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Autor Thema: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam  (Gelesen 47106 mal)

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Offline Energiefachmann

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§ 3 Abs. 1 der EGNW-Satzung lautet:
„Die Generalversammlung wird durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder einberufen. Die Einladung muss mindestens 17 Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden. Ergänzungen und Änderungen der Tagesordnung müssen spätestens zehn Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden. Benachrichtigungen der Mitglieder können auch per Fax oder auf elektronischem Wege erfolgen.“

Wie wir bereits lesen konnten, sind viele Mitglieder nicht eingeladen worden. Offensichtlich hat man die Mitgliederverwaltung immer noch nicht im Griff! Dabei war das doch etwas, was der amtierende Aufsichtsrat ganz besonders dem alten Vorstand angelastet hatte....
Wie auch immer. Es sind nicht nur Mitglieder nicht eingeladen worden, sondern die, die die Einladung erhalten haben, haben sie auch noch zu spät erhalten!
Ich durfte sie am 25.05. morgens lesen, Versand war kurz vor Mitternacht!!!!
Die GV war jedoch am 08.06.2013.
Nach meinem Kalender sind das 14 Tage Zeitdifferenz zwischen Einladung und GV. Aber bei der EGNW ticken die Uhren ja bekanntlich viel langsamer.....

Gem. § 51 GenG liegen somit mehrere Einladungsmängel vor und alle gefassten Beschlüsse sind anfechtbar.

Offline Didakt

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Zitat
Gem. § 51 GenG liegen somit mehrere Einladungsmängel vor und alle gefassten Beschlüsse sind anfechtbar.

Sagte ich ja bereits an anderer Stelle! Die Crux ist nur, dass augenscheinlich kein Mitglied dagegen vorgeht. Der "Persilschein" wird schamlos ausgenutzt. Wahrscheinlich bis zum Sankt Nimmerleinstag! Da kommt doch Freude auf. :)

Offline khh

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Zitat
Gem. § 51 GenG liegen somit mehrere Einladungsmängel vor und alle gefassten Beschlüsse sind anfechtbar.

... Die Crux ist nur, dass augenscheinlich kein Mitglied dagegen vorgeht. ...

Besonders wäre das zu wünschen bzgl. der vollzogenen Abwahl des AR Dr. Aich, dem Ex - AR-Vors. !  :(
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

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Nach einer Verlautbarung an anderer Stelle soll das Protokoll über die besagte jüngste Generalversammlung nicht das Papier wert sein, auf dem es steht. Verwunderlich ist das nicht. Auch die früheren Ausgaben strotzten nicht gerade von einem aussagekräftigen Inhalt, sondern verschwiegen mehr als sie offenbarten.

Was verbirgt sich tatsächlich hinter dem scheinbaren Simulationsspiel vom 08.06.2013, das sich „Generalversammlung“ nennt. Wie viele Mitglieder wurden eigentlichen dazu eingeladen bzw. nicht eingeladen und wie hoch war die Teilnehmerzahl. Wer davon hat sich durch kritische Wortmeldungen bzw. Nachfragen einen Überblick über den wirklichen Zustand der Genossenschaft verschafft. Warum äußert sich hier niemand über die Stellungnahmen dazu und den Ausguss der ominösen Versammlung im Allgemeinen. Fragen über Fragen.

Im Gegenteil, es herrscht mehr oder weniger ein verheimlichendes Stillschweigen. Wahrscheinlich ist solches destruktive Verhalten von einer verbliebenen kleinen, konspirativen Kaste so vereinbart worden, um sich keinesfalls durch einen Einblick in fragwürdige Abläufe der letzten Zeit zu entblößen. Es mangelt ganz einfach am Mut zur Wahrheit!

