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Autor Thema: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!  (Gelesen 181455 mal)

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Offline Amazone

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Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« am: 22. Mai 2013, 22:52:18 »
Schon im Foren-Thread „Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung“ wurde angesprochen, dass Almado anscheinend versucht, bei ausgesprochenen Kündigungen ein anderes Wirksamkeitsdatum zu behaupten, um auf diese Weise um die Zahlung der zugesagten Boni herum zu kommen.

Nachdem ich das zunächst für Einzelfälle gehalten habe, höre ich nunmehr von immer mehr Almado-Kunden, dass es ihnen ähnlich ergeht.

Ich habe deshalb bereits diverse Almado-Kunden gebeten, mir ihre Fälle bekannt zu geben, damit sie hier öffentlich gemacht werden können. Auch alle Forenmitglieder, die Almado-Kunden sind, eine Kündigung ausgesprochen haben und danach von Almado einen abweichenden Wirksamkeitstermin für ihre Kündigung bestätigt bekommen haben, möchte ich hier um Veröffentlichung Ihres Falls bitten.

Es kann ja wohl nicht angehen, dass ein Versorger mit derartigen Geschäftspraktiken durchkommt! Lassen Sie uns dem mit vereinten Kräften einen Riegel vorschieben!

Wichtiger Hinweis auch: Wenn Sie vorhaben, Ihren Vertrag zu kündigen, dann tun Sie es möglichst frühzeitig, auch wenn Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch mehrere Monate Zeit hätten. Denn wenn Sie sich bei Almado beschweren, haben diese nach § 111a EnWG vier Wochen Zeit für ihre Antwort, bevor Sie ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einleiten können. Und auch dieses benötigt dann wieder Zeit. Sodass es sein kann, dass Ihr Vertrag ausläuft, ohne dass Sie ein endgültiges Ergebnis haben und womöglich für einige Zeit gar in der teuren Grundversorgung landen. Also: zeitig handeln!
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 18:24:20 von DieAdmin »

Offline nelly

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #1 am: 24. Mai 2013, 16:32:45 »
In dem  Foren-Thread „Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung“ hatte ich auch schon mehrmals, zuletzt unter dem 29.03.2013, von meinem Fall berichtet.
Genau so ist es mir ergangen: gekündigt zum 01.04.2013, zunächst eine Bestätigung zum 18.02.2013 und dann nach Widerspruch zum 8.3.2013. Abgerechnet hat almado dann auch zum 8.3.2013, natürlich ohne Bonus  >:( !
Die Grundversorgung vom 9.3.2013 bis zum 31.3.2013 (ab 1.4.13 neuer Versorger) ist mich nicht viel teurer gekommen, als wenn ich noch bis 31.3.2013 von almado versorgt worden wäre, da der zugesagte Bonus ja begrenzt war auf die kWh, die bei Vertragsabschluss angegeben wurden und ich mehr verbraucht habe.
Aus der Schlussrechnung ergibt sich ein Guthaben von 54,63 € und der Bonus würde 360,75 € betragen, immerhin 415,38 €, dafür muss ich lange arbeiten und diese "Firma" soll mit ihrer Masche durchkommen ? N e i n  !! auf keinen Fall.

Ich schiebe auch mit an dem Riegel...... ;D

Gleiche Fälle sind mir persönlich noch von 3 weiteren Personen bekannt.
Ich habe zu diesem Thema auch noch einen interessanten Beitrag unter folgendem Link : http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw21/0521/00_stromdiscounter.jsp
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 18:24:52 von DieAdmin »

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #2 am: 24. Mai 2013, 17:05:47 »
Es gibt Neues!

Ich habe erste konkrete Fälle vorliegen, aus denen ersichtlich wird, wie Almado jeweils vorgeht:

1. Almado schickt nach erfolgter Kündigung eines Bonus-Vertrages per E-Mail eine Kündigungsbestätigung mit Angabe eines Vertragsende-Datum, das zu einer unterjährigen (also nicht volle 12 Monate dauernden) Vertragszeit führt. Da der zugesagte Bonus nach den Almado-AGB aber nur fällig wird, wenn der Verbraucher volle 12 Monate beliefert wurde, führt das im Ergebnis dazu, das in der Endabrechnung kein Bonus mehr gewährt wird.

