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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 870702 mal)

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Offline KarlM

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #480 am: 04. Juni 2013, 22:10:52 »
Ich würde dies als letztes aufbäumen sehen.
Was wollen sie denn damit erreichen.
Eine Firma die noch nicht einmal einen Geschäftsbericht vorweisen kann. Wie wollen sie denn Unwahrheiten nachweisen, wenn sie nicht mal mit Zahlen belegen können, dass ihr Geschäftskonzept funktioniert und Aussagen falsch sind.

In Wirklichkeit wollen sie die Gegner einschüchtern, und Angst machen.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #481 am: 04. Juni 2013, 22:16:17 »
Aus dem Photovoltaikforum :   ;D
Zitat
... ggf. sollte CE mal als Fernwärmeanbieter auftreten bei soviel heisser Luft wie die produzieren.
 
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #482 am: 04. Juni 2013, 22:22:26 »
Ich würde dies als letztes aufbäumen sehen.
Was wollen sie denn damit erreichen.

Möglicherweise die derzeit durch 3 der 4 deutschen Übertragungsnetzbetreiber gerichtlich betriebenen Forderungen nach mutmaßlich ausstehender EEG-Umlage i.H.v. knapp 3 Mio. € (Angabe care-energy) bzw. 8-10 Mio. € (Angabe der ÜNBs lt. Spiegel Online und weitere) "gegenfinanzieren"?

Allerdings bescheicht mich das leise Gefühl, daß die ÜNBs mit Ihrer Forderung nach der Begleichung ausstehender EEG-Umlagen vor Gericht eher Recht bekommen als Herr Kristek mit seinen Schadenersatzansprüchen gegen wen auch immer..

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #483 am: 04. Juni 2013, 22:32:32 »
Noch ein aktueller Fund:

SWM mahnen zur Vorsicht bei Vertragsab-schlüssen an der Haustür

(31.5.2013) Die SWM erhalten seit kurzer Zeit immer wieder Hinweise, dass Kunden in München Besuch von Personen bekommen, die behaupten im Auftrag der SWM unterwegs zu sein oder mitteilen, sie würden für die Kunden günstige Strompreise mit den SWM aushandeln. Tatsächlich sollen die Kunden jedoch einen Vertrag über ein Produkt „Care energy“ mit der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG abschließen.

Die SWM weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Personen nicht in ihrem Auftrag unterwegs sind. Die SWM führen auch keine Verhandlungen mit der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG.

Nicht, daß Ähnliches nicht von für andere Unternehmen tätige Vertriebler bekannt wäre, aber einfach mal unkommentiert der Vollständigkeit halber.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #484 am: 04. Juni 2013, 22:52:02 »
Aus dem Photovoltaikforum :   ;D
Zitat
... ggf. sollte CE mal als Fernwärmeanbieter auftreten bei soviel heisser Luft wie die produzieren.


Wärmelieferung solls bald geben ;):


In diesem Monat startet unsere Wärmelieferung aus Erdgas. Unschlagbare Preise erwarten unsere Kunden und 8.500 Vertriebsmitarbeiter werden dafür sorgen, dass dieses Produkt ebenso erfolgreich umgesetzt wird wie die Energie aus Ökostrom. In den nächsten Tagen erhalten rund 270.000 Kunden von uns die Angebote.

Ob wohl eine Anmeldung als Gasanbieter bei der Netzagentur erfolgen wird angesichts der Auslobung als Wärmelieferung?

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #485 am: 04. Juni 2013, 23:25:00 »
Bei einer kurzfristig startenden Erdgasbelieferung für Wärme geht der Kunde mit seinen monatlichen Abschlagszahlungen bis zum Beginn der nächsten Heizperiode aber erheblich in Vorleistung !!!

Für möglicherweise zu stopfende 'Liquiditätslöcher' käme das CE sicherlich sehr gelegen, für die betreffenden Kunden ist das aber ein erhebliches Risiko und ggf. könnte es sehr teuer werden!?  ???
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #486 am: 04. Juni 2013, 23:30:04 »
Mit dem Abschluss eines Gas- ... sorry ... Wärmeliefervertrags ;) bei Care-Energy sollte man wohl bis zum Beginn der nächsten Heizperiode warten ;).

