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Autor Thema: Verlust der Genossenschaftsanteile  (Gelesen 106398 mal)

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Offline Energiefachmann

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Verlust der Genossenschaftsanteile
« am: 22. Dezember 2012, 22:25:12 »
Der Verlust der Genossenschaftsanteile – Trauerspiel in (vorläufig!) 7 Akten

1.   Akt: Wir schreiben den 5. Monat im Jahre des Herren 2012. Die Einladung des im Mai noch amtierenden Vorstands der EGNW enthielt den Hinweis, dass das Genossenschaftsvermögen weniger als die Hälfte des Betrages der Genossenschaftsanteile beträgt. Ein entsprechender TOP war vorgesehen, bei dem über die Zukunft der EGNW abgestimmt werden sollte. So sieht es schließlich das Genossenschaftsrecht vor: in solchen Fällen muss unmittelbar nach dem Feststellen dieser Verhältnisse zur GV eingeladen werden und der Vorstand auf diesen Umstand explizit in der Einladung hinweisen. Bei der GV stimmt dann die GV über Abwicklung oder Weitermachen der Genossenschaft ab.

2.   Akt: Am 08.06. kam dann die Entwarnung: die Aufsichtsräte Boese und Röttges, sowie der spätere Aufsichtsrat und heutige Vorstand Tourneux schreiben das Gegenteil an alle Genossen: EGNW steht finanziell solide dar, die 50% -Marke ist nicht gerissen. Ich zitiere wörtlich: „Die positiven Fakten vorweg: Die EGNW ist nicht überschuldet und es sind auch nicht 50% des Genossenschaftsvermögens verbraucht.“ Also – alles in Butter, Steuerberater und Vorstand beherrschen offenbar die 4 Grundrechenarten nicht.

3.   Akt: Am 15.06. dann die GV: Vorstand und AR Kreye sagen, 50% sind weg, die 3 von der Tanke (s.o.) sagen das Gegenteil. Vorstand und Steuerberater wollen ihre Rechnung erläutern, werden aber abgewürgt. Wissen wir alles, waren ja dabei oder können die Details hier im Forum nachlesen.

4.    Akt: am 23.06. wird wieder ein Brief – jetzt vom neuen Vorstand und neuen AR – versendet. Die Aussagen aus dem Brief vom 08.06. werden bekräftigt. Das Gleiche gibt das Protokoll der GV wieder. Ich zitiere wieder wörtlich: „Herr Tourneux, der bis zum Eintritt in das Eigengeschäft die Finanzen betreut hat, berichtet, dass die vom Vorstand festgestellte Unterschreitung des Genossenschaftsvermögens von 50% der Anteilseinzahlungen gem. § 33 GenG nicht gegeben sei, da die Kontoguthaben abzüglich offener Rechnungen mehr als die erforderlichen 50% beinhalten.
Achso, Betriebswirtschaft leicht gemacht: Kontoguthaben = Vermögen = Aktiva;
offene Rechnungen = Verbindlichkeiten = Passiva!   :o  Na gut, man lernt ja immer noch etwas dazu! Wenn das so einfach ist, was haben die Profs an der Uni mir nur jahrelang für einen überflüssigen Mist erzählt? Aber das sind ja gut Nachrichten von der Muppets-Show.  ;D

5.   Akt: Einladung zur GV. Kein Wort über die 50% - super, dann scheint ja alles in bester Ordnung mit den Finanzen zu sein. Sprechen wir auf der GV vielleicht sogar über eine Gewinnverwendung? Angeblich hat der alte Vorstand die EGNW ja nur schlecht gerechnet. Ich freue mich schon auf meine Ausschüttung.... Schließlich sind wir doch im Januar noch inständig gebeten worden, Kapital nachzuschießen – es würde sich bestimmt lohnen! Da hat der neue Vorstand seine Hausaufgaben aber fein gemacht.....  ;)

6.   Akt: Generalversammlung am 13.10. Au weia, was ist das denn? Nach endlosem Gelaber wird endlich eine Pause  gemacht. Und anschließend räumt man so ganz nebenbei kleinlaut ein, dass die 50% doch unterschritten sind! Oh, dumm gelaufen, aber mittlerweile im veröffentlichten Protokoll auf S. 4 (von 5) unten in einem Dreizeiler nachlesbar. Shit happens....  >:(

Nein, das hätte man nicht in der Einladung zur GV erwähnen müssen – der Vorstand hatte diesen Umstand ja bereits am 15.06. in der GV erwähnt!  ::)   Bitte? Ich traue meinen Ohren nicht! War da nicht irgendwann ein kräftiges Dementi? Ach, egal, wir muddeln uns weiter durch! Schuld sind selbstverständlich – na, raten wir mal – genau: die Vorgänger im Amt! Natürlich! Wer auch sonst?  8)

