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Autor Thema: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!  (Gelesen 173388 mal)

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Offline Ratsuche

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #210 am: 15. Februar 2014, 15:10:29 »
Danke Didakt das beruhigt schon mal. Ich habe zwar viel im Internet gelesen, aber ich bin da jetzt sehr engagiert, da ich mich nicht austricksen lassen möchte. Hab das davor nicht gesehen sorry.

Was bei mit jetzt noch offen wäre ist:

Warum muss ich eigentlich meinen Zählerstand auch meinem örtlichen Netzbetreiber mitteilen?

Ist es wichtig genau Stichtags bezogen am 30.04 den Zählerstand abzulesen UND zu übermitteln(Reicht eine E-Mail dazu aus, auch wenn Almado mir darauf nicht antworten sollte) ?

So weit ich die Berechnungsmethode verstanden habe werden die Abschläge und Rechnung auf 11 Monate bezogen und nicht auf 12 warum macht man das? Auf was sollte man achten?
(siehe da zu folgendes ....Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden........)
http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/


Offline Ratsuche

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #211 am: 15. Februar 2014, 17:44:49 »
Ein anderes Mitglied hat mich auf folgendes aufmerksam gemacht, bezüglich des Kündigungstermin 30.04.14 von Seiten Almados:

Ich sehe die Spitzfindigkeit, dass die Kündigung zum 30.04.2014  00:15 wirksam wird. Dann steht Ihnen der Bonus nicht zu! Ich kündige z. B. immer zum 31.01/01.02.
Ich kenne aber auch Beispiele, wo almado einfach eine Kündigung zum 10.04. festgelegt hat. Dagegen muss man wieder angehen, denn ansonsten ist der Bonus wirklich weg.


Tipp von dieser Person: Schicken Sie eine e-mail an den Netzbetreiber und lassen Sie sich den auf die Stunde genaue Kündigungstermin sagen.

Ist das notwendig? ? ?

Offline Didakt

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #212 am: 15. Februar 2014, 17:58:36 »
@ Ratsuche

Hier nun das erfragte Einmaleins im Kleinformat:

1. Die örtlichen Netzbetreiber sind für Vorhaltung der Stromleitungen, der Netzanschlüsse und deren Nutzung sowie der Messstelleneinrichtungen (Zähler) zuständig. Gesetzliche Grundlage ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV“).

Die EVU sind die Stromlieferanten.

Warum wird Ihr Zähler von der örtlichen Netzgesellschaft und von Ihrem Energieversorger abgelesen?

Die örtlichen Netzgesellschaften benötigen die Zählerstände, um mit den Energieversorgungsunternehmen die Netzentgeltkosten abrechnen zu können. Die Zeiträume der Ablesung der örtlichen Netzgesellschaft stimmen oft nicht mit den Abrechnungszeiträumen der EVU überein.
Um Ihnen aber eine Jahresabrechnung erstellen zu können, müssen deshalb auch von den EVU die Zählerstände ermittelt werden. EVU und Netzbetreiber tauschen die Zählerstände jeweils untereinander aus, um immer über den aktuellen Stand informiert zu sein.

2. Für eine taggenaue Abrechnung ist es in Ihrem eigenen Interesse wichtig, am Tag des Vertragendes am 30.04.2014 (genaugenommen um 24:00 Uhr) den Zählerstand abzulesen und Ihrem bisherigen Versorger, dem neuen Versorger und Ihrem Netzbetreiber mitzuteilen. Anderenfalls wird Ihr Verbrauch sonst ggf. geschätzt.
Soweit mir bekannt, hat Almado die Korrespondenz per E-Mail laut AGB sogar vorgegeben. Auf Ihre Zählerstandsmeldungen erhalten Sie keine Antwort, ja doch, in Ihrer Abrechnung. :)

3. Die Zahlung von 11 Abschlagsbeträgen ist in diesem Metier an sich die Regel. Der 12. Monat ist der Abrechnungsmonat Ihres Verbrauchs und Ihrer Abschlagszahlung, in dem der Jahressaldo errechnet und durch Nachzahlung bzw. Erstattung von Guthaben ausgeglichen wird.
Die Jahresverbrauchsabrechnung Ihres Versorgers sollten Sie akribisch auf Ihre Richtigkeit hin überprüfen und in Ihrem Fall insbesondere darauf achten, dass der Ihnen zugesagte Bonus darin korrekt verrechnet/gutgebracht wurde! Ansonsten ist Widerspruch dagegen einzulegen!

