Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911495 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Maryla

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 71
  • Karma: +2/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #825 am: 06. August 2013, 22:44:25 »
... Momentan herrscht leider ein wenig (so weit ich weiß) die Maxime: die Gerichte werden es richten! ...

Womöglich setzt man beim vzbv auf die bereits ausgeurteilte sowie die noch anhängigen Klagen der ÜNB
und insbesondere auf deren absehbare Folgen/Auswirkungen !?
Wie gesagt, ich bin Architektin/Innenarchitektin, keine Juristin. Und was der vzbv tut, kann ich nicht beeinflussen/kommentieren!

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #826 am: 06. August 2013, 23:26:48 »
Mit zwei Kolleginnen betreibe ich die technische Energie- und Bauberatung bei der VZ xy. Zwei weitere Kollegen machen für die VZ die juristische Energierechtsberatung. Gemeinsam haben wir Anfang des Jahres extrem viele Anfragen zu CE gehabt und natürlich recherchiert.

Bitte entschuldigen Sie meine Unverfrorenheit, wenn ich jetzt Nachfrage:

Würden Sie sagen daß die Anfragen zu Care Energy seit Jahresanfang eher zugenommen oder abgenommen haben?


Interessiert mich als rein privater Beobachter dieser ganzen ... Misere :).

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #827 am: 06. August 2013, 23:42:03 »
Womöglich setzt man beim vzbv auf die bereits ausgeurteilte sowie die noch anhängigen Klagen der ÜNB
und insbesondere auf deren absehbare Folgen/Auswirkungen !?

Naja .. vielleicht wird auch die "Verbissenheit" von Herrn Kristek etwas unterschätzt.


Beklagter in den EEG-Verfahren war/ist m.W. die mk-energy. Auch die Forderungen über angeblich rückstände Netznutzungsentgelte und Sicherheitsleistungen seitens der Verteilnetzbetreiber dürften gegenüber der mk-energy als Entgeltschuldner bestehen.

Die Kunden haben aber ein Vertragsverhältnis mit der mk-power, die von den Kunden mit der Nutzenergiebesorgung beauftragt und bevollmächtigt wurde.


Sollte, als zulässiges reines Gedankenspiel, die mk-energy irgendwann zahlungsunfähig werden, beispielsweise wegen der EEG-Forderungen, müsste die mk-energy wohl Insolvenz anmelden. Die persönlich haftende Gesellschafterin der mk-Tochterfirmen (allesamt GmbH & Co. KG), also auch der mk-energy, ist die mk-holding GmbH & Co. KG. Die Haftung ist aber auf die Einbringung der Geschäftsanteile beschränkt; wurden diese bereits eingebracht, gibt es keine weitere Haftung. Genau das ist ja der Sinn einer GmbH.

Ich bin kein Insolvenzrechtler, aber m.E. würde eine Insolvenz _einer_ der mk-Tochterfirmen nicht notwendigerweise die Schwesterfirmen "mitreißen". Im Gegenteil - die mk-power, welche vertraglich nur mit den Endkunden und der mk-grid in Beziehung steht (und damit wirtschaftlich von extern relativ "unangreifbar" ist), könnte ihr operatives Geschäft der Nutzenergielieferung wohl weiter Betreiben. Die "Nutzenergieherstellerin" mk-grid müsste sich dann nur einen "neuen" Vorlieferanten für Strom suchen, welcher ja schnell gegründet wäre, und die mk-power könnte weiter ihren Nutzenergielieferungen nachkommen. Netzbetreiber könnten wohl auch nicht wegen etwaigen Alt-Rückständen einem neuen "Wahl-Vorlieferanten" der mk-grid die Durchleitung bis zu den abgetretenen Kundenanlagen verweigern, denn die Netznutzungsvertragsmodalitäten hat man ja auf die Letztverbraucher abgewälzt..


Auch Kristeks Haftung als natürlicher, persönlich haftender Gesellschafter der mk-holding betrifft nur die Einbringung der Geschäftsanteile. Sind diese bereits erbracht, gibt es auch für ihn keine weitere Haftung, was die mk-holding angeht.


