... unter anderem aufgrund des zum 31.03.2015 endenden Stromliefervertrages können die fälligen Abschlagsbeträge nicht mehr per Lastschrift von Ihrem Konto mit der IBAN DEXXX eingezogen werden. ... Die bis zum Vertragsende noch anstehende(n) Abschlagszahlung(en) leisten Sie daher bitte rechtzeitig bei Fälligkeit per Überweisung. ...
Ihre ursprüngliche ordentliche Kündigung zum 31.03.14 hätte Almado bis zum 06.01.14
zugehen müssen (12 Wochen vorher lt. derzeitiger und wohl auch zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses verwendete AGB). Das SIE diese Kündigungsfrist nicht eingehalten haben, wirkt DIE Kündigung korrekterweise erst zum 31.03.15.
Ihre außerordentliche Ende letzter Woche nachgeschobene Sonderkündigung (beim Versorger vermutlich erst Anfang dieser Woche zugegangen), dürfte Almado kaum schon bearbeitet haben. Daher ist derzeit wohl noch vom Vertragsende 31.03.15 die Rede.
Wieso der Lastschrifteinzug aus
DEM Grund nicht mehr möglich sein soll, wird wohl das Geheimnis von Almado bleiben. Nun gut, dann überweisen Sie bei Fälligkeit den Abschlagsbetrag für 02/14 und ggf. für 03/14 (prüfen Sie die Vertragsbestimmungen, ob im März überhaupt noch ein Abschlag für das 1. Lieferjahr zu zahlen ist!).
Da Ihre jetzige Sonderkündigung belegbar rechtzeitig erfolgte, ist der Vertrag zum Ablauf 31.03.14 beendet und damit ist auch die vertragliche Verpflichtung hinfällig geworden, für Zeiten ab dem 01.04.14 noch irgendwelche Abschläge an Almado zahlen zu müssen !
Für eventuell "wechseltechnisch" bedingte kurzzeitige Belieferungen durch Almado nach dem 31.03.14 hätten Sie höchstens Wertersatz (maximal den
alten Grund- und Arbeitspreis von Almado oder den ggf.
niedrigeren Grund- und Arbeitspreis des vorgesehenen neuen Versorgers) zu leisten, aber frühestens aufgrund einer Schlussrechnung für die Zeit 1.4.14 bis Zeitpunkt XY. Und sollte das 1. Lieferjahr zuvor von Almado nicht korrekt abgerechnet worden sein, könnte man dann seine rechtmäßige Gegenforderung sogar aufrechnen,
Was soll ich jetzt am besten machen ??
Bis auf die o.g. Abschlagsüberweisungen für 02/14 und ggf. für 03/14 erstmal NICHTS und abwarten, ob bis ca. 10.02.14 noch eine korrigierte Kündigungsbestätigung kommt (spätestens aber bis zum 24.02., nötigenfalls dann eine Beschwerde an
www.schlichtungsstelle-energie.de).
Und ab ca. Mitte Februar einen neuen
seriöseren Stromanbieter für die Belieferung ab dem 01.04.2014 beauftragen (siehe Tipp Antwort #166).
Nachtrag: Nicht versäumen, den Zähler am 31.03.2014
selbst abzulesen und den Stand sowohl an Almado als auch dem Netzbetreiber (dort mit der Zählernummer) mitzuteilen !