7.   Akt: persönliche Vollhaftung! Mit eigentlich egal, wer nun schuld sein soll. Fakt ist: der neue Vorstand erklärt, der alte Vorstand hat das ja am 15.06. schon gesagt, also hat Lange doch recht gehabt.... Die neuen Gremienmitglieder haben es damals aber geleugnet und nicht gesetzeskonform reagiert – bis heute nicht!
Damit haften sie persönlich voll für die Verluste der Genossenschaftsanteile! Na, wenn das keine Weihnachtsüberraschung ist....  ::)

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #1 am: 23. Dezember 2012, 00:28:21 »
7. Akt: persönliche Vollhaftung! Mit eigentlich egal, wer nun schuld sein soll. Fakt ist: der neue Vorstand erklärt, der alte Vorstand hat das ja am 15.06. schon gesagt, also hat Lange doch recht gehabt.... Die neuen Gremienmitglieder haben es damals aber geleugnet und nicht gesetzeskonform reagiert – bis heute nicht!
Damit haften sie persönlich voll für die Verluste der Genossenschaftsanteile! Na, wenn das keine Weihnachtsüberraschung ist....   ::)

Und für den Werterhalt der im Januar (siehe 5. Akt) eingeworbenen und daraufhin zusätzlich gezeichneten Geschäftsanteile haften außerdem die damaligen Gremienmitglieder persönlich (z.B. der andere "Energiefachmann" und seinerzeitige AR-Vorsitzende) ?  ???
Oder hatte man in dem betreffenden Mitgliederbrief vom 10.01.2012 etwa nicht sinngemäß zugesichert 'bleibt Ihr Geld' ??
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2012, 01:10:19 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #2 am: 23. Dezember 2012, 14:08:59 »
Das weiß ich nicht, ob eine damalige Briefformulierung schon eine Haftung auslöst. Aber in dem von mir beschriebenen "Trauerspiel" handelt es sich seit dem 15.06. um einen klaren Gesetzesverstoß, der zudem auch zugegeben wird.
Wir können uns also wenigstens an den nach dem 15.06.2012 tätigen Gremiumsmitgliedern schadlos halten. Wenn deren Vorgänger auch noch etwas beisteuern wollen oder müssen, soll es uns nur recht sein, aber die haben immerhin die formgerechte Einladung zur GV versendet und zumindest insofern ihrer Pflicht genüge getan. Das haben die jetzigen Vorstände und Aufsichtsräte bis heute nicht getan.
Und genau deshalb hängen sie bereits in der Haftung!

Offline Hans Hans

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #3 am: 23. Dezember 2012, 16:13:42 »
@ Energiefachmann

Sie haben das Datum verwechselt. Sie meinten sicherlich den 6.6.2012 bzw. 12.6.2012 !!
Ihre dummdreisten Ausführungen sowie „Retterqualitäten“ Darstellung im taz- Artikel, verniedlichen keineswegs die Verantwortlichkeit der Herren Lange/Mücke und Kreye.
Gedankenspiele und mündlich formulierte Abreden hatten nur eine Haltwertzeit bis 6.6.2012.
Ihre Ausführungen bestätigen rückschließend auf das Datum 6.6.2012, eine zu verantwortende
„Untreue“ am Vermögen der Genossenschaft Nord-West e.G. – also auch an den Anteilen einzelner Mitglieder -  strafbewährt nach § 266 StGB.

Energiefachmann ? Da fällt mir nur eine „Energie“ ein – diese wird nicht Kosten frei sein!
Das wird eine saftige Preiserhöhung!

Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #4 am: 23. Dezember 2012, 17:19:04 »
Werter Hans,

im Gegensatz zu Ihnen verwechsele ich überhaupt nichts! wenn ich schreibe 12.06., meine ich auch den 12.06., denn von diesem Datum stammt die Kündigungsbestätigung, die jeder Kunde der EGNW von derselben erhalten hat. Da Sie ja nur dummschwatzen können und vermutlich gar nicht mit Energie beliefert wurden, wissen Sie das natürlich nicht  ::)
Dementsprechend inkompetent ist auch Ihr Kommentar.