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy - Erdgas-/Wärmelieferung
« Antwort #487 am: 05. Juni 2013, 00:00:57 »
Ach ja, noch was:

Wie soll denn das angebliche Contracting diesmal laufen? Verbleibt das Betreiber-Risiko für die an wen auch immer überlassenen Anlagen wieder allein beim Kunden, was lt. Urteil LG Berlin ja Scheincontracting bedeutet ?!

Oder erhält jeder Kunde irgendwann in den nächsten 100 Jahren kostenlos eine weitere Leih - PV-Platte, die vor Ort heißes Wasser erzeugt, welches dann direkt in den Kreislauf der Heizungsanlage eingespeist wird ?  ::)
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #488 am: 05. Juni 2013, 00:13:19 »
Da es beim Erdgas ja keine EEG-Umlage gibt, sondern meines Wissens nur Energiesteuer - die so oder so anfallen dürfte - wüsste ich nicht, welchen Vorteil der Lieferant in diesem Fall aus dem (Schein-)Contracting-Modell ziehen könnte..

..außer eben, das Selbstbild als Contractor der "Stromschiene" wegen nach Außen aufrecht zu erhalten.


Wie soll denn das angebliche Contracting diesmal laufen? Verbleibt das Betreiber-Risiko für die an wen auch immer überlassenen Anlagen wieder allein beim Kunden ..

Vermutlich..


Zitat
Oder erhält jeder Kunde irgendwann in den nächsten 100 Jahren kostenlos eine weitere Leih - PV-Platte, die vor Ort heißes Wasser erzeugt, welches dann direkt in den Kreislauf der Heizungsanlage eingespeist wird ?  ::)

Warum nicht :D?

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #489 am: 05. Juni 2013, 12:02:38 »
05.06.2013, WirtschaftsWoche Online:

Care Energy: Deutschlands umstrittenster Öko-Unternehmer im Interview


Ein paar Auszüge:

Die Kilowattstunde Ökostrom für 19,9 Cent anzubieten – wie geht das? Wo kaufen sie den Billigstrom ein?

Kristek: Wir kaufen den Strom direkt bei den Ökoenergieerzeugern für 3,8 Cent die Kilowattstunde ein. Manchmal ist es auch etwas mehr, manchmal weniger. Die Richtschnur ist hier der Börsenpreis.

Warum sollte das ein Windanlagenbetreiber oder Solaranlagenbesitzer machen, wenn er über die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung viel mehr bekommt – nämlich bis zu 14 Cent?

Kristek: Ganz einfach, weil ich den Betreibern die Einspeisevergütung plus eine Managementprämie garantiere. Das nennt man dann Direktvermarktung. Deshalb ist es für ihn attraktiv, nicht ins Netz einzuspeisen, sondern seinen Strom an uns zu verkaufen.

Ist das nicht ein Widerspruch? Sie sagen, Sie bezahlen dem Betreiber mehr als die EEG-Umlage, aber wie können Sie dann für 3,8 Cent einkaufen? Wer bezahlt die Differenz von bis zu zehn Cent?

Kristek: Die Netzbetreiber.

Und die geben die Kosten in Form der EEG-Umlage dann an alle anderen Stromkunden in Deutschland weiter.

Kristek: Natürlich.

Kritiker ihres Geschäftsmodells bemängeln auch, Sie würden Ihren Strom nur so günstig anbieten können, weil Sie zu wenig EEG-Umlage abgeben. Sie beziehen sich dabei auf das Grünstromprivileg und bezahlen weit weniger als die üblichen 5,3 Cent. Wie kommen Sie denn auf den Betrag?

Kristek: Wir halten uns an die Vorgaben, die für das Grünstromprivileg gelten. Das haben wir uns auch von einem Wirtschaftsprüfer bescheinigen lassen.

Also Sie bieten zu jeder Zeit mindestens 50 Prozent Erneuerbare Energie an, die Sie direkt von den Produzenten einkaufen. Mit dabei sind zwanzig Prozent Wind- und Sonnenstrom?

