Eine Sperre anfordern kann eigentlich im üblichen Szenario (!) immer nur der Lieferant (auf seine Kosten!), der dem Verteilnetzbetrieb dabei zu versichern hat, daß entsprechende Rückstände bestehen, die eine Sperre rechtfertigen.
Vermutlich würde der Verteilnetzbetreiber in der Praxis, wenn Rückstände bei den Netzentgelt-Zahlungen bestehen, zunächst Care Energy an der Lieferstelle als Lieferant "rausschmeißen" und diese, wie jede Lieferstelle ohne Lieferant, dem Grund-/Ersatzversorger zuordnen - sagt mein Gefühl.
Ich nehme an, es existiert bis jetzt sowieso noch kein dokumentierter Fall, wo ein Verteilnetzbetrieb einem Letztverbraucher auf Bestreben von Care Energy den eigenständigen Netznutzungsvertrag bestätigt hat.
Es wäre ja vorrangig die Frage, was ein solcher Vertrag für Regelungen für den besagten Fall (Zahlungsrückstand seitens des Letztverbrauchers bei den Netznutzungsentgelten) enthielte.
Bisher hat man allerdings wohl noch keinen "Netznutzungsvertrag für Privatkunden" zu Gesicht bekommen, sodaß man viel spekulieren kann..