Der taz-Artikel hat mit dem Verlust  der Genossenschaftsanteile nun wiederum gar nichts zu tun. Der Streit um den Vertrag wird auch in einem anderen Thread behandelt (bzw. mehreren davon).
By the way: was ist eigentlich eine "Haltwertzeit"? Meinten Sie vielleicht Halbwertzeit? Die bedeutet im Übrigen auch, dass die Hälfte der zerfallenden Stoffe weiterhin vorhanden ist...
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2012, 17:23:30 von Energiefachmann »

Offline Hans Hans

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #5 am: 23. Dezember 2012, 17:32:27 »
Es beruhigt mich ungemein, dass Sie trotz Tippfehlers alles richtig verstanden haben und bestätigen.
Man hört und sieht sich - bis bald

Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #6 am: 23. Dezember 2012, 17:45:38 »
sorry, nun habe ich aber einen Gedankenfehler gehabt. Der 12.06. hat mit der Haftung bezüglich des Verlusts der Genossenschaftsanteile gar nichts zu tun.

Das ausschlaggebende war, dass am 15.06. die Feststellung des Verlusts von den heute Verantwortlichen negiert und nachträglich doch eingeräumt wurde. Wie es zu diesem Verlust, auf den Ende Mai per Brief jedes Mitglied vom damaligen Vorstand hingewiesen wurde, kam und ob dafür vielleicht auch jemand haftbar gemacht werden kann, ist eine andere Baustelle.

Wir Genossen können uns an die jetzigen Verantwortlichen halten, die haben nun die Haftung für den Verlust übernommen. Wenn die nun ihrerseits versuchen, die Haftung auf andere wieder abzuwälzen, ist das deren Thema, nicht unseres!

Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #7 am: 29. Dezember 2012, 10:53:17 »
Um den unwissende Mitleser aufzuklären:
Bei dem User "Energiefachmann" handelt es sich um den Geschäftsführer der FirstCon GmbH. Demensprechend kann sich jeder selbst ausmalen welche Absicht er mit dem Eingangsbeitrag verfolgt.

Der Auslöser des Ganzen kann im Bereich der FirstCon nachgelesen werden
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17899.0.html

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #8 am: 29. Dezember 2012, 13:03:56 »
@ masterflok,

von eventuellen Absichten mal abgesehen, ist an den Feststellungen im obigen Eingangsbeitrag etwas nicht richtig,
oder was bezwecken SIE mit Ihren Behauptungen ?  ??? 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #9 am: 29. Dezember 2012, 14:51:21 »
@ masterflok

vielen Dank für die Beförderung, aber zum Geschäftsführer habe ich es noch nicht gebracht (und weiß auch gar nicht, ob ich das so erstrebenswert finden sollte)! Es ist doch interessant, dass alle, die kritisch zur EGNW-Führung schreiben, als Mitarbeiter von FC eingestuft werden....  ::)

Allerdings bin ich sehr wohl in der Branche tätig, und zwar bei einem Netzbetreiber. Weiter werde ich Ihre Neugier nicht befriedigen können, da ich mich auch durchaus kritisch mit meinem Arbeitgeber auseinandersetze, aber derzeit nicht meinen Arbeitsplatz oder das recht gute Arbeitsklima riskieren möchte.  8)

Aber wenn Sie schon so viel Spaß am outen haben, dann erzählen Sie doch einfach mal, dass Sie im internen Forum der EGNW bereits als Frau Knust identifiziert sind...  ;)

Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #10 am: 29. Dezember 2012, 16:39:51 »
Dann also nicht der Geschäftsführer Jannik Kreye, sondern Thorsten Lange, was es jedoch auch nicht besser macht.

Aber Sie haben mal wieder bewiesen, dass Sie noch immer im Besitz der persönlichen Daten der EGNW-Genossen sind und nicht davor zurückschrecken jene zu nutzen. Das Sie die damit verbundenen rechtlichen Folgen nicht scheuen grenzt schon an Dummheit!

EDIT:
Herr Lange, so eben bemerke ich, dass sie wohl seit dem 01.07. als klarENERGIE auftreten. Vermitteln tun Sie, wie sollte es auch anders sein, an die FirstCon GmbH.  ;D
http://www.klarenergie.de/
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2012, 16:54:09 von masterflok »

Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #11 am: 29. Dezember 2012, 16:58:23 »
herrlich - Ihr Herumstochern im Nebel! Nein, Thorsten Lange heiße ich nun wirklich nicht. Noch ein Versuch?

Oder wollen wir uns lieber um das eigentliche Thema kümmern?
Da liegt für uns alle wohl mehr Sinn drin! Ich lasse mich jedenfalls nicht von der Dummheit oder Unerfahrenheit (oder beidem) der sonst so umtriebigen und auf Sorgfalt und Genauigkeit bedachten Gremiumsmitglieder der EGNW schädigen.

