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Autor Thema: Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs  (Gelesen 31936 mal)

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Offline jroettges

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #30 am: 15. November 2008, 11:41:43 »
Hallo Biene,

die Stimmung ist doch recht gut, scheint sich doch Justitias Waage zugunsten der Verbraucher zu neigen.

Was die EWE jetzt angezettelt hat, dient doch nur der Verunsicherung der Leute und soll die Wankelmutigen zur Zahlung der Rückstände bringen.

Eine neue Qualität hat die Sache keinesfalls.

Offline Energiesparfuchs

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #31 am: 16. November 2008, 15:37:03 »
Hallo,

RR-E-ft schreibt:

Zitat
Speziell EWE- Kunden sollten das Unternehmen ggf. speziell auf die Urteile des OLG Oldenburg vom 05.09.2008 und des LG Hannover als Kartellgericht vom 28.10.2008 verweisen.

Sollte man also der Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs mit Hinweis auf die beiden Urteile antworten? Wäre das besser als nicht zu reagieren? Oder ist es egal?

Gruß

Energiesparfuchs

Offline Emsländer

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #32 am: 16. November 2008, 16:08:21 »
Sorry!
Ist das Absicht? Warum lesen Sie nicht  z.b.
...die Oldenburger oder warum informieren Sie sich nicht vorher im Forum...
Ich verstehe es nicht.....da will man gar nicht mehr antworten.. und tut es doch.. es ist doch alles schon mehrfach beantwortet worden. Etwas Mühe sollte schon sein! Sie schreiben ja auch gleich mehrfach....

Offline Energiesparfuchs

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #33 am: 25. November 2008, 19:56:09 »
Guten Abend,

Zitat
Speziell EWE- Kunden sollten das Unternehmen ggf. speziell auf die Urteile des OLG Oldenburg vom 05.09.2008 und des LG Hannover als Kartellgericht vom 28.10.2008 verweisen.

Wann ist der Fall gegeben? (Antwort auf das letzte Mahnschreiben? Beim Widerspruch gegen das zu erwartende gerichtliche Mahnschreiben?) Wann?

Wenn jemand eine Antwort auf meinen obenstehenden Beitrag vom 16.11.2008 weiß oder falls jemand die Stellen, wo meine Frage schon beantwortet worden ist, kennt: Für einen hilfreichen Link, wo ich nachlesen kann, wäre ich sehr dankbar!


Grüße

Energiesparfuchs

Offline Stefano

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #34 am: 26. November 2008, 23:19:34 »
Zitat
...

bis zum 24. Nov. hätte ich noch Zeit... ...

Biene

Ich auch. Tja, zu blöde. Die Frist habe ich nun verstreichen lassen ohne zu zahlen...

Bin mal gespannt, ob das Kettenrasseln nun leiser oder lauter wird.

Komisch, je länger der ganze Mist andauert, desto gleichgültiger macht er mich.

Offline Emsländer

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #35 am: 27. November 2008, 17:41:29 »
http://www.energie-initiative-ol.de/?Archiv:Mahnung_und_Ank%FCndigung_des_gerichtlichen_Forderungseinzugs

1). Wenn Sie die Jahresabrechnung bekommen, wann immer Sie Lust verspüren...oder den oben genannten Link richtig lesen!
2). Reagieren bei der Zustellung eines Mahnbescheides!
3). Oben genannten Link lesen...
4). .... :D

Offline Energiesparfuchs

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #36 am: 28. November 2008, 18:27:30 »
Danke für die Antwort.

Im vorvorletzten Rundbrief von den Oldenbürgern steht, daß man den Widerspruch (im Mahnbescheid) besser nicht begründen sollte.

Zitat
Die zusätzliche Begründung ist nach Abstimmung mit Rechtsanwalt Dr. Jan Reshöft, Aurich, (Prozessbevollmächtigter in der erfolgreichen Gemeinschaftsklage gegen die EWE am OLG Oldenburg) nicht erforderlich und sollte weggelassen werden.

und (hier habe ich die Antwort auf meine Frage gerade beim Lesen meiner Mails gefunden):

Zitat
Es ist vielmehr so, dass das Mahngericht selbst die EWE auffordern wird, die Zahlungsforderung zu begründen. Einer solchen Begründung von seiten der EWE wäre dann vom Gaskunden mit der bisher verwendeten Formel unter Hinweis auf die Urteile des OLG Oldenburg vom 5.9.2008 (Az 12 U 49/07) sowie des LG Hannover als Kartellgericht vom 28.10.2008 (Az 21 O 104/06) zu widersprechen.


Energiesparfuchs

Offline Emsländer

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #37 am: 28. November 2008, 18:32:19 »
Wie schon gesagt:
Das Kreuzchen an der richtigen Stelle und ab damit..
und dann kommt oder kommt sie nicht die EWE!

Offline Gunnar

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #38 am: 09. Dezember 2008, 14:06:29 »
moin, moin
die Frist die EWE für die offenen Forderungen gestellt hatte ist ja nun abgelaufen. Bis jetzt hat sich die EWE auch noch nicht wieder gemeldet (so wie viele von Euch das auch vorhergesehen haben). Mittlerweile gibt es doch auch Bewegung seitens des Kartellamtes. Also ich warte immernoch auf Reaktionen von der EWE bevor ich irgendetwas zahle. Bin ja mal gespannt auf die nächste Jahresabrechnung (bezüglich der \"Gutschrift\").

Gunnar

Offline Emsländer

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #39 am: 09. Dezember 2008, 16:00:59 »
Mittlerweile gibt es doch auch Bewegung seitens des Kartellamtes. Also ich warte immernoch auf Reaktionen von der EWE bevor ich irgendetwas zahle. Bin ja mal gespannt auf die nächste Jahresabrechnung (bezüglich der \"Gutschrift\").

Gutschrift von der EWE? Habe ich da etwas verpasst, nicht gelesen??

Mit den Mahnverfahren hat die EWE noch Zeit bis zum 31.12.2008...

Offline Heizer

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #40 am: 10. Dezember 2008, 17:21:22 »
So, die Post ist da vom Amtsgericht Uelzen. Werde wohl nicht der einzigste mit einem gerichtlichen Mahnbescheid sein.
Also Widersprechen und dann mal sehen, was weiter wird ...

Offline Emsländer

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #41 am: 10. Dezember 2008, 18:17:19 »
So, die Post ist da vom Amtsgericht Uelzen.

????

Sind sie im richtigen Forum? Uelzen für die EWE?
 8o

Offline RR-E-ft

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #42 am: 10. Dezember 2008, 18:20:54 »
@Emsländer

Es gibt mittlerweile zentrale Mahngerichte, u.a. am Amtsgericht Uelzen.

Für die Länder Sachsen- Anhalt und Thüringen besteht ein gemeinsames zentrales Mahngericht beim Amtsgericht Aschersleben.

Offline Heizer

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #43 am: 10. Dezember 2008, 18:23:57 »
Amtsgericht Uelzen
- Zentrales Mahngericht -

Antragsteller:
EWE ... Anschrift
gesetzlich vertreten durch:
den Vorstand

usw.

Es werden wohl noch ein paar weitere EWE Kunden Post haben. Als EWE-Kunde fühle ich mich hier richtig. Jedenfalls bisher.

Offline Emsländer

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #44 am: 10. Dezember 2008, 18:29:11 »
Asche auf mein Haupt!

Ich habe es auch gelesen:

http://www.energie-initiative-ol.de/?Archiv:EWE-Kunden_erhalten_Mahnbescheid

Da werden wir unser Kreuz machen (hoffentlich richtig 8o) und dann warten wir ab...

Also Mitstreiter!
Nicht aufgeben, gemeinsam sind wir stark!!!

 

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