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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911402 mal)

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Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1155 am: 10. Oktober 2013, 18:39:53 »
Diesbezüglich hatten wir schon vor Monaten hier im Forum festgestellt, dass Kraftwerke, die im Ausland erneuerbare Energie erzeugen keinen grünstromprivilegierten Strom nach EEG liefern können.

Damit unterstellen Sie ja aber indirekt dem beauftragten Wirtschafts- oder vereidigtem Buchprüfer eine strafbare unwahre Testierung, soweit die Angabe von Care stimmt, ein Testat mit entsprechendem Wortlaut läge vor?

Haben Sie sich nicht selbst über das Wort "analog" gewundert?

Ohne Kennntnis des genauen Wortlautes unterstelle ich niemandem etwas. Nach meinem Verständnis des EEG und des Grünstomprivilegs muss Strom, der zur formalen Erreichung des Grünstromprivilegs angekauft wird nach dem EEG vergütungsfähig sein. Das ist bei ausländischen Kraftwerken nicht gegeben. Es wird ja auch kein 100%iger Anteil dafür aber auch ein Anteil fluktuierender Erzeugung gefordert. Es darf also auch anteilig anderer Strom enthalten sein, z.B. welcher aus ausländischen Kraftwerken. Der darf dann sicher auch aus Erneuerbaren Energien stammen. Das ist aber für die Frage, ob die Bedingungen des Grünstromprivilegs eingehalten werden nicht erheblich. Eine "analoge" Erfüllung der Bedingungen sieht das EEG allerdings nicht vor.

« Letzte Änderung: 10. Oktober 2013, 19:04:11 von Energiesparer51 »
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1156 am: 10. Oktober 2013, 18:45:34 »
Ja, das Wort "analog" steht an der Stelle etwas seltsam, wenngleich (siehe mein Hinweis) die ÜNB eine ähnliche Formulierung benutzen.


Seis drum - beim Grünstromprivileg gibt es offenbar viele Möglichkeiten des Mißverstehens, nicht ausgeschlossen, daß Care einer solchen irrtümlich oder "bewusst-provokativ" aufliegt.

Ohne den Wortlaut des Testats zu kennen, da haben Sie recht, ist es ein Stück weit Kaffeesatzleserei. Ferner wird darüber das LG Hamburg betreffs der Klage von 50Hertz entscheiden zu haben, wobei ja hier mitunter das nachträgliche vorliegen des Testats nicht ausreichen mag, selbst wenn es den hinreichenden Inhalt hat - für die Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs kommt es ja insb. auf die rechtzeitige Anmeldung gegenüber dem jeweiligen ÜNB an.

Ferner ist das Thema Grünstromprivileg oder nicht seitens Care ja nur eine Hilfsargumentation, da man sich ja vorrangig weiter darauf beruft, nicht zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet zu sein, obgleich die EEG-Umlage bisher in allen Preisdarstellungen (wenngleich nicht in voller Höhe) berücksichtigt wurde.


Kristek hat es jetzt ja nochmals ganz deutlich gesagt:

[..] Hintergrund dieses Rechtsstreites mit den Übertragungsnetzbetreibern war, dass 2012 von mehreren Gerichten festgestellt worden war, dass "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" [..] keine Letztverbraucher mit Elektrizität beliefere. "Nach diesen Urteilen, war für mich nicht wirklich klar, wo die Reise mit der EEG-Umlage hinführen werde", so Martin Richard Kristek. "Die Versorgung eines Letztverbrauchers ist die Grundvoraussetzung für die Abführung einer EEG-Umlage, weil dies eindeutig im EEG geregelt ist", erklärt er weiter. Basierend auf diesen Gerichtsentscheidungen fehlte der gesetzliche Grund, eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetriebe abzuführen und so stellte das Unternehmen die Zahlung der EEG-Umlage ein. [..]

