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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 870700 mal)

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Offline khh

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Re: Versorger Care-Energy
« Antwort #465 am: 26. Mai 2013, 22:27:49 »
Beim Googeln nach care energy und EEG stieß ich auf folgende, schon etwas ältere, firmeneigene Meldung

http://www.care-energy-online.de/index.php/newsfeeds/care-energy-energienachrichten/119-care-energy-reicht-eeg-umlagenerhoehung-nicht-durch.html

"Nicht durchreichen" bedeutet ja nach normalem Verständnis, dass die erhöhte Anlage abgeführt werden muss, aber der Liefernant die Erhöhung selbst trägt. Zahlt der Lieferant gar keine Umlage oder hat keine Erhöhung zu tragen, so gibt es nichts was "durchgereicht" [Einfügung durch khh: oder berechnet] werden könnte. ...

Dass CE sich durch wirre Interpretationen der Gesetzte und ein undurchschaubares Firmengeflecht auch der EEG-Umlagenzahlung entziehen möchte, wird natürlich nicht erwähnt.

In Kenntnis der bisherigen Diskussion ist das doch extrem scheinheilig.
[Hervorhebung und Unterstreichung durch khh]

Nur "scheinheilig", oder stellen sich da vielleicht ganz andere Fragen ??

Sachverhalt müsste nach derzeitigem Kenntnisstand sein:
CE bzw. ein Unternehmen der mk-group ist von ÜNB's auf Zahlung der EEG-Umlage verklagt worden. In den anhängigen Verfahren bestreitet CE/mk eine Verplichtung zur Zahlung der EEG-Umlage.
In bereits erfolgten Verbrauchsabrechnungen soll lt. betroffener Kunden 19,9 ct/kWh (ob nun für Strom, 'Nutzenergie' oder was auch immer) in Rechnung gestellt worden sein, also inkl. einer lt. CE-Preiskalkulation enthaltenen EEG-Umlage.

CE bzw. ein Unternehmen der mk-group stellt demnach den Kunden als Preisbestandteil zum eigenen Vorteil etwas in Rechnung, was nach eigener Rechtsauslegung gar nicht anfällt!? Hat derartiges möglicherweise eine strafrechtliche Relevanz (bspw. § 263 StGB) ?  :-\
« Letzte Änderung: 27. Mai 2013, 00:10:03 von khh »
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Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #466 am: 28. Mai 2013, 00:09:47 »
Suchen die mk group und Kristek neue Verbündete (u.a. Verbraucherzentralen, Bund der Energieverbraucher ;D) für die Nicht-Zahlung der EEG-Umlage ?

www.balaton-Zeitung.info/vermischtes/wurden-millionen-verbraucher-vorsaetzlich-getaeuscht-10310/

Als CE-Kunde würde ich die Ausführungen von Kristek gleich mal aufgreifen und für die Belieferung mit Strom/Nutzenergie nur noch 17,52 ct/kWh bezahlen (nämlich 19,90 ct minus 2,00 ct zzgl. MwSt. für die enthaltene EEG-Umlage lt. CE-Preiskalkulation).

Und diese Aussage von Kristek sollten sich die CE-Vermittler vielleicht gut merken:
Zitat
Bei Verträgen die durch Vermittler oder Betreiber von Vergleichsportalen zustande gekommen sind, kann sich der Verbraucher auch an diesen schadlos halten, denn Vergleichsportale und Vermittler sind Provisionsempfänger und somit für eine ordentliche Beratung haftbar. In solchen Fällen würde eine Fehlberatung durch die Verletzung der Hinweispflicht vorliegen, wofür diese ebenso haftbar gemacht werden könnten.
« Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 00:25:43 von khh »
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Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #467 am: 28. Mai 2013, 10:20:19 »

Als CE-Kunde würde ich die Ausführungen von Kristek gleich mal aufgreifen und für die Belieferung mit Strom/Nutzenergie nur noch 17,52 ct/kWh bezahlen (nämlich 19,90 ct minus 2,00 ct zzgl. MwSt. für die enthaltene EEG-Umlage lt. CE-Preiskalkulation)

@khh

Wie kommen Sie darauf und weshalb verbreiten Sie hier so etwas?

