst – sie merken es mitunter nicht mal.

Gehen Sie mal in sich und fragen Sie sich, ob Sie noch ganz bei Trost sind! Haben Sie diesen Text tatsächlich nüchtern auf die Tastatur gebracht? :o

Ihr weiser Opa wird Ihnen auf eine entsprechende Nachfrage sicher bestätigen, was Sie mir nicht glauben wollen, nämlich dass
1. das Versäumnis der fristgerechten Erstellung eines Jahresabschlusses/einer Bilanz ein durch nichts zu entschuldigender Straftatbestand nach § 283b I Nr. 3 b StGB und dies
2. auch ein Offizialdelikt ist.

Die Folgen daraus ergeben sich schlicht und einfach aus der Strafanzeige eines von diesem Tatbestand Betroffenen, z. B. u. a. eines ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglieds, dem man rechtsgrundlos die fristgerechte Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens verweigert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mal wieder zu einer späten Einsicht verhelfen. Schlafen Sie gut, trotz Ihres Faupax.

Offline khh

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off topic

@ Didakt

natürlich will Lesen gelernt sein, vor allem wenn es um die Zusammenhänge der Rechtsbestimmungen geht.

Ihre recht süffisante Bloßstellung des Herrn khh (Ihr Beitrag v. 25.6. – 13:16 h-Grundsatzfragen) und folglich indirekt abgerungene Abbitte von khh bei „Amazone“ z.B.  bezüglich der ‚ khh – eigenen’ „Rechtswissenschaften“ und „Denke“ bzw. Form der Diskussion, habe ich zufällig mit Interesse und Verwunderung zur Kenntnis genommen;  ist auch für alle sehr aufschlussreich. Es sollte allerdings auch Ihnen ein warnendes Beispiel sein, ...

@ Hans Hans

Ja, offensichtlich will Lesen gelernt sein. Insbesondere sollten Sie lernen, keine falschen Schlüsse zu ziehen, wenn Sie die Diskussion eines Threads
nicht insgesamt verfolgt haben. Ihre spezielle Art, Beitragsinhalte aus dem Zusammenhang zu reißen und in Ihrem Sinne beliebig zu interpretieren,
um User zu diskreditieren, ist ganz besonders aufschlussreich! 
« Letzte Änderung: 29. Juni 2013, 02:26:12 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline uli07

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@ masterflok

Ich habe keine Angst davor mich zu identifizieren.
Mit der EGNW bin ich allerdings bis auf mein "Eintrittsgeld" welches aber erst nächstes Jahr ausgezahlt wird, oder auch nicht, durch.

Gruß  Uli07

Offline Hans Hans

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@ Didakt
@ Hans Hans,
Gehen Sie mal in sich und fragen Sie sich, ob Sie noch ganz bei Trost sind! Haben Sie diesen Text tatsächlich nüchtern auf die Tastatur gebracht? :o
Ihr weiser Opa wird Ihnen auf eine entsprechende Nachfrage sicher bestätigen, was Sie mir nicht glauben wollen, nämlich ....

Ihre ausflippende Aufgeregtheit mir gegenüber ist niveaulos und spricht für sich.
Der weise Opa beeindruckt Sie offensichtlich nachhaltig.
Aktuell würde er Ihnen mit einem Zitat von „Nietzsche“ sagen:

"Das Halbwissen ist siegreicher, als das Ganzwissen: es kennt die Dinge einfacher, als sie sind, und macht daher seine Meinung fasslicher und überzeugender."

Bevor Sie sich weiter auf „dünnes Eis“ begeben, sollten Sie alle Tatbestandsmerkmale der von Ihnen behaupteten Straftat, angeblich durch EGNW begangen, nochmals eingehend prüfen.
Ihr Rückschluss, eine Strafanzeige sei gleich verfolgbare/verfolgte Straftat ist dürftig.
In diesem Zusammenhang könnte es auch u. U. andere tatbestandsmäßige Straftaten als Antrags- und Offizialdelikt geben.
Unser beider Meinung zu einer Straftat, kann daher nur Anstoß zu einer juristischen Überprüfung der jeweiligen Tatbestandsmerkmale und deren Erfüllung sein.

Nur so klärt sich, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt.

Es war nett mit Ihnen diskutiert zu haben.

H.H.

Offline Didakt

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@ Hans Hans,

nun denn, lassen wir die Nadelstiche und warten Sie dann mal als vermeintlich Ganzwissender der Abläufe in der EGNW mit Ihren eigenen Erkenntnissen und Feststellungen in der gegenständlichen Sache auf.

Zu meinen folgenden Fragen und Anmerkungen sollten Sie als Besserwisser deshalb näher eingehen:

1. Hat der Vorstand der EGNW pflichtgemäß und fristgerecht einen Jahresabschluss für 2012 aufgestellt, wurde dieser der GV am 08.06.2013 zur Feststellung vorgelegt und ist das beweisbar. Wenn ja, liegt kein objektives Tatbestandsmerkmal vor und meine Vorwürfe sind nicht haltbar. Wenn nein, dann liegt ein solches schon mal vor.