Dreist und perfide! Hier heißt es aufpassen und das bestätigte Datum des Vertragsendes genau auf Richtigkeit zu prüfen! Ist es falsch, sofort widersprechen! Hier ein Muster, dass mir von einem Almado-Kunden mit freundlicher Genehmigung zur Verwendung überlassen wurde:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bezüglich des von Ihnen bestätigten Ablaufdatums meines Vertrages Nr. ....... muss ein Irrtum vorliegen. Denn mein Vertrag endet aus folgenden Gründen nicht mit dem ...., sondern mit Ablauf des ....
 
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB beginnt der Vertrag mit Aufnahme der Belieferung, im vorliegenden Fall also am xx.xx.xxxx.
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB hat mein Vertrag "........" eine Laufzeit von einem Jahr, bei mir also bis zum Ablauf des xx.xx.xxxx.
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB verlängert sich der Vertrag im Tarif "......" um ein weiteres Jahr, sofern er nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ich habe meinen Vertrag zum Ende der Vertragslaufszeit (xx.xx.xxxx, siehe vor) gekündigt, sodass keine weitere Verlängerung stattfindet.
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB ist bei der Kündigung im Tarif "........" eine Frist von ... Wochen und die Schriftformerfordernis einzuhalten. Meine Ihnen per Einschreiben zugesandte Kündigung dürfte Ihnen aufgrund des Datums Ihrer Bestätigung spätestens gestern zugegangen sein. Damit sind sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt.
 
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie sich vor diesem Hintergrund ein Vertragsende wie von Ihnen behauptet zum xx.xx.xxxx ergeben könnte. Ich bitte deshalb meiner Beschwerde abzuhelfen und das Datum des Vertragsendes auf den Ablauf des xx.xx.xxxx zu korrigieren. Insoweit Sie dem nicht entsprechen wollen, bitte ich um konkrete und nachvollziehbare Erläuterung, aus welchen Rechtsgründen sich das nach Ihrer Auffassung abweichende Vertragsende ergeben soll.
 
Mit freundlichen Grüßen


2. Darauf erfolgte in allen mir bekannt gewordenen Fällen noch am gleichen Tag jeweils eine Standardantwort von Almado:

[EMail entfernt]

Bestätigt wird erneut das falsche unterjährige Enddatum! Und statt der erbetenen und nach § 111a EnWG auch geschuldeten konkreten Begründung dafür, warum der Beschwerde nicht abgeholfen wird, werden lediglich pauschal "vereinbarte Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen" genannt!


Auch hier gilt es, nochmals sofort zu widersprechen! Dazu ein weiteres Muster, das ich soeben gemailt bekommen habe:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wie Sie aus der nochmals unten eingefügten Vorkorrespondenz ersehen können, habe ich im Rahmen meiner Beschwerde über das von Ihnen falsch bestätigte Ende der Vertragslaufzeit klar dargelegt, aus welchen Gründen der mit Ihnen geschlossene Vertrag nicht mit dem xx.xx.xxxx, sondern erst mit Ablauf des xx.xx.xxxx enden kann.
 
Ihrer Antwort-Mail darauf entnehme ich, dass Sie zum einen nicht gedenken, meiner Beschwerde abzuhelfen, sondern auf Ihrer Behauptung beharren, dass mein Vertrag am xx.xx.xxxx ende, und zum anderen auch nicht gewillt sind, über die pauschale Angabe "Aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ..." hinaus näher zu erläutern, worauf Sie Ihre Behauptung gründen.
 