Es ist davon auszugehen, dass die Kunden für Energielieferungen einen Arbeitspreis in Höhe von 19,90 Ct/ kWh (netto) und einen Grundpreis (netto), jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart haben. Welche Kosten mit diesem Preis laut veröffentlichter Strompreis- Kalkulation abzudecken sind, dürfte dafür unerheblich sein, wenn der Preis und nicht etwa die Preiskalkulation als Berechnungsmethode dafür, wie der Preis zu ermitteln ist, vertraglich vereinbart wurde. Energielieferungen zu einem Arbeitspreis von 17,52 ct/kWh (netto) zzgl. Mehrwertsteuer wurden wohl weder angeboten noch vertraglich vereinbart.

Dass die von CE zu zahlende EEG- Umlage wohl deutlich höher ausfallen wird als 2,0 Ct/ kWh und die veröffentlichte Strompreiskalkulation deshalb wohl auf einem (vermeidbaren) Irrtum beruht, ändert nichts an der Wirksamkeit der mit den Kunden vereinbarten Preise für die Energieversorgung. Der sich ggf. abzeichnende Kalkulationsirrtum wird wohl in die wirtschaftliche Risikosphäre des Unternehmens fallen.

Für den vereinbarten Nutz- Energiepreis dürfte eine veröffentlichte Strompreis- Kalkulation ohnehin von vorneherein unerheblich sein.

Schwerer  wiegen kann bei dem Geschäftsmodell, dass den Kunden eine Versorgung mit Nutzenergie versprochen wurde,  jedoch womöglich nur der am Zähler gemessene Stromverbrauch abgerechnet wird, der mit der Nutzenergie nicht identisch sein kann, weil mit jeder Energieumwandlung naturgemäß  Umwandlungsverluste einhergehen. 
Wird etwa mit einer herkömmlichen 100 Watt- Glühlampe die vom Kunden beanspruchte Nutzenenergie "Licht" erzeugt, so wird es sich bei der durch die Glühlampe zugleich auch erzeugte Wärme wohl gerade nicht mehr um die zu liefernde Nutzenergie handeln.

Zitat
Stromkunden werden daher aufgefordert, die AGB ihrer Stromversorger auf die Bestandteile der vertraglichen Regelung der EEG-Umlage als Zahlungspflicht, auf vertraglich vereinbarte Höhe und auf die Zahlungsverpflichtung dieser Privatumlage zu prüfen.
Wird nicht derartiges gefunden, solle man sich sofort an die Verbraucherzentralen, Verbraucherschutz, Bund der Energieverbraucher, oder einen Rechtsanwalt wenden.

Dass CE nunmehr u.a. auf den Bund der Energieverbraucher e.V. verweist, vor dem man gerade noch gewarnt hatte, lässt wohl nur die Inkonsonsistenz auch der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens offen zu Tage treten.   

« Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 11:47:02 von RR-E-ft »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #468 am: 28. Mai 2013, 12:25:26 »
Als CE-Kunde würde ich die Ausführungen von Kristek gleich mal aufgreifen und für die Belieferung mit Strom/Nutzenergie nur noch 17,52 ct/kWh bezahlen (nämlich 19,90 ct minus 2,00 ct zzgl. MwSt. für die enthaltene EEG-Umlage lt. CE-Preiskalkulation)

@khh
Wie kommen Sie darauf und weshalb verbreiten Sie hier so etwas?
Es ist davon auszugehen, dass die Kunden für Energielieferungen einen Arbeitspreis in Höhe von 19,90 Ct/ kWh (netto) und einen Grundpreis (netto), jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart haben. ...

@RR-E-ft
Privatkunden haben gemäß Auftrag aus dem CE-‚Informationspackage’ für „Care-Ökoenergie aus Strom“ wohl einen Arbeitspreis von 19,90 ct/kWh - Zitat ‚als Endpreis (brutto) inkl. Steuern und Abgaben’ vereinbart (vgl. dortige ‚Allgemeine Informationen’).

Da in den CE-Unterlagen nichts zu finden ist über eine ‚vertragliche Definition’ der EEG-Umlage  –  Kristek’s diesbzgl. Aussage:
Zitat
Die EEG-Umlage ist eine privatrechtliche Umlage, muss zwischen Letztverbraucher und Elektrizitätsunternehmen klar vertraglich definiert sein.
Fehlt die Vereinbarung, muss der Kunde die EEG-Umlage nicht bezahlen.
bin ich auf meine von Ihnen vorstehend zitierte Preiskürzung gekommen. ;)

Ihrem Beitrag stimme ich ansonsten gerne zu, insbesondere auch Ihrer Anmerkung zur „Inkonsistenz“ :) der CE-Öffentlichkeitsarbeit. Letzteres wollte ich mit meinem vorherigen Beitrag ebenfalls noch einmal verdeutlichen!
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Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #469 am: 28. Mai 2013, 12:41:36 »
Ja, in den 19,90 Ct/kWh soll die Mehrwertsteuer bereits enthalten sein.
Der ausgelobte Energiepreis beläuft sich auf 19,90 Ct/ kWh zzgl. 6,99 EUR monatlicher Grundpreis inklusive 19% Mehrwertsteuer und Abgaben.

Wurde die Belieferung mit Nutzenergie zu einem solchen Preis vereinbart, muss wohl auch ausschließlich Nutzenergie zu einem solchen vereinbarten Preis geliefert werden.
Wie der Umfang der gelieferten Nutzenergie ermittelt wird, bleibt schleierhaft.



« Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 12:52:16 von RR-E-ft »

Offline stromer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #470 am: 28. Mai 2013, 13:23:05 »
Was immer wieder vergessen wird:

Es handelte sich in der Vergangenheit immer um zwei Verträge. Einen Stromliefervertrag und einen Energiedienstleistungsvertrag. (EDL)
Das war eindeutig zu sehen auf dem Auftrag. Es mussten (jetzt auch noch) zwei Kreuze gemacht werden. Einmal beim Strom
und das grüne Kreuz bei EDL ist schon eingedruckt.
Weiter unten steht dann ich habe Kenntnis von den AGB Strom und EDL .....
Seit kurzer Zeit ist an dieser Stelle Strom verschwunden.
Ob die AGB Strom noch gültig sind - wer weis.

Zusatz:
Über diesen Link werden Kunden eingegeben. Hier geht es um Strom mit der Bestätigung der AGB Strom.
Das können sie durchprobieren ohne dann abzusenden. Dann sehen sie es.

http://auftrag.care-energy-intra.de/




« Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 13:38:32 von stromer51 »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #471 am: 28. Mai 2013, 13:30:32 »
Ob die AGB Strom noch gültig sind - wer weis.

Die einseitige Änderung der AGB EDL sowie die "Außerkraftsetzung" der AGB Strom ist gegenüber einem Bestandskunden
ohne dessen ausdrückliche Einverständniserklärung rechtlich unwirksam !
« Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 20:04:48 von khh »
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Offline khh

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Re: Versorger Care Energy / mk-power
« Antwort #472 am: 30. Mai 2013, 12:53:03 »
Zur Änderung der AGB EDL noch eine Anmerkung:

Der Punkt 4.5.
Zitat
Steuern, Abgaben und sonstige, gesetzlich veranlasste Mehrkosten
Zukünftige Erhöhungen von Steuern, Senkung von Steuererstattungen oder Festsetzung neuer Steuern, sowie sonstige gesetzliche Abgaben und dadurch entstehende Mehrkosten werden vom Kunden getragen. Im Falle der zukünftigen Senkung der im vorstehendem Satz genannten Kostenpositionen wird der Kunde entsprechend entlastet.

lautet jetzt
Zitat
Preisgleitklausel ersatzlos gestrichen siehe dazu 4.3.7 - jede Preisänderung rechtfertigt ein Recht zur Sonderkündigung.