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1157 am: 10. Oktober 2013, 19:16:50 »
[...]
Kristek hat es jetzt ja nochmals ganz deutlich gesagt:
[...] Hintergrund dieses Rechtsstreites mit den Übertragungs-netzbetreibern war, dass 2012 von mehreren Gerichten festgestellt worden war, dass "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" [..] keine Letztverbraucher mit Elektrizität beliefere. [...] "Die Versorgung eines Letztverbrauchers ist die Grundvoraussetzung für die Abführung einer EEG-Umlage, weil dies eindeutig im EEG geregelt ist", erklärt er weiter. Basierend auf diesen Gerichtsentscheidungen fehlte der gesetzliche Grund, eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetriebe abzuführen und so stellte das Unternehmen die Zahlung der EEG-Umlage ein. [..]

Das LG Berlin hat aber am 8.5.12 entschieden (siehe ab Beiträge #141), dass es sich bei dem Geschäftsmodell von CE um 'Schein-Contracting' handelt und, wenn ich es richtig verstanden habe, die "Zwischenschaltung" des Energiediestleisters mk-power insofern wohl eine rechtswidrige Umgehung von Steuern und Abgaben etc. sein dürfte !?
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Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1158 am: 10. Oktober 2013, 19:41:09 »
Ich sehe beim Grünstromprivileg eigentlich keine besonderen Möglichkeiten etwas misszuverstehen. Allerdings legt CE ja nicht nur das Grünstromprivileg anders als üblich aus sondern zeichnet sich durch kreative Auslegungen geradezu aus. Vieles ist für mich nicht nachvollziehbar, an manchen Stellen findet CE aber auch immer wieder Ansätze wo sie Netzbetreiber bei nicht regelkonformem Handeln oder Auslegungen zu deren Vorteil "ertappt", was zumindes Luft verschafft. Wie lange die hält, werden wir sehen.
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1159 am: 10. Oktober 2013, 20:04:07 »
Das LG Berlin hat aber am 8.5.12 entschieden (siehe ab Beiträge #141), dass es sich bei dem Geschäftsmodell von CE um 'Schein-Contracting' handelt und, wenn ich es richtig verstanden habe, die "Zwischenschaltung" des Energiediestleisters mk-power insofern wohl eine rechtswidrige Umgehung von Steuern und Abgaben etc. sein dürfte !?

Das war aber nur eine "Randnotiz" im Urteil.

Bei dem von Ihnen erwähnten Verfahren ging es vorrangig um GPKE-Sachverhalte, nämlich darum, ob der VNB eine Umschreibung der Entnahmestelle vom Letztverbraucher auf Care akzeptieren musste, was das Gericht verneint hatte.

Seit diesen Urteilen versucht Care nicht mehr, "beim Kunden einzuziehen", sondern die Entnahmestellen bleiben Netzbetreiberseitig auf den Kunden geführt.

( Genau auf diese Urteile beruft Care sich heute, wenn sie davon sprechen, daß kein Unternehmen der mk Letztverbraucher sei gemäß mehreren Gerichtsurteilen. Da Care andererseits verneint, andere Letztverbraucher, nämlich die Endkunden, mit Strom zu beliefern, fühlt Care sich nicht verpflichtet, EEG-Umlage abzuführen. Care "verwürfelt" dabei aber möglicherweise den Letztverbraucherbegriff i.S. des EEG und den Letztverbraucherstatus i.S. der GPKE-Prozesse. )


Im Urteil meinte das LG Berlin sich dann noch zum Gesamtgeschäftsmodell von Care äußern zu müssen, sprach hier sogar von möglichen Straftaten, wobei die EEG-Umlage ein privatrechtlicher Anspruch der ÜNBs gegenüber EVUs und keine öffentliche Abgabe ist und die Nichtzahlung der EEG-Umlage somit per se auch keine Straftat i.S. einer Abgaben- oder Steuerhinterziehung darstellen kann.


Um die EEG-Umlage ging es hingegen in dem damaligen Verfahren nicht.


