Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 199137 mal)

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Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #135 am: 17. Juni 2009, 21:48:16 »
Zitat
Original von reblaus
Das Grundgesetz gibt keine Wirtschaftsordnung vor. Wir könnten auch eine Staatswirtschaft etablieren.
......
    Richtig ist,  dass der Verfassungsgeber die soziale Marktwirschaft nicht ausdrücklich als Wirtschaftssystem beschrieben hat. Wir können der Verfassung aber entnehmen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat ist. Ein Sozialstaat ist ein Staat, der jedem  Bürger ein menschenwürdiges Leben gewährleistet und den in Not geratenen Bürgern hilft. Die Wirtschaftsordnung mit der
sozialen Marktwirtschaft entspricht somit der Verfassung.

Was Prof.Dr. Hermann von Laer dazu sagt, können Sie hier nachlesen wenn Sie möchten.

Es ist nicht alles bedeutungslos was Sie da aufzählen und die Kontrolle der verordnungsgerechten Rechnungsstellung  und Abführung der Konzessionsabgabe erfolgt weder durch den Gemeindrat noch durch die Verwaltung. Fragen Sie mal in Ihrem Rathaus nach wie uns was da kontrolliert wird. Die KA wird vielleicht ausnahmsweise durch die Betriebsprüfung im Falle der möglichen verdeckten Gewinnausschüttung ins Auge genommen. Der Gegenstand ist dort aber nicht die korrekte Abrechnung und Abführung, sondern die steuerliche Behandlung.

Die Diskussion mit Ihnen macht auf dieser Basis keinen Sinn.[/list]

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #136 am: 18. Juni 2009, 07:26:44 »
@nomos
Der Gemeinderat muss dem Konzessionsvertrag zustimmen. In diesem ist Höhe und Modalität der Konzessionsabgabe eindeutig bestimmt. Wenn sich dann einzelne Beamte mit dem Geschäftsführer der Gemeindewerke zusammensetzen und irgend etwas anderes auskungeln, ist das gesetzeswidrig und eventuell strafbar. Hierfür sind spezielle Behörden zuständig. Der Gesetzesverstoß Einzelner begründet aber nicht, dass das Gesetz gegen das verstoßen wurde, unsinnig ist. Wenn Sie befürchten, dass man in Ihrem Rathaus zuviel kungelt, sollten Sie sich mit der KAV bewaffnen, und denen diese Verordnung um die Ohren hauen, damit sie zukünftig korrekt angewendet wird.

Das Sozialstaatsprinzip erfordert Einnahmen des Staates. Die Konzessionsabgabe ist daher sogar geeignet den Sozialstaat zu stärken.

Wie Sie ganz richtig bemerken, ist dies ein ernstes Forum, in dem sich zahlreiche Verbraucher Hilfe bei ihren Problemen erwarten. Wenn Sie hier die objektiv falsche Behauptung aufstellen, dass eine Konzessionsabgabe unzulässig oder zumindest verfassungswidrig sei, ist es die Pflicht jedes sachkundigen Mitglieds Ihnen ganz energisch zu widersprechen und unnachsichtig auf die Fehlerhaftigkeit Ihrer Argumentationskette hinzuweisen. Anderenfalls würden andere Leser den falschen Eindruck gewinnen, dass Ihre Ansicht einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten könnte und als Meinung vertretbar ist.

Ich habe Sie nicht veranlasst mit undurchdachten und falschen Überlegungen an die Öffentlichkeit zu treten. Wenn Sie dies dennoch tun, setzen Sie sich dem Risiko aus, dass Ihre fehlerhaften Gedankengänge schonungslos öffentlich diskutiert werden.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #137 am: 18. Juni 2009, 11:17:39 »
Zitat
Original von reblaus
.......
Wenn Sie hier die objektiv falsche Behauptung aufstellen, dass eine Konzessionsabgabe unzulässig oder zumindest verfassungswidrig sei, ist es die Pflicht jedes sachkundigen Mitglieds Ihnen ganz energisch zu widersprechen und unnachsichtig auf die Fehlerhaftigkeit Ihrer Argumentationskette hinzuweisen. Anderenfalls würden andere Leser den falschen Eindruck gewinnen, dass Ihre Ansicht einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten könnte und als Meinung vertretbar ist.

