Original von nomos
@Gas-Rebell, was ist eine Tatsache und was ist das Recht?
Wird das jetzt hier ein Seminar in Rechtsphilosophie?

Wir waren schon weiter. Wenn das EVU diese Klausel selbst nicht mehr wegen Unwirksamkeit verwendet, besteht wohl über die Unwirksamkeit Einigkeit. Die rechtliche Unwirksamkeit dieser Klausel ist so unstreitig = Rechtstatsache.
Das ist logisch nicht zwingend. Die Nichtverwendung der Klausel ist nicht gleichbedeutend mit irgendeinem Einräumen des EVU, dass die Klausel unwirksam sei. \"Unstreitig\" unwirksam ist die Klausel nur, wenn Ihr Versorger genau dies auf Anfrage erklärt und dies auch gerichtlich festgestellt wurde.
Süß ist Ihre Erfindung des Begriffs \"Rechtstatsache\" für einen unstreitigen Sachverhalt.

(Sagt meine Kollegin gerade; ja, ja, wir rödeln leider immer noch im Büro.)
Jetzt kann man einem unwissenden Dritten gegenüber nicht das Gegenteil erklären um sich einen Vorteil zu verschaffen.
Da es schon vorher keine Unstreitigkeit gab, erklärt der Versorger nicht das Gegenteil seiner vorherigen Auffassung, sondern tut genau diese noch einmal kund.
Nomos, Sie sind mit zu vielen Gefühlen bei der Sache. Und die sind bekanntlich nicht nur schlecht für die Gesundheit, sondern auch fürs Denken. Meine Meinung.

Wie das oft bei juristischen Fragen ist, mit einem gewissen \"Nebel\" werden Sie leben müssen
. Ich habe Ihnen eine einfache Definition geliefert.
Die Definition war mir ZU einfach.

@ kamaraba
Für mich sind alle Fragen mit JA zu beantworten.
Und aus welchen Gründen? Immer der Ankläger muss die Schuld beweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld.