Care Energy akzeptiert nur Bezahlung per Banküberweisung / Dauerauftrag.
Wenn sich bis Ende des Monats geklärt haben sollte, daß die Kunden im Gebiet der MITNETZ durchgängig in Versorgung seitens Care waren (und die Ersatzversorgung damit hinfällig) steht Care wohl der Abschlag für November allemal zu.
Der Abschlag für Oktober wird sowieso schon bei fast allen Kunden überwiesen sein und kann nicht mehr "zurückgeholt" werden.
Zieht sich die (gerichtliche) Klärung bis in den November hinein, bleibt dem ganz vorsichtige Kunde die Möglichkeit, den November-Abschlag zunächst nicht zu überweisen. Kostet, falls sich dann später herausstellt, daß die Versorgung durch Care durchgehend bestand, allenfalls 1x Mahngebühr.
An den Grundversorger sollte wohl zunächst keinesfalls gezahlt werden, solange die Lage nicht geklärt ist.
Im Falle der TEN etc., wo die Gerichte Care Recht gegeben hatten auf den Widerspruch der VNBs gegen die einstweilige Verfügung hin, wurde die Ersatzversorgung nachträglich für nichtig erklärt und die durchgehende Versorgung durch Care gerichtlich bestätigt.
Hier mussten sich die Leute also wohl ihr ggf. bereits an diesen gezahltes Geld vom Grundversorger mühsam zurückholen, da es nie eine Ersatzversorgung gab.