Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs  (Gelesen 34499 mal)

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Offline fritzi

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #60 am: 18. Dezember 2008, 21:47:14 »
hallo hier ist wieder jemand der sich wenig auskennt...ich habe auch dieses schreiben von uelzen bekommen und muß ich dem wiederspruch an zweiter stelle ankreuzen oder nur dem dritten stelle??? haben ja schon mal 520 € abgelassen da die angeforderte summe nicht der der summe die die ewe gerne haben möchten übereinstimmen???

Offline jroettges

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #61 am: 18. Dezember 2008, 22:46:09 »
@fritzi

Nur bei Ziffer 2 ein Kreuzchen und sonst nichts!

Unterschreiben und per Einschreiben nach Uelzen an das Mahngericht zurücksenden.

Gelben Umschlag und Einlieferungsschein gut aufbewahren.

P.S.
Ist an mehreren Stellen hier im Forum nachzulesen. Die Suchfunktion kann helfen, solche Stellen zu finden.

Seit heute gehöre ich auch zu denen, die dazu aus eigener Anschauung berichten können!  :]

Offline angeljustus

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #62 am: 19. Dezember 2008, 00:41:02 »
Also hat EWE wohl allen \"Verweigerern\" den Mahnbescheid serviert.

Schade um Papier, Porto, Gerichtskosten etc.

Oder geht es hier etwa um die leidige Verjährung?  :D

Offline biene

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #63 am: 19. Dezember 2008, 11:07:34 »
Hallo zusammen,

auch beim Buchstaben W ist die EWE wohl angekommen - auch wir haben inzwischen gleich 2x! den Mahnbescheid bekommen.
Ist das normal?

Tja - den Widerspruch insgesamt habe ich schon mal angekreuzt.

Sollte man aus rechtlicher Sicht noch was beachten? - da ja gerade vor einigen Tagen neue Urteile zugunsten der Verbraucher gefallen sind?

Ansonsten wünsch ich euch allen trotzdem eine schöne Weihnachtszeit...

Gruß an alle


biene und thomas

Offline biene

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #64 am: 19. Dezember 2008, 11:43:40 »
Hallo zusammen -

hab soeben mit dem Amtsgericht gesprochen - warum wir gleich 2-fach den Mahnbescheid bekamen...

Aufpassen - ob als \"Gesamtschuldner\" draufsteht - dann gilt das für diegleiche Sache -  aber hinten stehen andere Endnummern.
Also es betrifft das gleiche Verfahren - so wurde mir eben am Telefon bestätigt.

Hat noch jemand das gleiche erlebt?

Gruß

Biene

Offline Gunnar

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #65 am: 19. Dezember 2008, 11:58:25 »
Moin, moin
ich hab mal eine Frage in die lockere Runde:
Was ist an der Aussage dran, dass ein Gerichtsentscheid vom OLG Oldenburg (da liegt doch immernoch das aktuelle Verfahren??) nur für die EWE Kunden gilt die wirklich geklagt haben, nicht für die Kunden die nicht geklagt haben?
Sollte das OLG also ein Entscheid aussprechen für z.B. die Sammelkläger dann gilt das auch nur für die, oder?
Wäre es so, dann müsste ja jeder einzelne Kunde für sich einen Gerichtsentscheid erzwingen bzw. den Weg der Sammelklage gehen.

Gruß
Gunnar

Offline jroettges

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #66 am: 19. Dezember 2008, 13:46:39 »
@Gunnar
Die EWE hat dunnemals zwar versprochen, alle Kunden gleich zu behandeln, das dürfte aber wohl nix werden. Grundsätzlich wird man wohl klagen müssen.

Wie man hört, läuft auf die EWE auch schon eine neue Klagewelle zu.
Da wird nur noch die Revision beim BGH abgewartet.

Besser dran sind diejenigen, die die Rechnungen konsequent gekürzt haben.
Ob die jemals von der EWE verklagt werden, das steht in den Sternen.