Ich werde mich deshalb nun mit einer entsprechenden Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie wenden, damit diese schlichtend und zu Ihrer Kostenlast einschreitet. Dort werde ich inbesondere auch darauf hinweisen, dass Sie mich unter bewusstem Verstoß gegen § 111a EnWG nicht auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hingewiesen haben. Von einer Anrufung der Schlichtungsstelle und erforderlichenfalls auch weiteren rechtlichen Schritten absehen werde ich nur, wenn ich von Ihnen innerhalb einer letzten Frist bis zum xx.xx.xxxx hier eingehend eine korrigierte Kündigungsbestätigung erhalte, die als Zeitpunkt des Vertragsendes den Ablauf des xx.xx.xxxx ausweist.
 
Mit freundlichen Grüßen

3. Interessant ist, dass Almado auf diese Antwort-Mail (im Gegensatz zur ersten Mail) in keinem Fall  mehr eine Eingangsbestätigung verschickt hat!

Insofern würde es mich nicht wundern, wenn es im Schlichtungsverfahren (das nach Fristablauf sofort angestrengt werden sollte!) seitens Almado dann heißt: "Tut uns leid. Aber diese Mail haben wir gar nicht mehr bekommen." Eine derartige Ausrede dürfte Almado aber umso schwerer fallen, je mehr Kunden sich an die Schlichtungsstelle wenden und den Versand der entsprechenden Mail darlegen.

Ich werde weiter berichten!

« Letzte Änderung: 29. September 2015, 13:26:29 von DieAdmin »

Offline bolli

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #3 am: 27. Mai 2013, 07:40:22 »
Möglicherweise lohnt sich auch, im letzteren Fall eine "offizielle Zustellung" per Einschreiben/Rückschein. Dann hat man zwar 5,- EUR investiert, aber ein Bestreiten des Zugangs ist in jedem Fall nicht mehr möglich, egal wieviele Kunden was machen oder wie es eine andere Stelle sieht. Geiz ist da ein schlechter Ratgeber.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:26:32 von DieAdmin »

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #4 am: 27. Mai 2013, 16:14:46 »
Möglicherweise lohnt sich auch, im letzteren Fall eine "offizielle Zustellung" per Einschreiben/Rückschein. Dann hat man zwar 5,- EUR investiert, aber ein Bestreiten des Zugangs ist in jedem Fall nicht mehr möglich, egal wieviele Kunden was machen oder wie es eine andere Stelle sieht. Geiz ist da ein schlechter Ratgeber.

Eine Zustellung per Einschreiben/Rückschein beweist nur, dass der Empfänger einen Umschlag erhalten hat, nicht jedoch den behaupteten Inhalt. Was wollen Sie dagegen ausrichten, wenn der Empfänger behauptet, der Umschlag sei leer gewesen oder habe lediglich ein sonst nicht weiter beschriebenes Blatt mit den Adressdaten des Empfängers enthalten?

Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann dies allein auf dem Weg einer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Denn dieser überzeugt sich vorher von dem Inhalt des Schreibens. Und nur dies ist ein gerichtsfester Beweis.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:26:47 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #5 am: 27. Mai 2013, 18:14:09 »
Den Nachweis über die Versendung und Zustellung sehr wichtiger Schriftstücke dokumentiere ich folgendermaßen :

Ein Zeuge bestätigt auf meiner Ausfertigung/Kopie des Schriftstückes „Das Original dieses Schriftstückes an . . . . . . wurde am . . . . . . in meinem Beisein kuvertiert und bei der Postfiliale . . . . . . als Einwurf-Einschreiben aufgegeben“ Datum/Unterschrift (mit Name/Anschrift).
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:27:05 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #6 am: 28. Mai 2013, 07:40:00 »
Eine Zustellung per Einschreiben/Rückschein beweist nur, dass der Empfänger einen Umschlag erhalten hat, nicht jedoch den behaupteten Inhalt. Was wollen Sie dagegen ausrichten, wenn der Empfänger behauptet, der Umschlag sei leer gewesen oder habe lediglich ein sonst nicht weiter beschriebenes Blatt mit den Adressdaten des Empfängers enthalten?
Da ich nciht jeden Tag solche Scheiben habe, bringe ich solche zusammen mit meinem Freund zur Post und klebe den Umschlag in seinem Beisein zu, nachdem ich ihm den Inhalt gezeigt habe und bevor ich ihn der Postbediensteten gebe. Er bestätigt mir, dass der Brief KEINEN leeren Inhalt hatte bzw. was drin war. Ist auf jeden Fall deutlich preiswerter als der Gerichtsvollzieher. Für das Geld gehen wir dann lieber Essen.  ;)
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:27:21 von DieAdmin »

