@Schützin
Kleine Schieflage: nicht die EWE verschickt Mahnbescheide, sondern das Mahngericht.
Ob die EWE Mahnbescheide nach Anfangsbuchstaben des Verbrauchers, Vertragsnummer, Kundennummer oder Höhe der Forderung beantragt, darauf kommt es nicht an.
Wer dies dringend wissen möchte, wird von niemandem gehindert, bei der EWE selbst nachzufragen.
Das Mahngericht hat offensichtlich seine eigene Systematik, die letztlich zum Versand des Mahnbescheids führt.
trixan