Ich habe Sie nicht veranlasst mit undurchdachten und falschen Überlegungen an die Öffentlichkeit zu treten. Wenn Sie dies dennoch tun, setzen Sie sich dem Risiko aus, dass Ihre fehlerhaften Gedankengänge schonungslos öffentlich diskutiert werden.
    Das ist starker Tobak was Sie da als  \"sachkundiges Mitglied\" abliefern. Wo ist sie denn, Ihre objektive \"wissenschaftliche Überprüfung\"?  Ich glaube auch nicht, dass alle die Sie als \"sachkundiges Mitglied\" damit vereinnahmen wollen, alle ihre Ansichten teilen. Ich nehme für mich mindestens ebenso in Anspruch, dass ich auch sachkundig bin, allerdings erwarte ich nicht, dass jeder Forumsteilnehmer meiner Meinung in allen Punkten folgt. Wenn keine Meinungsunterschiede mehr gegeben oder diese nicht mehr zugelassen sind, kann das Forum schliessen.

    Die Ungereimtheiten und wo die \"Fehlerhaftigkeit\" zu finden sind, ist schon an anderer Stelle \"objektiv\" aufgefallen:  

Stromsparen an der Tankstelle

Heizlüfter im Kühlhaus

und das Thema ist nicht wirklich neu:
Zitat
Es gibt eine Konzessionsabgabenverordnung von 1941, in deren Vorspruch es heißt, daß die Versorgungsunternehmen von betriebsfremden Ausgaben zu entlasten sind und eine fortschreitende Verbilligung von Elektrizität. Gas und Wasser angebahnt werden soll. In ihrem § 2 ist die Forderung enthalten, die Konzessionsabgabe in den folgenden Jahren weiter herabzusetzen und in angemessener Frist ganz zu beseitigen.
1956 - Hansestadt?

Eibelstadt; war die einzige Kommune im Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg, die auf ihre Konzessionsabgabe verzichtet. Tatsächlich erschien in den Rechnungen der Eibelstadter nie das Wort \"Konzessionsabgabe\", wie in anderen Orten. So waren die Stadträte und die Gaskunden stets der Auffassung, dass für Eibelstadt ein reduzierter Gaspreis berechnet wurde. Bis man feststellte, dass dem nicht so ist. Die Stadtwerke teilten auf Anfrage mit, dass der Verzicht der Konzessionsabgabe in die Gesamtkalkulation eingehe. Das Energieunternehmen sei nur zu einer Gesamtkalkulation verpflichtet. Das mussten die Räte und die Gaskunden glauben, kontrollieren konnten sie es nicht.

Die SPD-BW machte sich Sorgen um die Gas-Konzessionsabgabe wegen dem beginnenden Wechsel von Gaskunden (Sondervertrag!). Sie möchte die Pfründe für die Kommunen via Bundesratsinitiative (KA-Lückenschluss zum Sondervertrag) sicherstellen.  Im Landtag B-W

Die \"Konzessionsabgabe\" wirklich ohne Zweifel und kein Thema?

Zu Ihrem Sozialstaats-Ausflug:

Der grund- oder ersatzversorgte Gaskunde bezahlt das höchste und zigfache des völlig zweckfreien \"Entgelt\" für den Stadtsäckel.  Sehr sozial!

Die sogenannte Konzessionsabgabe entfällt sogar ganz, wenn der Durchschnittspreis für Sonderkunden (incl. Steuern und Abgaben, ohne Umsatzsteuer) unter dem vom statistischen Bundesamt ermittelten Grenzpreis liegt.