Stattdessen wurde bei Punkt 4.3.7 eingefügt (siehe Hervorhebung)
Zitat
Sowohl Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, als auch der Kunde können bei Mengenveränderungen jederzeit eine Neufestlegung der Abschläge beantragen – jegliche Preisänderung führt jedoch mit sich, dass sowohl mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, als auch der Kunde vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung den Vertrag kündigen können. Jegliche Preiserhöhung ist 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen, eine aus einer Preiserhöhung resultierende Sonderkündigung muss innerhalb von 14 Tagen ab Preiserhöhung erfolgen, ein durch Sonderkündigung gekündigter Vertrag endet automatisch zum monatsletzten Tag. Hierzu sind die Gründe der Neufestlegung nachzuweisen. Die Vertragsschlussabrechnung ...

Das bedeutet, anstatt der vormaligen „Preisgleitklausel“ wurde eine Preisänderungsklausel in Anlehnung an § 5 Abs. 2 u. 3 der StromGVV in die AGB EDL aufgenommen. Diese neue Klausel ist jedoch gemäß Entscheidung des EuGH vom 21.03.2013 zumindest für Sonderverträge rechtlich unwirksam.
Sollte das auch für die AGB dieses EDL- bzw. (Schein-)Contracting-Vertrages zutreffen, dann sehe ich für mk-power (oder wen auch immer) künftig keine Möglichkeit zur Preiserhöhung, insbesondere auch nicht im Zusammenhang mit ggf. nach zu entrichtenden EEG-Umlagen etc.

Da hat man i.Hs. der mk-group wohl wieder einmal etwas mit zu 'heißer Nadel' gestrickt !?  :)   
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Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #473 am: 31. Mai 2013, 12:14:33 »
Eine Änderung der Abschlagshöhe ist keine Preisänderung.

Offline Sonnenlicht

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #474 am: 03. Juni 2013, 13:50:19 »
Bundesnetzagentur   
   
P R E S S E M I T T E I L U N G   
   
Bonn, 3. Juni 2013   
   
   
Bußgeld wegen unterlassener Anzeige der Energiebelieferung gegen Care Energy verhängt   
   
Homann: "Angebliche Nutzenergieversorgung entpuppt sich als klassischer Stromvertrieb"   
   
Die Bundesnetzagentur hat heute gegen den Geschäftsführer der unter der Marke "Care Energy" auftretenden Unternehmensgruppe ein Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro verhängt. Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens ist der Vorwurf, das Unternehmen sei der Pflicht zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie nicht nachgekommen. Das Unternehmen selbst bezeichnet sein Geschäftsmodell als Contracting, in dessen Rahmen sog. Nutzenergie in Form von "Licht, Kraft, Wärme und Kälte" an die Verbraucher geliefert werde. Als reiner Energiedienstleister unterliege man nicht den für Lieferanten geltenden Verpflichtungen des Energiewirtschaftsgesetzes.   
   
"Im Rahmen unserer Prüfungen hat sich herausgestellt, dass die sogenannte Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wie bei jedem anderen Stromlieferanten rechnet Care Energy den Verbrauch über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting hat das nichts zu tun."   
   
Unter der Marke "Care Energy" wird seit Anfang 2012 u. a. Haushaltskunden die Versorgung mit Energie angeboten. Nach eigenen Angaben hat die Unternehmensgruppe bislang über 230.000 Kunden versorgt. Gegenüber der Bundesnetzagentur ist die erforderliche Anzeige über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und die damit verbundene Vorlage von Unternehmensdaten jedoch nicht erfolgt.   
   
Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur ist nun klargestellt, dass das unter der Marke Care Energy betriebene Energievertriebskonzept vollumfänglich den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber Energielieferanten unterliegt. Das bedeutet auch, dass "Care Energy" wie jeder andere Lieferant EEG-Umlage, auch aus bestehenden Forderungen, zu zahlen hat. Das Unternehmen ist nun aufgefordert, gegenüber der Bundesnetzagentur unverzüglich die erforderliche Anzeige der Haushaltskundenbelieferung vorzulegen.   
   
