Original von RR-E-ft
Warum es gerecht sein soll, dass vNNE beim Einspeiser landen und nicht entgeltmindern auf dem Regulierungskonto des NB, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Weil nach dem vorherigen Marktmodell, bei dem die am Höchstspannungsnetz hängenden Großkraftwerke mitsamt den Netzentgelten an der Tür des Abnehmers (Energieversorger, -händler, Endverbraucher) im Wettbewerb mit den dezentralen Einspeisern standen, der dezentrale Einspeiser einen höheren Preis durchsetzen konnte (Großkraftwerkspreis + Netzdurchleitungskosten), der seinen Erzeugungskosten besser gerecht wurde.
Um den Verbraucher warben dabei der billige Großkraftwerksstrom mitsamt den dafür erforderlichen Netzkosten und der dezentral erzeugte Strom, der aufgrund der Bedingungen (fehlende Skaleneffekte, höhere Auflagen wegen Verbrauchernähe etc.) in der Erzeugung teurer ist, aber weniger Netzkosten verursacht.
Wenn man nun per Verordnung den Handelspunkt, an dem die Erzeuger im Wettbewerb stehen, künstlich auf die Höchstspannungsebene verschiebt und die Netzkosten getrennt und unabhängig vom Transportweg vom Verbraucher kassiert, dann steht der dezentrale Strom mit dem Großkraftwerksstrom ohne die Netzkosten im Wettbewerb, was diesen unangemessen benachteiligt.
Für die Systemdienstleistung des verbrauchsnahen, dezentralen Einspeisens, das beim Erzeugen des dezentralen Strom ja auch aufgrund der Bedingungen höhere Kosten zur Folge hat, soll der dezentrale Strom auch eine angemessene Vergütung bekommen.
Das ist ja nicht geschenkt, sondern beruht auf der Annahme, dass solche erhöhten Kosten unvermeidbar vorhanden sind und die dezentrale Einspeisung Vorteile hat und insgesamt Kosten spart und außerdem erwünscht ist.
Das ist in der Studie in der Einleitung alles schön erklärt.
Das alte Marktmodell mit dem Handelspunkt im Verteilnetz vor der Tür des Kunden wäre natürlich auch eine gerechte und tranparente Lösung (vielleicht die transparentere?).
Aber dann würde auch das volle Netzentgelt (über den Großkraftwerksstrom am Handelspunkt eingepreist) vom Kunden ebenso bezahlt werden müssen, und der dezentrale Strom könnte auf diesem Preisniveau mit dem Großkraftwerksstrom konkurrieren und würde höhere und kostengerechte Preise erzielen.
So war es vor der gewollten Verschiebung des Handelspunkt zur Einrichtung der Strombörse.
Bei einer Rückkehr zu dem alten \"gerechten\" Modell würden also der Strom und die Netzkosten für den Verbraucher nicht billiger.
Die Vergütung der vNNE ist kein Geschenk an die dezentralen Einspeiser, sondern ein Ausgleich für die künstliche Verschiebung des Handelspunkts in die Höchstspannungsebene, die eine Wettbewerbsverzerrung darstellt.
Dieser vNNE-Vergütung ist gedacht als ein Kostenersatz für den durch die Wettbewerbsverzerrung künstlich gestutzten Preis für dezentral erzeugten Strom.Gäbe es diese Vergütung nicht oder würde diese auf das Regulierungskonto des Netzbetreibers gezahlt, wäre der dezentrale Strom weniger wettbewerbsfähig und es würden keine dezentralen Kraftwerke gebaut, so dass sich auch auf diese Weise keine Entlastung für den Stromverbraucher ergäbe, weil keine Zahlungen auf dem Regulierungskonto des NB eingehen würden.
Insofern ist diese Regelung auch keine Belastung des Stromverbrauchers, wie mancher annehmen möchte.Das alles hat mit PV oder Windkraft erst mal gar nichts zu tun.
Diese Netzkostenwälzung und -vergütung wurde in erster Linie für die kleinen bis mittleren konventionellen Kraftwerke der Kommunen ausgehandelt.
Es gibt aber keinen Grund, das nicht auch auf Kleinstkraftwwerke wie BHKWs und PV-Anlagen am Niederspannungsnetz anzuwenden.
Wie sollte man eine Benachteiligung dieser Stromerzeuger gegenüber den konventionellen Kommunalkraftwerken denn auch begründen?
ciao,
sh