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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 809431 mal)

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Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1185 am: 14. Oktober 2013, 18:18:30 »
Care-Energy Kundeninformation für Region Mitnetz

Auszüge:

Zitat von: http://www.facebook.com/notes/care-energy/kundeninformation-für-region-mitnetz/607489915978718
[..]. Wir werden am 14. Oktober 2013 sofort [..] Klage erheben und eine einstweilige Verfügung beantragen. [..] Sollten Sie in den kommenden Tagen versuchen uns telefonisch zu erreichen, bitte ich Sie um etwas Geduld. Die Mitnetz hat mehr als 60000 unserer Kunden angeschrieben, so dass sich am Telefon längere Wartezeiten ergeben können. [..]

Was denn nun, Klage erheben oder (nur) eine einstweilige Verfügung beantragen, die ja relativ leicht erwirkt werden kann und zum Ausgang eines eventuellen Hauptsacheverfahrens bekanntlich noch wenig besagt ?!

Bei 60.000(?) Kunden wird es jetzt allerdings richtig heftig!  ???
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1186 am: 14. Oktober 2013, 18:20:31 »
Bei 60.000(?) Kunden wird es jetzt allerdings richtig heftig!  ???

Es sind wohl tatsächlich 60.000 CE-Kunden bei der MITNETZ STROM. Die Zahl stand in einer anderen Quelle auch.

Ist ja kein kleines Netz (ca. 1,8 Mio. Strom-Entnahmestellen Niederspannung)..


Was denn nun, Klage erheben oder (nur) eine einstweilige Verfügung beantragen [..]

Offenbar beides, schließt sich ja nicht aus..
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2013, 18:25:35 von SabbelMR »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1187 am: 14. Oktober 2013, 19:08:07 »
Noch eine CE-Aussage in der verlinkten „facebook-Kundeninformation für Region Mitnetz“:
Zitat
Sie brauchen sich auch keine Gedanken um eine Doppellieferung oder Doppelzahlung machen. Sollten Sie aus welchem Grund auch immer einen Abschlag zu viel an uns überweisen, erhalten Sie diesen selbstverständlich erstattet.

Sollten sich die Kunden -insbesondere bei Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens- vielleicht doch Gedanken über weitere Zahlungen direkt an mk-power machen?

Besteht diesbzgl. womöglich Handlungs-/Aufklärungsbedarf für die Verbraucherschützer?
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1188 am: 14. Oktober 2013, 21:41:04 »
Care Energy akzeptiert nur Bezahlung per Banküberweisung / Dauerauftrag.


Wenn sich bis Ende des Monats geklärt haben sollte, daß die Kunden im Gebiet der MITNETZ durchgängig in Versorgung seitens Care waren (und die Ersatzversorgung damit hinfällig) steht Care wohl der Abschlag für November allemal zu.

Der Abschlag für Oktober wird sowieso schon bei fast allen Kunden überwiesen sein und kann nicht mehr "zurückgeholt" werden.


Zieht sich die (gerichtliche) Klärung bis in den November hinein, bleibt dem ganz vorsichtige Kunde die Möglichkeit, den November-Abschlag zunächst nicht zu überweisen. Kostet, falls sich dann später herausstellt, daß die Versorgung durch Care durchgehend bestand, allenfalls 1x Mahngebühr.


An den Grundversorger sollte wohl zunächst keinesfalls gezahlt werden, solange die Lage nicht geklärt ist.

Im Falle der TEN etc., wo die Gerichte Care Recht gegeben hatten auf den Widerspruch der VNBs gegen die einstweilige Verfügung hin, wurde die Ersatzversorgung nachträglich für nichtig erklärt und die durchgehende Versorgung durch Care gerichtlich bestätigt.

Hier mussten sich die Leute also wohl ihr ggf. bereits an diesen gezahltes Geld vom Grundversorger mühsam zurückholen, da es nie eine Ersatzversorgung gab.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1189 am: 14. Oktober 2013, 21:47:22 »
Sollten sich die Kunden -insbesondere bei Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens- vielleicht doch Gedanken über weitere Zahlungen direkt an mk-power machen?

Diesen Absatz verstehe ich nicht ganz.

mk-power ist der eindeutige und einzige Vertragspartner der Stromkunden. Die Kunden überweisen wohl auch an die mk-power. Damit dürften die Zahlungen eindeutig insolvenzfest sein.


Daß die Verteilnetzbetriebe, Strom-Vorlieferanten, ÜNBs uvm. ihre Forderungen gegenüber der mk-energy haben, braucht den Kunden doch nicht zu interessieren. Hauptsache er zahlt an seinen unmittelbaren Vertragspartner und an keinen dritten. Und das tut er, indem er an die mk-power zahlt.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1190 am: 14. Oktober 2013, 23:18:19 »
Sollten sich die Kunden -insbesondere bei Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens- vielleicht doch Gedanken über weitere Zahlungen direkt an mk-power machen?