... und gegen eine schonungslose öffentliche Diskussion habe ich überhaupt nichts, im Gegenteil, das wünsche ich mir nicht nur in diesem Forum.

Diese \"Abgabe\" ist ein Preisbestandteil für Energie und die Diskussion gehört in dieses Forum, wohin denn sonst?

Wenn Sie der Meinung sind, dass mit dieser \"Abgabe\" alles in Ordnung ist, dann dürfen sie das gerne schonungslos mit Argumenten und Nachweisen darlegen. Was ich hier allerdings übehaupt nicht in Ordnung finde, sind Verunglimpfungen und Unterstellungen. Ja, ich habe Zweifel an der Verfassungsmässigkeit dieser \"Abgabe\", das habe ich wohl ausreichend begründet. Sie müssen das ja nicht teilen! Ich habe aber nicht geschrieben, dass die Verfassungswidrigkeit bereits festgestellt ist. [/list]

Offline Black

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Konzessionsabgabe
« Antwort #138 am: 18. Juni 2009, 11:18:38 »
Zitat
Original von nomos
@Ronny, die kommunale Lobbyarbeit ist enorm und zeigt selbstverständlich Wirkung. Sie ist ja auch leicht zu finanzieren. Der Bürger und Verbraucher zahlt. Die Verbraucher bringen leider bis heute kein adäquates Gegengewicht auf.

Jeder Konzessionsvertrag muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Im Gemeinderat sitzen \"normale\" Bürger und damit selbst Verbraucher, die wiederum von anderen Bürgern gewählt wurden. Es handelt sich damit nicht um eine finstere Lobbygruppe sondern Bürger, die die Interessen der Gemeinde wahrnehmen.

Zitat
Original von nomos
Gemeindestraßen sind öffentliches Eigentum, sie haben eine Zweckbestimmung, dazu zähle ich auch die Versorgung.

Das scheint eines Ihrer Hauptargumente zu sein. \"Straßen dienen auch der Versorgung, daher darf dafür kein (Extra)geld verlangt werden.\"

Sie vergessen dabei, dass Autobahnen auch dem Schwerfernverkehr dienen und trotzdem eine LKW-Maut verlangt wird (auch die zahlt nach Ihrer Logik ja letztendlich der Endverbraucher). Auch Marktplätze als öffentliche Plätze in Gemeinden \"dienen\" der Abhaltung von Märkten und Volksfesten. Trotzdem dürfen die Gemeinden von Marktbudenbetreibern und Schaustellern ein Entgeld verlangen. Zweckbestimmung einer Sache und Zahlung eines Entgeltes schließen sich also nicht aus.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #139 am: 18. Juni 2009, 11:58:41 »
Zitat
Original von Black
Jeder Konzessionsvertrag muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Im Gemeinderat sitzen \"normale\" Bürger und damit selbst Verbraucher, die wiederum von anderen Bürgern gewählt wurden. Es handelt sich damit nicht um eine finstere Lobbygruppe sondern Bürger, die die Interessen der Gemeinde wahrnehmen.
    Ja klar, alles in Ordnung ohne Lobbyeinfluss.

Die nicht existente Lobbyarbeit ist ja erfolgreich. Sie können da doch ganz zufrieden sein.

Die meisten Gemeinderäte sind nicht wesentlich besser informiert wie die Verbraucher. Da habe ich Erfahrungen! Die Lobbyisten finden Sie eher in der Verwaltung, da sitzen Politiker mit bemerkenswerten Mehrfachfunktionen und weiteren Mandaten.

Mehrere Verbände sind aktiv und beschäftigen Heerscharen von Beratern und Juristen. Dazu braucht man selbstverständlich viel Geld. Der Bürger und Verbraucher zahlt auch das.  Aber das hatten wir alles schon.
   
Schöne heile Bürger- und Verbraucherwelt! Für wie dumm Bürger und Verbraucher gehalten werden!?