Viel relevanter, da aktueller und auch explizit auf den EEG-Sachverhalt bezogen, ist diesbezüglich das (nicht rechtskräftige) Urteil des LG Hamburg in der Sache Amprion ./. Care wegen EEG-Umlagezahlungen für den Zeitraum 09/2012-12/2012, wo das LG Hamburg sinngemäß festgestellt hatte, daß Care eine "rechtliche Fiktion" versucht zu schaffen hätte, in der es "gar keinen Letztverbraucher (im Sinne des EEG) mehr gäbe", was unzulässig sei. mk-energy schulde deshalb die EEG-Umlage nicht etwa, weil der Strom durch die mk bei der Umwandlung in Nutzenergie verbraucht würde (und ein Unternehmen der mk somit Letztverbraucher sei), sondern weil mk-energy effektiv Letztverbraucher i.S. des EEG mit Strom beliefere, nämlich die einzelnen Stromkunden.

Auch sei das endgültige Ergebnis des Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Bundesnetzagentur gegen Herrn Kristek wegen Verstoßes gegen die §5-Anmeldung laut dem LG Hamburg unerheblich, da sich der Sachverhalt, ob Letztverbraucher beliefert würden, schon aus dem Gesetz ergäbe und nicht der Feststellung durch die Bundesnetzagentur bedürfe.

Gegen dieses Urteil ist Care ja in Berufung gegangen.


Ferner scheint vor demselben Gericht derzeit eine Klage des ÜNB 50Hertz wegen ähnlichen Sachverhalts (ausstehende EEG-Zahlungen) anhängig zu sein.

Wegen der Ähnlichkeit der Sachverhalte wäre wohl mit einer gleichlautenden Entscheidung seitens des LG Hamburg zu rechnen, wobei aber laut Care bei dem aktuellen Verfahren vor dem LG Hamburg hinzukommt, daß 50Hertz falsche Mengen für die EEG-Berechnung zugrunde gelegt haben soll. Ferner will man sich diesmal wohl ebenfalls wieder hilfsweise auf das Grünstromprivileg berufen, jedoch nun mit (aus Sicht von Care) fundierten Beweisen.
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2013, 20:19:07 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1160 am: 10. Oktober 2013, 20:20:50 »
Allerdings legt CE ja nicht nur das Grünstromprivileg anders als üblich aus sondern zeichnet sich durch kreative Auslegungen geradezu aus.

Im Steuerrecht nennt man soetwas euphemistisch "Gestaltungsmöglichkeiten" ;).

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1161 am: 10. Oktober 2013, 20:46:02 »
@SabbelMR

Schein-Contracting war schon eine maßgebliche (gut begründete)Grundsatzaussage des LG Berlin. Und der vom LG Hamburg festgestellte Versuch von CE, eine "rechtliche Fiktion" zu schaffen, besagt nach meinem Verständnis im Ergebnis auch nichts anderes.

... legt CE ja nicht nur das Grünstromprivileg anders als üblich aus sondern zeichnet sich durch kreative Auslegungen geradezu aus.

... was zumindes Luft verschafft. Wie lange die hält, werden wir sehen.

@Energiesparer51

"Luft verschaffen" (= Zeit gewinnen) scheint ohnehin vorrangiges Ziel all der (letztlich zum Scheitern verurteilten) "kreativen" CE-Aktionen zu sein. Ohne Zahlung bspw. der EEG-Umlage dürfte das Geschäftsmodell jedenfalls für MK persönlich durchaus sehr profitabel sein.
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2013, 21:07:36 von khh »
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1162 am: 10. Oktober 2013, 20:57:40 »
Schein-Contracting war schon eine maßgebliche Grundsatzaussage des LG Berlin. Und der vom LG Hamburg festgestellte Versuch von CE, eine "rechtliche Fiktion" zu schaffen, besagt nach meinem Verständnis im Ergebnis auch nichts anderes.