Mit dem nötigen Atem mag Kristek also noch eine ganze Weile durchhalten können, trotz EEG-Urteilen.

Vielleicht würde die Netzagentur dem irgendwann ein Ende setzen, aber solange die mk-power als Inhaber der Verträge mit den Letztverbrauchern und der Energiebesorgungsvollmacht für sich selbst erfolgreich den Status eines Contractors statt Energieversorgers in Anspruch nimmt, greifen automatisch auch einige wichtige energiewirtschaftliche Regulatorien für sie nicht.


Sollte ich irgendwo fundamental irren, mag man mich korrigieren - ich bitte darum!
« Letzte Änderung: 07. August 2013, 00:34:26 von SabbelMR »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #828 am: 07. August 2013, 01:55:30 »
[...]
Sollte, als zulässiges reines Gedankenspiel, die mk-energy irgendwann zahlungsunfähig werden, beispielsweise wegen der EEG-Forderungen, müsste die mk-energy wohl Insolvenz anmelden. Die persönlich haftende Gesellschafterin der mk-Tochterfirmen (allesamt GmbH & Co. KG), also auch der mk-energy, ist die mk-holding GmbH & Co. KG. Die Haftung ist aber auf die Einbringung der Geschäftsanteile beschränkt; wurden diese bereits eingebracht, gibt es keine weitere Haftung. Genau das ist ja der Sinn einer GmbH.
[..]
Sollte ich irgendwo fundamental irren, mag man mich korrigieren - ich bitte darum!

Ich bin zwar auch kein Insolvenzrechtler, aber m.E. können die vorstehenden Ausführungen so kaum zutreffen: Der Komplementär/phG [hier bspw. die mk-group Holding] verschiedener GmbH & Co. KG's ist eine GmbH und nicht ebenfalls eine GmbH & Co. KG! Die Haftung des Komplementärs beschränkt sich wohl nicht auf die "Einbringung" des eigenen Haftkapitals. Wenn ich mich nicht irre, führt die Insolvenz einer der KG's auch zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Komplementär-GmbH und damit zu deren Insolvenz. Ob und ggf. wie die nicht betroffenen KG's ohne die bisherige Komplementär-GmbH "überleben" können [bei einem Kommanditisten als Einzelunternehmen?], lass ich mal offen.
« Letzte Änderung: 07. August 2013, 02:10:19 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #829 am: 07. August 2013, 09:13:34 »
Ich bin zwar auch kein Insolvenzrechtler, aber m.E. können die vorstehenden Ausführungen so kaum zutreffen: Der Komplementär/phG [hier bspw. die mk-group Holding] verschiedener GmbH & Co. KG's ist eine GmbH und nicht ebenfalls eine GmbH & Co. KG!

Da haben Sie selbstverständlich Recht, mein Fehler. Die mk-group Holding ist freilich eine GmbH (ohne Co. KG).



Die Haftung des Komplementärs beschränkt sich wohl nicht auf die "Einbringung" des eigenen Haftkapitals.

Auch hier mein Fehler (war spät..).

Dies gilt nur im Verhältnis Martin Kristek <-> mk-holding GmbH. Seine Haftung geht nicht über die Erbringung der Einlage hinaus.



Wenn ich mich nicht irre, führt die Insolvenz einer der KG's auch zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Komplementär-GmbH und damit zu deren Insolvenz.

Richtig.



Ob und ggf. wie die nicht betroffenen KG's ohne die bisherige Komplementär-GmbH "überleben" können [bei einem Kommanditisten als Einzelunternehmen?], lass ich mal offen.

Genau hier wirds doch aber interessant, oder?

Solange bloß die mk-power (als Inhaber der Lieferverträge mit den Kunden) überleben könnte, wäre doch für Care Energy selbst im Fall einer Insolvenz der mk-energy (+ dann wohl auch der Holding) "alles geritzt".

Die mk-power hat vom Kunden hinreichende Vollmachten erhalten, um die Nutzenergielieferung anderweitig zu organisieren. Börsenstrom kriegt man über eine im Zweifel neu zu gründende Vorlieferantin schon eingekauft, und die Netznutzung liegt ja sowieso beim Kunden..

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #830 am: 07. August 2013, 09:23:22 »
Gerade gefunden:


BGH, Urteil vom 15. 3. 2004 - II ZR 247/01

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG mit einem einzigen Kommanditisten führt zum Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus der KG (§§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB) und zur liquidationslosen Vollbeendigung der KG unter Gesamtrechtsnachfolge des Kommanditisten; er haftet für Gesellschaftsverbindlichkeiten nur mit dem übergegangenen Vermögen.



Mit anderen Worten:

Es dürfte wohl im Insolvenzfall der bisherigen gemeinsamen Komplementär-GmbH also ausreichen, jenen selbst nicht überschuldeten GmbH & Co. KG, die man erhalten will, z.B. rechtzeitig vorher eine neue, andere Komplementär-GmbH "spendiert" zu haben?

So eine weitere GmbH wäre ja schnell gegründet..


Also noch bin ich nicht überzeugt, daß mit einer hypothetischen Insolvenz (z.B. wegen der noch zu erwartenden, weiteren "EEG-Urteile") der mk-energy GmbH & Co. KG (zzgl. dann wahrscheinlicher Folgeinsolvenz der mk-group Holding GmbH) die restlichen mk-Buden aus dem sternförmigen Konstrukt notwendigerweise auch mit untergehen.

Vermutlich würde Kristek in diesem Fall schon einen Kniff finden (s.o.), um mit der mk-power und mk-grid (und nur mit denen haben die Kunden Verträge) weiterzuarbeiten.


Für umso wichtiger halte ich es, die weitere Entwicklung von Care Energy unter Aspekten des Verbraucherschutzes genau zu beobachten und nicht allein darauf zu hoffen, daß das Thema Care Energy in Angesicht der ÜNB-Klagen etc. alsbald "von selbst" erledigt sei..


Im Übrigen wünsche ich Herrn Kristek auch nicht das Scheitern. Er möge einfach die Abgaben rückwirkend und zukünftig entrichten, denen er sich bisher entzogen hat (EEG) - man darf hoffen, daß die entsprechenden Rücklagen vorhanden sind ::) - und vor allem Vertragskonstrukte und Tarifmodelle anbieten, die der Letztverbraucher auch verstehen kann (der neue "gläserne Strompreis" ist leider weit entfernt davon).
« Letzte Änderung: 07. August 2013, 10:09:33 von SabbelMR »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #831 am: 07. August 2013, 10:33:41 »
[...]
Es dürfte wohl im Insolvenzfall der bisherigen gemeinsamen Komplementär-GmbH also ausreichen, jenen selbst nicht überschuldeten GmbH & Co. KG, die man erhalten will, z.B. rechtzeitig vorher eine neue, andere Komplementär-GmbH "spendiert" zu haben?  So eine weitere GmbH wäre ja schnell gegründet..
[...]

Alles denkbar...... fragt sich nur, ob man das im Fall eines Falles so reibungslos hinbekommt, dass es keinen "Bruch" in der Belieferung gibt und die Kunden weg sind.

Zudem könnte es womöglich auch "Probleme" bspw. gemäß § 6 (2) GmbHG und/oder gemäß § 5 Sätze 3 und 4 EnWG geben.   ;)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline engelchen62

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #832 am: 07. August 2013, 20:07:30 »

Da Sie schreiben, Sie kommen von der Verbraucherzentrale:

Wissen Sie, ob Ihr Bundesverband ein Vorgehen gegen das neue Preismodell von Care Energy erwägt? Dessen mögliche juristische Problematik wurde vom hier mitschreibenden Fachanwalt ja bereits ausführlich beleuchtet.



Hallo, bin neu hier und muss meine Entrüstung über CE an sich und insbesondere über die neue CE-Verkaufs-Strategie seit 1.8.2013 einfach los werden:

Durch diese neue Strategie, die Zahlung der Netznutzungskosten an den Kunden abzuwälzen, ohne aber den eigenen CE-Grundpreis nicht um die Netznutzuungs-Grundgebühr und Kosten für Zählermessung, -betrieb- und -abrechnung zu verringern, verschafft sich CE einen satten Mehrgewinn von ca. 50-60 EUR / Kunde. Ich finde, das ist ganz klar eine versteckte Preiserhöhung und vorsätzliche Täuschung der (zukünftigen neuen) Kunden!  >:(

Auch meine diesbezüglichen Hinterfragungen auf der CE-Facebookseite wurden innerhalb weniger Stunden gelöscht und weitere Posts meinerseits geblockt. Ich frage mich, wenn CE vorgibt, ja sooo transparent, menschenfreundlich und aufklärend zu sein, warum werden berechtigte kritische Fragen nicht offen und ehrlich beantwortet?   

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #833 am: 07. August 2013, 20:17:27 »
Na wenn es nur das wäre..

Als ob die verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten mit 5 - 6 Ct. / kWh. (wie von Care Energy gerne auf Facebook behauptet) erledigt wären. Rechnen Sie einmal Netznutzungs-Arbeitspreis (der für sich alleine mag 5 - 6 Ct. / kWh netto betragen), Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, §19-Umlage, Offshore-Haftungsumlage für eine x-beliebiges Ortschaft zusammen. Da dies alles Netto-Posten sind anschließend noch die Umsatzsteuer oben drauf.

Da liegt man dann, zzgl. dem tagesaktuellen börsengebundenen Nutzenergie-Lieferungspreis (der im Winter noch steigen wird) auch deutlich jenseits der ehemaligen 19,90 Ct. / kWh "All inclusive"-Arbeitspreis.


Solange aber Bestandskunden, wie von Care Energy zugesichert, vorerst im bisherigen Tarif bleiben, handelt es sich ja aber nicht um eine Preiserhöhung.

Vielmehr um ein neues Angebot, das eben von den Gesamtkosten merklich teurer, riskanter (Stichwort mögliche Haftung aus Mehr-/Mindermengenabrechnung z.B.) und undurchschaubarer ist. Nach meinem Dafürhalten für den Letztverbraucher so undurchschaubar, daß die erste Abmahnung seitens der Verbraucherverbände ruhig mal kommen könnte..


Care Energy zensiert im Übrigen auf Facebook seit jeher alles weg, was ihnen nicht passt, insbesondere kritische Anmerkungen bzw. Nachfragen. Damit dürften sie insoweit auch im Recht sein - ihre Seite, ihr "Hausrecht".

Daß dies mit Transparenz nichts zu tun hat, haben sie treffend erkannt. Der "gläserne Stompreis" dürfte wohl allein deswegen geboren worden sein, weil es 1.) Zahlungsstreitigkeiten mit Verteilnetzbetrieben geben soll, die regional wohl schon zur Kündigung der Netznutzung geführt haben und 2.) auf diese Weise ein neues, von den Gesamtkosten deutlich teureres, Angebot kreiert werden konnte, ohne daß es direkt als solches erkennbar wäre. Viele interessierte Letztverbraucher sehen den reißerischen "exkl. Netznutzung"-Tagespreis, glauben an die Mär von 5-6 Ct./kWh Netzentgelten und jubeln..


Der "Öko-Schleier" ist ja auch schon längst gefallen.

Mit den 10-20 Plug-In-Solarmodulen, die Care Energy realistisch vielleicht ausgeliefert hat, wurde das Klima auch nicht gerettet.

Care Energy vertreibt Erdgasverträge einer polnischen Unternehmensgruppe (Xool = PST = PGNiG), wobei es sich weder um Klima- geschweige denn Gas mit Biogasanteil handelt. Schlimmer noch: Der polnische Gasriese steht wegen "Fracking"-Unternehmungen in der Krtik.

Sollte Care Energy seinen Strom ausschließlich an der EEX einkaufen, an der Graustrom gehandelt wird, kauft Care Energy unvermeidlich auch direkt von Kohle- und Atomkraftwerksbetreibern. Als Ökostrom dürfte dieser Strom nur dann bezeichnet werden, wenn er mit entsprechenden Grünstrom-Zertifikaten "umgelabelt" wird. Da diese Zertifikate insbesondere seitens alter Wasserkraftanlagen im EU-Ausland im Überschuss billig vorhanden sind, wird die Stromproduktion durch den Ankauf solcher Zertifikate keinen deut "grüner".

( Zugegeben - dieser "Etikettenschwindel" ist allerdings in der Energiewirtschaft gängige und legale Methode. Beruhigt das Gewisen des Stromkunden, vergrünt das Image des Energieanbieters, hat aber mit Energiewende, Umweltschutz und "Öko" nichts zu tun.. )
« Letzte Änderung: 07. August 2013, 20:44:33 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #834 am: 07. August 2013, 20:47:48 »
Zudem könnte es womöglich auch "Probleme" bspw. gemäß § 6 (2) GmbHG und/oder gemäß § 5 Sätze 3 und 4 EnWG geben.   ;)

Da wäre er wieder, der lustige §5..

An den sieht Care Energy sich ja bekanntlich nicht gebunden, weil die mk-power Energiecontractor sei und die mk-energy keine Letztverbraucher beliefere.


Und die gesetzliche Regulierung von Energiecontractoren (im Gegensatz zu Energielieferanten) ist so gut wie .. nichtexistent.


§6 GmbHG .. ach ja, eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Insolvenzstraftat ziert den Kristek ja derzeit nicht. Notfalls hält halt ein anderer Österreicher als Geschäftsführer her. Gibts noch ein paar infragekommende in der CE-Führungsriege.

Einer davon - der CE-Hausjurist - hat zwar mindestens einen Eintrag im Strafregister (was CE auch nicht bestreitet, vgl. öffentliche Stellungnahme ans ZDF, Pkt. 18), allerdings "nur" wegen Betruges. Hatte - seinerzeit wegen Veruntreuung per internationalem Haftbefehl gesucht - seinen Strafverteidiger in seiner eigenen Auslieferungssache um dessen Honorar beschissen und dafür später einen Strafbefehl kassiert. Als Jurist, wohlgemerkt.

Auch eine Geschichte für die Götter 8).
« Letzte Änderung: 07. August 2013, 21:22:49 von SabbelMR »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #835 am: 07. August 2013, 21:22:15 »
Da wäre er wieder, der lustige § 5...  An den sieht Care Energy sich ja bekanntlich nicht gebunden, weil die mk-power Energiecontractor sei und die mk-energy keine Letztverbraucher beliefere.

Das sieht die Bundesnetzagentur bekanntlich aber anders. Und § 5 Sätze 3 und 4 EnWG besagen:
Zitat
Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

Nachdem sich CE bereits mit der BNA angelegt hat, arbeitet Letztere ja vielleicht doch noch mal an ihrem „Papiertiger-Image“ !?   :-\
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #836 am: 07. August 2013, 21:24:56 »
Die Netzagentur hält sich in der Tat verdächtigt bedeckt. Will man erstmal warten, bis Staatsanwaltschaft und Gerichte sich abschließend mit dem Widerspruch in der Bußgeldsache gegen Herrn Kristek beschäftigt haben? Wie lange soll das noch dauern?

Von den Verbraucherschutzverbänden könnte auch mehr kommen. Oder jedenfalls schneller irgendetwas..

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #837 am: 07. August 2013, 21:41:02 »
Hier mal ein schönes Beispiel wie wieder subtil-irreführend die Sachverhalte seitens CE gegenüber Letztverbrauchern "verdreht" werden:

http://i.imgur.com/beTCjh0.png


Nein CE!

Inkl. Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, §19- und Offshore-Abgabe, die ausweislich der Netzbetriebs-Preisblätter neben dem Netznutungs-Arbeitspreis die verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten ausmachen (hinzu kommen die nicht verbrauchsabhängigen jährlichen Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie ggf. die Haftung aus dem Mehr-/Mindermengenausgleich)..

