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Autor Thema: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH  (Gelesen 39715 mal)

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Offline Hans Hans

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #45 am: 24. März 2013, 12:52:32 »
@khh

Sie posten hier offensichtlich als Genossenschaftsmitglied und versuchen sich hier in
einer dubiosen und verwirrenden Rechtsberatung für Ihre Mitgenossen(?), die im „Individualfall“ überhaupt nicht weiterhilft/geholfen hat(mir jedenfalls nicht- hatte bessere Hilfe u. Fakten).

Im übrigen taugen Ihre Fakten und schlechte indirekte Rechtsberatung mit rhetorischer Fragestellung absolut nichts, weder für die eine noch die andere Seite, schon gar nicht bei Gericht.
Für die Auseinandersetzung der „Individualisten“ mit First Con, ist Ihr Brückenschlag (wieder) zu Energen Süd völlig ohne Relevanz- auch bei Gericht.

Fakt ist:
Ihre angeführten“ individuellen“ Kündigungsbestätigungen vom 12.6.12 waren fingiert –wörtlich: „ Hiermit bestätigen wir ´Ihre´(!) Kündigung…“! – allein gezeichnet vom überfordertem 2. Vorstand s.Zt., weil sich der 1. Vorstand rausgedreht hatte. Verzweifelt versuchte er die Kündigungsbestätigungen am 14.6. zurück zu nehmen.
Fakt ist:
Die Kündigungsbestätigung wurde so dargestellt, als hätte der Verbraucher selbst gekündigt. Warum wohl( ?) -  weil First Con nur so den Netzbetreibern suggerieren konnte, es gäbe Verbraucherverträge und Verbraucherauftrag.
Folgenschwer für alle, gab First Con beim Netzbetreiber im codierten An- u. Abmeldeverfahren eine faktisch falsche Versicherung ab, indem sie individuelle Verbraucherverträge als Tatsache vortäuschte.
Fakt ist:
Wer hatte denn vor dem 12.6. individuell (Verbraucher selbst) gekündigt??
Selbst diejenigen, die vom Sonderkündigungsrecht bis 20.6. Gebrauch machten, waren dennoch von First Con schon vor dem 12.6. vereinnahmt – auch gegen den Willen dieser Verbraucher.
Fakt ist:
Nicht die EGNW hatte gekündigt.
Der alleinige 2. Vorstand s.Zt. konnte auch nicht bestätigen was nicht vorlag – was vorlag hat er nicht mehr bearbeitet - am 15.6. musste(?) er wohl folgerichtig passen.
Fakt ist letztlich auch:
Das Landgericht Hannover hat Recht gesprochen.
Daraus ergeben sich nun andere Rechtsverhältnisse, als First Con sie erzwingen wollte, auch dem Einzelnen gegenüber.

Selbst bei Energen Süd hat First Con s. Zt. Kundendaten abgegriffen, wie einigen Beiträgen im Forum immer noch zu entnehmen ist. Da gab es auch individuelle Auseinandersetzungen.
Da Sie umfassend orientiert sind, sollten Ihnen bekannte Fakten darüber hier auch aus der Feder kommen.

Den offensichtlich offenbarten Zwiespalt und Zweifel eines „ Users“ für Stimmungsmache gegen EGNW  zu missbrauchen, ist ziemlich perfide.

Wenn First Con GmbH die sich betreffende Rechtsprechung penetrant missachtet und den hasardeurischen Weg der Individualklagen weitergeht, wird sich Ihr“ Beispiel- User“ ohnehin einer Klage von FC nicht entziehen können.

Auch Ihre widersprüchlichen Faktendarlegung bezüglich „konkludenter Vertragsverhältnisse“ und „Wertersatz“(gestern so und heute(!) so) erinnere ich sehrgut .
Lesen Sie nach, Sie haben die Beiträge präsenter als ich z. Zt..