2. Es stellt sich die Frage nach den möglichen subjektiven Tatbestandsmerkmalen für die im Raum stehende Unterlassung der zeitgerechten Vorlage des Abschlusses. Dafür muss es wohl gravierende Gründe geben. Die zu eruieren ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft nach einer entsprechenden Anzeige. Was hier im Forum als Entlastungsgrund vorgegeben wurde, dürfte kaum akzeptierbar sein. Vielleicht gehören Sie ja zu den Eingeweihten und wissen mehr. Meine Vermutungen muss ich Ihnen ja nicht offenbaren.

3. Sind objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale erfüllt, so ist ein Straftatbestand gegeben. Dies bedeutet, dass ein Delinquent verurteilt werden kann, aber nicht muss.

4. Warum setzt sich die Führung der EGNW diesen Spannungen aus? In finanzieller Hinsicht kann es deshalb doch nur Spitz auf Knopf stehen! Anderenfalls hätte man auf der GV ausweghalber einen Beschluss über die Festsetzung und Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben fassen können.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Geschäftsführung in diesem Zusammenhang ihre Pflichten gemäß §§ 33 und 34 GenG sowie auch gegeüber einschlägigen Rechtsvorschriften des HGB eklatant verletzt hat.

Ihrem entlastenden Plädoyer sehe ich erwartungsvoll entgegen.

Offline Hans Hans

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@ Didakt

@ Hans Hans,
nun denn, lassen wir die Nadelstiche und warten Sie dann mal als vermeintlich Ganzwissender der Abläufe in der EGNW mit Ihren eigenen Erkenntnissen und Feststellungen in der gegenständlichen Sache auf.
Zu meinen folgenden Fragen und Anmerkungen sollten Sie als Besserwisser deshalb näher eingehen:

Bezüglich der Nadelstiche lasse ich mich von Ihnen nicht verklapsen.
Ich hatte die Hoffnung Sie verstünden „Nietzsche“ und mich.

Sie haben nicht verstanden, dass ich kein Ganzwisser bin bzw. mich nicht als Besserwisser verstehe oder dargestellt habe.
Ihre Fragen haben Sie sich doch überwiegend spekulativ gleich selbst beantwortet.

Eine  laienjuristische Beurteilung, zudem ohne auch nur ansatzweise rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze,  maße ich mir nicht an.
Von mir anheim gestellt und eine von Ihnen angeblich eingeleitete rechtsstaatliche juristische Überprüfung, können oder wollen Sie nicht abwarten.

Sie wollen hier Ankläger und Richter zugleich sein.
Für dieses Laienspiel stehe ich nicht zur Verfügung.

Ein rechtsstaatliches Verfahren geht anders.
Es ist auch aufwendiger – aber das wissen Sie doch schon alles.

H.H.

Offline Didakt

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@ Hans Hans,

mit Verlaub, lassen wir es gut sein, weil sie von der hier angesprochenen Materie auch nicht den Funken eines Grundwissens haben. Das kann man sich allerdings für den Eigengebrauch zur Einschätzung einiger Fakten erlesen und muss nicht gleich ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen können. Und dies wiederum setzt aber auch voraus, dass man nicht nur lesen kann, sondern das Gelesene versteht und zudem umzusetzen in der Lage ist. Daran mangelt es Ihnen. Den Beweis dafür haben Sie geliefert. Also erst nachdenken und dann ggf. losplappern, wenn es sinnvoll ist.


Zitat
« Letzter Beitrag von genossenschaftler am Heute um 10:46:01 » in „Pro und Kontra EGNW“:

- den meissten Mitgliedern ist es nicht in die Wiege gelegt, sich gegen solche machenschaften aufzulehnen; so ist eben das Leben und andere sich auf diesem Poster den Arsch breitdrücken

Wer und welche Machenschaften gemeint sind, dürfte wohl klar sein und auch, dass die vom ihm gezeichnete Situation schamlos von jenen ausgenutzt wird, die meinen, die Mitglieder der Gen für dumm verkaufen zu können, um sich selbst schadlos zu halten.

Offline Hans Hans

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@ Didakt,
@ Hans Hans,
mit Verlaub, lassen wir es gut sein, weil sie ...... auch nicht den Funken eines Grundwissens haben.
Das kann man sich allerdings für den Eigengebrauch zur Einschätzung einiger Fakten erlesen und muss nicht gleich ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen können.
Und dies wiederum setzt aber auch voraus, dass man nicht nur lesen kann, sondern das Gelesene versteht und zudem umzusetzen in der Lage ist. Daran mangelt es Ihnen.

Etwas zu erlesen versuche ich doch intensiv, genau wie Sie, nur mit dem Unterschied, dass Sie nicht verstanden (umgesetzt) haben, dass ich im autodidaktischen Fernstudium über Grundkenntnisse und Sie als Laienjurist,  lesen und feststellen musste, dass es bei Ihnen nicht mal für das eigene Heimwerk reichte.
Soviel zum Lesen , „sinnvollem Nachdenken“ und umsetzen bei Ihnen.
Aber, Sie haben schon recht, lassen wir es gut sein.
H.H.

