Guten Morgen,
seit August 2005 habe ich - wie viele andere auch - den Preiserhöhungen bei der EWE widersprochen und den Preis \"eingefroren\".
Der auch bei mir angekommene Mahnbescheid ging mit Widerspruch ans Gericht zurück.
Nun habe ich in der letzten Energiedepesche vom sogen. fairen Gaspreis gelesen, der mir bis dahin noch nicht bekannt war.
Da ich Sondervertragskunde bin, möchte ich nun der EWE mitteilen, das ich meine zukünftigen Zahlungen nur noch in Höhe des fairen Gaspreises vornehmen werde und zugleich den noch nicht verjährten Anteil des von 2005 bis heute trotz Kürzung zuviel gezahlten Betrages ebenfalls von den zukünftigen Zahlungen abziehen.
Meine Frage hierzu nun: Muß mein Schreiben an die EWE bestimmte Dinge berücksichtigen (wie bei den bisher getätigten Widersprüchen) oder kann ich \"formlos\" mit Hinweis auf den fairen Preis der EWE lediglich eine Berechnung aufstellen, aus der der zu kürzende Betrag ersichtlich ist.
Meine Frage mag vielleicht dumm sein, ich möchte jedoch nicht auf Grund eines \"Formfehlers\" beim Gasversorger ins offene Messer laufen.
Wäre hier für einen kleinen Hinweise dankbar.
Gruß Asbus