..wobei es im Urteil des LG Berlin aber eben nicht um einen EEG-, sondern um einen GPKE-Sachverhalt ging.

In der Summe hat aber das LG Berlin, was den EEG-Sachverhalt betrifft, über den das LG Berlin seinerzeit nicht zu entscheiden hatte (genausowenig wie die Netzagentur in der Bußgeldsache gegen Kristek, dort ging es vorrangig zunächst nur um eine Meldepflichtverletzung), vorweggenommen, was das LG Hamburg später im Verfahren Amprion ./ Care wegen EEG-Zahlungen geurteilt hat (bisher nicht rechtskräftig) - das ist richtig.



"Luft verschaffen" scheint ohnehin vorrangiges Ziel all der "kreativen" Aktionen zu sein. Ohne Zahlung bspw. der EEG-Umlage dürfte das Geschäftsmodell jedenfalls für MK durchaus sehr profitabel sein.

Immerhin sind auch 6.000 Handelsvertreter (laut Unternehmensangaben) zu finanzieren bei einer Provisionierung von (gem. letzten Presseberichten) 110€ je Energievertrag (die sich in Form von "Differenzprovisionen" über die Vertreterhierarchie verteilt, Stichwort MLM), neben Sponsoring und diversen anderen Aktivitäten..


Aber:

Auch mit (Nach-)Zahlung der EEG-Umlage könnte das "19,90"-Geschäftsmodell als Mischkalkulation mit anderen Geschäftsbereichen (Gerätevertrieb uvm.) tragbar sein.

Insbesondere, wenn tatsächlich nur die reduzierte EEG-Umlage von 3,277 Ct./kWh (2013) geschuldet sein sollte.

Aufgrund der regional sehr unterschiedlichen NN-Entgelte und Konzessionsabgaben wären die "19,90" regional verschieden dann teils gar nicht so extrem defizitär. In anderen Netzten wiederum stärker..
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2013, 21:07:30 von SabbelMR »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1163 am: 10. Oktober 2013, 21:17:09 »
[...]
Aufgrund der regional sehr unterschiedlichen NN-Entgelte und Konzessionsabgaben wären die "19,90" regional verschieden dann teils gar nicht so extrem defizitär. In anderen Netzten wiederum stärker..

Vielleicht sollt mk sich künftig darauf verlegen, Kündigungen der VNB in den für CE nicht so günstigen Netzgebieten zu "provozieren" !  ;D
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1164 am: 10. Oktober 2013, 21:21:12 »
Sie sind ja fies ;D..

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1165 am: 10. Oktober 2013, 21:25:00 »
Warum, das wäre doch quasi ein "Ersatz" für die zwischenzeitlich mal angestrebten eigenen Netznutzungsverträge der Kunden - oder gab es da tatsächlich eine andere Zielsetzung, als netzabhängige Preise einzuführen ?!  8)
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2013, 21:32:15 von khh »
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1166 am: 10. Oktober 2013, 21:38:08 »
Aktuell wird ja Bestandskunden über die Unternehmenskommunikation im Internet vermehrt nahegelegt eigene NN-Verträge abzuschließen, die börsenpreisgebundenen Neutarife wiederum waren ja ausschließlich mit eigenem NN-Vertrag vorgesehen.


Care betont auf Facebook, daß sich für Bestandskunden, die einen eigenen NN-Vertrag abschließen, keine Nachteile ergäben.

Demnach dürfte Care einem "19,90"-Bestandskunden ab dem Zeitpunkt, wo der eigene NN-Vertrag greift, selbst pro kWh nur noch "19,90 Cent" minus "verbrauchsabhängige Netznutzungskosten" je kWh berechnen.

Wenn das alles so zutrifft, hätte Care auch keinen Cent daran gespart, einen "19,90"-Kunden in einem "teuren" Netz von einem eigenen NN-Vertrag zu überzeugen. Lediglich für einen Kunden mehr blieben die potentiellen "Auseinandersetzungen" mit den VNB erspart.