Wenn die von ihnen genannte Zahl von über 3.000 Genossenschaftsanteilen stimmt, haben sie immerhin über 300.000 € versenkt, sofern ein Totalverlust / Insolvenz eintreten würde. Und genau darüber wurde ja bereits recht offen gesprochen....
Na ja, pro Gremiumsmitglied ist der Betrag dann ja nur fünfstellig, aber sie dürften wohl gesamtschuldnerisch haften!

Offline jroettges

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #12 am: 29. Dezember 2012, 17:02:31 »
@Energiefachmann

Lassen wir es offen, wer Sie in Wirklichkeit sind. Die von Ihnen gestrickte Legende muss man auch nicht glauben.

Die EGNW war mal mit einem "Energiefachmann" geplagt. Er war von deren Generalversammlung am 26.08.11 in den Aufsichtsrat gewählt worden, obwohl Alleingesellschafter einer Konkurrenzfirma, der FirstCon GmbH. Er hat die Frage nie beantwortet, welche Beweggründe er gehabt hat, sich in der EGNW zu engagieren.

Machen wir die Geschichte kurz: Dieser "Energiefachmann" hat zielgerichtet die heutige Stuation der EGNW herbeigeführt, nicht alleine, aber unter maßgeblicher Beteiligung.

Seine "fachmännischen" Wirtschaftspläne haben Anfang 2012 der EGNW Liquiditätsengpässe vorausgesagt. Die Gremienmitglieder sind in Mitgliederveranstaltungen gegangen und haben per Mitgliederbrief um zusätzliche Mittel bei den Mitgliedern geworben. Der "Energiefachmann" hat nicht einen einzigen Euro beigesteuert.

Weder zeitlich noch der Höhe nach sind die düsterne Prognosen des "Energiefachmanns" eingetreten. Der Bitte, den Vorstand bei der Erarbeitung eines einzigen Wirtschaftsplanes zu unterstützen hat dazu geführt, dass es letzlich zwei Wirtschaftspläne gab, die dem Aufsichtsrat in Form von PDF-Dateien zugegangen sind. Der Vorstand hat daraus den berühmten 7-Spalter gezimmert, der der Generalversammlung am 15.06.12 vorgestellt wurde, den aber niemand entziffern konnte und der schwerste Fehler enthielt.

Der Bitte des Aufsichtsrates, einen einzigen nachprüfbaren Wirtschaftsplan in Form einer funktionierenden Excel-Tabelle vorzulegen, hat man aus im Nachhinein verständlichen Gründen nicht entsprochen. Noch am 8.6.12 - ganze 7 Tage vor der GV - hat der Vorstandsvorsitzende die Vorlage eines Wirtschaftsplanes mit den Worten zugesagt "Der korrigierte Wirtschaftsplan folgt". Gekommen ist nichts. Am 11.06.12 hat der Vorstandsvorsitzende fristlos gekündigt. Seine Arbeit schien getan, der nun vom LG Hannover verworfene "Kooperationsvertrag" war ja unterschrieben.

Der "Energiefachmann" ist in der Generalversammlung am 15.06.12 mit sofortiger Wirkung als Aufsichtsrat zurückgetreten, als er sah, dass er mit der für die Abwahl der seinen Absichten im Wege stehenden Aufsichtsräte allenfalls eine Handvoll Stimmen, keinesfalls aber die erforderliche Dreiviertelmehrheit bekommen kann.

Damit hatte auch seine optimistische Ankündigung vom 14.06.12 gegenüber dem Dienstleister der FirstCon GmbH eine ganz andere Wendung genommen:  "Das ist leider derzeit eine unschöne
Auseinandersetzung, die vermutlich morgen bei der Generalversammlung gleichzeitig ihren Höhepunkt und ihr Ende finden wird".

Der am 19.06.12 bestellte neue Vorstand hat sich mit großem Elan an die Aufräumarbeiten gemacht, hat in den letzten Monaten immer wieder unglaubliche Schlampereien der letzten 3 Vorstände entdecken müssen. Besonders der Vorstand Lange/Mücke wird sich vor einer Entlastung eine Menge bohrender Fragen zu seinem äußerst großzügigen Umgang mit dem Geld der EGNW gefallen lassen müssen.

Ein halbwegs zutreffender Überblick über die finazielle Lage der EGNW ergibt sich erst in diesen Tagen, in denen die letzten Rechnungen verbucht und Bilanz über das Jahr 2012 gezogen wird.

Der Vorstand der EGNW hat deren Dienstleister bereits am 02.06.12, also vor Unterzeichnung des Vertrages, angewiesen, allen Kündigungen von Lieferverhältnissen stattzugeben, gleich durch welchen Versorger diese erfolgen sollten.