Kristek: Mehr noch: Wir haben einen Energiemix aus Wasserkraft, Biogas- und Sonnen- und Windkraftwerken. Um die benötigten Mengen Ökostrom liefern zu können, haben wir uns rund 70 Megawatt Leistung in den unterschiedlichen Kraftwerksformen über Kontrakte gesichert.

Aber selbst wenn Sie das Grünstromprivileg nutzen, würden Sie nur zwei Cent Rabatt pro Kilowattstunde bekommen. Also müssten Sie immer noch mehr als drei Cent Umlage zahlen. Sie kalkulieren gegenüber Ihren Kunden aber mit zwei Cent. Wie funktioniert das?

Kristek: Wir betreiben mittlerweile auch eigene Solaranlagen, die sind auch nicht EEG-pflichtig. Das berechne ich mit ein und komme mit dem Grünstromprivileg auf zwei Cent EEG-Umlage in unserer Kalkulation. Je mehr Photovoltaik wir ans Netz bringen, desto besser ist dies für die Umwelt und natürlich für unsere Kostenstruktur.

Das sehen aber die Übertragungsnetzbetreiber anders. Immerhin haben drei der vier Netzunternehmen gegen Sie Klage eingereicht.

Kristek: Drei der vier, das ist wichtig! TransnetBW ist mit den zwei Cent zufrieden. Eigentlich könnte ich mich stur stellen, dann müssten wir gar keine EEG-Umlage zahlen.

Warum das?

Kristek: Weil es keine gesetzliche Grundlage für die EEG-Umlage gibt. Oder sehen Sie im Erneuerbaren-Energien-Gesetz eine festgesetzte Umlagenhöhe?

Natürlich nicht, weil sie jedes Jahr angepasst wird.

Kristek: Eben. Die EEG-Umlage ist eine privatrechtliche Umlage. Dafür ist dann auch ein privatrechtlicher Vertrag notwendig. Und den haben nicht alle Übertragungsnetzbetreiber mit uns geschlossen.

Kristek: Wir schreiben mit allen Produkten schwarze Zahlen, es gibt bei uns kein Preisdumping. Alle unsere Preise liegen über unseren Einstandspreisen. Wir finanzieren alle Investitionen aus dem Cash-Flow und haben kein Fremdkapital in der Firmengruppe. Im Bereich der energieeffizienten Geräte haben wir sofort eine Marge, in anderen Bereichen wirtschaften wir perspektivisch, aber als Hamburger Kaufleute hanseatisch konservativ. Jedem, der sich mit diesen Themen ernsthaft auseinandersetzt, ist dies klar. Deshalb wehren wir uns auch juristisch gegen Leute, die Gerüchte über unsere Liquidität streuen.
« Letzte Änderung: 05. Juni 2013, 12:42:44 von SabbelMR »

Offline bb

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #490 am: 05. Juni 2013, 12:13:29 »
Care-Energy klagt auf zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz

Warum nicht vierstellig? Ich schließe mich an und verklage CE wegen psychischer Körperverletzung durch die Veröffentlichung von hanebüchenen Pressemeldungen.

Care-Energy beharrt auf seine Grundrechte und die seiner Kunden

Ich beharre auf den Schutz des Lebensraums der Eisbären in den nördlichen Polarregionen. Und jetzt?

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #491 am: 05. Juni 2013, 12:19:13 »
Bericht in der WiWo Green:

http://green.wiwo.de/care-energy-deutschlands-umstrittenster-oko-unternehmer-im-interview/

Zitat
Aber selbst wenn Sie das Grünstromprivileg nutzen, würden Sie nur zwei Cent Rabatt pro Kilowattstunde bekommen. Also müssten Sie immer noch mehr als drei Cent Umlage zahlen. Sie kalkulieren gegenüber Ihren Kunden aber mit zwei Cent. Wie funktioniert das?

