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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911399 mal)

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Offline gastrom

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #855 am: 12. August 2013, 14:21:00 »

Bisher hat man allerdings wohl noch keinen "Netznutzungsvertrag für Privatkunden" zu Gesicht bekommen, sodaß man viel spekulieren kann..

http://www.stadtwerke-bad-salzuflen.de/produkte/netze/netznutzung-strom/netznutzungsvertrag-kunde/

Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #856 am: 12. August 2013, 14:27:53 »
Also mittlerweile haben einige Netzbetreiber Netznutzungsverträge auf ihre Internetseiten gestellt.

Z.B.: https://www.bayernwerk.de/pages/eby_de/Netz/Stromnetz/Netzzugang/Mustervertraege/Netznutzungsvertrag.pdf

Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #857 am: 12. August 2013, 14:28:35 »

Bisher hat man allerdings wohl noch keinen "Netznutzungsvertrag für Privatkunden" zu Gesicht bekommen, sodaß man viel spekulieren kann..

http://www.stadtwerke-bad-salzuflen.de/produkte/netze/netznutzung-strom/netznutzungsvertrag-kunde/

Mist, da war ich zu langsam...  ;)

Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #858 am: 12. August 2013, 14:35:24 »
in meinem Netzgebiet kommen bei 1000KW dann nochmals  15,86 ct für Netznutzung und Messstellenbetrieb + Abrechnung dazu. Damit ist CE dann sogar teurer wie mein hiesiger Anbieter. Damit dürfte sich das Kundenwachstum wohl von selber erledigen. Ganz zu schweigen davon, wie CE die schwankenden Bösenpreise beim Kunden abrechnen will

Schöner freudscher Fehler...

Offline Maryla

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #859 am: 12. August 2013, 14:57:14 »
... und die sind für jeden Careler und jeden Kunden ja sooo verständlich! § 15 im Vertrag der Salzufler sagt deutliches zum Thema Sicherheitsleistung...

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #860 am: 12. August 2013, 15:07:58 »
Die verlinkten Musterverträge wurden aber nicht für Letztverbraucher (Privatkunden) geschrieben und sind ganz sicher nicht 1:1 auf solche anwendbar.


Hier z.B.:

http://www.stwbs.de/fileadmin/pdf/Netze/NN_Kunde/NNV_Kunde.pdf

wäre auf Seite 1 schon die "Marktpartneridentifikationsnummer (ILN/BDEW-Codenummer)" des Netznutzers einzutragen! Was schreibt Lieschen Müller in diesem Feld ;)?


Ferner schreibt der Vertrag die Nutzung der branchenüblichen elektronischen Datenaustauschverfahren zwischen Netznutzer und Netzbetreiber vor (Lieschen Müller wird sich freuen), wobei hier allerdings ein Bevollmächtigter für den Netznutzer "einspringen" kann (was dann wohl Care Energy wäre und damit fast wieder "alles beim alten", außer die Preise und daß der Kunde umfangreiche Verpflichtungen aus zwei Verträgen statt einem hat).


Man kann nicht Vertragstexte, die die Industrie untereinander oder im Geschäftsverkehr mit Großabnehmern verwendet, plötzlich Vertragsverhältnissen mit Letztverbrauchern zu Grunde legen, wo von Gerichten ganz andere Anforderungen an Vertragsbedingungen unter Verbraucherschutzgesichtspunkten gestellt werden.


Ich bleibe dabei:

Noch hat meines Wissens kein Verteilnetzbetrieb einen angepassten Netznutzungsvertrag für den Privatkunden (Letztverbraucher) als Netznutzer, so wie von Care Energy angedacht, veröffentlicht.
« Letzte Änderung: 12. August 2013, 15:52:39 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #861 am: 12. August 2013, 15:14:46 »
Was passiert in einem solchen Fall denn bei einem Industrie- oder Gewerbekunden mit separatem, eigenen Netznutzungsvertrag?

NN-Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden und der Lieferant guckt in die Röhre, kann wegen Unmöglichkeit nicht mehr liefern..
« Letzte Änderung: 12. August 2013, 16:01:47 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #862 am: 12. August 2013, 15:52:46 »
Überhaupt - ich hatte ja schon darauf hingewiesen:

In dem von Care Energy verwendeten Musterschreiben für die Anforderung eines Netznutzungsvertrags weist der Energiekunde den Verteilnetzbetreiber an, "sämtlichen Schriftverkehr, als auch die Abrechnungen" an Care Energy zu übersenden!