Die FirstCon GmbH, deren Alleingesellschafter besagter "Energiefachmann" und deren Geschäftsführer dessen Sohn ist, hat die Übernahme der Kunden der EGNW handstreichartig am 08.06.02 also 2 Tage nach der Unterschrift unter besagten Vertrag auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg eingeleitet.

Die EGNW hat seit dem 01.07.12 nach dem Verlust aller Kunden (Strom > 2600, Gas > 1200) keine Einnahmen mehr. Gemessen an diesem Umstand ist ihre finanzielle Lage zwar nicht rosig, kann aber als Grundlage für einen Neuanfang herhalten, wenn die ausstehenden Gelder der Mitglieder aus den am 30.06.12 erfolgten Endabrechnungen eingegangen und die immer noch ausstehenden Abrechnungen vieler Kunden erfolgt sind.

Man glaubt es kaum, aber erst in der vergangenen Woche ist beim Räumen in einem Schreibtisch der dicke Stapel mit den gesammelten Zählerständen zum 30.06.12 zufällig gefunden worden!

@Energiefachmann
Ihr Eingangsartikel in diesem Faden hier gibt Kenntnisse über Dinge preis, die ein Außenstehender nicht haben kann und sich auch nicht aus den Veröffentlichungen der EGNW ergeben.

Die Bloßstellung von @masterflok ist infam, aber trotzdem falsch. Sie berufen sich auf  auf eine angebliche Bloßstellung von @masterflok im internen Forum, zu dem Sie ja keinen Zugang haben. Die Nutzerin s.lange hat da schlecht recherchiert, obwohl sie ja offenbar über die Mitgliederdaten verfügen kann, wie die Bloßstellungen an anderer Stelle zu beweisen scheinen.

Der Namesteil "lange" lässt aber durchaus Schlüsse auf die Quelle ihrer Informationen zu.

Nachtrag:

Ihre Schilderungen und Folgerungen bezüglich der 50%-Grenze des §33 (3) GenG dürfen nicht unbeantwortet bleiben. Lesen Sie doch bitte einmal das Protokoll der Generalversammlung vom 15.06.12 zu TOP 4. Der sicher unverdächtige Versammlungsleiter hat dort festgestellt, "...dass der Bericht des Vorstandes auch den Hinweis auf die Verlustsituation enthalten hat...". Der Verlust war zuvor vom damaligen Vorstand mit 297.000 € zum 30.05.12 und mit 320.000 € mit Stand 15.06.12 beziffert worden.

Eines weiteren Hinweises zur Verlustsituation hat es nicht bedurft. Der Gesamtkomplex wird sicher anlässlich der Vorlage und Diskussion des JA 2012 eine große Rolle spielen.

Hätte dieser vom damaligen Vorstand genannte Verlust einer Überprüfung standgehalten, müsste die EGNW am Tage danach zahlungsunfägig gewesen sein. Diese Werte waren allenfalls geeignet, die Lage der EGNW schlecht zu reden, keinesfalls aber dafür, die Lage zutreffend zu beschreiben.

Der Steuerberater der EGNW und die heutigen Verantwortlichen sind keinesfalls die Trottel, die Sie mit blumigen Worten, aber sicher unzutreffend beschreiben.
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2012, 18:44:31 von jroettges »

Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #13 am: 29. Dezember 2012, 17:11:39 »
Ach, der Joachim Kreye also, alle drei in einen Sack und draufhauen, man trifft garantiert immer den richtigen  ;)
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2012, 17:16:02 von masterflok »

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #14 am: 29. Dezember 2012, 18:32:32 »
Interessante Diskussion, da kann man sich ja anschaulich vorstellen, wie die Kommunikation vor gut einem halben Jahr zwischen den beiden Aufsichtsräten der damaligen "AR-Mehrheit" und dem Ex-Vorstandsvorsitzenden gelaufen ist.  ;D

Aber zu Sache, d.h. zum Inhalt des Eröffnungsbeitrags dieses Threads:
@Energiefachmann
Ihr Eingangsartikel in diesem Faden hier gibt Kenntnisse über Dinge preis, die ein Außenstehender nicht haben kann und sich auch nicht aus den Veröffentlichungen der EGNW ergeben.
Welche "Internas" sollen das denn sein, steht doch alles in den GV-Einladungen, den Protokollen und den Mitgliederbriefen etc. !?
Und noch wesentlicher: Ist an den von @Energiefachmann im "Eingangsartikel" getroffenen Feststellungen etwas nicht richtig ??


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