Diesen Absatz verstehe ich nicht ganz. ...

OK, die Frage war wohl ein Denkfehler meinerseits.  :-[

Care Energy akzeptiert nur Bezahlung per Banküberweisung / Dauerauftrag. ...

Ja, weil vermutlich keine Bank bereit sein dürfte, mit mk-power mangels nachgewiesener Bonität einen Lastschriftvertrag abzuschließen.
Andernfalls wären die Bestimmungen § 41 (2) Satz 1 bzgl. "verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten"
seitens CE nicht erfüllt.

Nachtrag/Ergänzung:  Gemeint hatte ich § 41 EnWG

« Letzte Änderung: 14. Oktober 2013, 23:26:41 von khh »
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1191 am: 14. Oktober 2013, 23:24:10 »
Nein, mein Fehler :).

Ich hatte schnell gelesen und meinte statt "Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens" die Wörter "im Fall eines Eröffnungsantrags" gelesen zu haben..

..was ja nun etwas ganz anderes ist ;).


Care bietet Banküberweisung, Dauerauftrag (was ja auch eine Überweisung ist) sowie Sofortüberweisung, was technisch auch wieder eine Banküberweisung ist.


Und die Frage, wie sich Kunden verhalten sollen, die unsicher sind ob sie wegen angekündiger Ersatzversorgung noch an Care überweisen sollen, ist ja durchaus berechtigt.

Hoffentlich gibt es eine (vorläufige) Klärung bis Ende des Monats, also bevor die nächsten Abschläge fällig werden.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1192 am: 14. Oktober 2013, 23:40:53 »
... An den Grundversorger sollte wohl zunächst keinesfalls gezahlt werden, solange die Lage nicht geklärt ist.

Im Falle der TEN etc., ... mussten sich die Leute also wohl ihr ggf. bereits an diesen gezahltes Geld vom Grund-versorger mühsam zurückholen, da es nie eine Ersatzversorgung gab.

Na ja, so "mühsam" wird das wohl kaum (gewesen) sein und die Bonität der Grundversorger ist ja wohl nicht anzuzweifeln. ;)
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1193 am: 15. Oktober 2013, 18:15:25 »
Neue Pressekonferenz morgen, 15.10., u.a. mit Martin Kristek:

Stromversorger kassieren Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage - Rückforderung über drei Jahre möglich


Dort hat man jetzt auch ein Musterschreiben zur Rückforderung der auf die EEG-Umlage erhobenen Umsatzsteuer hochgeladen:

Musterschreiben für Kunden der Energieversorger


Edit:

Sollte natürlich "Rückforderung der Umsatzsteuer (auf die EEG)-Umlage" und nicht "Rückforderung der EEG-Umlage" heißen. Mein Fehler!
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2013, 18:38:34 von SabbelMR »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1194 am: 15. Oktober 2013, 18:34:40 »
Neue Pressekonferenz morgen, 15.10., u.a. mit Martin Kristek:
Stromversorger kassieren Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage - Rückforderung über drei Jahre möglich

Dort hat man jetzt auch ein Musterschreiben zur Rückforderung der EEG-Umlage hochgeladen:
Musterschreiben für Kunden der Energieversorger

Rückforderung der EEG-Umlage ?  -  Und welcher Energieversorger [außer (hoffentlich) mk-power ;D] wird aufgrund eines solchen Schreibens „die Umsatzsteuer der letzten Jahre“ unverzüglich dem Bankkonto des Kunden gutschreiben ?  ::)
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1195 am: 15. Oktober 2013, 18:36:44 »
Rückforderung der EEG-Umlage ?

Pardon, mein Fehler. Es geht natürlich um die Rückforderung der Umsatzsteuer (auf den Teil des Strompreises, der auf die EEG-Umlage entfällt).

Habe es oben bereits korrigiert.



Und welcher Energieversorger [außer (hoffentlich) mk-power ;D] wird aufgrund eines solchen Schreibens „die Umsatzsteuer der letzten Jahre“ unverzüglich dem Bankkonto des Kunden gutschreiben ?  ::)

Man könnte es rein interessehalber mal ausprobieren.

Wäre gespannt auf die Antworten :)!
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2013, 18:41:06 von SabbelMR »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1196 am: 15. Oktober 2013, 18:59:20 »
Ja, CE-Kunden sollten es bei mk-power mal ausprobieren, auf deren Antwort wär ich auch gespannt! ;D
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1197 am: 15. Oktober 2013, 19:19:20 »
Care hat doch bisher noch so gut wie keine EEG-Umlage gezahlt ;).

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1198 am: 15. Oktober 2013, 19:27:59 »
Aber den eigenen Kunden doch wohl zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt  -  oder ?
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Offline SabbelMR

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