Offline fritzi

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #67 am: 19. Dezember 2008, 17:00:50 »
danke jroettges!!!mit der suchfunktion arbeite ich dran.bin ja froh hier irgendwie auf irgendeine seite zu kommen...(pc-muffel halt)

Offline Gunnar

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #68 am: 20. Dezember 2008, 14:49:03 »
moin, moin

hab mir den Bericht von den \"Oldenbürgern\" durchgelesen.
Ich sehe jetzt allerdings ein kleines Problem bezogen auf das bereits eingeleitete Mahnverfahren seitens der EWE. Wenn ich mir folgendes überlege

(Zitat):
\"Losgelöst von der neuen Klagewelle ist die Revision der EWE gegen die Klage der o.a.  Streitgenossenschaft aus dem Oldenburger und ostfriesischen Raum derzeit beim BGH anhängig, wird aber nach Aussage von Dr. Reshöft wegen der Vielzahl von anhängigen Revisionen wohl erst im Jahr 2010 entschieden werden.\"

dann denke ich mir muss jeder einzelne schon vorher reagieren.

Es sei denn man läßt es darauf ankommen und hofft das die Frist des  Mahnverfahrens abläuft. Weiss jemand wie lang diese Frist ist?

Gruß
Gunnar

Offline jroettges

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #69 am: 20. Dezember 2008, 22:42:46 »
Die NWZ von heute meldet, dass sich der BGH \"in Kürze\" mit der EWE befassen dürfte.
Die EWE-Eigentümer gehen davon aus, dass die Preisanpassungsklauseln der EWE vor dem BGH \"halten\" werden.
Zur Klagewelle gegen die EWE wird berichtet, dass beim LG Oldenburg 40 neue Klagen eingegangen seien.
Das LG Aurich berichtet von 230 Klagen.
Hintergrund sei die Befürchtung von Verjährungen zum Jahreswechsel


Rechnet man dazu die Klagen (~ 600), die bei RA Reshöft lauern, kommt da allerhand auf die EWE zu.

Wer bisher nicht geklagt und auch nicht gekürzt hat, der wird klagen müssen, wenn er Geld zurückerhalten will.
Die Versprechungen der EWE von dunnemals, alle Kunden gleich zu behandeln, die werden vermutlich bald kassiert werden, sind sie doch schon bei den Verhandlungen vor dem OLG Oldenburg im September 2008 spitzfindig relativiert worden.

Dass die EWE bei solchen Klagen auf die Einrede der Verjährung verzichten wird, das ist auch nicht anzunehmen.
Wer also 2004 und früher mit dem Protest begonnen hat, der sollte etwas unternehmen.

Irgendwo habe ich die Zahl von ~ 3000 Kürzern unter den Kunden der EWE aufgeschnappt.
Wird die EWE die alle einzeln verklagen, ohne die Revision beim BGH abzuwarten?

Vor März 2007 gab es überhaupt keine Preisanpassungsklauseln in den Sonderverträgen der EWE.
Über den Verweis auf §4 AVBGasV (Art der Versorgung) hat man versucht, sich ein einseitiges Recht zur Preisbestimmung herauszunehmen.
Seit März 2007 verweist man auf §5 der GasGVV und nennt in den AGB für die Lieferung von Energie außerhalb der Grundversorgung als Preisanpassungsklausel:

Der Erdgaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der Preise der EWE AG für die Grundversorgung eintritt; es ändert sich der Arbeitspreis um den gleichen Betrag in Cent/kWh, der Grundpreis um den gleichen Betrag in Euro/a. Die Preisänderung wird zu dem in der öffentlichen Bekanntgabe über die Änderung der Erdgaspreise genannten Zeitpunkt wirksam.

Auch diese Konstruktion geht davon aus, dass sich die EWE durch den Verweis auf §5 GasGVV - und die Zustimmung des Kunden dazu - selbst ein einseitiges Recht zur Änderung der Preise einräumt.

Sie ist keinen Deut transparenter und ermöglicht es den Kunden keinesfalls, sich anhand öffentlich zugänglicher Kriterien selbst auszurechnen, wann und in welcher Höhe eine Preisänderung gerechtfertigt ist.

Es gibt auch keine Verpflichtung der EWE zur Senkung der Preise, wenn dies die (allerdings fehlenden) Kriterien anzeigen.

Das OLG Oldenburg hat ausdrücklich auch diese Konstruktion verworfen, da es alle Preisänderungen bis August 2008 in seinem Urteil gewürdigt hat.

Woraus die EWE nun die Hoffnung schöpft, diese Regelungen könnten in Karlsruhe \"halten\", das ist mir ein Rätsel.

