Es ist gut das es Experten in diesem Forum und auch hier gibt:
https://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert/gibt. Da kann sich der Herr MRK selbst überprüfen was für Märchen er von sich gibt.
So könnten die Aufsichtsbehörden feststellen das es zu der fehlenden EEG Umlage bei den Firmen von MRK keine Rückstellungen
gibt. Ob dann seitens der zB der Bundesnetzagentur angewiesen werden kann über eine der Firmen von CE die EEG Umlage
gesondert vom Letzverbraucher einzuziehen scheint mir höchst unwahrscheinlich. Wäre eines Tages Schluss mit CE könnten ja
so ein paar Millionen an EEG Umlage fehlen.
Die Experten hier wissen es ja schon immer, wird von einem Marktteilnehmer die EEG Umlage nicht gezahlt oder werden es mehr
als die heute schon befreiten 2245 Unternehmen, dann muss der Rest das mit bezahlen. Und der Rest das bin auch ich.
So würde ich vom EEG Gesetz § 37 (3) Gebrauch machen:
(3) Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher stehen Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird.
Das könnte vielleicht so gehen: mk-power ihr Energiedienstleister .... ist ja nach eigener Definition von MRK kein Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Damit hätten wir die Grundlage für die Wirksamkeit von §37 (3).
Eine denkbare Abfolge könnte sein: CE wird die Belieferung von Kunden mit Strom untersagt , die Netzbetreiber werden beauflagt
die Versorgung der Kunden durch CE einzustellen.
Die Kunden fallen in die Ersatzversorgung und jetzt kommt das entscheidende:
Jetzt greift § 37 (3) die BNA beauftragt die Netzbetreiber den Letzverbrauchern eine Rechnung über die EEG Umlage zu senden.
Das wäre ein einmaliger Vorgang, aber doch durchaus machbar. Kundendaten und Verbrauch steht beim Netzbetreiber zur Verfügung.
Somit wäre alles gut ausgegangen. Ich muss nicht dafür aufkommen und die bisher freudig jubelnden Kunden werden gerecht an der
Energiewende beteiligt.
Ganz wichtig noch die Politik schreibt die Gesetze so das so ein Spaß sich nicht wiederholen lässt.
Und nein, ich will nicht das die Firmen von CE koputt gemacht werden, nur Strom sollte er nicht mehr verkaufen können.
Den Rest, seine Solarmudule und was da sonst noch alles im Angebot ist darf er natürlich weiter verkaufen und sich damit an der Enegiewende beteiligen.
Das war jetzt meine ganz persönlich Meinung.
Es bleibt weiter spannend. Übrigens: 2x nachdem das Handelsblatt über Energieversorgungsunternehmen richtig berichtigt hat war danach
Schluss. Ob das auch jetzt beim aktuellen dritten Fall so ist, wir werden sehen.