Wo ist dann die von Care Energy angepriesene Kontrolle und Transparenz?


Vielmehr geht der Energiekunde hier weitreichende Zahlungsverpflichtungen aus dem eigenständigen Netznutzungsvertrag ein (z.B. Nachforderungen aus Mehr-/Mindermengenabrechnung), wird aber die relevante Korrespondenz und die Abrechnungen möglicherweise gar nicht direkt zu Gesicht kriegen. Nur zahlen, das muss er ganz sicher.

Kontrolle über die Vorgänge beim Netzbetreiber hat der Energiekunde schon deshalb nicht, weil er dafür ja - gemäß gängiger Netznutzungsverträge und der Energiegesetze - mit dem Netzbetreiber in den elektronischen Spezialformaten kommunizieren können müsste (einschl. Notwendigkeit einer BDEW-Kennung etc.)! Er hat insoweit gar keine andere Wahl, als die vermeintlich gewonnene Kontrolle direkt wieder aus der Hand zu geben und die sogenannte "Marktkommunikation" von Care Energy als Bevollmächtigtem besorgen zu lassen - was er mit dem CE-Musterschreiben ja auch tut.



Die ganze vermeintlich heroische "Kunden macht eure eigenen Netznutzungsverträge"-Nummer dient doch nur der Gesamtkosten-Verschleierung beim neuen Preismodell sowie der Sicherstellung des Netzzugangs in Zeiten, wo Care Energy-Kunden in einzelnen Regionen bereits in die Grund-/Ersatzversorgung gefallen waren, weil einige Netzbetriebe Care Energy wegen angeblichen Zahlungsrückständen (vgl. Presseberichte) die Netznutzung aufgekündigt hatten - ob rechtens oder nicht sei dahingestellt..
« Letzte Änderung: 12. August 2013, 16:04:24 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #863 am: 12. August 2013, 16:07:56 »
Care Energy hat jetzt übrigens seine Preisangaben auf http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom wie auch auf Facebook geändert.


Dort heißt es nun im Kleingedruckten:

*inkl. 19% Ust., Tradingfee 1,00 ct/kWh, Stromsteuer 2,05 ct/kWh,
EEG-Umlage 3,28 ct/kWh,
zzgl. Netznutzungskosten des regionalen Netzbetriebes (zwischen 2 und 11 ct pro kWh),

zzgl. 6,99€ Grundgebühr Real-Tarif / 19,99€ Grundgebühr Professional-Tarif


Zuvor war dort die volle EEG-Umlage mit 5,28 Ct. erwähnt, offenbar hat man sich jetzt entschieden doch grünstrompriviligiert zu sein und nun sind es nur noch 3,28 Ct./kWh.

Die Ergänzung "zwischen 2 und 11 ct pro kWh" bei den Netznutzungskosten ist neu - und prinzipiell ein löblicher Fortschritt.



Jedoch:

2 Ct. / kWh verbrauchsabhängige Netznutzungskosten (netto / brutto?) gibts wenn überhaupt allenfalls für Heizstrom in einigen handverlesenen, günstigen Netzgebieten, wo die Gemeinde ferner auch noch die Konzessionsabgabe für Heizstrom reduziert (nicht der Regelfall).

11 Ct. / kWh (netto / brutto?) wiederum ist längst nicht "das Ende der Fahnenstange" bei den verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten - fast 13 Ct. / kWh (brutto) gibt es ebenfalls; hatte ich ja an einem Beispiel bereits gezeigt:

15517 Fürstenwalde/Spree:

8,42 Ct. NN-Arbeitspreis + 1,59 Ct. Konzessionsabgabe + 0,126 Ct. KWK- + 0,329 Ct. §19- + 0,25 Ct. Offshore-Umlage
= 10,715 Ct. / kWh netto NN-Kosten (12,75 Ct. / kWh brutto)

..zzgl. Messstellenbetrieb + Messdienstleistung + Abrechnung: insg. 41,40€ netto / Jahr (4,11€ brutto / Monat)


Nun gut, wollen wir mal nicht zu kleinlich sein. Vielleicht war ja netto gemeint.