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #7 am: 29. Mai 2013, 10:55:18 »
Ich persönlich bevorzuge nach wie vor die Gerichtsvollzieherzustellung. Finde ich weniger aufwändig, als mit einem Freund bei der Post aufzulaufen und teuer ist es auch nicht. Beim letzten Mal habe ich dafür nach meiner Erinnerung 12 Euro gezahlt. Außerdem macht eine Gerichtsvollzieherzustellung erheblich mehr Eindruck als das (bestreitbare) Zeugnis eines Freundes.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:29:27 von DieAdmin »

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #8 am: 29. Mai 2013, 12:34:13 »
In dem  Foren-Thread „Trickreicher Abzockversuch von Almado!“ hatte ich auch schon mehrmals, zuletzt unter dem 29.03.2013, von meinem Fall berichtet.
Genau so ist es mir ergangen: gekündigt zum 01.04.2013, zunächst eine Bestätigung zum 18.02.2013 und dann nach Widerspruch zum 8.3.2013. Abgerechnet hat almado dann auch zum 8.3.2013, natürlich ohne Bonus  >:( !
Die Grundversorgung vom 9.3.2013 bis zum 31.3.2013 (ab 1.4.13 neuer Versorger) ist mich nicht viel teurer gekommen, als wenn ich noch bis 31.3.2013 von almado versorgt worden wäre, da der zugesagte Bonus ja begrenzt war auf die kWh, die bei Vertragsabschluss angegeben wurden und ich mehr verbraucht habe.
Aus der Schlussrechnung ergibt sich ein Guthaben von 54,63 € und der Bonus würde 360,75 € betragen, immerhin 415,38 €, dafür muss ich lange arbeiten und diese "Firma" soll mit ihrer Masche durchkommen ? N e i n  !! auf keinen Fall.

Ich schiebe auch mit an dem Riegel...... ;D

Gleiche Fälle sind mir persönlich noch von 3 weiteren Personen bekannt.
Ich habe zu diesem Thema auch noch einen interessanten Beitrag unter folgendem Link : http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw21/0521/00_stromdiscounter.jsp

Nochmal danke für den hilfreichen Link!

Was mir nicht ganz klar ist: Sie hatten doch sicher eine Einzugsermächtigung erteilt. Warum haben Sie die Lastschrift der Schlussrechnung nicht einfach widerrufen, nur den von Ihnen berechneten Betrag einschließlich Bonusberücksichtigung überwiesen und Almado ansonsten anheim gestellt, Sie bei Nichteinverständnis doch zu verklagen?

Rückfrage auch noch mal zu Folgendem: Almado berief sich bei Ihnen hinsichtlich der Berechnung der Vertragslaufzeit auf AGB aus 2011, die später geändert wurden. Wissen Sie, bis wann die "alten" AGB galten bzw. ab wann die neuen?

Haben Sie auch irgendetwas gegen Almado unternommen (Schlichtungsstelle, Gericht)?
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:31:51 von DieAdmin »

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #9 am: 05. Juni 2013, 13:28:42 »
Die miese Tour von Almado geht weiter!

Nachdem mehrere Kunden Almado angedroht hatten, im Falle einer nicht umgehenden Korrektur des falsch bestätigten Vertragsendedatums die Schlichtungsstelle Energie e.V. anzurufen, erhielten sie eine E-Mail, in der Almado mit irreführenden, manipulativen und sogar drohenden Worten versucht, sie von ihrem Vorhaben abzubringen.