@Black, müssen wir bei dieser Begründung erwarten, dass bald das allgemeine Gehwegsbenutzungsentgelt eingeführt wird. Zwischen der genannten Maut und der Konzessionsabgabe gibt es noch ein paar feine Unterschiede, die man beim groben Abkassieren gerne übersieht.    
[/list]

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #140 am: 18. Juni 2009, 12:21:59 »
@nomos

Ich will nicht Ihr Recht anzweifeln, dass Sie politisch der Ansicht sind, dass die Konzessionsabgabe abgeschafft gehört. Dies ist ein legitimes Interesse und der Meinungsbildung unterworfen. Deshalb habe ich Sie gebeten klarzustellen, dass Sie in Ihren Ausführungen ausschließlich eine politische Meinungsäußerung sehen.

Soweit Sie aber die Auffassung vertreten, dass die KAV verfassungswidrig ist, ist dies nur in den Grenzen einer wissenschaftlichen Betrachtung der Meinungsbildung unterworfen. Eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Begründung für diese Behauptung bleiben Sie schuldig, und meinen eine Behauptung ins Blaue hinein würde genügen, weil ja Meinungsfreiheit herrsche. Ich bin nicht verpflichtet Ihnen den Gegenbeweis zu liefern, dass die KAV den Anforderungen des Grundgesetzes genügt, da hier nicht streitig ist, dass die KAV geltendes Recht darstellt.

Wer geltendes Recht als verfassungswidrig in Frage stellt, von dem darf verlangt werden, dass er eine fundierte Prüfung vornimmt, aus der hervorgeht, worin die Verfassungswidrigkeit zu sehen ist. Soweit er dem nicht nachkommt und auch anderweitig keinerlei Grund für eine Verfassungswidrigkeit erkennbar ist, so darf ihm fehlerhafte und unsachliche Argumentation vorgeworfen werden.

Der Gesetzgeber kommt dem Sozialstaatsprinzip vor allem dadurch nach, dass er sozial Bedürftigen Unterstützungszahlungen zukommen lässt. Diese sind so berechnet, dass sie die Belastungen die aus Steuern und Abgaben entstehen mit abdecken. Das Sozialstaatsprinzip bedeutet nicht dass jeder nur angemessen zu seiner finanziellen Leistungsfähigkeit mit Kosten für seine Lebenshaltung belastet werden darf.

Dem Sozialstaatsprinzip ist auch nicht zu entnehmen, dass die Lasten gleich bezogen auf die rechnerische Einheit einer Teillieferung verteilt werden müssen. Nähme man bei Erdgas als rechnerische Grundeinheit 100.000 kWh an, so ergäbe sich nämlich für den Kleinverbraucher eine geringere Belastung pro rechnerischer Einheit als für den Großkunden. Dies obwohl die gleichen Leitungen zu verlegen wären, wenn auch der Großkunde nur Kleinmengen abnehmen würde.

Soweit Sie Ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit \"begründet\" haben, wurden diese Argumente stets widerlegt, ohne dass Sie es für nötig befanden, diesen Einwänden zu entgegnen. Sie ziehen es dann jeweils vor irgendeine neue Behauptung aus dem Hut zu ziehen, und spielen den Beleidigten, wenn man dann Ihre Ernsthaftigkeit bzw. Sachkunde offen in Frage stellt. Ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der KAV sind auch nichts anderes als die Zweifel eines kleinen Kindes, dass die Herdplatte tatsächlich heiß ist.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #141 am: 18. Juni 2009, 12:45:10 »
@reblaus, das Ziel unserer Wirtschaftsordung ist oder war mal zumindestens \"Wohlstand für Alle\". Von Sozialhilfe war da nicht die erste Rede.
Ich habe da eine etwas andere Interpretation vom Sozialstaatsprinzip. Aber das ist nicht das Thema.
Zitat
Original von reblaus
Soweit Sie Ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit \"begründet\" haben, wurden diese Argumente stets widerlegt, ohne dass Sie es für nötig befanden, diesen Einwänden zu entgegnen.
    @reblaus, nachlesen, dann werden Sie feststellen, dass das nicht so ist. Ich habe die Zweifel sehr wohl begründet. Es handelt sich um nachvollziehbare Fakten und nicht um \"Behauptungen\" die ich aus dem \"Hut ziehe\". Was haben Sie denn \"stets\" wo mit was widerlegt? Sind die genannten Fakten unzutreffend oder worin besteht die Widerlegung?
Zitat
Original von reblaus
Sie ziehen es dann jeweils vor irgendeine neue Behauptung aus dem Hut zu ziehen, und spielen den Beleidigten, wenn man dann Ihre Ernsthaftigkeit bzw. Sachkunde offen in Frage stellt. Ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der KAV sind auch nichts anderes als die Zweifel eines kleinen Kindes, dass die Herdplatte tatsächlich heiß ist.
    .. und da sind wir wieder beim alten Lied der \"offenen\" Unsachlichkeit
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Offline Black