Aber:

Die von den meisten Verteilnetzbetrieben verrechneten jährlichen Grundkosten sowie die immer anfallenden Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung werden nach wie vor gar nicht erwähnt. Hat man diese möglicherweise anhand eines Durchschnittsverbrauchs auf die kWh umgelegt, passt die Angabe "bis 11 Ct. / kWh" allerdings erst recht nicht.

Beispiel: Obiges (zugegeben teures) Netzgebiet, 2500 kWh Jahresverbrauch. Macht bei 41,40€ netto Fixkosten / Jahr auf die kWh umgelegt 41,40€ / 2500 kWh = 1,656 Ct. / kWh netto Grundkosten. Damit wären wir insgesamt dann schon bei Gesamt-Netznutzungskosten von 10,715 Ct. / kWh netto + weitere 1,656 Ct. / kWh netto aus den Fixkosten = 14,72 Ct. / kWh brutto Netznutzungsentgelte insgesamt (bei 2500 kwh).



Ich nehme nun einmal zu Gunsten von Care Energy an, daß die Angabe allein auf die verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten (Netznutzungs-Arbeitspreis und verbrauchsabhängige Abgaben / Umlagen) bezogen sein sollte.

Da Care Energy ferner Letztverbrauchern gegenüber Bruttopreise ausweisen muss, nehme weiter ich an es handelt sich um einen Tippfehler und man hat eigentlich "zzgl. Netznutzungskosten [..] bis 13 Ct. / kWh" schreiben wollen.

Auch den Hinweis "zzgl. jährliche Grundkosten des Netzbetreibers von 40 - 60€ je Entnahmestelle (bei Standard-Eintarifzähler)" hat man sicher nur vergessen.
« Letzte Änderung: 12. August 2013, 16:53:16 von SabbelMR »

Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #864 am: 12. August 2013, 16:23:51 »
Die verlinkten Musterverträge wurden aber nicht für Letztverbraucher (Privatkunden) geschrieben und sind ganz sicher nicht 1:1 auf solche anwendbar.

Ich bleibe dabei:

Noch hat meines Wissens kein Verteilnetzbetrieb einen angepassten Netznutzungsvertrag für den Privatkunden (Letztverbraucher) als Netznutzer, so wie von Care Energy angedacht, veröffentlicht.

Also ich denke nicht, dass Netzbetreiber anpassen werden. Denke da werden sich die entsprechenden Privatkunden dann notgedrungen durch die Vertragsungetüme kämpfen müssen...

Was ist denn aus Eurer Sicht nicht passend für Privatkunden am NN-Vertrag vom Bayernwerk?

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #865 am: 12. August 2013, 17:01:30 »
Was ist denn aus Eurer Sicht nicht passend für Privatkunden am NN-Vertrag vom Bayernwerk?

1.:

Festlegung auf das elektronische Datenaustauschverfahren, zu dem der Privatkunde nicht in der Lage ist, sofern er diese Aufgabe nicht an einen Vertreter delegiert.


2.:

Fehlende Widerrufsbelehrung, Verweis auf die Schlichtungsstelle und den Verbraucherservice der Netzagentur


3. und überhaupt:

Für den Letztverbraucher ist nicht verständlich, auf was er sich da einlässt.

Stichwort Mehr-/Mindermengenabrechnung, Bilanzkreise..

Ein Gericht würde möglicherweise, wird ein solcher Vertragstext für den Vertragsschluss über die Netznutzung mit Letztverbrauchern zu Grunde gelegt, die Hälfte der Klauseln im Zweifel als unwirksam "zerpflücken", da für Ottonormalverbraucher, der nur einfache Energielieferverträge kennt, "überraschend" oder nicht verständlich.

Entsprechend werden sich die Netzbetriebe möglicherweise auch hüten, Netznutzungsverträge mit Letztverbrauchern auf Basis dieser, für die Industrie vorgesehenen, Vertragstexte zu schließen. Da werden wohl die Justiziare unter Umständen etwas "Letztverbraucherverträglicheres" runterformulieren müssen, sofern die Netzbetriebe dem Ansinnen der CE-Kunden auf eigene Netznutzungsverträge nachkommen wollen, was sie ja laut Netzagentur wohl müssen - insbesondere wenn die Kunden dieses direkt per Musterbrief herantragen, somit die Vollmachtsfrage also entfällt.