Im Folgenden übersetze ich die verquasten Worte von Almado mal in „Normaldeutsch“.

Zitat
Bei ungelösten Streitigkeiten macht die Anrufung der Schlichtungsstelle für den Verbraucher wenig Sinn. Denn die Schlichtungsstelle hat viel zu tun und eine Bearbeitung jeden Falles nicht bzw. nicht zeitnah gewährleisten. Sehr viele Anträge auf Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens werden zudem nicht berücksichtigt und abgelehnt.

Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass wir der Schlichtungsstelle einfach mitteilen, dass wir Ihnen eine adäquate Lösung Ihres Anliegens angeboten haben, welche Sie jedoch ausgeschlagen haben. Dann macht das weitere Betreiben des Verfahrens auch für die Schlichtungsstelle keinen Sinn.

Wir sind auch nicht verpflichtet, uns an Schlichtungsempfehlungen zu halten, sondern können unser weiteres Vorgehen vollständig unabhängig davon gestalten. Hierzu gehören dann leider mitunter auch notwendig werdende Schritte, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnten.

Im schlimmsten Fall sind für Sie also viele Monate Zeit verstrichen, ohne dass Sie der Lö-sung Ihrer Angelegenheit auch nur ansatzweise näher gekommen sind.

Wenn Sie so eine Mail erhalten, lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Almado versucht lediglich, Ihnen mit allerlei Schauermärchen Angst zu machen und Sie von einer Anrufung der Schlichtungsstelle Energie abzuhalten, um die sonst zu ihren Lasten fällige Kostenpauschale von 350 Euro zu vermeiden (für den Verbraucher ist das Verfahren kostenlos!).

Ratsam erscheint auch, sich nicht auf weitere Verhandlungen mit Almado einzulassen, die diese gern hätten:
Zitat

Sicherlich finden wir ...auch in Ihrem Falle eine Lösung Ihres Anliegens, die die ohnehin wenig hilfreiche Einschaltung der Schlichtungsstelle überflüssig macht. ... Teilen Sie uns doch bitte einfach kurz mit, ob Sie an einer einvernehmlichen Regelung Ihrer Angelegenheit interessiert sind. ... Wir werden uns dann gerne mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weiteren Möglichkeiten zu besprechen.

Denn was sollen weitere Verhandlungen bringen außer einer Zeitverzögerung? Entweder Almado korrigiert die falsche Kündigungsbestätigung oder Sie rufen die Schlichtungsstelle an. Punkt. Entsprechendes sollte man Almado auch mitteilen. Hier ein weiteres Muster:

Zitat
Sehr geehrte Damen  und Herren,
 
Sie versuchen, mich in einer sehr unseriösen Weise mit irreführenden, manipulativen und drohenden Aussagen davon abzuhalten, mich von einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie abzuhalten. Allein dies ist schon Grund genug für eine weitere Beschwerde, auch bei Verbraucherschutzorganisationen.
 
Ich habe Ihnen bereits den xx.xx.xxxx als Frist mitgeteilt, innerhalb der ich Ihnen letzte Gelegenheit gebe, das von Ihnen falsch bestätigte Enddatum meines Stromvertrages auf den Ablauf des xx.xx.xxxx als richtiges Datum zu korrigieren. Diese Frist werde ich nicht verlängern, sondern bei fruchtlosem Ablauf die Schlichtungsstelle anrufen und erforderlichenfalls auch weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
 
Mit freundlichen Grüßen

Wer auf Nummer Sicher gehen will, wartet dann bis zur Einschaltung der Schlichtungsstelle noch 4 Wochen ab, ob es sich Almado nicht anders überlegt. Bei fruchtlosem Ablauf gilt es aber, sofort zu handeln. Der entsprechende Schlichtungsantrag kann hier eingereicht werden: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23

Veröffentlichen Sie hier auch Ihre eigenen Fälle! Das macht anderen Mut, sich ebenfalls zur Wehr zu setzen!
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:32:20 von DieAdmin »