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #213 am: 15. Februar 2014, 18:07:26 »
Was bei mit jetzt noch offen wäre ist:

1. Warum muss ich eigentlich meinen Zählerstand auch meinem örtlichen Netzbetreiber mitteilen?
2. Ist es wichtig genau Stichtags bezogen am 30.04 den Zählerstand abzulesen UND zu übermitteln (Reicht eine E-Mail dazu aus, auch wenn Almado mir darauf nicht antworten sollte)?
3. So weit ich die Berechnungsmethode verstanden habe werden die Abschläge und Rechnung auf 11 Monate bezogen und nicht auf 12 warum macht man das? Auf was sollte man achten?
(siehe da zu folgendes ....Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden........)
http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/
[Einfügung der Nummerierung durch khh]

@Ratsuche

zu 1.) Weil der Netz-/Messstellenbetreiber für die Ermittlung der Zählerstände zuständig ist.

zu 2.) Das ist wichtig, weil Verträge eine festgelegte Laufzeit haben (Ihr Vertrag wohl 12 Monate).

zu 3.) 11 Abschläge sind branchenüblich; wenn das vertraglich vereinbart ist, dann sollte man darauf achten, dass auch tatsächlich nur 11 x abgebucht wird.

Die von Ihnen verlinkten Antworten zu "Fragen zur Rechnung und Kosten" sind NICHT Vertragsbestandteil, insbsondere nicht "Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat"! Richtig ist vielmehr, dass die Abrechnung nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erfolgen hat und dem Verbraucher innerhalb von 6 Wochen zugehen muss (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG).

Im Übrigen sind viele Fragen (besonders zu Almado) schon x-mal im Forum beantwortet,
auch mal die Suchfunktion nutzen! ;)

Nachtrag: Wie ich soeben sehe, hat @Didakt Ihre Fragen ja auch schon beantwortet.  :)   
« Letzte Änderung: 15. Februar 2014, 18:36:44 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #214 am: 15. Februar 2014, 18:11:36 »
@ Ratsuche

Zitat von: Ihnen
Tipp von dieser Person: Schicken Sie eine e-mail an den Netzbetreiber und lassen Sie sich den auf die Stunde genaue Kündigungstermin sagen.
Ist das notwendig? ? ?

Nein, das halte ich für einen ausgemachten Quatsch! ;D  Ihr Vertrag endet vorliegend aufgrund Ihrer von Almado als wirksam bestätigten Kündigungserklärung rechtsgültig am 30.04.2014 um 24:00 Uhr! Wenn Almado später nicht dem entsprechend handeln sollte, steht Ihnen die Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie oder der Rechtsweg offen, um dagegen vorzugehen!

Offline Didakt

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #215 am: 15. Februar 2014, 18:30:48 »
@ khh

Zitat von: Ihnen
Wie ich soeben sehe, hat @ Didakt Ihre Fragen ja auch schon beantwortet.

Ja, und unsere Aussagen sind einigermaßen deckungsgleich! ;) Ich habe mich nur zu Wort gemeldet, weil von Ihnen heute nichts zu vernehmen war.

Ab sofort überlasse ich Ihnen wieder - wie gehabt - das Feld "Almado". :)

Schönen Abend!

 

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #216 am: 15. Februar 2014, 18:57:32 »
@ khh

... Ich habe mich nur zu Wort gemeldet, weil von Ihnen heute nichts zu vernehmen war.

Ab sofort überlasse ich Ihnen wieder - wie gehabt - das Feld "Almado". :)  Schönen Abend!

Hallo @Didakt,

ich brauch das nicht und verzichte gerne ;), allmählich gehen mir nämlich die immer gleichen Fragen und das ständige "vorkauen" der selben Antworten ziemlich auf den S...... ;)

Zum Thema 'almado/365 AG' ist hier in den verschiedenen Threads ALLES x-mal gesagt und nachzulesen; ein wenig mehr Mühe könnten sich die Ratsuchenden schon geben ::)

Gruß, khh



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Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #217 am: 15. Februar 2014, 19:17:00 »
Ein anderes Mitglied hat mich auf folgendes aufmerksam gemacht, bezüglich des Kündigungstermin 30.04.14 von Seiten Almados:

Ich sehe die Spitzfindigkeit, dass die Kündigung zum 30.04.2014  00:15 wirksam wird. Dann steht Ihnen der Bonus nicht zu! Ich kündige z. B. immer zum 31.01/01.02. ...

Tipp von dieser Person: Schicken Sie eine e-mail an den Netzbetreiber und lassen Sie sich den auf die Stunde genaue Kündigungstermin sagen.

Ist das notwendig? ? ?