Die Entscheidung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.   

Offline DieAdmin

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #475 am: 03. Juni 2013, 15:02:55 »
Inzwischen hat die Bundesnetzagentur die PM auch online:

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/130603BussgeldCareEnergy.html?nn=265778

Edit: Die PM von CE: Care-Energy mk-group Holding GmbH widerspricht Bescheid der Bundesnetzagentur gegen die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
http://www.presseportal.de/pm/80959/2484832/
« Letzte Änderung: 03. Juni 2013, 16:00:48 von Evitel2004 »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #476 am: 03. Juni 2013, 17:02:20 »
Edit: Die PM von CE: Care-Energy mk-group Holding GmbH widerspricht Bescheid der Bundesnetzagentur gegen die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
http://www.presseportal.de/pm/80959/2484832/

Wirklich ganz schlimm, alle Bösen dieser Welt haben sich jetzt gegen unseren ach so guten 'Robin Hood' verschworen !   ;D

Nachtrag:
Die vom 'Verantwortlichen für Pressekontakte' am Fließband produzierten Pressemeldungen werden immer mehr zu einer Lachnummer

http://www.presseportal.de/pm/80959/2484961/die-energiekonzepte-von-care-energy-sind-gefragter-denn-je

Wie kann man nur ständig derart 'dick auftragen'  -  aber Kristek glaubt wohl: "Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr".   ::)
« Letzte Änderung: 03. Juni 2013, 19:18:22 von khh »
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Offline Verbraucher

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #477 am: 04. Juni 2013, 13:47:28 »
@khh

Sie machen Ihren Forenstatus "Haudegen" aber ganz schön Ehre!. Bei Ihren Beiträgen entsteht der Eindruck, dass es Ihnen nicht um eine unvoreingenommene Kommentierung von Sachverhalten geht, sondern eine ausschließlich negativ tentierende "Vorverurteilung" vorgenommen wird.
Warten wir doch erst mal den Prozess der rechtlichen Bewertung dieser Maßnahmen der BNetzA gegenüber einem Unternehmen(verbund) ab. Es ist ja wohl nicht ganz von der Hand zu weisen, dass bevor hier rechtliches Gehör gewährt wurde, durch vorschnelle Medienpublizierung mehr "Öl ins Feuer gegossen wurde" als der sachlichen Aufarbeitung eines doch recht komplexen und wahrscheinlich für die Zukunft wichtigen Thema dienlich ist.
Also bitte nicht in das gleiche "Horn" blasen und das Thema weiter sachlich verfolgen und kommentieren.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy / mk-power
« Antwort #478 am: 04. Juni 2013, 19:19:36 »
@khh
Sie machen Ihren Forenstatus "Haudegen" aber ganz schön Ehre!. Bei Ihren Beiträgen entsteht der Eindruck, dass es Ihnen nicht um eine unvoreingenommene Kommentierung von Sachverhalten geht, sondern eine ausschließlich negativ tentierende "Vorverurteilung" vorgenommen wird. ...

Mit ihrer mehrfach publizierten sehr ‚eigenwilligen Rechtsauslegung’ stehen Kristek & Co. ja wohl ziemlich allein da (vgl. Bundesnetzagentur oder bspw. OLG Frankfurt, LG Berlin und aktuell LG Hamburg). Insofern ist nicht ersichtlich, wie bei Ihnen der Eindruck entsteht, dass meine Beiträge in Richtung einer voreingenommenen „Vorverurteilung“ tendieren.

Bei Ihren bisherigen Beiträgen könnte allerdings der Eindruck entstehen, dass Sie die rechtliche Bewertung und Positionierung von Care Energy / mk-power, die mit den Sachverhalten eher nichts zu tun hat, durchaus teilen und gutheißen. Damit machen Sie Ihrem in diesem Verbraucherforum verwendeten Usernamen „Verbraucher“ kaum Ehre!  :P
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #479 am: 04. Juni 2013, 21:53:36 »
Care-Energy klagt auf zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz

Hamburg (ots) - Bislang vertrat die Care-Energy die Meinung, dass eine Deeskalation der Situation rund um die erhobenen Falschdarstellungen "innoffiziell" am Verhandlungstisch mit den beteiligten Personen, Unternehmen und Institutionen erledigt werden sollte, doch hier setzt nun eine Trendwende ein.