Dazu passend fällt mir gerade Friedrich Nietzsche mit einer Aussage in leicht abgeänderter Form ein: „Indem sie nach Art von Duckmäusern sich durchdrücken, im Winkel sitzen, im Schatten schattenhaft dahinleben, machen sie sich eine Pflicht daraus: als Pflicht erscheint ihr Leben als Demut, als Demut ist es ein Beweis mehr für eine beschämende Untertänigkeit.“

Genossen hört die Signale. ::)

Offline Energiefachmann

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Das Protokoll der GV liegt mir vor. Demnach waren lediglich 36 + 1 verspätetes Mitglied anwesend und mit übertragenen Stimmen insges. 50 Stimmen vorhanden.

Lt. Protokoll sind per Brief 952 und per Mail 1.817, somit insges. 2.769 Mitglieder eingeladen worden.

2 Genossen haben bereits zu Beginn der GV auf die fehlende Rechtmäßigkeit der Einladung hingewiesen, aber das ficht die Rädelsführer nicht weiter an.....

Offline Didakt

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@ Energiefachmann

Danke für die Info. Daraus lässt sich schon einiges ablesen. In meinen Vermutungen sehe ich mich bestätigt.

Offline masterflok

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Danke für die Info. Daraus lässt sich schon einiges ablesen. In meinen Vermutungen sehe ich mich bestätigt.
Lassen sie sich von dem Energiefachmann nicht täuschen, der letzte Absatz ist völlig verdreht. Es ist richtig, dass zwei Genossen darauf hingewiesen haben, dass möglicherweise nicht ordnungsgemäß geladen wurde. Daraufhin wurden sie gefragt, ob sie selbst denn geladen wurden. Dieses beantworteten sie mit "Ja". Auf die Frage, ob sie konkret Genossen nennen kennen, die davon betroffen sind, verneinten sie (man hat es wohl nur im Internetforum gelesen). Auch aus der Versammlung wusste niemand von jemanden, der nicht geladen wurde.

Was sollte man also tun? Die Versammlung aufgrund eines Gerüchts beenden?  ::)

Offline Didakt

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@ masterflok,

hier im Forum hatte der user uli07 mitgeteilt, dass er keine Einladung erhalten habe. Dieser Einladungsmangel genügt, um die Veranstaltung nachträglich ad absurdum zu führen.


Offline masterflok

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Reicht es eben nicht. Wann jemand etwas erhält und ob überhaupt ist völlig irrelevant. Andernfalls würde jede Versammlung platzen, wenn auch nur ein einziger Brief unzustellbar zurück geht. Überhaupt müsste jeder per Einschreiben mit Rückschein geladen werden, so dass auch wirklich die Zustellung quittiert ist. Schaut so die Realität aus? Natürlich nicht!
Um es kurz zu fassen: Mit dem fristgerechnten Versand hat die Genossenschaft ihr soll erfüllt!

Übrigens habe ich mich bezüglich der 17 tägigen Frist erkundigt. Sie setzt sich aus 14 Tagen zzgl. 3 Tage Postlaufzeit zusammen. Auf elektronischem Weg reicht daher 14 Tage, was im vorliegenden Fall eingehalten wurde.


§ 3 Abs. 1 der EGNW-Satzung lautet:
„Die Generalversammlung wird durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder einberufen. Die Einladung muss mindestens 17 Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden. [...]"

[...]

Wie auch immer. Es sind nicht nur Mitglieder nicht eingeladen worden, sondern die, die die Einladung erhalten haben, haben sie auch noch zu spät erhalten!
Ich durfte sie am 25.05. morgens lesen, Versand war kurz vor Mitternacht!!!!
Lesen will gelernt sein, zwischen "muss abgesendet werden" und "erhalten haben" gibt es einen großen Unterschied.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2013, 17:27:51 von masterflok »

Offline Didakt

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@ masterflok,

natürlich will Lesen gelernt sein, vor allem wenn es um die Zusammenhänge der Rechtsbestimmungen geht.
Schauen Sie sich zum besseren Verständnis der vorstehenden Thematik den § 51 GenG und die dazu ergangene einschlägige Rechtsprechung an. Dann werden Sie zu anderen Schlüssen kommen. Auch hier gilt der Grundsatz: Ober sticht Unter!
Und glauben Sie mir, die EGNW-Satzung im Allgemeinen bestünde keinen professionellen Tauglichkeitstest, weil sie nämlich nichts taugt. Das habe ich schon vor 2 Jahren hier im Forum nachlesbar angemerkt, und ich wundere mich, dass noch niemand die Hand an dieses „Wunderwerk“ angelegt hat.

Offline masterflok

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Schauen Sie sich zum besseren Verständnis der vorstehenden Thematik den § 51 GenG und die dazu ergangene einschlägige Rechtsprechung an. Dann werden Sie zu anderen Schlüssen kommen.
Das bei einer nicht ordnungsgemäßen Einladung die ganze GV, auch rückwirkend, zum Platzen gebracht werden kann, ist doch hinreichend bekannt. Doch ist das im vorliegenden Fall gegeben? Solange nicht jemand nach vorne tritt, sich mit Vor- und Zuname vorstellt und darauf aufmerksam macht, dass er nicht geladen wurde, besteht nicht mal die Chance diese konkreten Fälle zu prüfen.

Oder gibt es positive Rechtsprechungen, die lediglich auf einem Gerücht aufbauen? Ich kann es mir nur schwer vorstellen.

Offline Didakt

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@ masterflok;

ich beziehe mich auf folgende Beiträge im anderen Thread, die Sie wahrscheinlich überlesen haben. Es braucht nur noch zwei oder drei solcher Fälle  - und die gibt es, da bin ich mir aufgrund meiner Erfahrungen in der Vergangenheit sicher - sowie ein einheitliches Vorgehen der betroffenen nicht eingeladenen Mitglieder im Sinne von § 51 GenG, dann war die GV für die Katz!
http://forum.energienetz.de/index.php?action=post;quote=101262;topic=17912.165;last_msg=101661 ff.

Offline masterflok

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Sie haben einen gewaltigen Denkfehler. Solange laut Versandprotokoll die Einladung an alle Mitglieder fristgerecht versandt wurde, ist erst mal alles im Lot.

Um jedoch das Versandprotokoll auf Richtigkeit zu prüfen, muss jemand wie uli07 zwangsläufig seine Identität preisgeben. Wieso tut er das denn nicht? Sprechen Sie ihn doch mal an wieso er sich nicht bei der EGNW erkundigt? Ich vermitteln Ihn gerne an jemanden Verantwortliches weiter.

Offline Hans Hans

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@ Didakt


natürlich will Lesen gelernt sein, vor allem wenn es um die Zusammenhänge der Rechtsbestimmungen geht.


Ihre recht süffisante Bloßstellung des Herrn khh (Ihr Beitrag v. 25.6. – 13:16 h-Grundsatzfragen) und folglich indirekt abgerungene Abbitte von khh bei „Amazone“ z.B.  bezüglich der ‚ khh – eigenen’ „Rechtswissenschaften“ und „Denke“ bzw. Form der Diskussion, habe ich zufällig mit Interesse und Verwunderung zur Kenntnis genommen;  ist auch für alle sehr aufschlussreich.

Es sollte allerdings auch Ihnen ein warnendes Beispiel sein, Ihre subjektiven „Rechtsansichten“ weiterhin „neurotisch“ zu publizieren.

Zur Beurteilung einer tatbestandsmäßigen,  rechtswidrigen und schuldhaften Tat gehört etwas mehr als eine flache schlichte Rechtsansicht auch z.B. des „Energiefachmann“ bzw. „khh“ sowie „Energietourist“ etc. und Kenntnis von Gesetzestext.
Blender disqualifizieren sich sehr oft selbst – sie merken es mitunter nicht mal.

Passen Sie gut auf sich auf.

H.H.

Offline Didakt

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@ Hans Hans

Sie haben mir mit Ihrem radebrechenden Deutsch gerade noch gefehlt. Konsultieren Sie besser Ihren Opa, bevor Sie sich hier derart holprig einbringen. Zu verorten sind Sie übrigens sehr einfach. Sie gehören auch zu den Leisetretern.

Passen Sie auch gut auf sich. Die Fettnäpfchen stehen überall.

 

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