Mir ist derzeit vom Hörensagen nur ein „Versäumnis- Urteil“ zu Gunsten First Con bekannt - vorgebracht in mündlicher Verhandlung, sowie ein noch anhängiges Verfahren mit Vergleichstendenzen auf Wertersatz und reduzierte Mahngebühren für FC (Zu den Mahngebühren siehe auch Urteil OLG München – 29 U 634/11, v. 28.07.2011).
Andere genannte Urteile z. G. FC wurden auch von Ihnen noch nicht belegt – taktische Gründe(??) zum vermeintlichen Vorteil FC für noch anstehende Individualklagen, zum vermeintlichen  Nachteil für störrische/zweifelnde/verunsicherte Verbraucher?!

Eine andere Frage:
Warum sind SIE eigentlich Genossenschaftsmitglied geworden/oder sind es noch?

Neuerdings bewerben Sie „Ihr“ Vergleichsportal und den darüber gefundenen, für Sie besten Anbieter.
Eine Diskussion darüber mit einem anderen User beantworten Sie u. a. sehr skuril :

« Zitat von khh am: 20. März 2013, 18:36:16 » in einem anderen Forum-
„Übrigens, was eigentlich suchen Sie als Neuling hier im Forum, wo Sie doch anscheinend schon so ganz schlau sind?“

Ich frage Sie, bei allen teilweise respektablen Klugheiten in Beiträgen von Ihnen:
Sie sind doch auch schon ganz schlau – haben Sie sich das Grundsätzliche in Ihrem Zitat auch schon selbst gefragt??
Und:

« Zitat von khh am: 20. März 2013, 19:20:38 » in einem anderen Beitrag in gleicher Sache -
„Ansonsten: Da Ihre Ratschläge verzichtbar sind ...... hiermit "tschüss" !“

Ich dachte schon, dass Sie sich damit nun allgemein verabschiedet hätten - Gott sei Dank? Um Himmelswillen, das wäre ja eine „Katastrophe“ !?
Na ja, nicht ganz so schlimm!

Khh, Sie sind ein schlechter Heilpraktiker, mit sehr guten Rechtskenntnissen aber zu verbohrt und ein schlechter Verlierer.



Offline khh

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Re: zu Fazit aus "Urteile des LG Hannover gegen FirstCon GmbH"
« Antwort #46 am: 24. März 2013, 14:11:06 »
Bemerkenswert, wie die "Schönredner" bei kritischen Beiträgen immer sofort 'auf der Matte stehen' !  :(

@ Hans Hans,
Ihr Beitrag ist größtenteils billigste Polemik, offensichtlich in der Absicht, meine Person und Beiträge zu diskreditieren. Insofern erspar ich es mir und den Lesern dieses unabhängigen Forums, im Einzelnen darauf einzugehen, obwohl Ihr ungeeigneter Versuch vor Behauptungen und Verdrehungen nur so strotzt.

Wieso mein von Ihnen zitierter Beitrag eine "indirekte Rechtsberatung" etc. sein soll, dürfte wohl Ihr Geheimnis bleiben. Mein vorstehender Beitrag zu "Unverständnis zum Mitgliederbrief März 2013" zeigt lediglich auf, dass ...
Zitat
Insgesamt ist leider festzustellen, dass es der EGNW bei diesem Mitgliederbrief augenscheinlich (wieder mal) mehr um Eigeninteressen und weniger um die Wahrnehmung der Interessen der einzelnen Genossenschafts-Mitglieder geht !

Aber damit hab ich offensichtlich den Nerv der "Schönredner" getroffen. Wer der/die "schlechte/n Verlierer" ist/sind, sollen gerne Andere beurteilen!  :)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Hans Hans

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #47 am: 24. März 2013, 14:44:25 »
@khh

Grandios - nur weil Ihnen aufgezeigte Fakten und spezielle Fragen nicht passen und Ihr enges Strickmuster plötzlich größere Maschen bekommt, ist man nun ein "Schönredner" und "polemisiert" ??
Dabei dachte ich, ich bin sehr fair mit Ihnen umgegangen;
Jedenfalls war das meine Absicht!