Offline Hans Hans

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@ khh,
Re: off topic
off topic
@ Hans Hans
... Ihre spezielle Art, Beitragsinhalte aus dem Zusammenhang zu reißen und in Ihrem Sinne beliebig zu interpretieren,
um User zu diskreditieren, ist ganz besonders aufschlussreich! 

Etwas Positives musste sich doch aus unseren Dialogen für mich ergeben.
Das Zitieren meinte ich von Ihnen abkupfern zu dürfen.
Alles Gute für Sie.
H.H.

Offline Klaus, Krs. PB

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Guten Abend zusammen,
was mich ein bischen stört, daß leider in vielen Threads meistens immer dieselben Forumsteilnehmer nach kurzer Diskussion aufeinander losgehen und man sich gegenseitige Interpretationsfehler, mangelnde Sachkenntnis usw. vorwirft - und dieses geht meistens über in persönliche Angriffe. Dabei frage ich mich manches Mal, ob es der Sache wirklich dient. Ich habe nicht den Eindruck. Mich nervt es zunehmend, und ich würde mich freuen, wenn hier wieder ein wenig mehr Sachlichkeit Einzug hielte.

Zur Sache: Ich habe übrigens auch keine Einladung erhalten, weder elektronisch noch per Briefpost (Mitgliedsnummer 1231).
Allerdings haben mir Frau Hoinkis und Herr Tourneux unter dem 05.07.13 eine Nachricht mittels Briefpost zukommen lassen, die vermutlich noch Andere gekriegt haben, des Inhalts, daß auf der letzten außerordentlichen GV der Jahresabschluß 2012 noch nicht vorgestellt und damit keine Genehmigung erteilt werden konnte ... Die EGNW komme nicht an die Buchhaltungsdaten 2012 heran, da diese vom Steuerbüro nicht herausgegeben würden (!) und ein Gerichtsprozeß liefe usw. Deswegen könne auch die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens für ausgeschiedene Mitglieder noch nicht erfolgen ... Dies alles soll nun bei der nächsten GV im Oktober/November d. J. erfolgen.

Gruß aus dem Paderborner Land
Klaus

Offline masterflok

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Da Sie das Schreiben vom 05.07. erhalten haben, nehme ich an, Sie warten auf die Auszahlung des Geno-Anteils? Wenn ja, dann sind Sie seit dem 01.01.2013 kein Mitglied mehr und wurden deshalb auch nicht mehr zu den Veranstaltungen geladen.

Offline Didakt

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@ Klaus, Krs. PB,

ja, sehen Sie, so ist das mit der mangelnden Sachkenntnis. Ihr Unwissen in der fraglichen Sache hat Ihnen @ masterflok nun aber wirklich sehr sachlich vor Augen geführt.

Es gibt halt den einen oder anderen Forumsteilnehmer, der sich zu Sachen äußert, ohne etwas davon zu verstehen. In solchen Fällen wären nicht Feststellungen, sondern vielmehr Fragen angebracht. Dies wäre sachdienlicher und führte in der Regel auch nicht zu den besagten unliebsamen Dialogen. ;)

Abschließend eine Frage zur erwähnten Sache: Was halten Sie denn von dem Inhalt des erhaltenen Brief der EGNW vom 05.07.2013 und gedenken Sie, sich damit abzufinden?

MfG

Offline Klaus, Krs. PB

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@ Didakt

Stimmt. Das war sachlich  ;D
Ich bin seit 01.01.2012 kein Mitglied der EGNW mehr und hätte natürlich auch gerne meinen Geno-Anteil zurück.
Mit dem Inhalt des Briefs bin ich naturgemäß nicht zufrieden und denke, es handelt sich um Hinhaltetaktik, insbesondere, wenn man in der Vergangenheit das Gebaren der EGNW verfolgt, bekommt die ganze Geschichte bereits für einen Nichtjuristen einen ganz faden Beigeschack. Wenn man sich juristisch beraten ließe zum weiteren Verhalten oder Vorgehen in Sachen Geno-Anteil, entstünden ja auch wieder Kosten, die etwa in Höhe des Geno-Anteils liegen. Macht also auch keinen Sinn. Daher werde ich noch mal ein wenig im Forum und Netz stöbern, ob es noch hilfreiche Hinweise gibt.

Offline khh

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Re: EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversammlung
« Antwort #29 am: 12. Juli 2013, 23:01:26 »
@ Klaus, Krs. PB,
fundierte "hilfreiche Hinweise" und Hinweise zur möglichen Vorgehensweise finden Sie im EGNW-Thread 'Verlust der Genossenschaftsanteile'
(dort bspw. in der Anwort #167 sowie in weiteren Beiträgen von @Didakt) !
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