Wer solch einen "spitzfindigen" Quatsch von sich gibt und SO kündigt (komm ich heut nicht, komm ich morgen), der muss sich nicht wundern, wenn der Versorger sich den 01.02. als Kündigungstermin aussucht und der Vertrag womöglich ein weiteres Jahr fortbesteht !  ::)
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Offline Ratsuche

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #218 am: 15. Februar 2014, 22:33:09 »
Okay ich danke für die ausführliche Beantwortung von Ihnen.
Wegen dem Ablesen des Zählerstandes frage ich deshalb, da ich in einem Mietshaus mit mehreren Parteien wohne und somit keinen Zugang zum verschlossenen Zählerraum habe und mich mit dem hiesigen Hausmeister absprechen muss....Gäbe es für mich Folgen wenn ich einen Tag vorher oder einen Tag später ablesen würde?

Offline Didakt

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #219 am: 16. Februar 2014, 10:23:40 »
@ Ratsuche

Zitat von: Ihnen
Wegen dem Ablesen des Zählerstandes frage ich deshalb...

Machen Sie wegen des Ablesens Ihres Zählerstandes keinen Aufstand. Bemühen Sie sich, ihn taggenau (im Almado-Fall möglichst mit einem Zeugen) abzulesen. Sie setzen sich anderenfalls dem Vorwurf einer Manipulation aus. Wenn die gezielte Ablesung nicht möglich sein sollte, suchen Sie mit Ihrem Versorger/Netzbetreiber nach einer einvernehmlichen Lösung (Bevollmächtigung eines Dritten). Für jedes Problem gibt es eine Lösung! ;)

Offline Ratsuche

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #220 am: 16. Februar 2014, 11:54:52 »
Okay Sie haben Recht. Vielen Dank nochmal  :)

Offline Ullrich

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #221 am: 04. März 2014, 14:26:44 »
Also ich blicke bei denen nichts mehr jetzt heißen die Meister Strom. Auf meinen Kontoauszügen steht aber immer noch Almado. Über die Umfirmierung haben die mir nichts mitgeteilt.

Ich hatte im Jahr 2013 noch mit 9000 kwh für mein Mietshaus gerechnet und auch die Kosten für diese kwh bezahlt. Jetzt ist es März 2014 und die haben noch nicht mal 2013 abgerechnet trotz Übermittlung der Zählerstände im Januar. Auch die Vorauszahlungen haben Sie nicht angepasst. Tatsächlich verbrauchen wir jetzt nur 6000 kwh.

Alle Versuche die ans Telefon zu kriegen werden mit Warteschleife und dann Abbruch abgeblockt. Wo kann man sich über diese Praktiken beschweren?


Offline bolli

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #222 am: 05. März 2014, 11:00:51 »
Ich hatte im Jahr 2013 noch mit 9000 kwh für mein Mietshaus gerechnet und auch die Kosten für diese kwh bezahlt. Jetzt ist es März 2014 und die haben noch nicht mal 2013 abgerechnet trotz Übermittlung der Zählerstände im Januar.
Wenn die Abrechnungsperiode (=Lieferjahr) bis 31.12.2013 ging, so hat der Versorger/Lieferant gem. § 40 Abs. 4 EnWG 6 Wochen Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Tut er dieses nicht, sollte man ihn  unmittelbar nach  Ablauf der Frist unter Hinweis auf die EnWG-Regelung auffordern, unverzüglich eine solche zu erstellen. Dafür sollte man eine Frist setzen. Gleichzeitig sollte man für den Fall der Nichtbefolgung eine Einschaltung der Schlichtungsstelle oder, falls Rückforderungen bestehen (ggf.eigene Berechnung beifügen) gerichtliche Maßnahmen androhen. Da die Schlichtungsstelle erst nach vier Wochen (nachdem man den Versorger über die fehlende Abrechnung in Kenntnis gesetzt hat) angerufen werden kann, würde ich die Frist auf 3-4 Wochen setzen.

Auch die Vorauszahlungen haben Sie nicht angepasst. Tatsächlich verbrauchen wir jetzt nur 6000 kwh.
Das werden sie wohl auch nicht. Wenn Sie seinerzeit eine Schätzung von 9.000 kWh/Jahr angegeben haben und diese auch verbraucht haben, wird Almado/365 AG aufgrund dieses VERBRAUCHS auch die neuen Abschläge berechnen.  Wenn Ihre SCHÄTZUNG des Verbrauchs für das Jahr 2014 so deutlich weniger ergibt, werden Sie denen sehr differenziert darlegen müssen, warum Sie der Meinung sind, dass Sie für Ihr Haus dieses Jahr erheblich weniger Strom brauchen (z.B. Wohnungslehrstand, Modernisierungen etc.). Und ob sie dann zu Anpassungen verpflichtet sind, hängt von den vertraglichen Bedingungen ab.