Offline herbertj

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #48 am: 24. März 2013, 19:33:27 »
@kkh

Respekt, das Sie es als Genosse mal auf den Punkt bringen. Ich finde es sehr Schade, dass Ihre Fragen nicht mal von den VR/AR beantwortet werden, da diese sich ja auch unter diversen Namen hier regelmäßig rumtreiben. Und auf die nächste GV zu warten bringt ja auch nichts, wie die Vergangenheit gezeit hat. Dort sind die Jünger von dem einzigen Macher der EGNW, auch wenn dieser ja keine richtige Verantwortung trägt.  Es ist ja mal Fakt, das die Schuld bei der EGNW nach wie vor bei allen anderen gesucht wird nur nicht in den aktuellen Reihen. Auch was über die Internetsicherheit gesagt wurde finde ich schon sehr interessant. Bitte bleiben Sie auf Kurs, unterrichten Sie die Mitglieder, die wie ich dem internen Forum nicht trauen, auf dieser Seite .

Mal eine andere Meinung und Sachlage zu hören als von den Schönredner finde ich sehr wichtig.

Mich würde zudem interessieren, nachdem der "gebannte" sich als "genofrust" geoutet hat, was geschrieben wurde und warum der Text gelöscht wurde.
(Thema: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben )
Meine öffentlicher link wurde ja auch einfach gelöscht und der Admin hat mir auf meine Frage, warum , nicht mal eine Antwort gesendet. Oder liegt es eventuell daran das die EGNW-Führung  oder der Anwalt der EGNW gute Kontakte zur Administratorin hat?Nachdem ich das jetzt geschrieben habe, gehe ich sowieso davon aus, geblockt zu werden und das Forum nicht mehr nutzen kann. Also Obacht, was man wie formuliert, welche links ok sind und welche nicht oder wem man was für Fragen stellt.
« Letzte Änderung: 24. März 2013, 19:40:25 von herbertj »

Offline Fahrdraht

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #49 am: 24. März 2013, 23:10:27 »
@khh
Sie posten hier offensichtlich als Genossenschaftsmitglied und versuchen sich hier in
einer dubiosen und verwirrenden Rechtsberatung für Ihre Mitgenossen(?), die im „Individualfall“ überhaupt nicht weiterhilft/geholfen hat(mir jedenfalls nicht- hatte bessere Hilfe u. Fakten).

Im übrigen taugen Ihre Fakten und schlechte indirekte Rechtsberatung mit rhetorischer Fragestellung absolut nichts, weder für die eine noch die andere Seite, schon gar nicht bei Gericht.

Natürlich nicht, wir wollen ja auch nicht mit aller Gewalt Prozesse und Unkosten "bei Gericht" verursachen, das ist das Ziel Ihrer Seite, wir dagegen beraten und schützen Verbraucher und suchen wirtschaftliche Lösungen an denen Inkassoanwälte möglichst nichts verdienen und generelle Strategien um den 4 Oligopolisten die Lizens zum Geld drucken wegzunehmen.

Bevor Sie hier von Qualität reden, sollten Sie lieber erst einen Internetkurs bei der VHS buchen und lernen wie man in Webforen Beiträge

korrekt mit Links zitiert und Fakten belegt


und Foren von Unterforen und Threads unterscheidet und verlinkt,
Beispiel extra für Sie hier:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17912.msg99139.html#msg99139

sonst bringen Sie es hier noch nichtmal zum "50cent- Blogger" der ENGW.

Ihre Zitatpapierfetzen oben kann hier niemand nachvollziehen und stehen kurz vor der Anti-SPAM- Forenregel,
die haben Sie doch gelesen als Paragraphenreiter, oder finden Sie den Link nicht?  ;D
wikipedia.de würde Sie für so eine "Qualität" gleich wegen "Vandalismus" "verurteilen" und sperren, wie einen gewissen anderen Lobbyisten von "Vermarktern zweifelhafter Produkte"...

Verlieren bei Gericht gehört bei uns Nicht-"Staranwälten" dazu, aber wenn wir uns die "Marktbereinigung" ansehen, die wir "Problemversorgern", "Vermarktern zweifelhafter Produkte" und den 4 Oligopolisten schon verursacht haben, können wir uns nicht wirklich als "Verlierer" fühlen  ;D

Das können Yuppies wie Sie und Ihre Seite natürlich nicht verstehen, genausowenig wie die "Begrüssungs- und Erkennungsrituale" unter uns "virtuellen Verlierern", der Cyberspace erfordert andere Sozialisierungsverfahren als die Ihres Grossvaters  ;)

kkh
http://forum.energienetz.de/index.php?action=profile;u=8374
hat jedenfalls genug Ahnung vom Energie(recht) um nach selbstexekutierendem EU-Recht rechtsberaten zu dürfen, und das ist auch die Meinung der Volljuristen dieses Forums.

Heute ist der falsche Tag um mich zu veräppeln, Herr Hans Hans 8)
« Letzte Änderung: 25. März 2013, 02:25:12 von Fahrdraht »
Wir haben viele Nicknamen - aber unser Name ist Mensch.

Offline herbertj

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Re: Unverständnis zum Mitgliederbrief März 2013
« Antwort #50 am: 25. März 2013, 09:39:17 »

Hatte man ab 01.07.2012 für eine eigenständige Belieferung überhaupt den benötigten Bilanzkreisverantwortlichen?

@khh

was man alles im Netz findet. Sie können damit wahrscheinlich mehr anfangen.


http://www.stadtwerke-hall.de/zertifikate/sites/strom/vertrieb/egnw.strom.vertrieb_datenblatt.pdf

http://codenummern.strom.de/wysstr/vdewcode.nsf/all/7D63364CD5C80BA5C125798E00480A4A?OpenDocument

Wer war denn jetzt ab 01.07.2012 verantwortlich??


Offline Hans Hans

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #51 am: 25. März 2013, 14:12:39 »
@ Fahrdraht

Ich nehme Ihre Meinung zur Kenntnis; übrigens kenne ich meine Schwächen.

Dass auch Sie meine Meinung zu diversen Themen zur Kenntnis nahmen und diese Sie beschäftigt hat - irgendwie - freut mich und ist schon in Ordnung.

Ihre Meinung über mich aber wird nicht hinderlich sein, auch weiter meine Meinung zu sagen, irgendwie, natürlich den Regeln entsprechend - vielleicht nicht nach Ihren Vorstellungen.

Offline Fahrdraht

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #52 am: 26. März 2013, 04:43:23 »
@ Fahrdraht
Ich nehme Ihre Meinung zur Kenntnis; übrigens kenne ich meine Schwächen.

Dann sollten Sie aufpassen, dass Sie auf denen und Ihrer Schleimerei bei den Versorgern nicht ausrutschen  ;D

mir würde zum Stillschweigen spontan das Bankgeschäftswesen (neue Geschäfts- und Preisordnung z.B)einfallen. Nach Ablauf einer Frist ist Stillschweigen Genehmigung! Man könnte ja auch widersprechen- nur, dann müsste man die Bank
wechseln.

Sie
kneifen vor Banken? Etwa auch vor Sparkassen?  ;D

Ich hab die Deutsche letztes Jahr kleingekriegt. Sogar aussergerichtlich.
Man muss nur die Sprache der Wirtschaft sprechen und wirtschaftlich argumentieren, dann überzeugt man, denn in diesem Wirtschaftssystem kommts nur da drauf an, nicht auf blöde Gesetze.

Bei einigen Sparkassen, gewissen Genossenschaften und den meisten der hier leider auffallenden Problemversorgern nützt das natürlich nichts, die Sprache verstehen die nicht  ::)

die lassen sich ihre nicht zu 100% falschen Rechnungen auch noch auf Kosten der Kunden von den Gerichten korrigieren
  >:(

Klarer Rechtsmissbrauch.
« Letzte Änderung: 26. März 2013, 05:35:18 von Fahrdraht »
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