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Konzessionsabgabe
« Antwort #142 am: 18. Juni 2009, 13:29:33 »
Ich fasse zusammen:

Pro Konzessionsabgabe:

- sie ist gesetzlich bundesweit normiert

- sie stellt die Vergütung für eine Sondernutzung dar, eine Sondernutzung kann auch vorliegen, wenn die genutze Sache auchfür diese Nutzung \"gedacht ist\"

- der jeweilige Gemeinderat beschließt selbst die Erhebung der KA



Contra Konzessionsabgabe

- letztendlich zahlt die KA der Kunde und irgendwas zahlen zu müssen ist nicht toll

- die Bevorzugung von Sonderkunden ist unlogisch

- hinter der KA steckt eine allmächtige Lobby und jedes pro Argument ist nur ein Beweis für die manipulative Macht dieser Lobby
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #143 am: 18. Juni 2009, 14:22:57 »
@Black!!!
Jetzt sind Sie irgendwie aber total unsachlich :D.

@nomos
Dann kommen Sie halt mal zu Potte!
1. Frage
Welches Grundrecht wird durch die KAV verletzt? (Am Rande: das Sozialstaatsprinzip ist kein Grundrecht. Allenfalls das Recht auf ein Existenzminimum kann daraus direkt abgeleitet werden).

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #144 am: 18. Juni 2009, 15:22:39 »
Zitat
Original von reblaus
@Black!!!
Jetzt sind Sie irgendwie aber total unsachlich :D.
    Ja, das ist sachlich richtig! \"Wir\" statt \"Sie\" würde es noch besser treffen!
Zitat
Original von reblaus
@nomos
Dann kommen Sie halt mal zu Potte!
1. Frage
Welches Grundrecht wird durch die KAV verletzt? (Am Rande: das Sozialstaatsprinzip ist kein Grundrecht. Allenfalls das Recht auf ein Existenzminimum kann daraus direkt abgeleitet werden).
    \"Am Rande\" hat nichts mit dem Thema zu tun. Aber auch nur am Rande:
    Art 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    Beim \"Potte\" sind wir  längst angekommen. Aber das hat bei Ihnen nichts genutzt wie ich sehe und wird wohl auch weiter nichts nutzen. Aber vielleicht noch ein letzter zusätzlicher Hinweis.
Das BVerfG hat in einer anderen Sache schon mal Pinzipien aufgestellt:

Zitat
Drei grundlegende Prinzipien der Finanzverfassung begrenzen die Zulässigkeit der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben: Nichtsteuerliche Abgaben bedürfen einer besonderen sachlichen Rechtfertigung. Sie müssen sich ihrer Art nach von der Steuer, die voraussetzungslos auferlegt und geschuldet wird, deutlich unterscheiden. Bei der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben muss weiter der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung getragen werden. Ferner ist der Grundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans zu beachten.