..wären 8 Ct. / kWh Netto-Netznutzungskosten durchschnittlich bis günstig und nicht "sehr teuer"!



Siehe Beispielrechnungen hier, hier und hier.

Nochmal in Kurzfassung:


Frankfurt am Main:

5,10 Ct. NN-Arbeitspreis + 2,39 Ct. Konzessionsabgabe + 0,126 Ct. KWK- + 0,329 Ct. §19- + 0,25 Ct. Offshore-Umlage
= 8,195 Ct. / kWh netto NN-Kosten (9,75 Ct. / kWh brutto)

..zzgl. Messstellenbetrieb + Messdienstleistung + Abrechnung: insg. 20,92€ netto / Jahr (2,07€ brutto / Monat)


15517 Fürstenwalde/Spree:

8,42 Ct. NN-Arbeitspreis + 1,59 Ct. Konzessionsabgabe + 0,126 Ct. KWK- + 0,329 Ct. §19- + 0,25 Ct. Offshore-Umlage
= 10,715 Ct. / kWh netto NN-Kosten (12,75 Ct. / kWh brutto)

..zzgl. Messstellenbetrieb + Messdienstleistung + Abrechnung: insg. 41,40€ netto / Jahr (4,11€ brutto / Monat)


94496 Ortenburg:

6,32 Ct. NN-Arbeitspreis + 1,32 Ct. Konzessionsabgabe + 0,126 Ct. KWK- + 0,329 Ct. §19- + 0,25 Ct. Offshore-Umlage
= 8,345 Ct. / kWh netto NN-Kosten (9,93 Ct. / kWh brutto)

..zzgl. Messstellenbetrieb + Messdienstleistung + Abrechnung: insg. 42,60€ netto / Jahr (4,22€ brutto / Monat)
« Letzte Änderung: 07. August 2013, 21:54:46 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #838 am: 07. August 2013, 21:59:58 »
Und jetzt lasst uns ein kleines Ratespiel spielen und das heißt wie folgt:


http://i.imgur.com/2RTnKrC.png
(Screenshot von heute, 07.08. 21:59 Uhr)

"Mal schauen, ob und wenn ja wie schnell der Kommentar von Ingolf R**** (das bin nicht ich) gelöscht wird".
« Letzte Änderung: 07. August 2013, 22:05:20 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #839 am: 07. August 2013, 22:15:37 »
..und gelöscht ;).

Nochmal zum Vergleich der Screenshot von vor 15 Minuten: http://i.imgur.com/2RTnKrC.png


Schnell sind sie, die Füchse!


Man sieht, realistische Anmerkungen zu den Gesamtkosten werden radikal beseitigt.

Der Kommentar von Rob B******* hingegen bleibt stehen, obwohl er inhaltlich mißverständlich ist, da mit dem zitierten reinen Netznutzungs-Arbeitspreis eben nicht die verbrauchsabhängigen Netznutzungskosten abgegolten sind. Es fehlen die Konessionsabgabe und die diversen Abgaben / Umlagen, wie seitens des Verteilnetzbetreibers ausdrücklich ausgewiesen. Ebenso treten zu dem der zitierten jährlichen Netznutzungs-Grundpreis noch die jährlichen Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung - in diesem Fall noch weitere 19,58€ netto / Jahr (für Standardzähler).

Dieser Post wurde aber wie gesagt nicht gelöscht. Das Mißverstehen der Zusammensetzung und Höhe der Netznutzungskosten ist also offenbar allgemein gewünscht und wird durch das unkommentierte Beibehalten entsprechender Postings gefördert. Wird hingegen auf die tatsächlichen Gesamtkosten hingewiesen, werden die Postings radikal und mitunter auch spätabends innerhalb weniger Minuten entfernt. Offenbar ist der "Zensurbeauftragte" des Hauses fast rund um die Uhr im Einsatz.


Peinlich, CE. Peinlich.

Und doch Bände sprechend..
« Letzte Änderung: 07. August 2013, 22:37:52 von SabbelMR »

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz