Bericht in der WiWo Green:
http://green.wiwo.de/care-energy-deutschlands-umstrittenster-oko-unternehmer-im-interview/Aber selbst wenn Sie das Grünstromprivileg nutzen, würden Sie nur zwei Cent Rabatt pro Kilowattstunde bekommen. Also müssten Sie immer noch mehr als drei Cent Umlage zahlen. Sie kalkulieren gegenüber Ihren Kunden aber mit zwei Cent. Wie funktioniert das?
Kristek: Wir betreiben mittlerweile auch eigene Solaranlagen, die sind auch nicht EEG-pflichtig. Das berechne ich mit ein und komme mit dem Grünstromprivileg auf zwei Cent EEG-Umlage in unserer Kalkulation. Je mehr Photovoltaik wir ans Netz bringen, desto besser ist dies für die Umwelt und natürlich für unsere Kostenstruktur.
Das sehen aber die Übertragungsnetzbetreiber anders. Immerhin haben drei der vier Netzunternehmen gegen Sie Klage eingereicht.
Kristek: Drei der vier, das ist wichtig! TransnetBW ist mit den zwei Cent zufrieden. Eigentlich könnte ich mich stur stellen, dann müssten wir gar keine EEG-Umlage zahlen.
Bmerkenswert erscheint, dass der CEO wohl von einer EEG- Belastung iHv. 2,0 Ct/ kWh ausgeht, weil zum einen das Grünstromprivileg eine Ermäßigung um 2,0 Ct/ kWh auf auf 3,3 Ct/ KWh bewirke und zum anderen ja in zunehmendem Maße selbst Strom erzeugt werde, der selbst gar keiner EEG- Umlagepflicht unterliege.
Dann aber heißt es, die Überttragungsnetzbetreiber hätten eigentlich wohl gar keinen Anspruch auf EEG- Umlage, da es schon an einer Rechtsgrundlage fehle, und sollten sich deshalb wohl mit 2,0 Ct/ kWh zufrieden geben.
Bei Anwendung des Grünstromprivilegs haben ÜNB gegen Energieversorger, die Letztverbraucher leitungsgebunden mit Elektrizität beliefern, derzeit einen gesetzlichen Anspruch auf EEG- Umlagezahlung iHv. 3,3 Ct/ kWh, ohne Grünstromprivileg iHv. 5,3 Cent/ kWh.