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Autor Thema: Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs  (Gelesen 31938 mal)

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Offline Ofal

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #15 am: 12. November 2008, 13:57:45 »
Zitat
Original von biene


Soeben erhalte ich auch eine Mitteilung von den Oldenbürgern
Auch die geben inzwischen wieder einen aktuellen Rundbrief in Bezug wg. des o.a. Themas raus...

Hallo Biene.

Kannst du mir eine Kontaktadresse oder Homepage der Oldenbürger nennen? Wenn der Rundbrief als Newsletter verschickt wird würde ich mich gerne in der Mailingliste eintragen.

Zu dem Thema \"Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens\"  bin ich ja mal gespannt was ich heute im Briefkasten so finden werde...

Grüße aus Ostfriesland,

Ofal

Offline jroettges

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #16 am: 12. November 2008, 14:03:41 »
Die Oldenbürger

Biene wird mir verzeihen. :)

Offline angeljustus

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #17 am: 12. November 2008, 14:57:31 »
Auch ich hatte das Teil heute im Briefkasten.

Ist wohl eine Standard-Mahnung mit dem entsprechendem Rückstand ohne persönliche Unterschrift an alle \"Verweigerer\". Also Papierkorb. Wirklich schade um die Ressourcen.......

Im übrigen hatte ich EWE schon in meinem bisherigen Schriftverkehr gebeten, soche lapidaren Schreiben zu unterlassen. Hier sieht man, der Computer hat es ausgespuckt.

Gruß an Alle von dampfmax

Offline fritzi

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #18 am: 13. November 2008, 01:13:41 »
Halöle!
Ich bin grad neu hier und weiß nicht genau muß ich diesem Schreiben auch wiedersprechen oder garnicht darauf reagieren, und warten bis das Verfahren eingeleitet wird???

Offline Emsländer

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #19 am: 13. November 2008, 18:13:47 »
Sorry!
Ist das Absicht? Warum lesen Sie nicht das vorletzte Posting z.b.
...die Oldenburger oder warum informieren Sie sich nicht vorher im Forum...
Ich verstehe es nicht.....da will man gar nicht mehr antworten...

Offline biene

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #20 am: 13. November 2008, 19:31:34 »
hallo zusammen,

dann war meine Frage ganz zu Anfang wohl doch nicht so uninteressant.. Inzwischen hab ich gelesen, daß sich ja schon viele wieder weiterinformiert haben.  Schön dass es dies tolle Forum überhaupt gibt...

Und weiter viel Kampfgeist!

Gruß Biene

Offline Solaris

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #21 am: 13. November 2008, 19:41:24 »
Hatt Du ganz toll demacht, Biene, schön dass wir Dich haben

Offline superhaase

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #22 am: 13. November 2008, 20:09:41 »
@Solaris:

Für einen Frischling sind Sie ganz schön frech!
8) solar power rules

Offline fritzi

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #23 am: 13. November 2008, 22:18:50 »
ja ich sag auch noch mal sorry,wenn man mich falsch verstanden hat.ich danke biene...

Offline Solaris

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #24 am: 13. November 2008, 23:26:09 »
@superhaase

Nehmen Sie bitte folgendes zur Kenntnis:

Was sind Rangtitel und Rangzeichen?

Je nachdem wie viele Beiträge Sie schon erstellt haben und welcher Benutzergruppe Sie angehören, bekommen Sie unter Ihrem Benutzernamen andere Rangtitel und Rangzeichen dargestellt. Diese sollen nur einen ersten Eindruck liefern, wie viele Beiträge Sie verfasst haben.

Die Rangzeichen sollen nur als kleines Gimmik zählen.

Alle Benutzer sind gleich, egal welchen Rang sie haben.

Bilden Sie sich auf Ihren Rang etwas ein?

Offline Stefano

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #25 am: 14. November 2008, 01:02:35 »
Zitat
Original von fritzi
Halöle!
Ich bin grad neu hier und weiß nicht genau muß ich diesem Schreiben auch wiedersprechen oder garnicht darauf reagieren, und warten bis das Verfahren eingeleitet wird???

Zitat
Gerichtlicher Mahnbescheid – was tun?  Im Rahmen der Zahlungsaufforderungskampagne der EWE sollte jeder Verbraucher damit rechnen, in der Folgezeit einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt zu bekommen.  Niemand muss vor einem Mahnbescheid Angst haben. Er erfordert jedoch eine sofortige Reaktion innerhalb von 14 Tagen in Form eines Widerspruchs. Dem Mahnbescheid liegt eine Gebrauchsanweisung bei. Um Widerspruch einzulegen, kreuzt der Verbraucher nur die Zeile an \"Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt\" und unterschreibt. Dann bringt er das Widerspruchsformular zum angegebenen Amtsgericht zurück bzw. schickt es als Einschreiben mit Rückschein dorthin.  Der Widerspruch muss nicht begründet werden.    

http://www.energie-initiative-ol.de/?Archiv:Mahnung_und_Ank%FCndigung_des_gerichtlichen_Forderungseinzugs

Offline superhaase

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #26 am: 14. November 2008, 07:23:53 »
@Solaris: :)
8) solar power rules

Offline angeljustus

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #27 am: 14. November 2008, 13:14:25 »
@stefano: prima  :D

Offline Cremer

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #28 am: 14. November 2008, 17:21:05 »
@biene,

lange nichts gehört, gehts jetzt endlich bei Euch zur Sache :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline biene

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #29 am: 15. November 2008, 07:28:28 »
Hallo Gerd,

ja scheint so.. und das jetzt bei einer deftigen Erkältung.. keine Angst die Heizung ist noch an..ggg

Aber holt die Sonne wieder raus! und dann ist die Stimmung auch unter unseren \"Kämpfer/innen\" wieder besser...

Gruß an alle

Biene

 

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