Kristek: Wir betreiben mittlerweile auch eigene Solaranlagen, die sind auch nicht EEG-pflichtig. Das berechne ich mit ein und komme mit dem Grünstromprivileg auf zwei Cent EEG-Umlage in unserer Kalkulation. Je mehr Photovoltaik wir ans Netz bringen, desto besser ist dies für die Umwelt und natürlich für unsere Kostenstruktur.

Das sehen aber die Übertragungsnetzbetreiber anders. Immerhin haben drei der vier Netzunternehmen gegen Sie Klage eingereicht.

Kristek: Drei der vier, das ist wichtig! TransnetBW ist mit den zwei Cent zufrieden. Eigentlich könnte ich mich stur stellen, dann müssten wir gar keine EEG-Umlage zahlen.

Bmerkenswert erscheint, dass der CEO wohl von einer EEG- Belastung iHv. 2,0 Ct/ kWh ausgeht, weil zum einen das Grünstromprivileg eine Ermäßigung um 2,0 Ct/ kWh auf auf 3,3 Ct/ KWh bewirke und zum anderen ja  in zunehmendem Maße selbst Strom erzeugt werde, der selbst gar keiner EEG- Umlagepflicht unterliege.
Dann aber heißt es, die Überttragungsnetzbetreiber hätten eigentlich wohl gar keinen Anspruch auf EEG- Umlage, da es schon an einer Rechtsgrundlage fehle, und sollten sich deshalb wohl mit 2,0 Ct/ kWh zufrieden geben.

Bei Anwendung des Grünstromprivilegs haben ÜNB gegen Energieversorger, die Letztverbraucher leitungsgebunden mit Elektrizität beliefern, derzeit einen gesetzlichen Anspruch auf EEG- Umlagezahlung iHv. 3,3 Ct/ kWh, ohne Grünstromprivileg iHv. 5,3 Cent/ kWh. 
 

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #492 am: 05. Juni 2013, 12:29:29 »
Danke für die Erläuterungen, Herr Rechtsanwalt!

Was halten Sie von der Aussage, Herr Kristek kaufe von den Ökoenergieerzeugern im Rahmen der Direktvermarktung (heißt - O-Ton Kristek -: "[..] nicht ins Netz einzuspeisen, sondern seinen Strom an uns zu verkaufen") und dies sei für die Erzeuger bei +/- 3,8 Cent pro kWh (zzgl. von der mk-group wohl gezahlter "Managementprämie") dennoch attraktiv, weil die Differenz zu den gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungen die Netzbetreiber aus dem EEG-Topf trügen?


Müssten sich Direktvermarktung und Vergütung aus den EEG-Mitteln nicht für den Anlagenbetreiber gegenseitig ausschließen?

Offline KarlM

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #493 am: 05. Juni 2013, 12:37:35 »
Einfach lächerlich das Interview.

"Kristek: Wir betreiben mittlerweile auch eigene Solaranlagen, die sind auch nicht EEG-pflichtig"

Sie nennen es Solaranlagen, wenn jemand ein Modul auf dem Balkon stehen hat.

"Diese PV-Module sollen den Eigenbedarf des Kunden decken,"

Ich bin auch Solaranlagenbetreiber. Habe auch ein Modul und decken meinen Eigenbedarf zu 5% :)

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #494 am: 05. Juni 2013, 12:51:34 »
Viele Aussagen erscheinen eher nicht nachvollziehbar.

Zweifelhaft erscheint, ob der mit den Modulen erzeugte Strom unter § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG fällt und deshalb selbst nicht  EEG- umlagepflichtig sei.

http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__37.html

Zitat
Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher stehen Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird. Betreibt die Letztverbraucherin oder der Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage als Eigenerzeuger und verbraucht den erzeugten Strom selbst, so entfällt für diesen Strom der Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber auf Zahlung der EEG-Umlage nach Absatz 2 oder Satz 1, sofern der Strom

1.
    nicht durch ein Netz durchgeleitet wird oder
2.
    im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht wird.

Nicht ersichtlich, welcher Letztverbraucher diese Stromerzeugungsanlagen als Eigenerzeuger betreibt und den erzeugten Strom zugleich selbst verbraucht.
« Letzte Änderung: 05. Juni 2013, 12:58:08 von RR-E-ft »

 

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