Gezielt wurden Behörden und Medien durch Fehlinformationen in die Irre geführt, um Care-Energy am Markt vorsätzlich zu schädigen und durch manipulative und subtile Art und Weise, Behörden und Institutionen "vor den Karren zu spannen", Fehlentscheidungen und Einschätzungen zu treffen. Der Beschluss der Bundesnetzagentur und das Kommentar des Leiters dieser, brachte jedoch das Fass zum Überlaufen.

Es wird nun an der Zeit, dass Care-Energy als Energiedienstleister von rund 270.000 Kunden in die Offensive geht. Dazu wurde ein Team aus Fachanwälten und ein internationales Beratungshaus beauftragt, eine Klage beim zuständigen Landgericht vorzubereiten, welches die Urheber und Verbreiter dieser Fehlinformationen mit dem Eingriff in den Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB) zu Schadenersatz in einem zweistelligen Millionenbetrag heranziehen soll.


Care-Energy beharrt auf seine Grundrechte und die seiner Kunden

Care-Energy ist mit jeder einzelnen Gesellschaft ein eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, mit entsprechenden Gewerbeberechtigungen und unterliegt somit klar dem Schutzrecht des § 823 Abs 1 BGB.

Die Darstellung und Verbreitung von Unwahrheiten über die Geschäftskonzeption veranlasste zuletzt die Bundesnetzagentur zu einem Beschluss, in welchem jedoch genau dieses Schutzrecht verletzt wird. Da jedoch die Bundesnetzagentur in diesem Fall basierend auf die Falschdarstellungen einen somit falschen Beschluss erließ - welchem natürlich widersprochen wurde - liegt nun erstmalig der Beweis vor, dass durch diese Verbreitung von Unwahrheiten gezielt ein Eingriff in den Gewerbebetrieb vorgenommen werden soll.

Auch Gerichte - wie das Landgericht Hamburg - im jüngsten Verfahren wegen angeblich nicht bezahlter, fälliger EEG-Umlage, werden mit diesen unwahren Darstellungen konfrontiert. Bereits im Vorfeld und während des Verfahrens wird gezielt Stimmung gemacht.

Care-Energy hat sich entschlossen, auf einen innovativen Weg gegen diese Angriffe vorzugehen und deshalb die Klage gegen die Urheber und Verbreiter der falschen Behauptungen zu beauftragen.

Es bleibt spannend, wer dieses Verfahren als Beklagter schmücken wird, in jedem Fall wird mit aller gebotenen Härte vorgegangen. Care-Energy sieht sich als Energiedienstleister von 270.000 Kunden dazu verpflichtet, das Optimum für die Kunden zu erzielen und das macht sich im Energiepreis und einer Fülle von Energieeffizienz- und Energiedienstleistungen bemerkbar.


Pressekontakt:
Dkfm. Marc März

[..]


Dazu Care-Energy ergänzend auf Facebook:

Care Energy Wer hinter den Aussagen steckt werden wir oft gefragt - wir wissen es, diese Menschen werden zur Verantwortung gezogen und es ist erschreckend wie hoch dieses hinaufgeht. Das ist ein Skandal!
Care Energy [..]jedoch darf man nicht vergessen, dass wir zwar ein deutsches Unternehmen sind, jedoch der einzige Gesellschafter ein Österreicher - also ausländisches Kapital. Sie erinnern sich vielleicht auf was sich Vattenfall berufen hat? Richtig - ausländisches Investitionskapital speziell in der Energiewirtschaft ist speziell geschützt. Also gucken wir mal ;)
« Letzte Änderung: 04. Juni 2013, 23:04:39 von SabbelMR »

 

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