Offline Schützin

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #70 am: 22. Dezember 2008, 16:29:16 »
Hallo, guten Tag an alle,

ich lese seit einiger Zeit sehr interessiert in diesem Forum mit, weil auch wir seit 2005 den Preiserhöhungen der EWE-Gasrechnungen widersprechen und die Rechnungen sowie die Abschläge entsprechend kürzen.

Nun verfolge ich seit Anfang Dezember das Eintreffen der Mahnbescheide bei den Leuten und schaue jeden Tag mit wachsender Spannung in meinen Briefkasten...

Zitat
Original von biene
auch beim Buchstaben W ist die EWE wohl angekommen -

Hier kommt jetzt meine Frage: Schickt denn EWE bzw. das Gericht tatsächlich ihre Mahnbescheide alphabetisch geordnet raus?
Unser Nachname fängt nämlich mit \"F\" an, und die \"F\"-Namen scheinen ja schon um den 10.12. herum abgeschickt worden zu sein.
Oder?
Gibt es Leute hier im Forum, deren Nachname im Alphabet deutlich vor dem \"W\" liegt, und die noch keinen Mahnbescheid erhalten haben?

Nicht, dass ich mich um diesen Bescheid reißen würde - aber was ist, wenn der mich betreffende Mahnbescheid von EWE rausgeschickt wurde, bei uns jedoch nicht angekommen ist oder sonst irgendwie \"verschusselt\" wurde??? Wir können ja - falls er rausgeschickt worden war - nicht nachweisen, dass da tatsächlich bei uns nichts im Briefkasten ankam.
Grüße

die Schützin

Offline angeljustus

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #71 am: 22. Dezember 2008, 17:08:52 »
Der Mahnbescheid ist eine Zustellungsurkunde und wird vom Zusteller mit Datum abgezeichnet. Von daher gibt es also keine Probleme.

Und keine Angst, der MB kommt schon noch. Die Systematik scheint nicht alphabetisch zu sein.  :D

Offline Schützin

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #72 am: 22. Dezember 2008, 17:23:35 »
Zitat
Original von angeljustus
Die Systematik scheint nicht alphabetisch zu sein.  :D

Irgendeine Systematik wird es doch aber geben, oder? EDV-Systeme arbeiten doch immer nach solchen Grundsätzen.
Jemand, den ich kenne, dessen Nachname mit \"F\" anfängt und der in meiner Nähe wohnt (und dessen einbehaltener EWE-Rechnungsbetrag geringer ist als meiner), hat vor 2 Wochen den EWE-Mahnbescheid erhalten.
Deshalb wundere ich (ebenfalls \"F\" und gleiche Postleitzahlregion) mich allmählich, dass bei mir nichts ankommt.
Ich mach mir nur Sorgen, dass EWE an mich den Bescheid längst rausschicken ließ, der Postzusteller den Brief beim Zustellen auch mit Datum versehen hat, aber wir ihn - könnte ja durchaus jemandem passieren - vielleicht aus irgendwelchen Gründen inmitten der täglich aus dem Briefkasten quellenden und zu entsorgenden Werbeprospekte übersehen haben könnten...

Was ist dann?

Und weiter: Wenn der Briefträger \"nachweist\", er hätte den Bescheid in den Kasten geschmissen - schön und gut. Wie weise ich dann nach, dass ich bei mir im Kasten nichts dergleichen gefunden habe?
Grüße

die Schützin

Offline angeljustus

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #73 am: 22. Dezember 2008, 18:32:29 »
Der Zusteller zeichnet nach der persönlichen Übergabe ab!!!
Bitte mal unter Zustellungsurkunde googlen! ;)

Und letztendlich ist es doch egal, ob zuerst X oder Y den MB bekommt.
Also, Ruhe bewahren.

Offline Schützin

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Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
« Antwort #74 am: 22. Dezember 2008, 20:32:33 »
Zitat
Original von angeljustus
Der Zusteller zeichnet nach der persönlichen Übergabe ab!!!
Ja, so sollte es sein.  :)
Aber ich weiß, dass mein Bekannter den gelben Brief ganz einfach in seinem Briefkasten vorfand, zusammen mit der eingeworfenen weiteren Tagespost.
Da war nichts mit persönlicher Übergabe gelaufen.
Grüße

die Schützin

 

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