Original von Black
Sondervertrag und Grundversorgungsvertrag unterscheiden sich eben im Vertragsinhalt und nicht nur im Preis. Wenn ein Grundversorgungskunde - warum auch immer - zu einem Sondervertragspreis abgerechnet wurde muss dies keine Auswirkungen auf den restlichen Vertragsinhalt haben.
Die Logik, warum man etwas dagegen haben muß, dass sich durch den Bestpreis Vertragsinhalte verändern, ist ja schon klar:
Während man beim Grundversorgungskunden (GVK) die Preiserhöhung über die GasGVV durchquetscht, hätte man beim Sondervertragskunden (SVK) so seine Probleme, weil dort keine (wirksame, mangels Vereinbarung) Preisanpassungsklausel existierte.
Also müßte das EVU in der Tat dann seine Bestpreistarife gesondert anbieten. Dem GVK müßte man mitteilen: \"
Hallo, wir haben da was Feines für dich. Du willst doch sicher für dein Gas weniger zahlen. Also unterschreib mal schön. Und auf die (besondere) Preisanpassungsklausel machen wir auch aufmerksam\".
D.h., bei den Bestpreisen haben die EVU\'s drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: (1) man will den Kunden möglichst lange halten (2) man will den Kunden möglichst lange in der Grundversorgung halten (3) man will so wenig wie möglich administrativen Aufwand.
Ein Mischmasch, der auf Versorgerseite gewachsen ist. Dies mag zwar ein Rationalisierungsmodell sein, aber nicht Daseinsvorsorgemodell auf der Basis des Kontrahierungszwangs.
Vergessen wird dabei, dass die EVU\'s den Grundversorgungspreis anders (höher) kalkulieren dürfen, als ihre anderen Tarife, weil sie Jedermann bis zur Unzumutbarkeit ertragen müssen.
Vergessen wird, dass das gesetzliche Preisänderungsrecht (aus GasGVV) das Pendent zur Versorgungspflicht ist.
Vergessen wird, dass es seit jeher mehr SVK als GVK gibt und es Zeiten gab, wo EVU\'s intensiv deren Kundschaft mit Sonderverträgen beworben haben (bis 1998 ).
Dieses Modell fragt nicht: \"
Kunde willst du GVK sein ?\". Dieses Modell fragt nur: \"
EVU willst du so wenig wie möglich Aufwand ?\" Die Antwort liegt auf der Hand. Nur, dass der BGH am 29.04.2008 für die SVK ein Fanal gesetzt hat, das war nicht (unbedingt) zu erwarten gewesen (und weckte die EVU\'s aus ihrem \"
Dornröschen-Schlaf\"). In der Folge sieht man sich dann halt nun veranlasst alle, auch den fiktiven Haushaltskunden mit 100.000 kWh/a, zum GVK zu küren.