Die zentrale Zulässigkeitsanforderung an nichtsteuerliche Abgaben, nämlich ihre besondere sachliche Rechtfertigung, wirkt in zweierlei Richtung. Die Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben ist nicht nur dem Grunde nach, sondern auch der Höhe nach rechtfertigungsbedürftig. Die Bemessung der Gebühr ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn ihre Höhe durch zulässige Gebührenzwecke, die der Gesetzgeber bei der tatbestandlichen Ausgestaltung erkennbar verfolgt, legitimiert ist. Dabei kann es sich um die Zwecke der Kostendeckung, des Vorteilsausgleichs, der Verhaltenslenkung sowie um soziale Zwecke handeln.
    Aber was ist dieses \"Gemeindeentgelt\" eigentlich? Diese Frage hatte ich auch schon gestellt (s.o.). Eine privatrechtliche Miete, die sich den hier genannten Prinzipien entziehen kann?
    -.-.-.-.-.-
    @Black, und zu Ihrer Zusammenfassung, beim Pro hört man landauf und landab fast immer nur ein und dieselbe Begründung:

    Wir brauchen das Geld für ... XYZ.  

    Identische Argumentation wie bei den überhöhten und zweckfremd verwendeten Gewinnen!

    Ihr Sondernutzungs-Pro ist mindestens sprachlich ein Mumpitz.

    Und \"Pro\" ist bei Ihnen schon, wenn der Gemeinderat der Vorlage zustimmt, ja dann.

    Sorry, aber das geht mindestens bei mir nicht als Zusammenfassung durch.

PS:
Schreibe ich immer noch in einem Verbraucherforum?

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe
« Antwort #145 am: 18. Juni 2009, 16:35:14 »
@nomos

Meinen Sie etwa, ein Verbraucherforum sollte sich dadurch auszeichnen, dass lediglich im Sinne der Verbraucher parteiliche Auffassungen in der Diskussion zu Wort kommen dürfen?

Die Konzessionsabgaben haben in § 48 EnWG und in der Konzessionsabagbenverordnung gesetzliche Grundlagen, wobei es sich um Bundesrecht handelt, welches (bekanntermaßen) Landesrecht bricht.

Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen mögen politisch umstritten bzw. auch nur umstreitbar sein. Den Sozialstaat oder die förderale Ordnung des Bundes stellen diese gesetzlichen Regelungen jedoch wohl weder in Frage noch  gefährden sie diese.

Was Konzessionsabgaben sind, wurde mehrfach ausgeführt:

Zitat
Original von RR-E-ft
Siehe hier.

Zitat
Konzessionsabgaben sind gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 EnWG und § 1 Abs. 2 KAV Entgelte, die Energieversorger für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen, zu entrichten haben. Demnach ist unabhängig davon, ob eine Strom- oder Gaslieferung durch ein mit dem Netzbetreiber verbundenes oder ein drittes Unternehmen erfolgt, der Netzbetreiber Schuldner der Konzessionsabgabe, die er an die jeweilige Kommune abzuführen hat.

Es handelt sich um privatrechtliche Entgelte, die aufgrund eines abgeschlossenen Konzessionsvertrages (mithin auf vertraglicher Grundlage) an die Gemeinde geschuldet werden und welche die in der Konzessionsabgabenverordnung geregelten gesetzlich höchstzulässigen KA nicht überschreiten dürfen.

Natürlich hätte der Gesetzgeber, wenn es politisch gewollt gewesen wäre, sich auch dafür entscheiden können, wie im Telekommunikationsbereich gesetzlich anzuordnen, dass die öffentlichen Plätze und Wege unentgeltlich für die leitungsgebundene Netzinfrastruktur zur Verfügung zu stellen sind.  - Hat er aber ersichtlich nicht.

Und wen der Gesetzgeber in einer repräsentativen Demokratie zu repräsentieren sucht, bedarf an dieser Stelle wohl auch keiner Diskussion.

