@khh
Sie posten hier offensichtlich als Genossenschaftsmitglied und versuchen sich hier in
einer dubiosen und verwirrenden Rechtsberatung für Ihre Mitgenossen(?), die im „Individualfall“ überhaupt nicht weiterhilft/geholfen hat(mir jedenfalls nicht- hatte bessere Hilfe u. Fakten).
Im übrigen taugen Ihre Fakten und schlechte indirekte Rechtsberatung mit rhetorischer Fragestellung absolut nichts, weder für die eine noch die andere Seite, schon gar nicht bei Gericht.
Für die Auseinandersetzung der „Individualisten“ mit First Con, ist Ihr Brückenschlag (wieder) zu Energen Süd völlig ohne Relevanz- auch bei Gericht.
Fakt ist:
Ihre angeführten“ individuellen“ Kündigungsbestätigungen vom 12.6.12 waren fingiert –wörtlich: „ Hiermit bestätigen wir ´Ihre´(!) Kündigung…“! – allein gezeichnet vom überfordertem 2. Vorstand s.Zt., weil sich der 1. Vorstand rausgedreht hatte. Verzweifelt versuchte er die Kündigungsbestätigungen am 14.6. zurück zu nehmen.
Fakt ist:
Die Kündigungsbestätigung wurde so dargestellt, als hätte der Verbraucher selbst gekündigt. Warum wohl( ?) - weil First Con nur so den Netzbetreibern suggerieren konnte, es gäbe Verbraucherverträge und Verbraucherauftrag.
Folgenschwer für alle, gab First Con beim Netzbetreiber im codierten An- u. Abmeldeverfahren eine faktisch falsche Versicherung ab, indem sie individuelle Verbraucherverträge als Tatsache vortäuschte.
Fakt ist:
Wer hatte denn vor dem 12.6. individuell (Verbraucher selbst) gekündigt??
Selbst diejenigen, die vom Sonderkündigungsrecht bis 20.6. Gebrauch machten, waren dennoch von First Con schon vor dem 12.6. vereinnahmt – auch gegen den Willen dieser Verbraucher.
Fakt ist:
Nicht die EGNW hatte gekündigt.
Der alleinige 2. Vorstand s.Zt. konnte auch nicht bestätigen was nicht vorlag – was vorlag hat er nicht mehr bearbeitet - am 15.6. musste(?) er wohl folgerichtig passen.
Fakt ist letztlich auch:
Das Landgericht Hannover hat Recht gesprochen.
Daraus ergeben sich nun andere Rechtsverhältnisse, als First Con sie erzwingen wollte, auch dem Einzelnen gegenüber.
Selbst bei Energen Süd hat First Con s. Zt. Kundendaten abgegriffen, wie einigen Beiträgen im Forum immer noch zu entnehmen ist. Da gab es auch individuelle Auseinandersetzungen.
Da Sie umfassend orientiert sind, sollten Ihnen bekannte Fakten darüber hier auch aus der Feder kommen.
Den offensichtlich offenbarten Zwiespalt und Zweifel eines „ Users“ für Stimmungsmache gegen EGNW zu missbrauchen, ist ziemlich perfide.
Wenn First Con GmbH die sich betreffende Rechtsprechung penetrant missachtet und den hasardeurischen Weg der Individualklagen weitergeht, wird sich Ihr“ Beispiel- User“ ohnehin einer Klage von FC nicht entziehen können.
Auch Ihre widersprüchlichen Faktendarlegung bezüglich „konkludenter Vertragsverhältnisse“ und „Wertersatz“(gestern so und heute(!) so) erinnere ich sehrgut .
Lesen Sie nach, Sie haben die Beiträge präsenter als ich z. Zt..
Mir ist derzeit vom Hörensagen nur ein „Versäumnis- Urteil“ zu Gunsten First Con bekannt - vorgebracht in mündlicher Verhandlung, sowie ein noch anhängiges Verfahren mit Vergleichstendenzen auf Wertersatz und reduzierte Mahngebühren für FC (Zu den Mahngebühren siehe auch Urteil OLG München – 29 U 634/11, v. 28.07.2011).
Andere genannte Urteile z. G. FC wurden auch von Ihnen noch nicht belegt – taktische Gründe(??) zum vermeintlichen Vorteil FC für noch anstehende Individualklagen, zum vermeintlichen Nachteil für störrische/zweifelnde/verunsicherte Verbraucher?!
Eine andere Frage:
Warum sind SIE eigentlich Genossenschaftsmitglied geworden/oder sind es noch?
Neuerdings bewerben Sie „Ihr“ Vergleichsportal und den darüber gefundenen, für Sie besten Anbieter.
Eine Diskussion darüber mit einem anderen User beantworten Sie u. a. sehr skuril :
« Zitat von khh am: 20. März 2013, 18:36:16 » in einem anderen Forum-
„Übrigens, was eigentlich suchen Sie als Neuling hier im Forum, wo Sie doch anscheinend schon so ganz schlau sind?“
Ich frage Sie, bei allen teilweise respektablen Klugheiten in Beiträgen von Ihnen:
Sie sind doch auch schon ganz schlau – haben Sie sich das Grundsätzliche in Ihrem Zitat auch schon selbst gefragt??
Und:
« Zitat von khh am: 20. März 2013, 19:20:38 » in einem anderen Beitrag in gleicher Sache -
„Ansonsten: Da Ihre Ratschläge verzichtbar sind ...... hiermit "tschüss" !“
Ich dachte schon, dass Sie sich damit nun allgemein verabschiedet hätten - Gott sei Dank? Um Himmelswillen, das wäre ja eine „Katastrophe“ !?
Na ja, nicht ganz so schlimm!
Khh, Sie sind ein schlechter Heilpraktiker, mit sehr guten Rechtskenntnissen aber zu verbohrt und ein schlechter Verlierer.