@courage
schöne Idee der Formulierung eines Preisänderungsverlangens,
die Vorstellung von Utopien beflügelten ja seit Menschengedenken die Fantasien

Original von reblaus
Diese ganze Diskussion ist völlig abwegig. Es liegt doch gar keine Täuschung vor!
Wieso?
Ich finde diese Diskussion überhaupt nicht abwegig.
Es wurden andererseits und -orts bereits sehr viele, rein hypothetische, Diskussionen über weitaus konstruiertere Zusammenhänge und deren imaginäre Folgen geführt, die in der diskutierten Form völlig abwegig und zuzüglich ebenfalls schlicht leider völlig ohne Nutzwert für den \"normalen Verbraucher\" erschienen.
Eine Antwort auf die hiesigen Fragen und Überlegungen zu finden, hat dahingegen zur Abwechslung nicht nur allgemeinen Nutzen sondern \"erleuchtet\" dem geneigten Leser vielleicht sogar einmal den \"realen Hintergrund\" seiner persönlichen Fallgeschichte, abseits der vielbemühten und überstrapazierten Abstraktionen.

Endlich einmal wieder eine Grundsatzfrage, die diesen Titel wirklich verdient und deren Beantwortung dem Verbraucher \"Mehrwert\" erschliessen könnte. Ist doch spannend.
Wieso also liegt keine Täuschung vor, wenn z.B. die vom Versorger weiterhin verwendete Klausel trotz erwiesener, per Gerichtsurteil inzwischen festgestellter, Unwirksamkeit weiterhin als schriftliche Begründung in einem Preiserhöhungsverlangen verwendet wird?
Über die Zeit der Vermutung wären wir also schon hinaus

original von reblaus
Wenn der Versorger in Kenntnis der Unwirksamkeit einer Klausel, trotzdem überhöhte Zahlungen entgegen nimmt, muss er diese wegen ungerechtfertigter Bereicherung herausgeben. Wer den fehlenden Rechtsgrund bei Annahme kennt, oder später erfährt, haftet von dem Zeitpunkt an, wie wenn der Anspruch rechtshängig geworden wäre. Die Verjährung ist gehemmt. Der Verbraucher kann wann immer er von der rechtsgrundlosen Zahlung erfährt, seinen Rückforderungsanspruch geltend machen.
Nennen Sie mir eine Konstellation, in der der Verbraucher über eine vergleichbar starke Rechtsposition verfügt.
(Die fett- Markierung und Farbe sind von mir)
Die Rechtsposition an sich mag sehr stark sein. So weit so gut.
WENN man sich dessen bewusst ist.
Der Punkt ist aber doch, dass der Verbraucher, der sich nach Treu und Glauben auf eine korrekte und VERTRAGSGEMÄßE Rechnungsstellung seines Versorgers und damit selbstredend auf die Rechtmässigkeit der darin geltend gemachten Forderung verläßt, MIT besseren Wissens des Versorgers rechtsgrundlos leistet.
Der Verbraucher weiss es aber nicht. Und erfährt es wahrscheinlich auch nie.
Von wem denn auch. Der Versorger wird es ihm ganz sicher nicht sagen.