Offline nassau

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #10 am: 19. Juni 2013, 19:35:47 »
Einem Freund ist neulich genau dies widerfahren! Leider war die Thematik bis dato noch nicht allzu spruchreif.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:35:30 von DieAdmin »

Offline KKRUBIN

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #11 am: 19. Juni 2013, 22:46:32 »
Hallo,

der Aspekt sich durch ein falsches Wirksamkeitsdatum um die Bonuszahlung drücken zu können, ist ja nur die eine Seite der Medaille. In meinem Beitag hatte ich schon beschrieben, daß Almado sich bei Altverträgen aus 2012 und früher auf die alten AGB`s (bis Ende 2012?) beruft und damit das Auftragsdatum (beim Vergleichsportal) mit dem Vertragsbeginn gleichsetzt. Also um wieviel früher müßte man kündigen, wenn zwischen Auftragsdatum und Belieferungsbeginn z.B. 3 Monate vergangen sind, und ich als unbedarfter Endverbraucher davon ausgehe, daß der Belieferungsbeginn = Vertragsbeginn ist?
Wenn man sich dann hilfesuchend an die örtliche Verbraucherzentrale wendet (Obulus 35,--Euro), kommt die nächste Überraschung. Es herrscht große Rechtsunsicherheit und von der beratenden Rechtsanwältin bekommt man die Auskunft, daß die AGB`s zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses(Auftragsdatum) Anwendung finden und somit Almado im Recht ist.
Zusammenfassend sieht es so aus, entweder kündigt man zu spät (bezogen auf das Auftragsdatum), dann hängt man weitere 12 Monate bei Almado fest und kommt nicht aus dem Vertrag raus oder man hat  rechtzeitig gekündigt, dann bestätigt Almado einen Kündigungstermin, der aber immer weniger als 12 Monate Laufzeit beinhaltet(und somit ohne Bonusauszahlung). Abzocke um jeden Preis, es gibt genügend Kunden, die das widerspruchslos schlucken und an denen  sich Almado dumm und dusselig verdient (da nimmt man die, die protestieren gern in Kauf). Nur neu ist das nicht, das machen die m.W.schon seit Beginn der Verkaufsaktivitäten so.
Es wäre hilfreich, wenn rechtliche Unsicherheiten beseitigt werden könnten. Z.B. die Frage welche AGB`s rechtlich relevant sind ( alt oder neu) zum Zeitpunkt der Kündigung, wenn sich diese zwischenzeitlich geändert haben, ohne daß der Endverbraucher darüber informiert wurde. Oder die Frage nach dem Vertragsbeginn, wenn wesentlicher Vertragsbestandteil die 12 Monate währende Belieferung ist.

(siehe auch meine Beiträge in "Trickreicher Abzockversuch")
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:35:40 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #12 am: 20. Juni 2013, 01:36:07 »
… Es wäre hilfreich, wenn rechtliche Unsicherheiten beseitigt werden könnten. Z.B. die Frage welche AGB`s rechtlich relevant sind ( alt oder neu) zum Zeitpunkt der Kündigung, wenn sich diese zwischenzeitlich geändert haben, ...

Es ist nicht ersichtlich, warum diesbzgl. „rechtliche Unsicherheiten“ bestehen sollen.  „Rechtlich relevant“ sind während der Vertragsdauer  - und damit auch zum Zeitpunkt der Kündigung -  die bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB, sofern diese wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden (vgl. § 306 Abs. 2 BGB).  Änderungen dieser AGB werden ausschließlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers wirksam  -  nicht durch dessen Stillschweigen (vgl. ständige höchstrichterliche Rechtssprechung).

... entweder kündigt man zu spät (bezogen auf das Auftragsdatum), dann hängt man weitere 12 Monate bei Almado fest und kommt nicht aus dem Vertrag raus oder man hat  rechtzeitig gekündigt, dann bestätigt Almado einen Kündigungstermin, der aber immer weniger als 12 Monate Laufzeit beinhaltet (und somit ohne Bonusauszahlung). ...