Hinzu kommt, daß der 19,90-Tarif wohl laut öffentlichen Bekundungen von Care wieder aufgelegt wurde. D.h. er kann über die Handelsvertreter wohl nachgefragt und abgeschlossen werden.

Sollte dies nur mit der Maßgabe gelten, das nun für Neukunden zwingend ein eigener NN-Vertrag erforderlich ist, müsste ja eigentlich dasselbe gelten, was für Bestandskunden theoretisch gelten sollte, sobald diese in einen NN-Vertrag wechseln, nämlich daß insgesamt der "All-Inclusive"-Preis von 19,90 erhalten bleibt, indem Care den Care geschuldeten Energiepreis individuell je PLZ für den jeweiligen Kunden um die NN-Kosten reduziert.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1167 am: 10. Oktober 2013, 21:46:55 »
Ja, dürfte, sollte und müsste, wenn die ganzen Versprechungen von CE auf Facebook überhaupt einen Wert haben sollen  -  aber wo ist das für jeden Neu- und Bestands-kunden verbindlich festgeschrieben ?

So, jetzt reicht es mir aber für heute mit diesem "innovativen" ::) Anbieter, dem ohnehin viel zu viel Aufmerksamkeit geschenkt wird !
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2013, 22:03:41 von khh »
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Offline Agnitio

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1168 am: 11. Oktober 2013, 12:01:52 »
Zitat
"Luft verschaffen" (= Zeit gewinnen) scheint ohnehin vorrangiges Ziel all der (letztlich zum Scheitern verurteilten) "kreativen" CE-Aktionen zu sein. Ohne Zahlung bspw. der EEG-Umlage dürfte das Geschäftsmodell jedenfalls für MK persönlich durchaus sehr profitabel sein.

Sicher. Das Einholen der EEG-Umlage, ob vermindert oder nicht, und das anschließende nicht bezahlen an die ÜNBs ist das Geschäftsmodell des Jahres, aber rechtlich eben nicht zulässig. Momentan liegt wohl anscheindend dieser Fall vor und führt zum Funktionieren des Geschäftsmodells und hoher Liquidität bis zum abschließenden Urteil.


Zitat
Ich gehe davon aus, daß Care Energy damit ausdrücken will, daß die Berechtigung das Grünstromprivileg in Anspruch zu nehmen nun per Wirtschaftsprüfertestat entsprechend den Vorgaben des EEG bescheinigt ist..

..wenngleich die Formulierung "analog zum in Sinne des § 23 - 33 EEG" freilich holprig ist.


In der Berichterstattung wird sich aber nicht, wie bei den ÜNBs, auf den §39 Grünstromprivileg bezogen. Und das ist entscheidend. Für mich wurde da nur der Satz übernommen und das entscheidende Kriterium weggelassen. Da es auch keine Stromkennzeichnung gibt, gibt es aktuell keinen Nachweis wie grün der Strom von Care Energy wirklich ist. Es ist für mich das übliche blablablaÖkostromblablabla.
Stromkennzeichnung müssen sie ja keine machen, sie sind ja kein Stromlieferant.  :P

Eine Eigenbestätigung kommt für diese Mengen bei Care ja längst nicht mehr in Frage.
Es ist erstmal davon auszugehen, dass der WP ordnungsgemäß prüft, da er dafür haftet. Wer dies allerdings prüft, ist mir nicht bekannt. (Wer kontrolliert die Kontrolleure..? ;) )
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2013, 12:14:02 von Agnitio »

Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1169 am: 11. Oktober 2013, 16:38:43 »
Zitat
Es ist erstmal davon auszugehen, dass der WP ordnungsgemäß prüft, da er dafür haftet.

Ein Wirtschaftsprüfer haftet???? Er bestätigt die ihm vorgelegten Zahlen. Nicht mehr und eher weniger. Gehaftet wird durch die GF, die das Testat mitunterzeichnen.

Gruß

NN

 

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