Übrigens: "Meisterstrom" ist keine Firma sondern nur ein Markenname für Strom, den Almado/365 AG verkauft. Die haben noch mehrere andere, z.B. auch "Immergrün". Allerdings hat sich Almado tatsächlich umbenannt und heisst jetzt 365 AG. Inwieweit dieses mitteilungspflichtig ist, kann ich Ihnen nicht sagen.

Alle Versuche die ans Telefon zu kriegen werden mit Warteschleife und dann Abbruch abgeblockt. Wo kann man sich über diese Praktiken beschweren?
[/quote]

Offline stromer51

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #223 am: 05. März 2014, 18:24:06 »
@ bolli ,

leider kennen sie nicht die AGBs der Amlado AG  für die Abschläge im 2. Versorgungsjahr gilt, wie bei vielen
anderen Versorgern:

10. Abrechnung, Rechnungsstellung, Abschlagszahlungen, Zahlungsweise
(1) .......
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste Abrechnungsjahr nach Wahl von ENERGY auf Basis des
vom Kunden oder vom jeweiligen Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden. Der erste Abschlag wird nicht
vor Lieferbeginn fällig.
In den Folgejahren wird auf Basis des sich aus der letzten Abrechnung ergebenden Stromverbrauchs der für die folgende Abrechnungsperiode zu erwartende Stromverbrauch ermittelt und mit den dann gültigen Preisen bewertet.
Die Abschlagszahlungen werden auf die jährliche Abrechnung angerechnet und erfolgen i. d. R. monatlich. Die Höhe der Abschlagszahlungen sowie die weiteren Fälligkeitszeitpunkte nach Versorgungsbeginn werden dem Kunden mit der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt.
Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der
Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den in de Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten
Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.
------------
Somit ist ihre Aussage das die Verbrauchsangabe beim Vertragsbeginn für die ganze Laufzeit eines Vertrages gilt widerlegt.

Zusatz eingefügt 06.03.14:
Verlangt der neue Anbieter zu Beginn der Versorgung  vermeintlich einen zu hohen Abschlag, ist erst zu prüfen (anzufragen) was der Messstellenbetreiber als Verbrauchsschätzung im System hinterlegt hat. 
Wenn das nicht stimmt muss zuerst hier versucht werden eine Korrektur herbeizuführen. Was der Kunde
im Antrag angegeben hat ist zweitrangig. Es zählt der Wert des Netzbetreibers der meist auch der Messstellenbetreiber ist.
Bei weiteren Versorgungsjahren steht dann auf der Abrechnung der neue Abschag, dessen Grundlage
wieder der Verbrauch des vergangenen Abrechnungszeitraums ist.

mfg




 
« Letzte Änderung: 06. März 2014, 19:10:25 von stromer51 »

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #224 am: 05. März 2014, 19:33:03 »
... leider kennen sie nicht die AGBs der Amlado AG  für die Abschläge im 2. Versorgungsjahr gilt, wie bei vielen anderen Versorgern: ...

@stromer51,

man muss nicht zwingend die AGB eines Versorgers kennen. Wenn AGB für den Verbraucher ungünstigere Bestimmungen enthalten, dann gilt das Gesetz ;):

Zitat
EnWG § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(2) ... Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ...

@Ullrich,
wenn es noch keine Verbrauchsabrechnung für das zurückliegende Lieferjahr gibt, dann können für das neue Lieferjahr doch noch keine Abschlagsbeträge festgelegt sein, d.h.: derzeit kann es gar keine fällige und zu bezahlende Abschläge geben! Leisten Sie derzeit etwa irgendwelche Abschlagszahlungen für das neue Lieferjahr?

Sollte almado / jetzt 365 AG mit der Abrechnung keine an den tatsächlichen Verbrauch angepasste Abschläge mitteilen (evtl. sind das dann aber nicht 11 sondern zeitlich bedingt bspw. nur noch 9), dann würde ich das mit dem zuständigen Netzbetreiber klären und regeln. Dessen Verbrauchsprognosen sind für den jeweiligen Versorger bindend!

Gruß, khh

Nachtrag:
Mit einer Beschwerde können sich Privat-Verbraucher an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden (vgl. §§ 111a und b EnWG). Allerdings muss man sich vorher (tunlichst schriftlich) beim Versorger beschweren und dem 4 Wochen Zeit einräumen zur Beantwortung bzw. Abhilfe.


 
« Letzte Änderung: 05. März 2014, 19:42:01 von khh »
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