Schwer vorstellbar, dass Almado mit einer solchen Anwendungs-Praxis vor Gericht durchkommen kann. Entweder wird der Verbraucher durch eine solche AGB-Gestaltung unangemessen benachteiligt und/oder die AGB-Formulierung ist unklar und somit auslegungsfähig  -  beides dürfte jedenfalls allein zu Lasten des Verwenders/Versorgers gehen.

Womöglich gibt es zu diesem speziellen Sachverhalt bereits ein (BGH)Urteil, welches Amado zu der inzwischen erfolgten AGB-Neufassung veranlasst hat ?

Wäre schön, wenn sich einer unserer Juristen mal zu diesem Thema äußert !   :)
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:35:55 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #13 am: 20. Juni 2013, 18:28:50 »
Zitat
khh: „Rechtlich relevant“ sind während der Vertragsdauer  - und damit auch zum Zeitpunkt der Kündigung -  die bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB, sofern diese wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden (vgl. § 306 Abs. 2 BGB). 

Richtig! Insofern würde es Sinn machen, wenn hier mal jemand posten würde, welche AGB-Versionen Almado seit dem 01.01.2012 verwendet hat.

Zitat
khh: Änderungen dieser AGB werden ausschließlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers wirksam  -  nicht durch dessen Stillschweigen (vgl. ständige höchstrichterliche Rechtssprechung).

Falsch! Denn einseitige AGB-Änderungen können auch aufgrund eines Änderungsvorbehalts in den (wirksam einbezogenen) AGB vorgenommen werden. Allerdings muss dieser zu seiner Wirksamkeit bestimmten Voraussetzungen genügen. Als da z.B. wären, dass die Änderung den Vertragspartner nicht ohne weiteres schlechter stellen darf und dass der Änderungsvorbehalt so transparent sein muss, dass der Vertragspartner vorhersehen kann, unter welchen Umständen er mit einer Änderung rechnen muss. Die entsprechenden Umstände, wie z.B. Veränderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten sollten dabei konkret benannt werden. Denn pauschale Änderungsvorbehalte sind generell unwirksam.

Das Einverständnis des Kunden kann dann durch eine sogenannte Erklärungsfiktion, die den Anforderungen des § 308 Nr. 5 BGB entspricht, ersetzt werden. Hierzu muss schon im Änderungsvorbehalt beschrieben (und dies später auch so umgesetzt) werden, wie genau die Einbeziehung erfolgen wird, nämlich dass der Kunde über die geplante Änderung in Kenntnis gesetzt wird, er die Möglichkeit hat innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen und er darauf hingewiesen wird, dass, wenn er nicht fristgerecht widerspricht, die neuen AGB in das Vertragsverhältnis einbezogen werden.

Ich wage zu bezweifeln, dass der Änderungsvorbehalt von Almado dem Transparenzgebot genügt.

Zitat
3. Vertragsänderungen
(1) ENERGY ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern. Vertragsänderungen werden jeweils zum Monatsbeginn und nach vorheriger Mitteilung an den Kunden wirksam. Die Mitteilung erfolgt in Textform mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung der Vertragsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts (Monatsbeginn), ab dem die geänderten Vertragsbedingungen gelten. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. ENERGY ist verpflichtet, den Kunden in seiner Mitteilung auf das Bestehen des Sonderkündigungsrechts besonders hinzuweisen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Änderung des Strompreises, der Weitergabe hoheitlicher Abgaben nach Ziffer 8 dieser Belieferungsbedingungen sowie der vereinbarten Leistungsinhalte, der Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelung. Änderungen der Grund-  und Arbeitspreise sowie bzgl. der Weitergabe hoheitlicher Abgaben  und Umlagen richten sich ausschließlich nach Ziffer 8.

Das vorstehende Zitat stammt übrigens aus der aktuellsten AGB-Änderung von Almado, die den Almado-Kunden just heute ins E-Mail-Postfach geflattert ist.