Ebenso könnte man die Frage stellen, ob der Bundesgesetzgeber durch die gesetzliche Anordnung unentgeltlicher Wegenutzungsrechte im Telekommunikationsbereich nicht in die Finanzhoheit der Gemeinden eingegriffen hat, weil er diesen entsprechende Einnahmen für Leitungswegenutzungsrechte entzogen hat. Entsprechende Einnahmen wären den Gemeinden möglicherweise sehr willkommen gewesen, um die Dächer kommunaler Kindertagesstätten bedarfsgerecht neu eindecken zu können..... Manch einer hätte das dann unter dem Stichwort Sozialstaat - ob zu recht oder nicht - als geboten angesehen. Statt dessen können nun auch private Telekommunikationsunternehmen mit Gewinnerzielungs- und Gewinnmaximierungsabsicht die kommunalen Wege und Plätze für den Betrieb ihrer Leitungen unentgeltlich nutzen- womöglich der starken politischen  Lobby der Telekommunikationsbranche geschuldet oder einfach aus der Hoffnung heraus, leitungsgebundene Telekommunikation würde dann für alle preiswerter. Für nichtleitungsgebundene Kommunikation lassen sich demgegenüber milliardenschwer UMTS- Lizenzen vom Staat versteigern. Günstiges Telefon brauchen alle, aber nicht drahtlos, war womöglich eine Überlegung dabei oder vielleicht spielte auch die behauptete krebsverursachende Wirkung von Funknetzen eine Rolle dabei. Immerhin können die Kommunen  noch das Rathausdach als Standort für Funkmasten vermieten.

Streit um unentgeltliche Wegerechte vor dem BVerfG

Vieles erscheint widersprüchlich und unbegreiflich. In einer Diktatur hätte man sich fragen können, was sich wohl der Führer nur dabei gedacht habe. Warum nur lastet Mehrwertsteuer auf unser täglich Brot?

Übrigends muss Energie nicht zwangsläufig günstiger werden, wenn die Konzessionsabgaben abgeschafft würden. Möglicherweise stiegen nur die Margen der Netzbetreiber und/oder Energielieferanten.

Offline RuRo

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Konzessionsabgabe
« Antwort #146 am: 18. Juni 2009, 18:06:00 »
Zum Hauptthema eine Sachfrage:

§ 2 Abs. 5 KAV

Bei Gas dürfen Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder gezahlt werden,

1. die pro Jahr und Abnahmefall 5 Mio. kWh übersteigen oder ...

Was ist ein Abnahmefall?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #147 am: 18. Juni 2009, 18:46:22 »
Bei einem Abnahmefall handelt es sich wohl um eine Lieferbeziehung mit einem Kunden und einer Übernahmestelle für das Gas. Ein Großgrundbesitzer mit 100 Mehrfamilienhäusern über die Stadt verteilt, die alle mit Gas beheizt werden, sind wohl 100 Abnahmefälle.

Offline tangocharly

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Konzessionsabgabe
« Antwort #148 am: 18. Juni 2009, 18:54:04 »
@ RuRo

z.B.: DIW Berlin
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #149 am: 18. Juni 2009, 23:14:22 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Meinen Sie etwa, ein Verbraucherforum sollte sich dadurch auszeichnen, dass lediglich im Sinne der Verbraucher parteiliche Auffassungen in der Diskussion zu Wort kommen dürfen?
    Nein, das meine ich nicht. Man darf sich aber noch wundern bei dieser nach meinem Empfinden doch sehr eingeschränkten  \"Verbraucherinteressenvertretung\".

    @RR-E-ft, das was Sie schreiben ist alles bekannt und von mir nicht nur einmal gelesen. Das
privatrechtlich Entgelt taucht in aller Regel bei den staatlichen Steuern und Abgaben auf und ist dort auch richtig zugeordnet.