Wie ließ doch Herr Kristek verkünden - die (Sonder-)Aufgaben, vor die sich die Netzbetreiber jetzt in Bezug auf seine Kunden gestellt sehen, mögen diese verstehen als (Zitat) "Lehreinheit [..], um vielleicht zukünftig die Arbeit von uns oder anderen Lieferanten in den Netzen zu respektieren und somit auch einen respektvollen Umgang fördern."
« Letzte Änderung: 12. August 2013, 17:36:28 von SabbelMR »

Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #866 am: 12. August 2013, 20:16:03 »
Eine Sperre anfordern kann eigentlich im üblichen Szenario (!) immer nur der Lieferant (auf seine Kosten!), der dem Verteilnetzbetrieb dabei zu versichern hat, daß entsprechende Rückstände bestehen, die eine Sperre rechtfertigen.

Vermutlich würde der Verteilnetzbetreiber in der Praxis, wenn Rückstände bei den Netzentgelt-Zahlungen bestehen, zunächst Care Energy an der Lieferstelle als Lieferant "rausschmeißen" und diese, wie jede Lieferstelle ohne Lieferant, dem Grund-/Ersatzversorger zuordnen - sagt mein Gefühl.


Ich nehme an, es existiert bis jetzt sowieso noch kein dokumentierter Fall, wo ein Verteilnetzbetrieb einem Letztverbraucher auf Bestreben von Care Energy den eigenständigen Netznutzungsvertrag bestätigt hat.

Es wäre ja vorrangig die Frage, was ein solcher Vertrag für Regelungen für den besagten Fall (Zahlungsrückstand seitens des Letztverbrauchers bei den Netznutzungsentgelten) enthielte.

Bisher hat man allerdings wohl noch keinen "Netznutzungsvertrag für Privatkunden" zu Gesicht bekommen, sodaß man viel spekulieren kann..

Wenn der Privatmann seine NN nicht bezahlt, hat der Netzbetreiber das Recht, zu sperren! Dadurch kann CE oder wer auch immer, den Privatmann auf Schadensersatz verklagen, da dieser CE die Möglichkeit genommen hat, Energie zu liefern, die CE für die Abnahmestelle 1/4-stunden genau eingekauft hat, und nun verkaufen muss, zu welchem Preis auch immer.

Man kann auch nicht auf Ersatzversorgung o.Ä. hoffen, wenn der Netzbetreiber nicht zu seinem Geld kommt. Es ist also gut zu überlegen, welche Verträge man schliesst.

Gruß

NN

Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #867 am: 12. August 2013, 20:48:21 »
Hallo NN,

danke für deine Einschätzung zum Thema Sperrung. Würde ich ähnlich sehen.

Was ist deine Meinung zum Thema: extra ausformulierte Netznutzungsverträge für Privatkunden?

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #868 am: 12. August 2013, 23:10:42 »
Wenn der Netznutzer die Netzentgelte nicht zahlt und der Netzbetreiber deshalb unter Einhaltung der Formalien von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht und den Anschluss sperrt, dann kann der Lieferant deshalb wohl nur insoweit vom Kunden Schadensersatz beanspruchen, wie der Kunde überhaupt gegenüber dem Lieferanten vertraglich zur Abnahme von Energiemengen verpflichtet war. Oftmals besteht schon keine vertragliche Abnahmeverpflichtung oder der Zufall will es, dass der Kunde gerade sowieso keinen Bedarf zu decken hatte.

Offline Ben

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #869 am: 13. August 2013, 12:29:45 »
Rechnung von Care Energy auf Facebook:
Zitat
Heute ist unser Preis 11,40€-cent und in unserem Preis sind 19% Ust, Stromsteuer, EEG-Umlage, Handelsspanne schon inkludiert.

Dazu kommt noch am Beispiel der SWM München:
Konzessionsabgabe1,79€-cent
§19 Umlage 0,329€-cent
Offshore Umlage 0,25€-cent
KWK Umlage 0,126€-cent
SWM München hat ein Netzentgelt von 4,26€-cent (siehe Preisblatt SWM)

macht zusammen 6,75€-cent
plus 19% MwSt 1,28€-cent
macht im Ganzen 8,03€-cent

Also unser Preis 11,40€-cent plus alle Umlagen und Netzentgelte 8,03€-cent ergibt einen Gesamtpreis von 19,43€-cent pro kWh

Und nun fragt mal die SWM weshalb der Grundtarif dort 26,41€-cent pro kWh beträgt.

 

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