Sehr interessant darin, dass Almado in Bezug auf den Vertragsbeginn nunmehr von ihrer letzten missverständlichen Formulierung („Der Vertrag … beginnt mit Aufnahme der Belieferung.“) abrückt und klarstellt:

Zitat
(1) Der Vertrag kommt  -  vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2  -  durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande. Vertragsbestandteil sind  -  neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen  -  auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY. Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung.

Wer unter solchen Bedingungen noch daran denkt, bei Almado einen Vertrag abzuschließen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Almado einen Bonus nur noch dann zahlen muss, wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft! Denn da ein Bonus erst nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird, dieses jedoch bei einer Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres (das regelmäßig VOR dem Ablauf des ersten Belieferungsjahres endet) noch nicht erfüllt ist, entfällt auch der Anspruch auf den Bonus.

Es ist einfach unglaublich, mit welchen juristischen Tricks die Verantwortlichen von Almado versuchen, unbedarfte Verbraucher – die in der Mehrzahl davon ausgehen dürften, dass die Vertragslaufzeit der Dauer der Belieferung entspricht – über den Tisch zu ziehen! Eine absolut miese Tour und in höchstem Maße unethisch! Bleibt nur zu hoffen, dass immer mehr Verbraucher merken, was für ein „Verein“ Almado ist und woanders hingehen!
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:36:08 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #14 am: 20. Juni 2013, 21:15:10 »
...
Zitat
khh: Änderungen dieser AGB werden ausschließlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers wirksam  -  nicht durch dessen Stillschweigen (vgl. ständige höchstrichterliche Rechtssprechung).

Falsch! Denn einseitige AGB-Änderungen können auch aufgrund eines Änderungsvorbehalts in den (wirksam einbezogenen) AGB vorgenommen werden. Allerdings muss dieser zu seiner Wirksamkeit bestimmten Voraussetzungen genügen. ...
Das Einverständnis des Kunden kann dann durch eine sogenannte Erklärungsfiktion, die den Anforderungen des § 308 Nr. 5 BGB entspricht, ersetzt werden. ...

@Amazone
Ich habe Zweifel, dass Ihre Einschätzung generell zutrifft. Wenn ich richtig informiert bin, dann ist bereits eine AGB-Klausel unwirksam, welche für die Änderung von AGB-Bestimmungen von besonderer Bedeutung ein Einverständnis der Kunden durch fingierte Erklärung vorsieht . Selbst gemäß der
Ziff. 3. (2) der von Ihnen zitierten neuen Almado-AGB gilt eine „Erklärungsfiktion“ ja auch nicht bspw. für die Änderung der Vertragslaufzeit-Regelung.   
 

Sehr interessant darin, dass Almado in Bezug auf den Vertragsbeginn nunmehr ... klarstellt:
Zitat
(1)Der Vertrag kommt  -  vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2  -  durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande. ... Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung.

Wer unter solchen Bedingungen noch daran denkt, bei Almado einen Vertrag abzuschließen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Almado einen Bonus nur noch dann zahlen muss, wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft! Denn da ein Bonus erst nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird, dieses jedoch bei einer Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres (das regelmäßig VOR dem Ablauf des ersten Belieferungsjahres endet) noch nicht erfüllt ist, entfällt auch der Anspruch auf den Bonus.

Wenn der Vertrag nicht zum Ablauf des ersten vollständigen Belieferungsjahres (= zum dem Zeitpunkt, wo die Bonusvoraussetzung erfüllt ist) gekündigt werden kann, dann benachteiligt das die Kunden m.E. unangemessen. Folglich dürfte eine solche Vertragsbestimmung einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten. Wie sehen das unsere Juristen ?

Nachtrag
Wer Ärger und Risiken minimieren möchte, der sollte sich bei der Versorger-Auswahl künftig vllt. besser an die hier:
                                    http://www.bezahlbare-energie.de/
unter "Kriterien für unsere Wechselempfehlungen" genannten Ausschluss-Kriterien halten !  ;)
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:36:19 von DieAdmin »
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