So ganz eindeutig privatrechtlich scheint mir das mit Unterstützung durch Gesetz und Verordnung vereinnahmte Entgelt nicht zu sein. Wie überall, auch hier gibt es andere Auffassungen die da die unmittelbare Nähe zu Steuern und Abgaben sehen. Sicher ist das nicht die herrschende Mehrheitsmeinung. Bei dem gegebenen  machtvollen Einfluss ist das auch nicht zu erwarten. Von Verbraucherseite ist wie ich schon oben mit Verwunderung bemerkt habe dazu nicht viel sichtbar. Alles wirklich so eindeutig klar und zweifelsfrei geregelt?

Zur Führerfrage: Wir leben zum Glück in keiner Diktatur und ich muss mir diesbezüglich keine Gedanken machen.
 
[/list]  
Zitat
Original von RR-E-ft
Übrigends muss Energie nicht zwangsläufig günstiger werden, wenn die Konzessionsabgaben abgeschafft würden. Möglicherweise stiegen nur die Margen der Netzbetreiber und/oder Energieliefranten.
    Ich könnte an Sie jetzt auch die Frage stellen, ob wir dann wieder einen
Reichskommissar für die Preisbildung brauchen, wenn Sie offensichtlich der Meinung sind, dass die geltenden Gesetze nicht ausreichen.

Anlass oder Ursache der KA-Neuregelung waren eigentlich die Umsetzung von EG-Vorgaben (gerechte Energiepreise durch Wettbewerb usw.) Die Hauptaktivitäten waren aber mehr auf die Sicherung der Einnahmen und der Monopolvorteile gerichtet. Vor der Marktöffnung, Entflechtung und Wettbewerb wurde gewarnt als sei das Teufelswerk. Man befürchtete den Wegfall der Konzessionsabgabe. Eine Konzession im eigentlichen Sinne gab es ja jetzt nicht mehr. Diese erstklassige Einnahmequelle, die dazu nicht im Finanzausgleich berücksichtigt wird, musste egal wie, erhalten bleiben. Der künftige Wettbewerb und den Verbraucher hatte man weniger im Fokus.

z.B. VKU-Konzessionsforderung zur Energierechtsnovelle:

Vor dem Hintergrund der prekären Finanzsituation der Städte und Gemeinden muss die nach §§ 13 und 14 EnWG bestehende Möglichkeit, Konzessionsverträge mit der Verpflichtung des Konzessionsnehmers, Konzessionsabgaben nach den Regelungen der Konzessionsabgabenverordnung zu entrichten, bestehen bleiben. Das Konzessionsabgabenaufkommen muss in seiner Höhe zumindest erhalten bleiben.

Dafür ist es notwendig, auch für den Gasbereich eine dem § 2 Abs. 7 der Konzessionsabgabenverordnung entsprechende Regelung zu finden, auf Grund derer eine gesetzliche Fiktion für die Einordnung als Tarifkunde geschaffen wird.
..
Im Gasbereich werden aber mittelfristig die Sondervertragskunden, die keine Haushaltskunden sind, aus der erhöhten Konzessionsabgabe herausfallen. Umso dringlicher ist die kommunale Forderung, auch für den Gasbereich eine dem § 2 Abs. 7 entsprechende Regelung zu schaffen.


usw.

Das Konstrukt ist bekannt und die Bezeichnung ist geblieben.  Von den  Verbrauchern hat (fast) keiner etwas von der Änderung bemerkt.

Gesetzentwurf Neuregelung EnWG - Empfehlung [nochmal] Zielsetzung lesen -

Es gibt Mitstreiter für diese Ziele z.B.
Haus und Grund:
Ein weiterer Preistreiber auf dem Strommarkt ist der Staat: 41 Prozent des Endverbraucherpreises besteht aus Steuern und Abgaben. Die Mehrwertsteuer, die Stromsteuer und die Konzessionsabgaben an die Gemeinden sind darunter die größten Blöcke. Seit 1998, dem Start der Liberalisierung des Strommarktes, hat sich der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis fast verdoppelt.

Münchener Geheimsteuer . . . . [/list]

 

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